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Es wäre hilfreich, wenn Gesetze nicht so viel Interpretationsspielraum zuließen. So werden für offenbar gleiche Vergehen oft sehr unterschiedliche Urteile gefällt, je nach Qualität des Staatsanwalts und des Verteidigers. Das wird man aber nie ändern, da sonst eine ganze Berufssparte überflüssig wäre.
Jetzt besteht die Gefahr, dass man mal wieder in übertriebenen Aktionismus verfällt. Man sollte ganz klar unterscheiden, ob jemand ganz normal am Straßenverkehr teilnimmt und dabei evtl. etwas schneller als erlaubt ist oder ob im öffentlichen Verkehrsraum illegale Rennen veranstaltet werden. Man sollte auch Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht als schuldmindernd anerkennen. Wer sich volllaufen lässt oder Drogen nimmt, sollte wissen, dass er kein Fahrzeug führen kann. Tut er es trotzdem, dann muss er die Konsequenzen tragen. Das totgefahrene Opfer und möglicherweise seine Familie wurde im Verhältnis selbst zu einer lebenslangen Strafe sehr viel härter bestraft.
Jetzt besteht die Gefahr, dass man mal wieder in übertriebenen Aktionismus verfällt. Man sollte ganz klar unterscheiden, ob jemand ganz normal am Straßenverkehr teilnimmt und dabei evtl. etwas schneller als erlaubt ist oder ob im öffentlichen Verkehrsraum illegale Rennen veranstaltet werden. Man sollte auch Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht als schuldmindernd anerkennen. Wer sich volllaufen lässt oder Drogen nimmt, sollte wissen, dass er kein Fahrzeug führen kann. Tut er es trotzdem, dann muss er die Konsequenzen tragen. Das totgefahrene Opfer und möglicherweise seine Familie wurde im Verhältnis selbst zu einer lebenslangen Strafe sehr viel härter bestraft.