Schwieriges Thema- aber Mord?

Es wäre hilfreich, wenn Gesetze nicht so viel Interpretationsspielraum zuließen. So werden für offenbar gleiche Vergehen oft sehr unterschiedliche Urteile gefällt, je nach Qualität des Staatsanwalts und des Verteidigers. Das wird man aber nie ändern, da sonst eine ganze Berufssparte überflüssig wäre.

Jetzt besteht die Gefahr, dass man mal wieder in übertriebenen Aktionismus verfällt. Man sollte ganz klar unterscheiden, ob jemand ganz normal am Straßenverkehr teilnimmt und dabei evtl. etwas schneller als erlaubt ist oder ob im öffentlichen Verkehrsraum illegale Rennen veranstaltet werden. Man sollte auch Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht als schuldmindernd anerkennen. Wer sich volllaufen lässt oder Drogen nimmt, sollte wissen, dass er kein Fahrzeug führen kann. Tut er es trotzdem, dann muss er die Konsequenzen tragen. Das totgefahrene Opfer und möglicherweise seine Familie wurde im Verhältnis selbst zu einer lebenslangen Strafe sehr viel härter bestraft.
 
Dachte ich bis gestern eigentlich auch immer. Aber ich kann den 211er drehen und wenden, von Vorsatz ist dort meines Erachtens an keiner Stelle die Rede.

....doch - u.a. aus der deutschen gültigen Rechtsprechung - nennt sich "Eventualvorsatz"

"Eventualvorsatz oder Fahrlässigkeit
Die Frage, ob ein Eventualvorsatz oder eine Fahrlässigkeit vorliegt, lässt sich in vielen Fällen nicht sofort klar bewerten und erfordert eine detaillierte Klärung der Sachlage und der gegebenen Umstände, die zu einer Handlung geführt haben. Generell kann für den Eventualvorsatz und auch die Fahrlässigkeit aber gesagt werden, dass die bewusst fahrlässig handelnde Person mit den erkannten Folgen nicht einverstanden ist und möglicherweise auch darauf vertraut, dass diese nicht eintreten werden.


Wer hingegen bedingt vorsätzlich handelt, nimmt schädliche Folgen billigend in Kauf und findet sich auch entsprechend mit der Tatbestandsverwirklichung ab. Es steht außer Frage, dass die Grenzen der beiden Schuldformen sehr eng liegen. Um entsprechend urteilen zu können, müssen verschiedene Merkmale der inneren Tatseite beachtet werden. Darüber hinaus müssen aber auch tatsächliche Feststellungen ausreichend belegt werden. Hierbei ist es besonders wichtig, die Rechtsbegriffe der Fahrlässigkeit, wie auch des Vorsatzes in ihre genauen Bestandteile aufzulösen.

Beispiel aus der Vergangenheit:

Tötung durch Würgen ist als Eventualvorsatz zu werten
In einem Urteil vom 22.1.2012 kam das Landgericht Cottbus zu dem Entschluß, dass bei einer Tötung durch Würgen ein Eventualvorsatz vorläge. Das Gericht stellte fest, dass es allgemein bekannt wäre, dass ein Verschließen der Atemwege durch Gewalteinwirkung grundsätzlich zum Tode führen kann. Faktoren, die jedoch bei der Bewertung zu berücksichtigen seien, wären Zeit und Intensität des Erstickungsvorgangs. [Landgericht Cottbus, 22.1.2012, 5 StR 246/10]"



In diesem konkreten Fall hat das LG Berlin angenommen - nach detaillierter Klärung in der Verhandlung und unter Berücksichtigung der Vorstrafen/Verhalten der Beschuldigten - entsprechend das Urteil gefällt - weil den Rasern bewusst sein muss......wenn man mit unangepasster Geschwindigkeit durch eine Innenstadt rast, wo 50 km/h erlaubt sind - und mit über 160km/h und zudem über mehrere Ampeln bei ROT knallt - wer das macht nimmt man schädigende Folgen billigend in Kauf - somit ist Vorsatz gegeben !

