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@LCV: Du bist da nicht ganz auf dem Laufenden, denn mit Schreiben vom 6.7.21 des Bundesfinanzministeriums kann seit diesem Datum und sogar rückwirkend (für noch nicht rechtskräftige Steuererklärungen) seine Anlage als "Liebhaberei" einstufen lassen. Somit entfällt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung samt der lästigen Umsatzsteuererklärung. Das vereinfacht die Sache doch wesentlich, einen Steuerberater braucht man dafür nun nicht mehrIm Bekanntenkreis gibt es einen Fall, wo ein kleines E-Auto perfekt wäre.
Witwe, vor Jahren eine Photovoltaikanlage für viel Geld aufs Dach gebaut
(was sich in diesem Leben so nicht mehr rechnet) und man wird auch noch
zum Kleinunternehmer. Als Rentnerin in solchen Dingen unerfahren, benötigt
sie nun noch einen Steuerberater, der auch nicht billig ist.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass du keine PV-Anlage betreibst?
Quasi umsonst fahren stimmt auch nicht, denn im Winter ist die Stromproduktion an nebligen Tagen und bei Schnee auf dem Dach oft dermaßen gering, damit kannst du nicht mal eine Tasse Kaffee kochen geschweige denn ein Auto aufladen Das sind Tatsachen, die von den Lobbyisten der PV-Anlagen gerne verschwiegen werden...Das geerbte Auto,
Mittelklasse-Benziner, wird quasi nur im Umkreis von 50 km bewegt.
Statt Strom ins Netz einzuspeisen, der angesichts der Nebenkosten am
Ende kaum was bringt, könnte sie damit ein E-Auto laden. Quasi umsonst
fahren.
Auch das stimmt nicht: Es gibt bei einer PV-Anlage außer der minimalen Zählermiete (bei mir 17,-€/Jahr) keinerlei Nebenkosten. Und wenn man die Anlage zeitig installiert hat, bringt sie sogar sehr viel. Meine Anlage hat sich so schon nach ca. 8 Jahren amortisiert, wobei ich bisher keinen einzigen Ausfall zu verzeichnen hatte.Statt Strom ins Netz einzuspeisen, der angesichts der Nebenkosten am Ende kaum was bringt, könnte sie damit ein E-Auto laden.
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