Wildschwein, Vollbremsung, Crash von hinten :(

Zur Restwertbörse: Bin ich verpflichtet das Fahrzeug dann an den höchstbietenden zu verkaufen, oder kann ich nach bestimmung des Restwerts
das Fahrzeug auch anderweitig verkaufen ?
Nein, bist nicht verpflichtet. Wenn Du ihn nicht verkaufen willst, dann mußt Du auch nichts weiter unternehmen.
 
Den Gutachter hab ich selbst beauftragt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, empfohlen vom ADAC, hat mir den Gutachter genannt.


Edit: Darf ich nun z.B. das von mir letzte Woche gekaufte und eingebaute Autoradio samt Hecklautsprecher wieder ausbauen ?
Oder soll/muss ich noch warten ?
 
Ja, die Restwertbörsen zählen nicht. Ist durch alle Instanzen durch. Aber es wird halt immer wieder gemacht ...

Wobei es beim 9k damit nicht schlecht sein muss. Auf Frauchens 'A10-Anni' hatte exakt niemand geboten, womit der Restwert bei wiederum exakt NULL lag. Konnte ich mit leben.
 
wenns ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und das Auto zum Restwert angeboten wird, liegt der meist so um 100 Euro. Saab kennen wenige, seit der Insolvenz ist die Marke tot, und als Unfallwagen - wer will so was schon kaufen?
Der Restwert wird Dir vom Gesamtwert des Wagens abgezogen. Auch die Versicherung will den Wagen nicht haben. Also Lautsprecher erst einmal drinlassen
 
Bevor der Gutachter da war auf jeden Fall Radio drin lassen....
 
War es ein kleines grün-graues Männchen, welches den Wagen begutachtet hat?
 
der kauft ja jede Marke und jedes Modell in jedem Zustand. Ob das ernst ist? Oder er zahlt nur sehr wenig
 
Prima, einen Ballermann Turbo hatte ich noch nie, nur einen Bollerwagen!
Ob er mir die Rarität dann weiterverkaufen würde ?
 
Ich hab jemanden an der Hand der mir noch 250 Euro für das Auto gibt. Falls jemand noch etwas braucht aus der Karre, einfach per PN melden.
Ich hab vom Vorbesitzer auch noch einen gebrauchten (aber funktionsfähigen) Luftmassenmesser mitbekommen. Wer interesse hat einfach melden.

Viele Grüße
 
Wird er nach Bezahlung der 250 einfach gepresst oder ordentlich ausgenommen und nur die Graeten bleiben zurueck? Selbst ein CS kann noch Teile spenden, die NICHT wegfliegen sollten.
 
Das Gutachten liegt inzwischen auch vor. Somit hat das Fahrzeug vor dem Unfall einen Wert von 1200 Euro gehabt.
Der Restwert beträgt ganze 20 Euro. Mit dem Nutzungsausfall komm ich dann auf ca. 1500 Euro was dicke langt
einen brauchbaren neuen gebrauchten zu finden. Ein Saab wirds aber wohl keiner mehr. Habe da eine andere Seltenheit
im Auge....

Wenn die Versicherung das Gutachten vorliegen hat, wielange dauert es dann in der Regel bis das Geld ausgezahlt wird ?
 
Worauf begründet sich die Forderung nach Nutzungsausfall?
 
Sicher die wohl üblicherweise eingeräumten 14 Tage zur Ersatzbeschaffung.
 
Die werden aber nur bezahlt, wenn der Wagen nicht mehr fahrbereit , bzw. fahrbereit aber nicht betriebssicher ist - so muß das auch im Gutachten stehen.
 
Wenn sich z.B. die Heckklappe nicht ordentlich öffnen und schließen läßt, ist die Kiste nicht iher Zweckbestimmung entsprechend nutzbar. Geht ja dabei nicht nur um 'fährt' oder 'ist verkehrssicher'.
 
der Nutzungsausfall hat bei mir 70 Euro pro tag betragen, reduziert weil alter Wagen auf 50. Und ich hatte 2 Wochen Zeit, mir einen anderen zu suchen.
14*50 + Zeitwert ist doch schon mal was.
 
Wie auch immer, entscheidend ist das was im Gutachten steht. Den Nutzungsausfall gibt es allerdings auch erst dann, wenn eine Ersatzbeschaffung nachgewiesen wurde (Rechnung bzw. Kaufvertrag).
 
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