Rückrufaktion 9-3 MJ 99/00

Antwort vom Saabservice-Center

So, zum Thema hier die email, die ich heute von Saab erhalten habe:

"Sehr geehrter Herr Hoppe,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Oktober 2006.

Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu Rückrufaktionen, möchten wir Ihnen folgende grundsätzliche Anmerkung erläutern: Bei einer Erzeugnisänderungskampagnen oder sogenannten Rückrufaktionen werden alle Fahrzeughalter von potentiell betroffenen Saab Modellen von uns in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt angeschrieben. So können wir sicher gehen, dass alle Fahrzeuge den entsprechenden Modifikationen unterzogen werden. Des Weiteren gibt der Gesetzgeber uns als Hersteller eindeutige Vorgaben, in welchen Fällen eine solche Aktion notwendigerweise durchgeführt werden muss. Hierbei findet besonders die Sicherheitsrelevanz des jeweils betroffenen Bauteiles Beachtung. Es sind uns von unseren Außenorganisationen zwar Fälle von Ölverschlammung zugetragen worden, jedoch besteht vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der gesetztlichen Vorgaben aus unserer Sicht keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Erzeugnisänderungskampagne.

Die Saab Deutschland GmbH hat sich daher für ein Kundenunterstützungs- bzw. Kundenbindungsprogramm, der vom Ölschlamm betroffenen Fahrzeuge ausgesprochen. Dieses beinhaltet, dass wir unseren Kunden bei bestimmten Defekten an potentiell betroffenen Motorvarianten rückwirkend bis einschließlich des achten Betriebsjahres die entstehenden bzw. entstandenen Reparaturkosten vollständig erstatten, wenn die sonstigen Voraussetzungen analog zu unseren Garantiebedingungen gegeben sind. Dieses Programm bezieht sich auf exakt definierte Schadensbilder. Generell handelt es sich um bestimmte Motorenvarianten bei den Modelle Saab 9-5 der Modelljahre 1998 bis 2003, Saab 9-3 der Modelljahre 2000 bis 2003 und Saab 9-3 Viggen des Modelljahres 1999. Die beschriebene Beanstandung (eingeschränkte Schmierfähigkeit des Motorenöls) wurden nur unter ganz bestimmten Betriebs- bzw. Einsatzbedingungen (Fahrzeuge, welche vorwiegend auf kurzen Strecken verwendet werden oder bei erhöhtem Stop-and-Go Verkehr, sowie bei ständigem Fahren bei überdurchschnittlichem Staubaufkommen) reklamiert.

Die Ölqualität ist für die Schadensvorbeugung von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich empfehlen wir daher Kunden, die im Besitz eines Fahrzeuges mit den oben erwähnten Spezifikationen sind, ausschließlich vollsynthetisches Motoröl zu verwenden, sowie die empfohlenen Serviceintervalle konsequent einzuhalten. Darüber hinaus möchten wir Sie darum bitten, bei jeglichen Beanstandungen diesbezüglich, sich an einen unserer Saab Partner zu wenden.

Sehr geehrter Herr Hoppe, wir hoffen, zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben, und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt. "

Ich denke, das klärt so einige Fragen. Schön, so eine ausführliche Antwort zu erhalten. Ich für meinen Teil bin beruhigt, denn mein Aero von 1999 ist somit nicht betroffen - was mich nicht daran hindert, den Ölwechsel trotzdem alle 10 TKM durchführen zu lassen....

Schönen Abend noch,
Jever
 
Ehrlich gesagt, habe ich die Diskussion T5-T7 mangels Wissen nie so richtig verfolgen können... Was ist T5? Das Steuergerät?
 
Schau mal mein Avatar an ... die Farbe blitzt Dir entgegen, wenn Du Deinen Motorraum öffnest ...

T5 = rote DI Kassette
T7 = schwarze DI Kassette
 
In der Tat, es blitzt rot. Aber was ist anders oder besser?
 
Warte von SAAB noch auf Antwort...

Ja, ich hab ja MJ 2000. Aber was ist denn ein AERO SE? Es müsste entweder ein gepimpter SE sein oder ein AERO (der hätte dann 205PS)?! Wird wohl eher ein 9-3 SE sein, den du hast, oder? Aber du kannst dich freuen: Trotz ähnlicher Motorleistung wärst du nicht betroffen.

