Bist du dir da sicher? ich meinte du verwechselst das mit 6 KW = 8 PS, jedenfalls ist das so in den anderen Schweizer Gewässer!
Hier das Bodenseepatent:
Bodenseeschifferpatent
Grundlage: Bodenseeschiffahrtsordnung
Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)
Vorgeschrieben für
- alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.
- alle Führer ab 16 Jahren von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D.
Für alle Führer von Segelfahrzeugen mit Motor über 4,41 kW (6 PS), ist der Erwerb der Kategorie A und D erforderlich. Inhaber des Führerscheins der Kategorie A können auf Antrag ohne Prüfung das Bodensee-Schifferpatent in den amtlichen Sportbootführerschein BINNEN umschreiben lassen. Antragsformulare für die Umschreibung können beim DMYV angefordert werden. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen der Landratsämter Bodenseekreis, Lindau und Konstanz abgenommen. Bei diesen Landratsämtern kann einmal im Jahr ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes "Urlaubs-Schifferpatent" beantragt werden, sofern man im Besitz eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist.
Und hier noch die Grundsätzliche Regelung (Deutschland) für alle Sportboote und Segler mit Motor >5 PS!!
Sportbootführerschein Binnen
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung Binnen
Amtlich vorgeschriebener Bootsführerschein auf allen Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche Elbe, Weser, Kanäle usw.) und den Schiffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.
Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) mit einer Länge von weniger als 15m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen mit der bisherigen Berechtigung (15 m³ Wasserverdrängung) weiter.
Voraussetzungen für den Bootsführerschein-Erwerb (Auszug): 16 Jahre alt; ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe); Farbunterscheidungsvermögen; Geeignetheit, Vorlage eines Kfz-Führerscheines / Führungszeugnisses; Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige.
Praktische und theoretische Prüfung für diesen Bootsführerschein nötig.
Sportbootführerschein See Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung See
Amtlich vorgeschriebener Bootsführerschein auf allen Seeschiffahrtsstraßen innerhalb der Seeschiffahrtsstraßenordnung. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich Länge und Leistung. Das Sportboot darf nicht gewerblich nur zu Sport- oder Erholungszwecken genutzt werden.
Voraussetzungen für den Bootsführerschein-Erwerb (Auszug): 16 Jahre alt; ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe); Farbunterscheidungsvermögen; Geeignetheit; Vorlage eines Kfz-Führerscheines / Führungszeugnisses; Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige. Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.
und für die See
Sportbootführerschein See
Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung See
Amtlich vorgeschriebener Bootsführerschein auf allen Seeschiffahrtsstraßen innerhalb der Seeschiffahrtsstraßenordnung. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich Länge und Leistung. Das Sportboot darf nicht gewerblich nur zu Sport- oder Erholungszwecken genutzt werden.
Voraussetzungen für den Bootsführerschein-Erwerb (Auszug): 16 Jahre alt; ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe); Farbunterscheidungsvermögen; Geeignetheit; Vorlage eines Kfz-Führerscheines / Führungszeugnisses; Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige. Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV) abgenommen.
Grundsätzlich und immer gilt... Binne oder Küste... hat der Segler einen Motor/Hilfsmotor >5PS = muß man einen Sportbootführerschein nachweisen! Für den Bodensee gibt es ein extra Patent!