Wildschwein, Vollbremsung, Crash von hinten :(

Sorry. aber so eine Aussage zeigt absolutes Unwissen.

Hast Du die Stoßstange gesehen?

Die Aufnahme ist hin. Da kann man nicht mal so eben eine gebrauchte draufschrauben. Meinst Du der Kofferraum geht wieder auf, wenn man eine gebrauchte Stoßstange dranschraubt?

Das ist ein massiver Schaden mit starker Verformung. Da muß gezogen werden.....
Entschuldigung, das ich meine Meinung mitgeteilt habe...
Bei einem 21Jahre alten (sorry) 08/15 9000er mit hängenden Himmel,
Ölverbrauch und defekter Klima und wer weiß, was noch alles, wär ich nicht mehr so "pingelig".

Würde den mit wenig finanziellen Aufwand optisch wieder einigermassen herrichten
(warum "Da muß gezogen werden" ?) und fahren, solange es wirtschaftlich vertretbar ist.
 
Entschuldigung, das ich meine Meinung mitgeteilt habe...
Bei einem 21Jahre alten (sorry) 08/15 9000er mit hängenden Himmel,
Ölverbrauch und defekter Klima und wer weiß, was noch alles, wär ich nicht mehr so "pingelig".

Würde den mit wenig finanziellen Aufwand optisch wieder einigermassen herrichten
(warum "Da muß gezogen werden" ?) und fahren, solange es wirtschaftlich vertretbar ist.

Ist nicht mehr der aktuelle Stand.

Der Ölverbrauch war tatsächlich ein Ölverlust, wenn auch ein sehr versteckter. Irgendeine Dichtung war defekt. Kosten: 50 Euro
Klima wurde neu befüllt und funktioniert auch wieder (also kein defekter Lüfter irgendwo).

Der Himmel hängt noch immer. Dafür hatte ich noch keine Zeit.

Allerdings brummt mein Auspuff seit dem Aufprall ganz enorm. Und zwar nicht am Endtopf, sondern irgendwo in der Mitte.
Ist es möglich das durch den Aufprall etwas locker "gedrückt" wurde ?

Jetzt war natürlich Wochenende. Morgen werde ich nochmals bei der Versicherung des hinten aufgefahrenen anrufen.
Ich hab keinerlei Erfahrung damit wielange die Sache sich nun hinzieht, bis da was reguliert wird.
Laut Polizei ist der aufgefahrene zu 100% Schuld am Unfall.
 
Allerdings brummt mein Auspuff seit dem Aufprall ganz enorm. Und zwar nicht am Endtopf, sondern irgendwo in der Mitte.
Ist es möglich das durch den Aufprall etwas locker "gedrückt" wurde ?
Auspuff ist "gestaucht", wird irgendwo durch Aufprall gebrochen sein

Morgen werde ich nochmals bei der Versicherung des hinten aufgefahrenen anrufen.
nicht dort anrufen, sondern Anwalt (Verkehrsrecht) nehmen, wird vom Verusacher (Versicherung) bezahlt.
 
Morgen werde ich nochmals bei der Versicherung des hinten aufgefahrenen anrufen.
Mache das bloß nicht!
Die schicken Dir sonst gleich selbst einen Gutachter.

Klare Regeln:
- Anwalt beauftragen
- Gutachter beauftragen (evtl. kann Dir der Anwalt ja einen empfehlen, falls Du keinen kennst)
Beide rechnen im Normalfalle direkt mit der versicherung ab, so dass Du nichts verauslagen mußt.
 
Grundsätzlich keine Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen. Denn die Versicherung will sowenig wie möglich zahlen.
Wie schon öfters gesagt: Suche dir selbst deine Unterstützung und behalte die Fäden in der eigenen Hand.
 
...warum "Da muß gezogen werden" ?) und fahren, solange es wirtschaftlich vertretbar ist.

Ganz einfach. Ohne ziehen bekommst Du da keine unverbogene Stoßstange drauf.

