Saab 900 I Kaufberatung für Ehemaligen

Mit den alten abgemeldeten Kennzeichen darfst Du nicht fahren, ...
Falsch!
Hatten wir hier aber schon mehrfach, incl. entsprechenden Zitaten aus den dafür einschlägigen Gesetzen bzw. Verordnungen.
 
Das Kennzeichen ist wohl vom Vorbesitzer und es ist nicht klar ob die Zulassungsstelle das wieder zuteilen wird...

10 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
 
Wenn ich es richtig verstanden und richtig in Erinnerung habe, ist das Auto doch erst recht kurz abgemeldet, oder? Die Kennzeichen bleiben zwar wohl von Bundesland zu Bundesland nach Abmeldung unterschiedlich lange zugeteilt, aber da hat Berlin wohl mit seinem einen Jahr wohl (mit) die kürzeste Frist. Und recht 'heimatlich' stand die Kiste doch auch, oder?
Wenn einer der Punkte nicht gegeben ist, klappt es natürlich nicht. Daher ja oben auch der Verweis darauf, dass hier irgendwo der komplette Text herumgeistern muss, was sich nun mit dem wohl wichtigsten Passus in #82 erübrigt hat.
 
Mal so, was die Anmeldung angeht:
Bundesland Vorbesitzer m.W. war Baden-Württemberg. Ich melde den in Rheinland-Pfalz an.
Der Wagen wird vom Händler zu mir gebracht. (so ca. 200 Km Fahrstrecke ) Wie der das macht?? Mir egal...
Ich meine jetzt nur, wenn ich umgezogen bin und mich in meinem neuen Wohnort angemeldet habe.
(Voraussetzung damit ich das Fahrzeug in dem Land/Stadtkreis anmelden kann, in dem ich neuerdings wohne soweit ich weiss)
Kann ich dann vom alten Wohnort (dort würde er verbleiben bis ich mich am neuen Wohnort angemeldet habe)
bis zum neuen Wohnort auf die Zulassungsstelle fahren, mit oder ohne alte Kennzeichen, allen dazugehörenden Papieren wie KFZ-Brief,
Kaufvertrag, neueste TÜV HU und AU Bescheinigung ect. und zwar auf direktem Weg?
Oder muss ich mich notgedrungen, wieder auf meinen Malaguti Roller schwingen und auf die Zulassungstelle fahren,
anmelden, Schilder mitnehmen und am alten Wohnort die neuen Kennzeichen dranschrauben?

Mir fällt gerade ein, der SAAB den ich versuche zu bekommen, hat keine Winterreifen...
Die muss ich mir noch besorgen und dran montieren.
Zum Glück habe ich am alten Wohnort eine freie Autowerkstatt, bei dem die passenden Reifen mit Stahlfelgen innerhalb von max. 2 Tagen da sind.
Also bleibt es doch beim Fahren zur Zulassungstelle mit meinem Roller, anmelden und Schilder holen und zurückfahren....
Dann war die vorherige Frage eben hypothetisch gemeint.
 
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