Ich warte nun auf schriftliche Antwort von Saab.

Nen neuen AT-Motor werd ich wohl nicht bekommen (meiner läuft ja), aber evtl. übernehmen sie die Motorrep. von ZKD und neuem Turbo (ca. 2.500.- EUR).

Ich werds euch berichten!

Alles Gute!
Euer
Marten
 
Wenn Jever diese Sitze hier verbaut hat (mit den eingesteppten Nähten), dann ist es ein Aero - ansonsten ist es ein Saab 9-3 SE mit 200PS ....
 

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Nix gepimpt, die Bezeichnung ist vielleicht doppelt gemoppelt, da die Sports Edition ja sowieso zum Aero gehört, aber daß es ein Aero ist, bin ich mir sicher.

Gruß und schönen Abend noch,

Jever

PS: ...und wenn mir ein wohlgesonnener Saabfan dann noch bei Gelegenheit die Vorzüge einer roten oder schwarzen DI-Kassette erklärt.....
 
Jou, das sind meine Sitze (Kieselsteinmuster hieß es glaub ich).
 
Nix gepimpt, die Bezeichnung ist vielleicht doppelt gemoppelt, da die Sports Edition ja sowieso zum Aero gehört, aber daß es ein Aero ist, bin ich mir sicher.


SE heißt nicht "Sports Edition", es ist die bezeichnung für die Executive Ausstattung ....

Das mit T5/T7, schau mal in der Suche nach ....
 
Uuuups, sorry, da hatte ich wohl eine falsche Information.. Danke für den Tip, werde mal stöbern.

Gruß, Jever
 
...jau, du wirst wg. den Sitzen dann wohl den AERO haben!
Wg. der Rückrufaktion werd ich mich nochmal melden, was Saab nun genau sagt. Laut der von euch abgedruckten Email stehe ich unter den Garantiebedingungen, was schonmal sehr erleichternd ist;-)

Also bis denn!
Marten
 
Diese Rückrufaktion kommt wohl für den 9-5 von meinem Dad ertwas spät... Da wurde ja schon alles gemacht, Turbo, Schlamm, Steuerkette, Kettenspanner, ....
siehe: http://www.saab-cars.de/showthread.php?t=8902

Mal sehen, ob sich Saab Austria da noch meldet...
 
SAAB Austria...

@cutsick:
Also wie ich das aus den vorher genannten Emails von Saab rauslese, gibt es einen festgelegten "Modelkatalog", aus dem hervorgeht, ob du betroffen bist bzw. ob dein Saab darin enthalten ist. Wenn ja, dann gilt die "erweiterte Garantie" (8 Jahre auf den Motor). Reparaturen werden rückwirkend erstattet, sofern der Wagen lückenlos SH-gepfl. ist!

Einfach mal bei Saab Dampf machen (Turbo-Dampf;-).
Ich bin grad in Email Kontakt. Wir klären noch meinen Typ ab, denn mal sehen. Sieht aber so aus, als bekäme ich die Motorrep. zurück!!;-)

Also bis denn,
Marten
 
@aero-Mann
Das gefällt mir was du da von dir gibst... Werd mich mal schlau machen, aber möchte erst warten, bis das offiziell wird.

Danke Dir!!
 
Ich bin grad in Email Kontakt. Wir klären noch meinen Typ ab, denn mal sehen. Sieht aber so aus, als bekäme ich die Motorrep. zurück!!;-)

Also bis denn,
Marten

Die hat aber Dein Verkäufer bezahlt, nicht Du?!? - glaube kaum das sich solche Rechte mit Übereignung übertragen.
 
Doch...Garantie gilt fürAuto...
 
Aber wenn die Reparatur vom Voreigentümer bezahlt wurde, kann der jetzige Eigentümer nicht das Geld der Reparatur verlangen, die vom Voreigentümer getragen wurde.

Das wäre mir neu.

Dann hätte der Entrichter der Rechnung eher einen Anspruch als der jetzige Eigentümer.

Zudem dürfte das Schadensbild (Zylinderkopfdichtung und defekter Turbolader) nicht mit dem Schadensbild übereinstimmen, was Saab definiert hat.

Marten hat sich da aber nicht so richtig geäußert - evtl. habe ich da was falsch verstanden.
 
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