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Der Abgasmist hier in Berlin....! :(

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man darf es verkaufen, vermieten...

 

nanana, Privatauto gegen Geld verleihen ist nicht legal. . . :biggrin:

 

Danke für den Link und RIP 8v, ich schließe ihn in mein Nachtgebet ein

 

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Ja watt nu ? Ich dachte für Euro 1 gibts jetzt auch bald Plaketten (die grünen)

 

Hardy

@[mention=85]Hardy[/mention]: Wenn es nach dem deutschen Gesetzgeber geht, ist alles bestens (vgl. meinen Link oben: "Zudem sind in die Verordnung im Juli 2007 nachträglich ältere Benziner aufgenommen worden, und zwar Pkw nach der „US-Norm“ mit den Schlüsselnummern 01 und 02 sowie Fahrzeuge mit Schlüsselnummer, die mit G-Kat nachgerüstet wurden. Der Bundesrat hat am 21. September 2007 diese Nachbesserung der Verordnung angenommen. Allerdings muss der Gesetzesentwurf nun nochmals von der Bundesregierung nachgebessert und anschließend von der EU bestätigt werden, sodass noch immer keine hundertprozentige Sicherheit für die Autobesitzer herrscht."

- allerdings war Ursache für den gesamten Prozeß der Neuregelung eine EU-Richtlinie; diese muß von den Mitgliedsstaaten zwingend umgesetzt werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der deutsche Gesetzgeber in der ersten Fassung des entsprechenden Bundesgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie quasi mit "cut & paste" die EU-Vorgaben in das deutsche Gesetz kopiert und dabei nicht beachtet, dass damit automatisch allein solche Fahrzeuge die Umwelt-Plaketten bekommen, die nach Erlass der ersten diesbezüglichen EU-Regelung Anfang der Neunziger die EU-Klassifizierung erhielten. Damit wurde - zum Verständnis - ein formelles Kriterium eingeführt, obwohl es um inhaltliche Fragen - nämlich den Schadstoffausstoss des Fahrzeugs gehen sollte (denn sauberer als die G-Kats aus der Mitte der 80iger sind die danach zugelassenen Fahrzeuge nicht unbedingt gewesen (neuere natürlich ausgenommen)). Diesen Fehler hat man nun im Juli im Bundestag korrigiert, im September hat der Bundesrat zugestimmt und nun liegt das Gesetz zur Notifizierung bei der EU, welche prüft, ob die Vorgaben der Richtlinie auch in der neuen Fassung eingehalten werden. Und da kommt es nur auf die Luftreinhaltung bezogen auf Feinstaub an - weshalb man sich als Fahrer eines Benziners aus meiner Sicht keine Sorgen machen braucht (denn nach der EU-Richtlinie mußte man wohl gar keine Vorschriften über die sonstigen Schadstoffe erlassen, so dass der deutsche Gesetzgeber es anscheinend einfach sehr gut gemeint hat mit uns und unserer Atemluft-Stickoxide und so...).

 

Kurz: alle G-Katler bekommen die grüne Plakette.

 

Im Senat geht man davon aus, dass Anfang Dezember die Neuregelung in Kraft treten kann. Dann werden auch alle Internet-Seiten, die momentan richtigerweise weil nach geltendem Recht den Schlüsselnummern 01,02,77 etc die grüne Plakette verweigern, umgestellt werden und zehntausende werden sich in den Ämtern um die Plaketten prügeln (ich warte noch ein wenig - von strengen Kontrollen in den ersten Tagen des neuen Jahres ist nicht auszugehen - vor allem angesichts des zu erwartenden Chaos....

 

 

Alle Klarheiten beseitigt?

 

 

Gruß aus dem teilweise vom Schnee beweißten Berlin

 

Andreas

Der Bundesrat hat am 21. September 2007 diese Nachbesserung der Verordnung angenommen. Allerdings muss der Gesetzesentwurf nun nochmals von der Bundesregierung nachgebessert und anschließend von der EU bestätigt werden, sodass noch immer keine hundertprozentige Sicherheit für die Autobesitzer herrscht."

 

Super, Danke für die Info. Wo findet man sowas? Ich schau immer im DIP und wenn ich nach 35. BImSchV suche kommt immer nur die Verordnung zur Änderung der Verordnung vom Juli, Keine Info zum Stand im Bundesrat usw.

 

Wo finde ich denn den aktuellen Stand? In der Juli-Version stand noch drin, dass man "mit einem Beleg" nachweisen muss, das das Fahrzeug den Anhang XXIII erfüllt (also US-KAT).

Ich hab von GM für meinen Cadillac soeinen Beleg haben wollen und bekam die Antwort mein Abgasschlüssel 01 sei Beleg genug, womit die ja eigentlich recht haben. Saab hat mal ein Schreiben rausgegeben in dem sinngemäss stand alle 8v Kat erfüllen Us-Norm, ich habs mal irgendwann gepostet.

 

Diese Verordnung ist noch nicht zu 100% augebrütet, aber ab 1.3.2008 geht die Aussperrung im Südwesten los. Der normale Bürger hat also 3-4 Monate nach entgültiger Verabschiedung Zeit, eine Investition in der Grössenordnung eines Jahresgehaltes zu tätigen. Tolle Wurst.

