Steuerländl Schwiez

Aber nimm mal den Kronzeugen. Per Definition ein Straftäter, der für seine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden Vorteile erlangt, seine Strafe - wenn überhaupt - nur in geringem Maße abbüßen muss und im Zweifelsfall eine sehr kostenaufwendige neue Identität bekommt. In diesem Fall wären es 2,5Mio. Im Vergleich zum Nutzwert meiner Ansicht nach vertretbar.

Roland

Das kommt der aktuellen Gegebenheit in der Tat näher.
Damit hebelt man die eigene Gesetzgebung auf legalem Wege aus.

Nur das er in unserem Fall das Delikt im Ausland begangen hat. Das ist das Problem, das die französische Justiz mit den Schweizern hat, wo die Straftat begangen wurde und die den Täter zur Rechenschaft ziehen will.

Hätte die Tat im eigenen Land stattgefunden, wäre es unproblematischer.

Die Amerikaner handeln ja ähnlich über die Grenzen hinweg, wenn es um die Verfolgung der Drogenkartelle o.ä. geht.

Aber mit der Schweiz hat Frankreich vermutlich - wie alle Länder im europäischen Raum - ein Auslieferungsabkommen. Was da nun Vorrang hat weiss ich nicht.
 
Aha, dann gibt es das wohl! Ich stützte meine Annahme der Nichtexistenz unseres mitschreibenden und in der Eidgenossenschaft lebenden Mitbürgers mit dem - vermutlich fliederfarbenen - Ausländerausweis:



Das schweizer Geldwäschegesetz ist - das kann man in Deinem Link wunderbar nachlesen - für die Terrorbekämpfung gedacht. Also für Steuerstrafsachen - vermutlich wirst Du jetzt sagen: In CH ist Schwarzgeld kein Straftatbestand - nicht relevant. Somit fallen durch dieses Raster automatisch Beträge, die in D eine Steuerstraftat bedeuten und oder alle (Schwarz-)Gelder die nicht der Terrorfinanzierung dienen. Für den hier diskutierten Fall im Übrigen somit - rechtlich einwandfrei - wirkungslos.

Gruß

Stefan

P.S.: Nachdem Du mich ja schon als "Bild"-Leser (Äquivalent zum "Blick" - für die Nichtschweizer unter uns) und "Bauer sucht Frau"-Gucker herabgewürdigt hast/ haben wolltest, kannst Du Dir für die nächste Matschbewerfung auf die Deutschen ja ´mal einen Spruch zu "Big-Brother" einfallen lassen - die neue Staffel soll angeblich auch wieder angelaufen sein. Was hast Du hierzu zu bieten - ich bin gespannt? Hier noch etwas Sachliches: Dein Cabrio hat aber eine schöne Farbe.. ;)

obrr i hob noo ebsch fo diii: http://www.3plus.tv/bauerledigsucht

Nun Stefan, wer laut in den Wald ruft, sollte das Echo nicht scheuen. Und wenn es sich beim laut Gerufenen noch um Behauptungen handelt, die sich letztlich als falsch erweisen, dann sollte man sich nicht allzu heftig über den Matsch beklagen...:smile:. Kurz und gut, Du verzichtest auf schlecht recherchierte Pauschalbeschuldigungen ich ich lass den Big-Brother mal im Container, okay?

PS: Danke für das Kompliment an die Farbwahl, ich werde dies gerne meiner Gattin (die dafür schliesslich verantwortlich ist) weiterleiten.

PSS: Die Farben des Ausländerausweises: http://www.bfm.admin.ch/etc/mediali...alt.Par.0001.File.tmp/prospekt_auslausw_d.pdf
 
...wo ist eigentlich Josef Reich, wenn man ihn mal wirklich braucht??
 
Abgesehen davon sind wir doch hier wieder mal an einem "Ursache- / Symptom-Problem" angelangt. Die Ursache der Steuerhinterziehung bzw. des Betrugs solltest Du nicht in der Schweiz suchen, sondern gleich vor der eigenen Haustür. Wären in D die "Rahmenbedingungen" akzeptabel würde die Hemmschwelle Steuern zu hinterziehen wohl bedeutend höher liegen.

na, das kommt mir ein wenig so vor, wie die Ausreden, wenn man mal beim Schnellfahren erwischt wurde.
Da sinds auch immer die anderen, die völlig unzumutbare Bedingungen geschaffen haben, die meinen Rechtsverstoß dann legitimieren sollen....

