Neuer Bußgeld Katalog.

Bei Owi ist es auch in der Schweiz nicht so, und in D gibt es Tagessätze im Straftatbereich.
Das würde ich hier so lassen wie es ist. Problem ist eher die fehlende Überwachung.
 
...
Bitte nicht alle über einen Kamm scheren :hello:
Nein, keine Sorge. Ist ja bei jeder "Kategorie" so....aber es sind auch jene, die dann teilweise für Regelungen sorgen, die zumindest diskutabel sind.
 
Es gibt jede Menge Regelungen, die zumindest diskussionswürdig sind.
Oft entscheiden das Leute, die ihren dicken A... auf dem Sessel breitdrücken
und von der Praxis Null Ahnung haben. Man muss diese dennoch respektieren
und einen Strafzettel hinnehmen. Ausnahme: Wenn eine Überwachungsmaßnahme
(z.B. Radarfalle) nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend aufgestellt wird.
Dann hat man Chancen, dagegen vorzugehen.

Es gibt auch Situationen, in denen man eine Ordnungswidrigkeit begehen muss,
um Schlimmeres zu vermeiden. Z.B. Ausweichmanöver und Überfahren der
durchgehenden Linie. Hat man Pech, gerät man an einen Richter, der selbst nicht
mal eine Fahrerlaubnis hat. Motto: Paragraf ist Paragraf und fertig.

Es stimmt aber schon, dass man mal ohne böse Absicht einen Verstoß begehen
kann. Ich wurde auch mal in FR 5 min. vor 6.00 Uhr geblitzt, weil dort von 22 - 6 Uhr
30 ist, danach 50. War gerade anfangs der Winterzeit und die Uhr im Auto war nicht
umgestellt. Seit ich in Rente bin, sind Uhrzeiten für mich nicht mehr so wichtig. Ich
dachte echt, es sei kurz vor 7.00 Uhr. Aber es lohnt nicht, deshalb zu diskutieren.
Man zahlt die EUR 15,-- und fertig.
 
Absurd...dir ist bewusst, was alles auf der Autobahn fahren darf und was nicht?
Ich versuche, ein Bewußtsein zu erzeugen, wer in der Rettungsgasse fahren darf. Nämlich niemand.

Und das ist auch gut so. Dann kommt nämlich doch auf einmal der Notarzt im Rückspiegel immer näher und vor lauter Nervosität kriegt man die Goldwing nirgends eingefädelt, weil alle so dicht stehen. Und die Arme bei der Herzdruckmassage am Unfallort werden immer müder.

Von mir aus kann man sich am Standstreifen langsam vortasten, solange man niemanden gefährdet, aber die Rettungsgasse ist das, was sie ist. Und da steht oder fährt keiner. Nie.
 
Man könnte auch sagen: wer unberechtigt durch die Rettungsgasse fährt ist ein asozialer Egoist der sein Wohl über das eines Unfallopfers stellt und gehört entsprechend abgestraft.
 
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Die Beweislage wird in Zukunft besser werden und das ist auch gut so.

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Immer die bekannten bescheuerten Ausreden...
 
Da sind wir wieder bei der Rettungsgasse Das Du Dich nicht an Regeln und Gesetze halten möchtest hast Du ja mehrfach auch in anderen Threads gezeigt, aber es steht nicht zur Disposition.
Die Sache ist wohl diskutiert worden, ging aber nicht durch. Die Rettungsgasse bleibt auch für Motorräder geschlossen, wenn Du trotzdem durchfährst riskierst Du eine drastische Strafe.
Probier es halt aus wie lang es gut geht.

Und was den Blödsinn mit der Einkommensabhängigkeit angeht: 1. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich (Grundgesetz) und 2. bis man das Einkommen ermittelt hat kann es schon dauern und für ewigen Streit sorgen.

Das ist sicher nicht praktikabel und dafür haben wir ja auch die Punkte und die Sperren. Das wirkt schon ganz gut.

