Schwieriges Thema- aber Mord?

Saabine71

Miss Antikörper
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Richtig, ich hoffe es wird bestätigt...Mord ist Tötung aus Vorsatz oder niederen Beweggründen - beides ist hier zutreffend m.E.
 
Eine Bitte:
Geht sensibel mit Thema und miteinander um!
Und auch mit den Beteiligten in Berlin.

Wir hatten in der Vergangenheit festgestellt, dass wir als Moderatoren keine ausführlichen langen Erklärungen, Kommentare, rechtliche Angelegenheiten und / oder rechtliche Ausführungen lesen können.
Das kann wirklich eine Dimension erreichen, in der wir unsere Moderatorentigkeit mangels Kapazität nicht mehr durchführen können.

Der Thread berührt natürlich das Thema Auto.
Aber im Grunde geht es um eine rechtliche Beurteilung der Urteilsbegründung.

Vielen Dank vorab!
 
Jo, damit gehe ich konform, nur für den Vorsatz fehlte das Hirn:
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ab 24:00 Nicht geeignet überhaupt ein Fahrzeug zu führen :-(
 
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Geht sensibel mit Thema und miteinander um!
Und auch mit den Beteiligten in Berlin.

Wir hatten in der Vergangenheit festgestellt, dass wir als Moderatoren keine ausführlichen langen Erklärungen, Kommentare, rechtliche Angelegenheiten und / oder rechtliche Ausführungen lesen können.
Das kann wirklich eine Dimension erreichen, in der wir unsere Moderatorentigkeit mangels Kapazität nicht mehr durchführen können.

Der Thread berührt natürlich das Thema Auto.
Aber im Grunde geht es um eine rechtliche Beurteilung der Urteilsbegründung.

Vielen Dank vorab!

Danke Acron - daher nur ein klares, kurzes Statement abgegeben. Ich denke nicht, dass man dies Klientel unter uns findet - meine aber, dass diese Auswüchse mehr als sinnfrei sind.....und der strafrechtliche Umgang hier neue Wege finden muss, als es in der Vergangenheit praktiziert wurde.
 
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Geht sensibel mit Thema und miteinander um!
Und auch mit den Beteiligten in Berlin.

Wir hatten in der Vergangenheit festgestellt, dass wir als Moderatoren keine ausführlichen langen Erklärungen, Kommentare, rechtliche Angelegenheiten und / oder rechtliche Ausführungen lesen können.
Das kann wirklich eine Dimension erreichen, in der wir unsere Moderatorentigkeit mangels Kapazität nicht mehr durchführen können.

Der Thread berührt natürlich das Thema Auto.
Aber im Grunde geht es um eine rechtliche Beurteilung der Urteilsbegründung.

Vielen Dank vorab!

Ich hoffe, alle die antworten, mich eingeschlossen, nehmen deinen Rat an. Die Saab-Fahrer scheinen allgemein recht vernünftig zu sein. Klar man kann auch mal fliegen, aber dann, wenn es frei ist, viele gehen auf die Nordschleife, wenn sie mal richtig die Sau rauslassen wollen:smile:
Ich denke nicht, dass hier jemand ist der mit 160 durch irgendeine Innenstadt fährt.
 
Hier werden, wie so oft bei solchen Themen, Dinge unterschiedlich beurteilt werden: Einmal die juristische Sicht und zum Anderen das gefühlt "Richtige".
Zur juristischen Seite kann ich nichts sagen, ausser daß das Strafmaß "lebenslänglich" bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht möglich gewesen wäre. Interessant fand ich nebenbei die Tatsache (die im Zeit-Artikel nicht erwähnt wurde), daß die Führerscheine der beiden dauerhaft eingezogen bleiben................sie also zumindest bei einer vorzeitigen Entlassung wegen guter Führung trotzdem nicht mehr Auto fahren dürfen.
Das Strafmaß an sich ist hart. Andererseits haben die beiden einen Menschen auf dem Gewissen. Ich versuche gerade, das ohne große Gefühlswallungen zu betrachten und warte eigentlich gespannt auf die angekündigte Revision.

Edit: Hallo Acron........da mir der Sinn selten nach Streitereien ist (abgesehen von einem gelegentlichen Vogelzeigen, wenn mich der Hafer sticht), werde ich hier raus sein, sollte es irgendwie unappetitlich werden.
 
Unter Juristen ist die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag, so wie sie im deutschen recht definiert wird, ja wohl ohnehin recht umstritten.
Aber wie auch Saabine71 schon schrieb, oder die Verteidiger es anführten, fehlte sicherlich die nötige Einsicht um zu erkennen, dass sie die Umgebung gefährden und damit wäre auch der bedingte Vorsatz schwer zu halten.
Gesetze zu verbiegen, nur weil man glaubt, dass die bestehenden Gesetze zu milde sind, passt für mich nicht in einen Rechtsstaat. Allerdings könnte, in der Revision, eine höchstrichterliche Rüge an den Gesetzgeber auch den nötigen Denkanstoß liefern
 
So schnell durch eine Ortschaft, Stadt oder oder zu fahren ist hirnlos...!
Und man nimmt billigend in Kauf das Menschen dabei umkommen können.
Und man macht es aus Vorsatz, weil alleine fährt das Auto nicht so schnell....

Das Urteil dazu sprechen die Richter, das ist ihr Job, und sie haben den gemacht :smile:
 
.......jemand ist der mit 160 durch irgendeine Innenstadt fährt.

