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Ich glaube schon, dass Mord ein gezieltes Vorgehen mit der Absicht das Opfer zu töten bedingt. Ein Bezug zum Opfer selbst ist dabei nicht notwendig. Selbst bei einem wahllos ausgesuchten Opfer wäre es dann Mord, wenn der Tod das Ziel des Handelns war. Wie sonst könnte man denn eine Abgrenzung zu "Totschlag" oder "billigend in Kauf nehmen" vornehmen. Es wird m. E. in diesem Fall nicht gelingen, die Tötungsabsicht als den Handlungstreiber aufrecht zu erhalten.
Insofern glaube ich, hat dieses Urteil .... leider ... keinen Bestand.
Diese Sicht der Dinge darfst Du gern den Angehörigen mitteilen.Persönlich denke ich, dass das Urteil vom Ergebnis her zu hart ist ...
Diese Sicht der Dinge darfst Du gern den Angehörigen mitteilen.
Ich hoffe, die 'Antwort' ist dann 2m groß, 1m breit und langt ein paar mal kräftig zu.
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Aber dieses schrecklich verbreitete Täter-Verständnis geht mir dermaßen auf den Kranz.
Auf den einen Seite, ganz prima!Aber an diesem Punkt versuche ich mich dann immer daran zu erinnern, daß es bei uns immer noch relativ zivilisiert zugeht, wenn man sich den Rest der Welt ansieht.
Diese Sicht der Dinge darfst Du gern den Angehörigen mitteilen.
Ich hoffe, die 'Antwort' ist dann 2m groß, 1m breit und langt ein paar mal kräftig zu.
Ich finde die Strafe für den Todesfahrer angemessen - aber nicht für den Fahrer des zweiten Wagens.
Wenn ich das richtig gelesen habe, ist dieser trotz deutlich leistungsfähigerem und leichterem Auto hinter dem Audifahrer gewesen (evtl. aus Skrupel) und war selbst in den Unfall nicht direkt verwickelt. Natürlich hat auch er die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich übertreten und mehrere rote Ampeln überfahren aber er hat niemanden erwischt. Eine Verurteilung wegen Mordes zu >15 Jahren halte ich hier für deutlich überhöht. Es muss da doch einen Unterschied geben. Ich verstehe nicht warum dieser zweite Fahrer nicht wegen Mordversuchs verurteilt wurde.
Kling für mich zwar nachvollziehbar ist aber meiner Meinung nach trotzdem zu hart.Er ist als Mittäter eingestuft worden (ist wohl auch korrekt). Da wird ihm denn der Erfolg der Tat vollzugerechnet und es war dann halt kein Versuch, sondern ein vollendeter Mord. Dieses Ergebnsi ist extrem hart aber konsequent in der Begründung.
Es muss da doch einen Unterschied geben. Ich verstehe nicht warum dieser zweite Fahrer nicht wegen Mordversuchs verurteilt wurde.
Ein Rennen ist immer nur zwischen mindestens 2 Teilnehmern möglich.
Im wesentlichen hast Du recht. Aber, ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Vielleicht ist das eines der Probleme im Miteinander: Dass alle nur "ihre Ruhe haben wollen" und keiner mehr dem gröbsten Unsinn Einhalt gebietet?! Ok, jetzt wird´s filosofisch.
Wie sagte Peter Lustig: Abschalten!
Ob das nun Mord ist oder nicht werden die höheren Instanzen klären (müssen).
Für illegale 'Rennfahrer' schlage ich folgendes vor:
Die Autos werden sichergestellt,eingezogen und in einer Markenwerkstatt in den
Serienzustand auf Kosten der Fahrer zurückgerüstet. Dann werden sie meistbietend versteigert.
Die ehemaligen Eigentümer dürfen nicht mitbieten.
Unabhängig davon eine harte Bestrafung ohne Bewährung.
Das finde ich den Auto gegenüber unfair.
Fahrer pressen, Autos versteigern, Erlöse an die Hintergbliebenen von Unfallopfern.
"OT":
Vielen Dank bis hierhin! Für engagierte Beiträge, ohne zu starke emotionale Ausschläge!
Das bei einem Thema, das unter Juristen unterschiedliche Kommentare erzeugt, für Betroffene der pure Horror ist.
Danke!!
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