Du implizierst jetzt, das ich mich an nichts halten möchte?

Btw. ich fahre seit 8 Jahren kein Motorrad mehr ;-). 12 Jahre Führerschein insgesamt rund 1.000.000km gefahren, keine Delikte und weiße Weste. Ledeglich 2(!!) Parkknöllchen, von denen ein Verfahren nach berechtigtem Einspruch eingestellt worden ist.

Also Vorsicht mit deinem Schubladendenken.

Du erzählst hier gerade Blödsinn mit deiner Einkommensabhängigkeit. Wie du selbst ein paar Beiträge später schreibst, wird im Strafverfahren ebenfalls mit Tagessätzen hantiert.

Schau dir mal die Regelungen sämtlicher EU-Nachbarn an. Nirgends ist diese Verkehrduselei günstiger als hier

Ich versuche, ein Bewußtsein zu erzeugen, wer in der Rettungsgasse fahren darf. Nämlich niemand.

Und das ist auch gut so. Dann kommt nämlich doch auf einmal der Notarzt im Rückspiegel immer näher und vor lauter Nervosität kriegt man die Goldwing nirgends eingefädelt, weil alle so dicht stehen. Und die Arme bei der Herzdruckmassage am Unfallort werden immer müder.

Von mir aus kann man sich am Standstreifen langsam vortasten, solange man niemanden gefährdet, aber die Rettungsgasse ist das, was sie ist. Und da steht oder fährt keiner. Nie.

"niemand" im Bezug auf "wer in der Rettungsgasse fahren darf." ist schlicht falsch...
 
Ganz einfach, Rettungsgasse nur mit Blaulicht bestückte Fahrzeuge
plus evtl. Abschleppwagen mit Gelblicht bei Bedarf.
 
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Fehlt noch eine Möglichkeit, kürzlich gesehen:

Polnischer Motorradfahrer mit BMW GS...fährt halt einfach auf dem Grünstreifen weiter. m.E. vollkommen legal und strafffrei. Aber vermutlich auch nur dort nutzbar, wo es keine Wild"Fang"-Zäune gibt.
 
Ganz einfach, Rettungsgasse nur mit Blaulicht bestückte Fahrzeuge
plus evtl. Abschleppwagen mit Gelblicht bei Bedarf.

Einfach alles mit höherer Ordnung.

Dennoch bleibt abzuwarten ob überhaupt alles geandet werden kann. Soweit mir bekannt läuft die Polizei schon seit Jahren an der Kotzgrenze, was die Personaldicke angeht.
Und immernoch das leidige Thema, das die Busgelder den Besserverdienern kaum weh tun. Selbst Fahrverbote lassen sich recht einfach vor Gericht in Geldstrafen umwandeln.

So geschehen bei einem "verblödeten" entfernteren Familienmitglied. Landstraße, bergab. In sichtweite ein 20 Seelenort, typisches Straßendorf.
Weil man unbedingt wissen will, was sein Golf schafft, fuhr er mit geschmeidigen 210 in den Ort, wurde geblitzt mit echten 195 km/h.
Resultat: 145km/h drüber. Normalerweise Lappen für ein Jahr weg. Durch Rumgeheule vor Gericht wurden dann 2800€ Geldstrafe drauß gemacht, kein Fahrverbot.

Für mich eine Farce, dem gehörte der Lappen auf Lebenszeit entzogen. Aber hey: Nichts ist unmöglich, wenn man einen guten Anwalt hat.
 
Am besten so! weitermachen...

Wichtig ist, das Rettungswesen... Rettungsgasse, Feuerwehrzufahrten, Krankenhaus usw... frei bleiben. Das die dann befahren werden können wenn sie gebracht werden... ohne, wie vorne geschrieben, der Fahrer erstmal aussteigen muss ...
Weil...man könnte ja auch selbst mal da drinne liegen und dann ist man sicher froh das man schnell z.b. im Krankenhaus ankommt...!
 