Und Deine Meinung ist hier unerheblich, da ein wirklicher Schaden mit einer erheblichen Verformung vorhanden ist. Da hilft keine Wunschmeinung....

Und hättest Du jemals etwas verformte 9000er gesehen, hättest Du nicht so eine Aussage gemacht...
 
Mache das bloß nicht!
Die schicken Dir sonst gleich selbst einen Gutachter.

Klare Regeln:
- Anwalt beauftragen
- Gutachter beauftragen (evtl. kann Dir der Anwalt ja einen empfehlen, falls Du keinen kennst)
Beide rechnen im Normalfalle direkt mit der versicherung ab, so dass Du nichts verauslagen mußt.

Okay, Aber muss ich nicht trotzdem dort anrufen, zumindest um mitzuteilen das ich einen eigenen Gutachter beauftrage ?

Anwalt rufe ich dann morgen auch mal an, habe allerdings die befürchtung das dies die Abwicklung in die länge zieht.
 
So lange Du mit der gegnerischen Versicherung noch keine andersweitigen Vereinbarungen getroffen hast, mußt Du nicht mit ihr telefonieren.
 
Okay, Aber muss ich nicht trotzdem dort anrufen, zumindest um mitzuteilen das ich einen eigenen Gutachter beauftrage ?

Für den Fall, daß du einen Anwalt nimmst, kannst du das diesem überlassen, dafür wird er ja bezahlt. Wenn nicht, solltest du das schon tun und denen sagen, daß du von deinem Recht auf eigene Auswahl eines Gutachters Gebrauch machst.

Anwalt rufe ich dann morgen auch mal an, habe allerdings die befürchtung das dies die Abwicklung in die länge zieht.

Da ist sehr wohl was dran, das hat mal mein Junior bei einem unverschuldeten Auffahrunfall erlebt. Die gegnerische Versicherung rief ihn sofort am nächsten Tag an, bot ihm einen Mietwagen an und empfahl ihm, einen Gutachter seiner Wahl auszusuchen. Sah also alles recht positiv aus, doch das änderte sich schlagartig, als Junior trotzdem einen Anwalt einschaltete- entgegen meinem Rat, aber die Jugend weiß ja immer alles besser.... Da zog die Versicherung sämtliche Register, verweigerte stur die Zahlungen und zog das ganze Verfahren unheimlich in die Länge.
Ich würde also einen Anwalt erst dann einschalten, wenn sich die gegnerisiche Versicherung "unkooperativ" verhält.
 
Ob sich das in die Länge zieht, könnte dir egal sein. Du hast für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung Anspruch auf ein adäquates Ersatzfahrzeug oder eine Tagespauschale (geschätzt 50,-/Tag). In der Regel dauert das Prozedere nicht länger als 14Tage.
Du sagst dem Anwalt Bescheid, der meldet sich bei der Versicherung. Du beauftragst einen Gutachter oder der Anwalt macht das. Dann hast du am Mittwoch verlässliche Zahlen vorliegen. Bei dem geringen Betrag (bis 3000,-) wird die Versicherung umgehend zumindest einen Teil zahlen, abhängig davon welche Gesellschaft das ist.
Bis übernächste Woche kann also schon dein neuer 9000 da stehen oder dein Konto ist dick und du reparierst in Ruhe...
Wie schon geschrieben wurde kommt die Märchensteuer nach erfolgter Rep. oder Wiederbeschaffung.
Den "Schrottwagen" kannst du übrigens behalten, du musst ihn nicht für 80,- abgeben. Der Betrag wird dann abgezogen. In der Restwertbörse ist nur der Höchstbietende auch verpflichtet, zum gebotenen Preis zu kaufen, Rechte am Wagen hat er nicht.
 
Mache das bloß nicht!
Die schicken Dir sonst gleich selbst einen Gutachter.