Daniel, hast Du schon mal versucht, einem Schweizer Polizisten zu erklären, dass Du deshalb 160km/h auf der Autobahn gefahren bist, weil es in D möglich ist und deshalb die Ursache für den Verstoß in der Schweiz zu suchen sind. Denn dort gibt es einfach "unakzeptable" Rahmenbedingungen :biggrin:
 
na, das kommt mir ein wenig so vor, wie die Ausreden, wenn man mal beim Schnellfahren erwischt wurde.
Da sinds auch immer die anderen, die völlig unzumutbare Bedingungen geschaffen haben, die meinen Rechtsverstoß dann legitimieren sollen....

Daniel, hast Du schon mal versucht, einem Schweizer Polizisten zu erklären, dass Du deshalb 160km/h auf der Autobahn gefahren bist, weil es in D möglich ist und deshalb die Ursache für den Verstoß in der Schweiz zu suchen sind. Denn dort gibt es einfach "unakzeptable" Rahmenbedingungen :biggrin:

Nö, ich bin vom Naturel her ein eher bedächtiger Eidgenosse....ich fahre nie mehr als 120:tongue:!

Zudem gäbe es auch nichts zu erklären, denn der Herr Polizist hätte mich wohl mit rechtlich einwandfreien Mitteln (z. B. Radarnachweis, Videobeweis) ertappt. Ich nehme ja nicht an, dass ein Deutscher Polizist in der Schweiz illegal Radarkontrollen macht und die Resultate dann seinem Schweizer Kollegen quasi als Dealer anbietet....Ergo, wenn Du ein offenbar etwas bedenklich wacklig gebautes Finanzsystem mit den Schweizer Bussen vergleichen möchtest, dann bitte mit denselben Vorzeichen....:cool:
 
[FONT=&quot]@ Bandtoys,

Dein vergleich stimmt soooo nicht ganz, es wäre eher so:
Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem deutschen dabei gefilmt :rolleyes:. Der Verkauft das Video dann an die schweizer Behörden für Sagen wir mal 2,5 Mio. :eek:, daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort ja nur 120km/h erlaubt ist :biggrin::biggrin::biggrin:.
So passt der vergleich etwas Besser :rolleyes::biggrin:.
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[FONT=&quot]@ Bandtoys,[/FONT]

[FONT=&quot]Dein vergleich stimmt soooo nicht ganz, es wäre eher so:[/FONT]
[FONT=&quot]Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem deutschen dabei gefilmt :rolleyes:. Der Verkauft das Video dann an die schweizer Behörden für Sagen wir mal 2,5 Mio. :eek:, daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort ja nur 120km/h erlaubt ist :biggrin::biggrin::biggrin:.[/FONT]
[FONT=&quot]So passt der vergleich etwas Besser :rolleyes::biggrin:.[/FONT]

Auch noch nicht ganz. Es würde das Gesetz fehlen, dass Schweizer im Ausland auch nur 120 fahren dürfen.....dann sollte es dann passen.

Aber trotzdem, was gäbe es denn noch für Varianten....? Die beste Idee wird prämiert!

Übrigens...für alle Steueroasen-Sucher: http://steuerparadies-info.com/category/steuerparadies. Irgendwie wird da die Schweiz gar nicht mehr so gross gelobt....:redface:
 
[FONT=&quot]@ Bandtoys,[/FONT]

[FONT=&quot]Dein vergleich stimmt soooo nicht ganz, es wäre eher so:[/FONT]
[FONT=&quot]Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem deutschen dabei gefilmt :rolleyes:. Der Verkauft das Video dann an die schweizer Behörden für Sagen wir mal 2,5 Mio. :eek:, daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort ja nur 120km/h erlaubt ist :biggrin::biggrin::biggrin:.[/FONT]
[FONT=&quot]So passt der vergleich etwas Besser :rolleyes::biggrin:.[/FONT]

Paßt mir so auch nicht ganz :biggrin: Meine Version:

Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem Deutschen dabei gefilmt. Der verkauft das Video dann an die CH-Behörden für sagen wir mal 2,5 Mio. Euro. Daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort, sagen wir mal, Autos, die schneller als 120km/h laufen, gemeldet und höher versteuert werden müssen, und besagter Schweizer aber den CH-Behörden gegenüber behauptet hat, sein Wagen laufe nur 120km/h, was durch das Video des Deutschen widerlegt wurde.

