Steuerländl Schwiez

Na, da sind wir ja voll auf einer Linie.

Moralisch finde ich das ebenfalls sehr merkwuerdig. Gilt aber fuer viele andere Dinge ebenfalls. Nur - da hier der Begriff: Straftat im Raum stand - ist es rechtlich eben anders.

Gruss,
Martin
 
Nur so zur Erinnerung, welche Finanzinstitute auch noch in der ach so bösen, bösen Schweiz tätig sind:
Aha und Du bist sicher, die machen Gewinne? Wir wurden kürzlich eines Besseren belehrt....

.....ja und? Deutsche sind darunter - was ändert das an meiner Kritik? Meine Kritik richtet sich an alle schweizer (im Sinne von: In der Schweiz ansässig) Banken, sofern in der CH ansässig? Es kann also auch sein, daß die Deutsche Bank darunter ist? Wo ist das Problem?

Und wenn Banken "derzeit" keine Gewinne machen heißt das ja nicht, daß es immer so war und immer so sein wird. Wenn Du anderer Meinung bist, hätten die (extra für Dich: in der schweiz ansässigen) Banken seit Kriegsende noch nie einen Rappen an (Kapital-/Gewinn)Steuern (vermutlich aus Nazi-Millionen?) gezahlt.....
 
Da gebe ich dir Recht: Rechtlich ist das Verhalten der Schweiz nach derem Recht sicherlich einwandfrei und das bestreitet hier auch niemand. Alle Postings hier in dem Thread schwingen jedoch die moralische Keule (ob gerecht oder ungerecht, sei dahingestellt). Und darum geht es - nicht um rechtliche Dinge.

Und was das "Nichtwissen woher das Geld kommt" angeht: In der EU gibt es Richtlinien - in Deutschland "Geldwäschegesetz" genannt - dort muß nachgewiesen werden, woher das Geld kommt. Und wenn ein Staat (CH) so etwas nicht hat/für nötig befindet, muß mit Kritik leben.... Inweiweit man evtl. Vorkommnisse dann als OWI/Straftrat durchgehen lässt, ist dann wieder eine Sache des Staates.

Im Übrigen habe ich nichts gegen die Schweiz - ich habe selbst ein halbes Jahr dort gelebt (und brav in die Rentenkasse eingezahlt) - nur mir geht diese Doppelmoral mancher Politiker (ob schweizer oder deutsche a la Kanther & Co). auf den Zeiger.

Aha....und Du hast das Gefühl, sowas existiert in der Schweiz nicht? Na dann guck mal: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/themen/kriminalitaet/geldwaescherei.html

Zuerst informieren, dann monnieren.....(sofern angebracht)....
 
Sorry - aber fuer wie bloed haelst du die Leute? Meinst du, ein Zumwinkel (mal stellvertredend) geht her und sagt: "Ich hab hier Schwarzgeld - wollt ihr das?" So einfach ist das auch wieder nicht... :biggrin:

Missverständnis! :biggrin:
Ich meine, dass ein Nachbarland, das das gleiche Verständnis von Rechtsstaat hat und in dem der gleiche Akt (Steuerhinterziehung und Achtung: auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung) strafbar ist, sich deswegen auch an den Eiern packen lassen muss und aktive Hilfe zu leisten hat, bei konkretem Verdacht Steuerflucht aufzudecken.

Aus gleichem Grund gibt es ja auch ein Auslieferungsabkommen zB mit der USA - siehe Fall Roman P.

Mal nebenbei: eigentlich müsste der Datenanbieter - sollte der Wolgang auf den Deal eingehen - die Provision dann auch versteuern...:cool:
 
Missverständnis! :biggrin:
Ich meine, dass ein Nachbarland, das das gleiche Verständnis von Rechtsstaat hat und in dem der gleiche Akt (Steuerhinterziehung und Achtung: auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung) strafbar ist, sich deswegen auch an den Eiern packen lassen muss und aktive Hilfe zu leisten hat, bei konkretem Verdacht Steuerflucht aufzudecken.

Aus gleichem Grund gibt es ja auch ein Auslieferungsabkommen zB mit der USA - siehe Fall Roman P.

Mal nebenbei: eigentlich müsste der Datenanbieter - sollte der Wolgang auf den Deal eingehen - die Provision dann auch versteuern...:cool:


Hmmm....haben wir das gleiche Verständnis bezüglich Rechtsstaat? In manchen Dingen sicher schon, aber da gibt es doch ein paar wesentliche Unterschiede, wie z.B. die bereits im Minarett-Fred ausführlich behandelte "direkte Demokratie". Die könnte dann wiederum per Volksentscheid ein "packen an den Eiern" ganz einfach verhindern...:biggrin:. Über die Konsequenzen sei hier nicht diskutiert.