Klare Regeln:
- Anwalt beauftragen
- Gutachter beauftragen (evtl. kann Dir der Anwalt ja einen empfehlen, falls Du keinen kennst)
Beide rechnen im Normalfalle direkt mit der versicherung ab, so dass Du nichts verauslagen mußt.
Genau so, alles andere ist Tinnef, ich kann es leider nicht anders sagen.Telefonate und mündliche Absprachen mit Versicherungen würde ich gar nicht erst in Betracht ziehen.
 
Das trifft aber nur bei relativ neuen Autos zu.
War bei uns genauso (ein ähnliches Schreibes) Wir dachten auch einen Anwalt könnten wir uns ersparen.
Als die erfahren haben dass es sich um ein 14 Jahre altes Auto handelt wurden die Zusagen umgehend schriftlich zurückgenommen!!!!
Nimm einen Anwalt , hätte wir auch sofort machen sollen.

weezle
 
Ob sich das in die Länge zieht, könnte dir egal sein. Du hast für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung Anspruch auf ein adäquates Ersatzfahrzeug oder eine Tagespauschale (geschätzt 50,-/Tag). In der Regel dauert das Prozedere nicht länger als 14Tage.

Das kann man so pauschal nicht sagen, hängt alles von Gutachten, der weiteren Vorgehensweise und der generellen Nutzung des TEs ab. Und wer sich ein gleichwertiges Fahrzeug anmietet, der zahlt eh drauf!

Wie schon geschrieben wurde kommt die Märchensteuer nach erfolgter Rep. oder Wiederbeschaffung.

Bei so einem alten Auto zieht die Versicherung keine Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungswert ab, da wird steuerneutral entschädigt. Aber auch nur, wenn der Gutachter keine Schnarchnase ist und den WBW ohne Mehrwertsteuer ausweist.

Kleiner Tipp: Spätestens wenn der Gutachter den Wiederbeschaffungswert INKLUSIVE Mehrwertsteuer hinschreibt, dann könnte das ein Hinweis sein, dass er so "neutral" nicht ist ....:cool:
 
und der Gutachter beziffert auch den Restwert, zusätzlich zum Zeitwert. Ich bin immer sofort -am gleichen oder nächsten Tag- zum Gutachter gefahren und habe ihm gesagt, er soll das Gutachten an Anwalt XY schicken. Bei dem hatte ich meistens erst eine Woche später einen Termin. Wenn die Versicherung vorher angerufen hat, habe ich gesagt, es sei schon alles beauftragt und in die Wege geleitet, danke für den freundlichen Anruf.
Letztes Jahr haben sie mich doch am Unfalltag erwischt. Der Gutachter war eingeschaltet, der RA noch nicht. Ich habe leider nnach dem Geschwätze -beide bei der gleichen Versicherung, da geht doch alles klar- auf einen RA verzichtet und dies bitter bereut.
 
Der Gutachter war eben da. Sagte natürlich das es ein Totalschaden sei. Er hat noch mehr Schäden gefunden als ich dachte.
Er stellt das Auto nun in eine Restwertbörse, das Gutachten hab ich dann Donnerstag.

Zur Restwertbörse: Bin ich verpflichtet das Fahrzeug dann an den höchstbietenden zu verkaufen, oder kann ich nach bestimmung des Restwerts
das Fahrzeug auch anderweitig verkaufen ?

Näheres dann Donnerstag.
 
Restwertbörse ???
Sind das nicht die Strukturen, die für Versicherungen die Restwerte national/international in die Höhe treiben sollen?

Ich hab irgendwo gelesen, daß gerichtlich anerkannt auch regionale Firmen ohne Börse zum Zug kommen dürfen (die als "echte" Verwerter den Preis nicht einfach so im Sinne der Versicherung in die Höhe treiben wollen).

Auch diese Bemerkung (falls sie ohne weitere Erläuterung von pro und contra war) wäre für mich ein Warnsignal für wirklich fachkundige Beratung !
 
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