Es ist auch allgemein bekannt - wenn ich mit einem Auto einen Menschen überfahre - besonders mit überhöhter Geschwindigkeit - kann das zum Tode der Person führen!


.......warum gibt es zunehmend die Diskussion in den Innenstädten insgesamt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen ???!!!!
Weil selbst ein Unfall mit dieser Aufprallgeschwindigkeit mit einem Sturz aus dem 3. Stockwerk gleich zu setzen ist!
......wer möchte schon freiwillig aus dieser Höhe raus springen ?????

außerhalb des Auto-Themas:
Ganz aktuell ein Beispiel - Verhandlung vor dem AG Minden - dort wurde am ersten Verhandlungstag festgestellt - das Merkmale des §211 StGB Mord bestehen - und nun seit heute vor dem LG Bielefeld - Verhandlung wegen versuchten Mordes.....auch hier wird das Urteil so kommen - da bin ich mir sicher.
....wer ein Haus/Wohnung in Brand steckt....muss damit rechnen das die Menschen die sich dort drin befinden nicht überleben werden....

http://www.nw.de/lokal/kreis_minden...ingsheim-in-Porta-Westfalica-startet-neu.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre hilfreich, wenn Gesetze nicht so viel Interpretationsspielraum zuließen. So werden für offenbar gleiche Vergehen oft sehr unterschiedliche Urteile gefällt, je nach Qualität des Staatsanwalts und des Verteidigers. Das wird man aber nie ändern, da sonst eine ganze Berufssparte überflüssig wäre.

Jetzt besteht die Gefahr, dass man mal wieder in übertriebenen Aktionismus verfällt. Man sollte ganz klar unterscheiden, ob jemand ganz normal am Straßenverkehr teilnimmt und dabei evtl. etwas schneller als erlaubt ist oder ob im öffentlichen Verkehrsraum illegale Rennen veranstaltet werden. Man sollte auch Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht als schuldmindernd anerkennen...

Das Leben und damit auch die Rechtsfälle sind so bunt, da wird man keine interpretationsspielraumfreie Gesetzgebung hinbekommen. Im Endeffekt liefe es auf ein Einzelfall-Gesetz heraus, das kann nicht zielführend sein. Denke eher, dass man weniger Gesetze mit gröberen Rahmen braucht und dafür eine gute Justiz, flankiert durch eine Qualitätssicherung.

Warum Alkohol oder Drogen strafmildernd wirken, habe ich nie begriffen. Eher das Gegenteil sollte der Fall sein.
 
...Wer hingegen bedingt vorsätzlich handelt, nimmt schädliche Folgen billigend in Kauf und findet sich auch entsprechend mit der Tatbestandsverwirklichung ab. ..

...In diesem konkreten Fall hat das LG Berlin angenommen - nach detaillierter Klärung in der Verhandlung und unter Berücksichtigung der Vorstrafen/Verhalten der Beschuldigten - entsprechend das Urteil gefällt - weil den Rasern bewusst sein muss......wenn man mit unangepasster Geschwindigkeit durch eine Innenstadt rast, wo 50 km/h erlaubt sind - und mit über 160km/h und zudem über mehrere Ampeln bei ROT knallt - wer das macht nimmt man schädigende Folgen billigend in Kauf - somit ist Vorsatz gegeben !

Es ist auch allgemein bekannt - wenn ich mit einem Auto einen Menschen überfahre - besonders mit überhöhter Geschwindigkeit - kann das zum Tode der Person führen!

...

Müsste es nach dieser Überlegung aber nicht so sein, dass wenn die beiden Raser in Berlin keinen Unfall gebaut hätten sondern einfach so kontrolliert worden wären, sie immernoch den Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt hätten?
 
...... sondern einfach so kontrolliert worden wären, sie immer noch den Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt hätten?

