kann mir mal bitte jemand den Unterschied erklären zwischen Insolvenz und Konkurs ?
Früher gab es den s.g. Konkurs in Deutschland ... der wurde dann quasi durch das Insolvenzverfahren "ersetzt" ... eine Firma befindet sich im selbigen - also
in der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) wenn Sie nicht mehr ausreichend Mittel besitzt um laufende Forderungen in einem gewissen Zeitraum begleichen zu können.
Dann wird das Thema vom Insolvenzgericht geprüft und entweder mangels Masse zurückgewiesen oder das Insolvenzverfahren eröffnet. Bis zur Eröffnung gibt es
einen vorläufigen Insolvenzverwalter und erst nach der eigentlich Eröffnung wird dann ein "echter" Insolvenzverwalter eingesetzt.
Zwischen der Antragstellung und der Abweisung bzw. Eröffnung der Insolvenz sammelt der "vorläufige" Verwalter Daten und Fakten bei dem betreffenden
Unternehmen ... daraus wird dann für das Gericht ein Gutachten erstellt; im Nachgang wird dann die Entscheidung auf Grund der Fakten im Gutachten, durch das
jeweilige Insolvenzgericht, gefällt ob Mangels Masse abgelehnt wird (es gibt KEINE Werte mehr) oder die vorhandenen Werte verwertet werden.
Ab Antrag der Insolvenz bei Gericht gibt es einen Vollstreckungsschutz ... niemand darf in dieser Zeit dann die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner
weiter betreiben, damit ein ordentlicher Ablauf gewährleistet ist und die Masse nicht geschmälert wird weil z.B. etwas zu viel bei dem einen bezahlt wird und
der andere dafür nichts mehr bekommt.
Der Geschäftsführer darf ab Antragstellung auch keine Zahlungen mehr leisten ohne vorher mit dem Verwalter hierzu Rücksprache gehalten zu haben.
Im Nachgang werden die Gläubiger dann in die s.g. Insolvenztabelle aufgenommen und können Ihre Forderungen gegenüber der Gesellschaft dann beim
Verwalter geltend- und glaubhaft machen.
Gleichzeitig kümmert sich der Verwalter um die "Verwertung" von vorhandenen Werten im Unternehmen und versucht alles was machbar ist in die Wege
zu leiten, um Geld zu bekommen, also Waren & Werte verkaufen, Schulden anderswo eintreiben usw.
Sollte sich der weitere Geschäftsbetrieb jedoch lohnen, weil z.B. noch Aufträge vorliegen usw., dann kann der Insolvenzverwalter auch eine
Sanierung und den weiteren Betrieb anordnen und entsprechend durchführen. Eins solcher Schritt kommt durchaus vor und ist somit auch
nicht unüblich. Der Verwalter hat dieses genau zu prüfen und abzuwägen und kann hier nicht nach Lust und Laune entscheiden!
Der Verwalter kann auch Kredite aufnehmen um den Betrieb sicherzustellen und Verbindlichkeiten ausgleichen zu können. Eine Bank spielt hier natürlich
nur mit wenn das ganze auch "wasserdicht" ist und mit einer wirtschaftlichen Vorausschau nebst einem Gutachten dargestellt werden kann.
Zu vergleichen ist das ganze dem Grunde nach mit der s.g. Rekonstruktion wie bei SAAB angestrebt. Es gibt natürlich auch Unterschiede dabei, aber
vom Grundsatz her läuft es ähnlich ab. Jemand meldet Insolvenz an und dann wird geprüft ob "eingestampft" oder weitergemacht wird.
Eine Insolvenz in Schweden verläuft ähnlich und orientiert sich dort am schwedischen Konkursgesetz.
Am Ende ergibt sich dann eine s.g. Quote und auf Grund der vorhandenen Werte (Liquidität) erhält dann jeder Gläubiger einen Anteil der in der Insolvenz-
tabelle steht. In Deutschland liegt dieser Wert bei ca. 2 - 6 % als Quote auf seine Forderung ... das liegt natürlich sehr stark an den verfügbaren Mitteln.
Die Mitarbeiter erhalten für ein gewisses Zeitfenster (Deutschland letzte 3 Monate) das frühere Konkursausfallgeld was zum Insolvenzgeld geworden ist.
Hier kann der Mitarbeiter sich dann über das Arbeitsamt auf Antrag die ausstehenden Löhne und teilweise auch Urlaubsgeld etc. auszahlen lassen.
Finanziert wird das Insolvenzgeld in Deutschland durch eine Umlage die von der Berufsgenossenschaft erhoben wird. Jeder zahlt also im Vorfeld auch
einen kleinen Anteil an dieser Art der "Versicherung" für den Fall der Fälle. Die Auszahlung erfolgt über die Insolvenzgeldstelle des zuständigen Arbeits-
amtes am Sitz des Unternehmens; die Ausführungen beziehen sich auf Deutschland.
Aus rechtlicher Sicht darf es laut Gesetz überhaupt nicht zu einer Insolvenz kommen. Es gibt hier strikte Vorgaben an die Geschäftsleitung die einzuhalten
sind ... aus diesem Grund wir bei jedem Insolvenzverfahren auch durch die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den oder die
Beteiligten im Unternehmen (Geschäftsführer etc.) eingeleitet und geprüft, wie man diesem dann rechtlich das Fell über die Ohren ziehen kann.
Wer als Organ einer Gesellschaft tätig ist muss sehr stark aufpassen und sich durch Steuerberater und Anwälte absichern. Im Grunde steht man immer mit
einem Bein im "Knast" als Geschäftsführer ... und bei der heutigen Wirtschaftslage wird man dann schnell zum Bauernopfer im Kreislauf und das kann dann
nicht nur rechtliche Konsequenzen mit sich bringen, sondern auch bei Verbindlichkeiten im Bereich von Sozialabgaben eine Durchgriffshaftung nach sich ziehen.
Dann ist nicht nur der Ruf ruiniert ... sondern man muss vielleicht auch noch aus der eigenen Tasche mit seinem Vermögen gerade stehen!