Und im Übrigen unterscheidet das hiesige Gesetz (zugegeben sehr spitzfindig) zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Nicht unwesentlich bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen und damit verbundene, grenzüberschreitende Rechtshilfen.
 
Ist doch ganz einfach: Steuerhinterziehung ist eine Straftat in D und selbstverständlich darf der Staat Beweismittel ankaufen, die der Aufdeckung einer Straftat dienen.
Die Herkunft ist völlig irrelevant. V-Männer in der Szene liefern ja auch gerichtsverwertbare Beweise. Nur beispieilsweise.

Die juristische Lage ist völlig unstrittig. Alles andere sind emotionale Äußerungen von mehr oder weniger Betroffenen oder mit Steuerstraftätern mitfühlenden Zeitgenossen.
 
Ist doch ganz einfach: Steuerhinterziehung ist eine Straftat in D und selbstverständlich darf der Staat Beweismittel ankaufen, die der Aufdeckung einer Straftat dienen.
Die Herkunft ist völlig irrelevant. V-Männer in der Szene liefern ja auch gerichtsverwertbare Beweise. Nur beispieilsweise.

Die juristische Lage ist völlig unstrittig. Alles andere sind emotionale Äußerungen von mehr oder weniger Betroffenen oder mit Steuerstraftätern mitfühlenden Zeitgenossen.

Einspruch.
Der Unterschied liegt im "Ankaufen".
-> "Guten Tag Herr Kommissar! Ich habe einen Mord im Nachbarhaus beobachtet und kann den Täter identifizieren. Aber nur gegen bares!":smile:
 
Zuerst informieren, dann monnieren.....(sofern angebracht)....

Aha, dann gibt es das wohl! Ich stützte meine Annahme der Nichtexistenz unseres mitschreibenden und in der Eidgenossenschaft lebenden Mitbürgers mit dem - vermutlich fliederfarbenen - Ausländerausweis:

Die Banken hier sind nicht gezwungen zu Fragen woher das Geld kommt. Ausserdem: Woher soll eine CH Bank wissen, dass die Gelder in Deutschland nicht ordnungsgemaess versteuert worden sind? Ausserdem: in der CH ist es keine Straftat - nur eine Ordnungswidrigkeit.

Das schweizer Geldwäschegesetz ist - das kann man in Deinem Link wunderbar nachlesen - für die Terrorbekämpfung gedacht. Also für Steuerstrafsachen - vermutlich wirst Du jetzt sagen: In CH ist Schwarzgeld kein Straftatbestand - nicht relevant. Somit fallen durch dieses Raster automatisch Beträge, die in D eine Steuerstraftat bedeuten und oder alle (Schwarz-)Gelder die nicht der Terrorfinanzierung dienen. Für den hier diskutierten Fall im Übrigen somit - rechtlich einwandfrei - wirkungslos.

Gruß

Stefan

P.S.: Nachdem Du mich ja schon als "Bild"-Leser (Äquivalent zum "Blick" - für die Nichtschweizer unter uns) und "Bauer sucht Frau"-Gucker herabgewürdigt hast/ haben wolltest, kannst Du Dir für die nächste Matschbewerfung auf die Deutschen ja ´mal einen Spruch zu "Big-Brother" einfallen lassen - die neue Staffel soll angeblich auch wieder angelaufen sein. Was hast Du hierzu zu bieten - ich bin gespannt? Hier noch etwas Sachliches: Dein Cabrio hat aber eine schöne Farbe.. ;)

obrr i hob noo ebsch fo diii: http://www.3plus.tv/bauerledigsucht
 
immer die Schweizer

Nu macht aber mal nen Punkt .
Da kann doch die Schweiz nix dafür, wenn hier einer 2,5 Mil fordert, nur weil er in D noch soviel Steuerschulden hat :biggrin::biggrin::biggrin: und nu versucht, die Kohle sich zu besorgen :eek:
 
Aha, dann gibt es das wohl! Ich stützte meine Annahme der Nichtexistenz unseres mitschreibenden und in der Eidgenossenschaft lebenden Mitbürgers mit dem - vermutlich fliederfarbenen - Ausländerausweis:


Yep. Mein Fehler (anscheinend) - fliederfarbend war der erste ("L" fuer die insider). Der jetzige ("B") ist beige/grau.
 
Nu macht aber mal nen Punkt .
Da kann doch die Schweiz nix dafür, wenn hier einer 2,5 Mil fordert, nur weil er in D noch soviel Steuerschulden hat :biggrin::biggrin::biggrin: und nu versucht, die Kohle sich zu besorgen :eek:

Und genau so wenig kann die Schweiz für das Unvermögen deutscher Strafermittllungsbehörden. Dies rechtfertigt keinesfalls eine Einmischung des deutschen Staates in die inneren Angelegenheiten (Nationales Recht) eines anderen Staates. Das Aufraümen in anderen Staaten gehört für mich einer längst vergangenen Zeit an.
 
