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Nein, bist nicht verpflichtet. Wenn Du ihn nicht verkaufen willst, dann mußt Du auch nichts weiter unternehmen.Zur Restwertbörse: Bin ich verpflichtet das Fahrzeug dann an den höchstbietenden zu verkaufen, oder kann ich nach bestimmung des Restwerts
das Fahrzeug auch anderweitig verkaufen ?