Edit: Jetzt hab ich für die Formulierung zu lange gebraucht. Das wäre aber meine Version.
 
Paßt mir so auch nicht ganz :biggrin: Meine Version:

Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem Deutschen dabei gefilmt. Der verkauft das Video dann an die CH-Behörden für sagen wir mal 2,5 Mio. Euro. Daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort, sagen wir mal, Autos, die schneller als 120km/h laufen, gemeldet und höher versteuert werden müssen, und besagter Schweizer aber den CH-Behörden gegenüber behauptet hat, sein Wagen laufe nur 120km/h, was durch das Video des Deutschen widerlegt wurde.

Edit: Jetzt hab ich für die Formulierung zu lange gebraucht. Das wäre aber meine Version.

Was passiert den nun, wenn ein Oesterreicher vor dem europäischen Gerichtshof (wo die langjährigen Prozesse enden werden) nun aussagt, dass der Schweizer zu unrecht verunglimpft wurde, weil der Deutsche sein Video mit doppelter Geschwindigkeit abgespielt hat???:eek::biggrin:
 
Paßt mir so auch nicht ganz :biggrin: Meine Version:

Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem Deutschen dabei gefilmt. Der verkauft das Video dann an die CH-Behörden für sagen wir mal 2,5 Mio. Euro. Daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort, sagen wir mal, Autos, die schneller als 120km/h laufen, gemeldet und höher versteuert werden müssen, und besagter Schweizer aber den CH-Behörden gegenüber behauptet hat, sein Wagen laufe nur 120km/h, was durch das Video des Deutschen widerlegt wurde.

Edit: Jetzt hab ich für die Formulierung zu lange gebraucht. Das wäre aber meine Version.

:biggrin::biggrin::biggrin: zustimm, paßt mir auch besser, da kommen ganz schön tolle Ideen bei raus :rolleyes:.
 
[FONT=&quot]@ Bandtoys,

Dein vergleich stimmt soooo nicht ganz, es wäre eher so:
Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem deutschen dabei gefilmt :rolleyes:. Der Verkauft das Video dann an die schweizer Behörden für Sagen wir mal 2,5 Mio. :eek:, daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort ja nur 120km/h erlaubt ist :biggrin::biggrin::biggrin:.
So passt der vergleich etwas Besser :rolleyes::biggrin:.
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ahem, mir ging es mit Verlaub primär um die "unakzeptablen Rahmenbedingungen."
Und da stimmt der Vergleich imho.:biggrin:

Und der Name ist BOndtoys, mir wird jetzt aber klar, warum Du Fettschrift bevorzugst.. :tongue:
 
Oh Sorry, Fettschrift und FALSCHER Name waren ein versehen und das Andere war mir schon klar :biggrin:.
 
Was passiert den nun, wenn ein Oesterreicher vor dem europäischen Gerichtshof (wo die langjährigen Prozesse enden werden) nun aussagt, dass der Schweizer zu unrecht verunglimpft wurde, weil der Deutsche sein Video mit doppelter Geschwindigkeit abgespielt hat???:eek::biggrin:

Oder der Deutsche, wie schon öfters passiert, den Schweizer mit dichtem Auffahren zum Schnellfahren gedrängt hat, so das beide Fahrzeuge im Formationsflug und mit doppleter Geschwindigkeit unterwegs waren.? :biggrin:
 
Der Hit für 2010

:redface:
 

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Bei Schäuble war ja klar, dass er den Kauf befürwortet. Das er skrupellos Datenschutzgesetze ausheblen will und kann, hat er ja in der vorangegangenen Legislaturperiode bewiesen.

Und Angie scheint es ja aus DDR Zeiten gewohnt zu sein, dass Petzen bevorzugt werden. :mad:
 
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