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Antwort vom Saabservice-Center
So, zum Thema hier die email, die ich heute von Saab erhalten habe:
"Sehr geehrter Herr Hoppe,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Oktober 2006.
Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu Rückrufaktionen, möchten wir Ihnen folgende grundsätzliche Anmerkung erläutern: Bei einer Erzeugnisänderungskampagnen oder sogenannten Rückrufaktionen werden alle Fahrzeughalter von potentiell betroffenen Saab Modellen von uns in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt angeschrieben. So können wir sicher gehen, dass alle Fahrzeuge den entsprechenden Modifikationen unterzogen werden. Des Weiteren gibt der Gesetzgeber uns als Hersteller eindeutige Vorgaben, in welchen Fällen eine solche Aktion notwendigerweise durchgeführt werden muss. Hierbei findet besonders die Sicherheitsrelevanz des jeweils betroffenen Bauteiles Beachtung. Es sind uns von unseren Außenorganisationen zwar Fälle von Ölverschlammung zugetragen worden, jedoch besteht vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der gesetztlichen Vorgaben aus unserer Sicht keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Erzeugnisänderungskampagne.
Die Saab Deutschland GmbH hat sich daher für ein Kundenunterstützungs- bzw. Kundenbindungsprogramm, der vom Ölschlamm betroffenen Fahrzeuge ausgesprochen. Dieses beinhaltet, dass wir unseren Kunden bei bestimmten Defekten an potentiell betroffenen Motorvarianten rückwirkend bis einschließlich des achten Betriebsjahres die entstehenden bzw. entstandenen Reparaturkosten vollständig erstatten, wenn die sonstigen Voraussetzungen analog zu unseren Garantiebedingungen gegeben sind. Dieses Programm bezieht sich auf exakt definierte Schadensbilder. Generell handelt es sich um bestimmte Motorenvarianten bei den Modelle Saab 9-5 der Modelljahre 1998 bis 2003, Saab 9-3 der Modelljahre 2000 bis 2003 und Saab 9-3 Viggen des Modelljahres 1999. Die beschriebene Beanstandung (eingeschränkte Schmierfähigkeit des Motorenöls) wurden nur unter ganz bestimmten Betriebs- bzw. Einsatzbedingungen (Fahrzeuge, welche vorwiegend auf kurzen Strecken verwendet werden oder bei erhöhtem Stop-and-Go Verkehr, sowie bei ständigem Fahren bei überdurchschnittlichem Staubaufkommen) reklamiert.
Die Ölqualität ist für die Schadensvorbeugung von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich empfehlen wir daher Kunden, die im Besitz eines Fahrzeuges mit den oben erwähnten Spezifikationen sind, ausschließlich vollsynthetisches Motoröl zu verwenden, sowie die empfohlenen Serviceintervalle konsequent einzuhalten. Darüber hinaus möchten wir Sie darum bitten, bei jeglichen Beanstandungen diesbezüglich, sich an einen unserer Saab Partner zu wenden.
Sehr geehrter Herr Hoppe, wir hoffen, zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben, und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt. "
Ich denke, das klärt so einige Fragen. Schön, so eine ausführliche Antwort zu erhalten. Ich für meinen Teil bin beruhigt, denn mein Aero von 1999 ist somit nicht betroffen - was mich nicht daran hindert, den Ölwechsel trotzdem alle 10 TKM durchführen zu lassen....
Schönen Abend noch,
Jever
So, zum Thema hier die email, die ich heute von Saab erhalten habe:
"Sehr geehrter Herr Hoppe,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Oktober 2006.
Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu Rückrufaktionen, möchten wir Ihnen folgende grundsätzliche Anmerkung erläutern: Bei einer Erzeugnisänderungskampagnen oder sogenannten Rückrufaktionen werden alle Fahrzeughalter von potentiell betroffenen Saab Modellen von uns in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt angeschrieben. So können wir sicher gehen, dass alle Fahrzeuge den entsprechenden Modifikationen unterzogen werden. Des Weiteren gibt der Gesetzgeber uns als Hersteller eindeutige Vorgaben, in welchen Fällen eine solche Aktion notwendigerweise durchgeführt werden muss. Hierbei findet besonders die Sicherheitsrelevanz des jeweils betroffenen Bauteiles Beachtung. Es sind uns von unseren Außenorganisationen zwar Fälle von Ölverschlammung zugetragen worden, jedoch besteht vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der gesetztlichen Vorgaben aus unserer Sicht keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Erzeugnisänderungskampagne.
Die Saab Deutschland GmbH hat sich daher für ein Kundenunterstützungs- bzw. Kundenbindungsprogramm, der vom Ölschlamm betroffenen Fahrzeuge ausgesprochen. Dieses beinhaltet, dass wir unseren Kunden bei bestimmten Defekten an potentiell betroffenen Motorvarianten rückwirkend bis einschließlich des achten Betriebsjahres die entstehenden bzw. entstandenen Reparaturkosten vollständig erstatten, wenn die sonstigen Voraussetzungen analog zu unseren Garantiebedingungen gegeben sind. Dieses Programm bezieht sich auf exakt definierte Schadensbilder. Generell handelt es sich um bestimmte Motorenvarianten bei den Modelle Saab 9-5 der Modelljahre 1998 bis 2003, Saab 9-3 der Modelljahre 2000 bis 2003 und Saab 9-3 Viggen des Modelljahres 1999. Die beschriebene Beanstandung (eingeschränkte Schmierfähigkeit des Motorenöls) wurden nur unter ganz bestimmten Betriebs- bzw. Einsatzbedingungen (Fahrzeuge, welche vorwiegend auf kurzen Strecken verwendet werden oder bei erhöhtem Stop-and-Go Verkehr, sowie bei ständigem Fahren bei überdurchschnittlichem Staubaufkommen) reklamiert.
Die Ölqualität ist für die Schadensvorbeugung von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich empfehlen wir daher Kunden, die im Besitz eines Fahrzeuges mit den oben erwähnten Spezifikationen sind, ausschließlich vollsynthetisches Motoröl zu verwenden, sowie die empfohlenen Serviceintervalle konsequent einzuhalten. Darüber hinaus möchten wir Sie darum bitten, bei jeglichen Beanstandungen diesbezüglich, sich an einen unserer Saab Partner zu wenden.
Sehr geehrter Herr Hoppe, wir hoffen, zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen zu haben, und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt. "
Ich denke, das klärt so einige Fragen. Schön, so eine ausführliche Antwort zu erhalten. Ich für meinen Teil bin beruhigt, denn mein Aero von 1999 ist somit nicht betroffen - was mich nicht daran hindert, den Ölwechsel trotzdem alle 10 TKM durchführen zu lassen....
Schönen Abend noch,
Jever