Saab 900T16s mit Autobahnblinken???

Na ja, dann baut man eben gleich einen neuen PumpenMOTOR ein.:cool:

Die 150 EUR (oder so) schmerzen ja auch, aber immer noch besser, als innerhalb der nächsten 100tkm 2-3 mal irgendwo mit defekter Gebrauchtpumpe zu stehen.:smile:

...klaus - wenn ich die anderen baustellen, die teilweise substanzerhaltender natur sind, durch habe, dann kann ich mir auch für 150 euro einen neuen pumpenmotor kaufen... solange muss es eben die "ebay-pumpe" tun... :cool: es sei denn, ich darf dir meine "spendenkontonummer" mitteilen...:biggrin:
 
...so...das andere nachbau-werkzeug hat es zum glück gebracht...:five:
nachbau dessen ist beschlossen - auf das die pumpe dann bei vorhandenem werkzeug nie wieder kaputt geht...:rolleyes: nun mal sehen, wie lange die durchhält...:redface:

besten dank nach müggelheim und blumberg für die schnelle unkomplizierte leih-hilfe...!!!
 
ne das Teil ist superpraktisch. Auch beim Blinken im Kreisverkehr, einmal angetippt ...

Äh, Blinken im Kreisverkehr? :confused:


Zitat: "Somit wird auch beim kurzen Antippen des Blinker-Hebels die gesetzliche Vorschrift, dass beim Fahrspur-Wechsel der Blinker mindestens 2-mal aufblinken muss, auf jeden Fall erfüllt."

Der Laie staunt und der Fachmann wundert sich - eine derartige gesetzliche Vorschrift existiert nicht. Fahrspurwechsel sind durch rechtzeitiges Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers anzuzeigen, wie oft der blinkt, ist dem "Gesetz" (es handelt sich um eine Rechtsverordnung) pupsegal. Derartige Aussagen fördern aber sicher den Verkauf dieses elektronischen "Schnäppchens".

Wie wäre es denn mit einer orangen Rundumleuchte auf dem Dach?

DAFÜR! :tongue:

(Gibt's sicher auch bei den Wissenden von Conrad.)
 
...so...das andere nachbau-werkzeug hat es zum glück gebracht...:five:
nachbau dessen ist beschlossen - auf das die pumpe dann bei vorhandenem werkzeug nie wieder kaputt geht...:rolleyes: nun mal sehen, wie lange die durchhält...:redface:

besten dank nach müggelheim und blumberg für die schnelle unkomplizierte leih-hilfe...!!!

Ring und O-Ring hast Du hoffentlich etwas mit Glycerin eingrschmiert?
 
Die Frage bezog sich auf das "IM". Selbstverständlich zeige ich an, wohin ich fahren möchte und blinke BEIM Verlassen des Kreisverkehrs. Macht sich in vierspurigen Kreisverkehren auch irgendwie besser... :rolleyes:
 
Kannst du es ihm nicht befehlen? zDV 10/1 mal zum Lesen mit geben der ollen Karre und dann klappt es vielleicht auch das nächste Mal.


Spaß beiseite.

Ich mag es auch nicht, wenn das Auto mich fährt...

Also für mich gibt es zwei Katogorien Autos die ich mag.

- unter 2t und über 200 turbogefütterte Pferde ohne unnützliche Assistenten (so wie mein Saab), da wird der Schlupf und der Kurvenradius zur Not mit dem Gaspedal eingestellt und dreimaliges blinken (fredthema) auf der Autobahn nimmt der Vordermann doch gar nicht wahr, der muß sich doch darauf konzentrieren, dass er sich dem zu überholenden in 1000m mit exact 2 km/h Überschußgeschwindigkeit annähert.

- über 1,2t und unter 250 PS ohne Zwangsbeatmung mit allem Kompforschnickschnack (so wie der C4 Picasso meiner Frau), denn da ist eh nur gleiten angesagt, und das sollte dann so gemütlich wie irgend möglich sein, da die Aufenthaltszeit sich ja auch verlängert. Wobei ich einen Mehrverbrauch durch den Schnickschnack definitv nicht feststellen kann, da diese Art der Reise eine wesentlich geringere Durchschnittsgeschwindigkeit, die dann via Tempomat eingestellt wird bedingt. Gas gebe ich da nur noch, wenn ich zufällig von einem Verkehrsteilnehmer der ersten Kategorie auf der Überholspur erwischt werde um nicht dessen Blutdruck zu erhöhen.
 
Zitat: "Somit wird auch beim kurzen Antippen des Blinker-Hebels die gesetzliche Vorschrift, dass beim Fahrspur-Wechsel der Blinker mindestens 2-mal aufblinken muss, auf jeden Fall erfüllt."

Der Laie staunt und der Fachmann wundert sich - eine derartige gesetzliche Vorschrift existiert nicht. Fahrspurwechsel sind durch rechtzeitiges Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers anzuzeigen, wie oft der blinkt, ist dem "Gesetz" (es handelt sich um eine Rechtsverordnung) pupsegal. Derartige Aussagen fördern aber sicher den Verkauf dieses elektronischen "Schnäppchens".
Jo. Das liegt dann bei Polizei und im Streitfall bei Justizia wie der §7, Abs. 5 auszulegen ist:

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Das interessantere ist meiner Meinung es das rechtzeitig! Ob die Leute zu frü aufhören ist mir dann ehre egal. Aber bei den Meisten sehe ich lange bevor der Fahrtrichtungsanzeiger benutzt wrid dass sie gleich rausziehen oder Abbiegen wollen. Der kommt dann frühestens mit der Drehung des Lenkrades. :frown:

Flemming
 
:confused: für mich genauso ein Spielkram wie Regensensor oder Automtik-Licht-Einschalter, bitte wer braucht sowas wirklich ??



ICH GERNE... aber wenn man mir der linken hand bremst und angast, hat man eben keine mehr frei... :tongue:
 
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