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Und was den Blödsinn mit der Einkommensabhängigkeit angeht: 1. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich (Grundgesetz) und 2. bis man das Einkommen ermittelt hat kann es schon dauern und für ewigen Streit sorgen.

Da kann man aber verschieden argumentieren. Wenn alle Menschen gleich behandelt werden sollen dann kann es doch nicht sein, dass die Reinigungskraft für die Strafe für innerorts 25km/h zu viel (80€) mehr als einen Tag arbeiten muss und der Chefarzt nichtmal eine Stunde (ich habe keine Angaben zum Gehalt von Chefärzten oder Reinigungskräften - aber ich denke vom Größenverhältnis kommt es etwa hin). Dann wäre die Strafe für die Reinigungskraft ja unverhältnismäßig höher wohingegen der Chefarzt die Strafe allein durch die Zeitersparnis wieder amortisieren kann (überspitzt formuliert).
Daher denke ich, dass gerade unter dem Aspekt der Gleichbehandlung, Tagessätze besser wären. Im Strafrecht werden sie ja auch schon vielfach angewendet und es sollte auch kein Problem darstellen Tagessätze beispielsweise anhand der Steuerdaten des Vorjahres zu ermitteln (obwohl Selbstständige und Freiberufler dann natürlich wieder bevorteilt sind - aber die haben es dafür an anderer Stelle schwerer...)
 
Da kann man aber verschieden argumentieren. Wenn alle Menschen gleich behandelt werden sollen dann kann es doch nicht sein, dass die Reinigungskraft für die Strafe für innerorts 25km/h zu viel (80€) mehr als einen Tag arbeiten muss und der Chefarzt nichtmal eine Stunde (ich habe keine Angaben zum Gehalt von Chefärzten oder Reinigungskräften - aber ich denke vom Größenverhältnis kommt es etwa hin). Dann wäre die Strafe für die Reinigungskraft ja unverhältnismäßig höher wohingegen der Chefarzt die Strafe allein durch die Zeitersparnis wieder amortisieren kann (überspitzt formuliert).
Daher denke ich, dass gerade unter dem Aspekt der Gleichbehandlung, Tagessätze besser wären. Im Strafrecht werden sie ja auch schon vielfach angewendet und es sollte auch kein Problem darstellen Tagessätze beispielsweise anhand der Steuerdaten des Vorjahres zu ermitteln (obwohl Selbstständige und Freiberufler dann natürlich wieder bevorteilt sind - aber die haben es dafür an anderer Stelle schwerer...)
Die Einkommensermittlung funktioniert sogar aus dem Ausland. Das ist überhaupt kein Hindernis.
 
Kann alles sein, aber im OWI- Verfahren ist das auch im Ausland selten, oder soll man jetzt jeden Falschparker einkommensabhängg abstrafen? Es würde ja sehr lange dauern bis ein Bußgeldbescheid erstellt wäre. Und die niedrigen Einkommen muss man auch nicht schonen, es kann ja jeder auf Bussgelder verzichten.
Punkte und Fahrverbote gibt es auch noch die stören auch gut situierte. Man darf auch nicht vergessen, dass die Strafen bei Vorsatz verdoppelt werden.
Und was macht man mit Hartz4-Leuten in den AMG-Sportwagen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie erinnert mich die Echauffage hier an die letzte Erhöhung der Telefon-Taktgebühren im Ortsnetz i-wann im vergangenen Jahrhundert :biggrin: Was war das jedesmal ein Thema... :biggrin::biggrin::ciao:
 
Irgendwie erinnert mich die Echauffage hier an die letzte Erhöhung der Telefon-Taktgebühren im Ortsnetz i-wann im vergangenen Jahrhundert :biggrin: Was war das jedesmal ein Thema... :biggrin::biggrin::ciao:

Daran war nur Helmut Kohl mit seinem Kirch-Deal schuld :biggrin:, sonst hätten wir in den 90ern schon Glasfaser gehabt!:biggrin::biggrin:
 
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