Ja - der Versuch eines Verbrechens wird ebenso bestraft ! Man muss bei Versuch zwischen Verbrechen-Tatbeständen und Vergehen-Tatbeständen differenzieren

§ 23
Strafbarkeit des Versuchs


(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
 
Bezeichnend ist zudem das Vorstrafenregister von H.! und dann macht er auch noch den Proll im Gerichtssaal. Sorry, no mercy!

Man sollte sich mal im klaren darüber sein, mit welchen Menschen man es dort zu tun hat
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ab min. 24.
Was stimmt mit solchen kaputten Typen nicht? Man kann die nur wegsperren, bevor anderen was passiert. Auto in die Presse, vor ihren Augen.
Wenn das eine Sucht ist, dürften ca. 15 Jahre Haft für den kalten Entzug reichen.
Übrigens scheinen diese Enthemmungen zuzunehmen, jetzt hat so ein kranker Typ zwei Polizisten tot gefahren
 
Dies sollte man nun nicht vermischen - der war auf der Flucht, nachdem er die Großmutter umgebracht hat.....

Da hast du recht. Aber wenn man nur ansatzweise Licht im Kopf hat, sollte klar sein, dass man doch keine Chance hat.

Anderes Beispiel http://www.news38.de/salzgitter/art...-von-vier-Frauen-Der-Angeklagte-schweigt.html (ich kenne den, leider)
Ich weiß nicht, was bei solchen Fahrern nicht richtig geht:confused:
Dagegen kann man sich auch gar nicht schützen, wie denn? Die nehmen keine Rücksicht, auf nichts, weil es denen einfach egal ist. Für die ist man nur zur falschen Zeit am falschen Ort und damit im Weg.
Dafür muss neues Strafrecht her, einfach um die anderen, die sich zu einem grossen Teil gesetzteskonform verhalten, zu schützen.
Ich denke nicht, dass die Verurteilung auf Mord durchgeht, aber einen Hilfeschrei der Justiz ist, weil sie einfach nicht weiter wissen.
 
Dieser Unfall lässt sich ja wohl kaum mit dem Berliner vergleichen. Die meisten Berichte im Netz verweisen darauf, daß die Frau bei regnerischem Wetter dem anderen Fahrer die Vorfahrt genommen hat.
Das dieser zu schnell war ist unbestritten. Weil ich dir nichts unterstellen möchte, nehme ich mich selbst. Auf der sehr gut ausgebauten Nord-Süd-Straße hält sich niemand an das Tempolimit von 100 km/h. Man schwimmt halt locker mit 120 km/h mit. Das Tempolimit auf 70 km/h ist dem Unfallschwerpunkt an der Feuerwache geschuldet und kommt viel zu spät. Das man dort überhaupt in die Engeroder Straße einbiegen kann, ist nur möglich, damit die Feuerwehr einen kurzen Weg zum Krankenhaus hat. Ursprünglich war dort weder Ampel noch Begrenzung.
Hier sehe ich auch eine Mitschuld bei der Stadtverwaltung. Warum wird hier nicht durch bauliche Maßnahmen ein geringeres Tempo erzwungen.
Der Fahrer hat sich bis zum Zeitpunkt des tragischen Unfalls nichts zu schulden kommen lassen. Gegen das Urteil von 10 Monaten Bewährungsstrafe legt er meiner Meinung nach völlig zu Recht Berufung ein.

Edit
Spuren die die Geschwindigkeit des Mercedes belegen gibt es nicht. Der Gutachter beruft sich ausschließlich auf die nach dem Unfall bei Tempo 140 stehen gebliebene Tachonadel. Ein Gegengutachten hat der Richter abgelehnt.
 
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So schnell durch eine Ortschaft, Stadt oder oder zu fahren ist hirnlos...!
Und man nimmt billigend in Kauf das Menschen dabei umkommen können.
Und man macht es aus Vorsatz, weil alleine fährt das Auto nicht so schnell....