Das ist der
1. Punkt - mit 160 Km/h durch die Innenstadt
2. - mehrere Rotlicht zeigenden LZA nicht beachtet
3. - über mehrere Kreuzungen geknallt!
4. - ein KFZ als Waffe - gefährliches Mittel eingesetzt
5. - § 211 StGB 2. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
(in diesem Einzelfall - illegales Autorennen)
6. - heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (in diesem Fall KFZ)oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Fahrlässigkeit kann nicht mehr angenommen werden - da wie o.g. mehrer 100 Meter und Straßenkreuzungen als Rennstrecke nur für 2 Vollidioten ausgenutzt wurden!


Zitat des LG Berlin und StA:
"Die Staatsanwaltschaft, aber auch das Gericht, haben jedenfalls vorläufig die Sache so bewertet, dass sie sagen: das ist über das, was wir sonst von Autorennen kennen hinausgehend, das heißt, wir sind nicht mehr im Bereich von 'fahrlässiger Tötung', sondern hier ist sozusagen ein Merkmal mehr drin, hier wussten die Leute, was sie getan haben."

Meine persönliche Meinung - das heutige Urteil wird beim BGH bestannd haben und weiteren Nachahmern hoffentlich einhalt gebieten.

...und die hier in diesem Fall ausgesprochene lebenslange Haft - ist bekanntlich in Deutschland nicht wirklich lebenslänglich !! In der Regel um die 15 Jahre.....somit kommen die wieder frei in ihrem Leben - allerdings ne wieder mit Führerschein. .......Das Opfer hat aber leider.....sein Leben verloren.
 
Bezeichnend ist zudem das Vorstrafenregister von H.! und dann macht er auch noch den Proll im Gerichtssaal. Sorry, no mercy!
 
Unter Juristen ist die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag, so wie sie im deutschen recht definiert wird, ja wohl ohnehin recht umstritten.
Aber wie auch Saabine71 schon schrieb, oder die Verteidiger es anführten, fehlte sicherlich die nötige Einsicht um zu erkennen, dass sie die Umgebung gefährden und damit wäre auch der bedingte Vorsatz schwer zu halten.
Gesetze zu verbiegen, nur weil man glaubt, dass die bestehenden Gesetze zu milde sind, passt für mich nicht in einen Rechtsstaat. Allerdings könnte, in der Revision, eine höchstrichterliche Rüge an den Gesetzgeber auch den nötigen Denkanstoß liefern

Aber ist jemand, der keine Einsicht zeigt, geeignet ein Fahrzeug zu führen?
Man lernt beim Erwerb des Führerscheins zumindest die Theorie, mit Bremsweg, Reaktionszeit und allem. Die jetzt verurteilten hatten einen gültigen Führerschein. Aber offensichtlich hat alles ausgesetzt.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Man kann ja auch kein Ticket zurückgeben mit "Sorry, ich wusste nicht, dass ausgerechnet hier geblitzt wurde."
Mir tut es einfach nur unendlich leid für die Angehörigen des Opfers :-(
 
5. - § 211 StGB 2. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
(in diesem Einzelfall - illegales Autorennen)
6. - heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (in diesem Fall KFZ)oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Genau, sehe ich absolut ebenso.
Und nochmal für alle schön lesbar, damit der letzte Zweifel ausgeräumt wird, dass alle Bedingungen erfüllt sind:
StGB, § 211, Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus niedrigen Beweggründen ... mit gemeingefährlichen Mitteln ... einen Menschen tötet.
 
Genau darin liegt ja nun das Interessante: Ist ein Auto ein gemeingefährliches Mittel und ist ein Autorennen ein niedriger Beweggrund ?
 
Ist ein Auto ein gemeingefährliches Mittel und ist ein Autorennen ein niedriger Beweggrund ?

Ganz klar zweimal ein JA !

Das ein KFZ als Waffe genutzt werden kann und inzwischen leider auch zu größeren Kapitaldelikten genutzt wird - brauchen wir seit Nizza und Berlin.....nicht weiter definieren??!!
......bekanntlich auch um mal gerade an einen Juwelierladen...die Schaufensterscheibe zu demolieren....anstatt eines Werkzeuges...Hammer etc...

Niedriger Beweggrund - glasklar - jeder der beiden "Rennfahrer" wollte nicht aufgeben und unbedingt der tolle Erste werden....um jeden Preis...durch hemmungslose Eigensucht .....mit 160km/h in der Innenstadt.....bei dem es mindestens ein Opfer gab!
 
Ich denke ja, da es auf den Einsatz desselben ankommt - Baseballschläger - Sportgerät / Mordwerkzeug....

Da kann ich folgen, spannender finde ich die Frage, ob ein illegales Rennen ein niedriger Beweggrund ist.
Die ganze Argumentation zielt ja darauf ab, daß der Tod des Unbeteiligten durch die Umstände quasi "geplant" war.
 
Genau darin liegt ja nun das Interessante: Ist ein Auto ein gemeingefährliches Mittel und ist ein Autorennen ein niedriger Beweggrund ?

Für mich meine Ansicht muss ich leider beides bejahen. Man selbst ist das, was man aus sich selbst macht. Bei vollem Bewusstsein.
 
Da kann ich folgen, spannender finde ich die Frage, ob ein illegales Rennen ein niedriger Beweggrund ist.
Die ganze Argumentation zielt ja darauf ab, daß der Tod des Unbeteiligten durch die Umstände quasi "geplant" war.
Add 1: ja m.E. - Befriedigung niederer Instinkte - ein Bsp möchte ich hier nicht nennen.
Add 2: geplant nein - billigend in Kauf genommen- ebenso zu gewichten
 
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