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Was bitte müßte die 'alles' übernehmen? Der übliche 'Kunde' liegt mit seiner Vorstellung bezüglich der Gewährleistung doch ohnehin völlig schief. Im Prinzip greift die Garantie dort, wo Gewährleistung ohnehin zumindest fraglich wäre.Der Kunde liest das so in den Garantiebedingungen und denkt überhaupt nicht mehr an die Gewährleistung, die alles übernehmen müsste.
Und weil ich es immer wieder gern (wie auch schon unter http://www.saab-cars.de/threads/hilfe-beim-autokauf.49111/#post-956736) verlinke:
- http://16S.de/Forum/Maengel-Verschleiss2009Leitlinie.pdf
- http://16S.de/Forum/Maengel-Verschleiss2009Urteile.pdf
Einfach erstmal lesen, und dann können wir nochmal darüber reden, an welcher Stelle sich bei einem 200Tkm gelaufenen rd. 20 Jahre alten Verbrauchtwagen für kleinstes Vierstelliges überhaupt noch ein Ansatz für eine etwaige Gewährleistung ergeben könnte. Dies kann eigentlich nur dann der Fall sein, wenn irgendwelche Teile (Getriebe, LiMa, was auch immer) im Kaufvertrag als neuwertig beschrieben werden, und genau die dann um die Ohren fliegen. Alles andere hat doch sein geplantes Lebensende längst überschritten und stirbt dann seinen, von der Gewährleistung ja ausdrücklich ausgeschlossenen, Verschleiß-Tod.