Das Urteil dazu sprechen die Richter, das ist ihr Job, und sie haben den gemacht :smile:

Im Studium habe ich von einem Juristen gelernt: Recht haben, Recht bekommen und Recht behalten seien dreierlei Dinge. Ja, ich kann die juristische Sicht der Dinge nachvollziehen und bin mir über Details, Auslegungen und Gewichtungen im klaren. Und ich habe mich mehr mit juristischen Fragen auseinandersetzen müssen, als mir lieb ist.

Was uns leider immer mehr und mehr abhanden kommt im Alltag, das ist der gesunde Menschenverstand! Ich kann mich Kordula nur anschließen: Man ist das, was man aus sich macht.

Ein großer Autor, der leider aktueller ist, als ich mir das wünschen würde, hat dazu geschrieben: "Freiheit ist die Freiheit zu sagen, dass eins und eins gleich zwei ist. Alles andere ergibt sich von selbst." Wer die Quelle ohne googeln erkennt, bekommt ein Bier von mir. Und anschließend darf er bei uns übernachten, weil ich ihm den Autoschlüssel wegnehme, um zu verhindern, dass ähnlich Schlimmes passiert, wie im vorliegenden Fall ...
 
Das Zitat stimmt nicht.(2+2=4).., wenn Du Orwell meinst
 
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Wer die Quelle ohne googeln erkennt, bekommt ein Bier von mir. Und anschließend darf er bei uns übernachten, weil ich ihm den Autoschlüssel wegnehme, um zu verhindern, dass ähnlich Schlimmes passiert, wie im vorliegenden Fall ...

Ich will kein Bier, ich will einfach meine Ruhe haben. Ich will nicht von völlig hirnbefreiten auf der nächsten Kreuzung plattgefahren werden. Ich möchte leben, für meine Familie, damit sie es gut haben, nichts anderes.
 
Ich will kein Bier, ich will einfach meine Ruhe haben. Ich will nicht von völlig hirnbefreiten auf der nächsten Kreuzung plattgefahren werden. Ich möchte leben, für meine Familie, damit sie es gut haben, nichts anderes.
In diesem Sinne hast Du doch hier eine guten Schritt getan - mit dem Hinweis auf diese Situation. Danke dafür.
 
ich will einfach meine Ruhe haben

Im wesentlichen hast Du recht. Aber, ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Vielleicht ist das eines der Probleme im Miteinander: Dass alle nur "ihre Ruhe haben wollen" und keiner mehr dem gröbsten Unsinn Einhalt gebietet?! Ok, jetzt wird´s filosofisch.

Wie sagte Peter Lustig: Abschalten!
 
Hand aufs Herz: Ohne googeln erkannt?
Nach 1+1 nicht gesucht, aber das andere ist eindeutig 1984.
(nicht geg..gelt, sondern vor vielen Jahren 'unter der Hand' ausgeliehen bekommen und mit Heißhunger gelesen - stand ja in der SBZ auf dem Index)
 
Ob das nun Mord ist oder nicht werden die höheren Instanzen klären (müssen).
Für illegale 'Rennfahrer' schlage ich folgendes vor:
Die Autos werden sichergestellt,eingezogen und in einer Markenwerkstatt in den
Serienzustand auf Kosten der Fahrer zurückgerüstet. Dann werden sie meistbietend versteigert.
Die ehemaligen Eigentümer dürfen nicht mitbieten.
Unabhängig davon eine harte Bestrafung ohne Bewährung.
 
In den USA geht man mittlerweile anders vor.Egal ob es zum Unfall kam oder nicht,wer bei einem illegalen Rennen gepackt wird,sieht sein Auto nur noch einmal,und zwar dann,wenn es in seiner Anwesenheit gepresst wird.Kein schlechter Ansatz, finde ich.
 
In den USA geht man mittlerweile anders vor.Egal ob es zum Unfall kam oder nicht,wer bei einem illegalen Rennen gepackt wird,sieht sein Auto nur noch einmal,und zwar dann,wenn es in seiner Anwesenheit gepresst wird.Kein schlechter Ansatz, finde ich.

Es gibt Staaten, da darf man nicht mal vorher aussteigen!
 
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