Und genau so wenig kann die Schweiz für das Unvermögen deutscher Strafermittllungsbehörden. Dies rechtfertigt keinesfalls eine Einmischung des deutschen Staates in die inneren Angelegenheiten (Nationales Recht) eines anderen Staates. Das Aufrümen in anderen Staaten gehört für mich einer längst vergangenen Zeit an.

Da hast Du vollkommen Recht, aber leider wissen das die andern wohl noch nicht alle :rolleyes: , was nationales Recht bedeutet , zumal wenn es noch einen anderen Staat betrifft :eek: .
Daher wird es nicht ausreichen, wenn es nur wir zwei wissen :rolleyes: , sollen wir es den andern erklären :confused: - ach nee, das soll mal der Josef machen, der kann das besser :biggrin::biggrin::biggrin:
 
Angenommen der Iran würde getohlene Daten aus Deutschland über Teilnehmer der Demonstrationen gegen Achmadinedschad kaufen, um diese dann für Prozesse wegen Verunglimpfung der Revolution o.ä. anzuklagen.

Wie groß wäre der Aufschrei in Deutschland, besonders, wenn der erste Demonstrant wegen dieser Daten verurteilt würde!

Zugegeben ein krasses Beispiel, aber vom Grundprinzip das gleiche. Und "ein bißchen schwanger" geht nicht.

Bei der grundsätzlichen Frage dreht es sich nicht darum ob der deutsche Staat alles (legale) tun sollte um auch die großen Steuerhinterzieher zu erwischen, sondern ob der deutsche Staat Millionen an einen Datendieb bezahlen darf.


PS:
Soweit ich weiß, habe ich kein Geld bei irgendwelchen Banken, Stiftungen oder ähnlichem im Ausland "geparkt", ich glaube auch nicht, dass ich in absehbarer Zeit in die Versuchung kommen werde:cool:
 
Soweit ich weiß, habe ich kein Geld bei irgendwelchen Banken, Stiftungen oder ähnlichem im Ausland "geparkt", ich glaube auch nicht, dass ich in absehbarer Zeit in die Versuchung kommen werde:cool:

du hast DEINE pilatus & die oldtimer sammlung im kanton zug vergessen :biggrin:
 
Ist doch ganz einfach: Steuerhinterziehung ist eine Straftat in D und selbstverständlich darf der Staat Beweismittel ankaufen, die der Aufdeckung einer Straftat dienen.
Die Herkunft ist völlig irrelevant. V-Männer in der Szene liefern ja auch gerichtsverwertbare Beweise. Nur beispieilsweise.

Die juristische Lage ist völlig unstrittig. Alles andere sind emotionale Äußerungen von mehr oder weniger Betroffenen oder mit Steuerstraftätern mitfühlenden Zeitgenossen.

Der Vergleich mit dem V-Mann hinkt.

Def. V-Mann (Aus Wikipedia):
bezeichnet eine Verbindungs-Person oder Vertrauens-Person, der als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert er unerkannt etwa in politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalitätsverdächtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu.

=> Ein V-Mann arbeitet im Auftrag der ausführenden Ermittlungsbehörden.

Bei dem Anbieter der Daten ist dies nicht der Fall. Er begeht vorab und vorsätzlich eine Straftat, um sich mit dem Ertrag daraus zu bereichern (Diebstahl vertraulicher Daten und Hehlerei).

Was natürlich sein kann: Der Mann wurde im Auftrag der deutschen Behörden eingeschleust.

Bezahlung:
Nach Informationen der Onlineausgabe des Nachrichtenmagazins „Der Stern“ existiert beim Bundeskriminalamt eine nicht-öffentliche, jedoch offizielle Tarifordnung, die die Bezahlung der Informanten je nach Gewicht oder Anzahl der sichergestellten Objekte regelt. Die Tarifordnung trägt den Namen „Allgemeine Grundsätze zur Bezahlung von V-Personen und Informanten“.

Vielleicht stehen da ja die 2,5 Mio. € drin.



Aber gut, Juristerei und Moral müssen ja nicht zwingend die gleiche Sprache sprechen.
 
Aber nimm mal den Kronzeugen. Per Definition ein Straftäter, der für seine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden Vorteile erlangt, seine Strafe - wenn überhaupt - nur in geringem Maße abbüßen muss und im Zweifelsfall eine sehr kostenaufwendige neue Identität bekommt. In diesem Fall wären es 2,5Mio. Im Vergleich zum Nutzwert meiner Ansicht nach vertretbar.

Roland
 
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