Was für ein ausgewogener Titel... :mad:

Habe sofort einen sachlichen Leserbrief geschrieben - würde mich freuen, wenn sich einige von Euch anschließen würden. Spiegel ist in jedem Fall einer der bedeutendsten Meinungsmacher im Lande - so sollte man das Thema schlicht nicht betiteln dürfen, zeugt von schlechter Information und damit im Ergebnis schlechtem Stil. (War nicht einer der Kat-Entwickler unter uns? Klärt doch mal auf über die genauen Unterschiede zwischen den Erfordernissen für EURO I-IV - würde mich SEHR interessieren, insbesondere da schon der 3-Wege-Kat (EURO I) nach Aussagen der Automobilindustrie mehr als 95% der Schadstoffe unschädlich macht. Viel Raum für substantielle Verbesserung scheint doch da nicht mehr zu sein (jedenfalls solange man den "Urzustand" als Vergleich im Hinterkopf behält; man kann sicher die verbleibenden 5% nochmals halbieren- aber es bleibt eine minimale Änderung des Gesamtreinigungsgrades...)

 

Freue mich auf kompetente Antworten

 

Gute Nacht

 

Andreas

 

PS: @[mention=218]Kuchen[/mention]: 3-4 Monate - Ihr Glücklichen! In Berlin gehts ab 1.1.2008 los - daher sprach ich von "um die Plaketten prügeln"...Und: habe den Gesetzgebungsprozeß mit den Mitteln der juristischen Fakultät recherchiert und einige Telefonate geführt - dies war nur die Essenz. Vielleicht kann man mittlerweile schon mehr finden, hab aber momentan nicht die Muße. Ich denke aber, dass ein gesonderter Nachweis nicht erbracht werden muß - US-Kat bedeutet EURO I und das wird genügen.

Danke!

US-Kat bedeutet Anlage XXIII, nicht Euro-1! Aber um diese ist die Verordnung im Juli erweitert worden, also reichts für die Plakette.

  • Autor
die spinnen doch,.. die "spiegler"
die spinnen doch,.. die "spiegler"

 

Ich hab den Artikel auch gelesen und mich direkt massiv geärgert.:mad:

 

Der Text ist absolut tendentiös und manipulativ. Hier wurde keinerlei journalistische Recherche an den Tag gelegt, sondern nur die Pressemitteillung der jeweiligen Lobbyisten abgetippt...

 

-->Eben noch einen Leserbrief geschrieben. Die Verbrecher...

Ich habe eine Herstellerbescheinigung von Saab Deutschland bekommen, dass die 900i 8V, Bj. 89, die Bedingungen nach Anlage XXIII zu § 47 StVZO in vollem Umfang erfüllen und somit der Schadstoffklasse EURO 1 entsprechen. Weder bei der DEKRA noch beim TÜV wollte man mir jedoch die grüne Plakette aushändigen, da im Fahrzeugschein die Schlüsselnr. 01 steht und die o.g. Anlage XXIII wohl noch nicht veröffentlicht ist. Die machen dort auch nichts anderes als die Schlüsselnr. ins Computerprogramm einzugeben.

 

Anscheinend soll die o.g. Anlage aber spätestens im Dezember veröffentlicht werden. Dann erhalten auch die G-KAT-Fahrzeuge die grüne Plakette.

 

Grüsse aus Essen

 

Claus

... Bedingungen nach Anlage XXIII zu § 47 StVZO in vollem Umfang erfüllen und somit der Schadstoffklasse EURO 1 entsprechen.

 

Anlage XXIII entspricht NICHT Euro-1, wird nur gleich versteuert.

  • 2 Wochen später...

Zwischenstand

 

Nachdem hier nun immer mehr Autos mit lustigen bunten Plaketten in der Straße stehen, dachte ich, ich muss mich wohl auch mal langsam kümmern :frown:

 

Auf der Webseite 'meiner' Stadt heisst es vielversprechend:

 

Wann gibt es für Pkw mit der Schlüsselnummern 01, 02 und 77 eine grüne Plakette?

Dürfen Oldtimer ohne Plakette bzw. Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren?

 

Otto-Fahrzeuge mit der Schlüsselnummer 01, 02 und 77 (mit Nachrüstung) erhalten gemäß Kennzeichnungsverordnung derzeit noch keine Plakette.

 

Allerdings hat am 14. November die Bundesregierung auf Drängen Berlins und anderer Länder eine Änderung der Verordnung beschlossen, so dass künftig auch Fahrzeuge mit einem Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII StVZO) mit den Emissionsschlüsselnummern 01, 02 und 77 eine grüne Plakette bekommen.

 

Darüber hinaus ist eine generelle Ausnahme vom Fahrverbot für Oldtimer mit H-Kennzeichen und einem roten Kennzeichen mit der Anfangsnummer 07 vorgesehen.

 

Der Bundesrat hat diese Änderungen am 30. November zur Abstimmung auf seiner Tagesordnung. Es ist zu erwarten, dass die Novelle dann verabschiedet wird, sodass die Plaketten auch für die Fahrzeuge mit Otto-Motor der Schlüsselnummern 01, 02 und 77 ab Anfang Dezember erhältlich sind. Der genaue Zeitpunkt wird in der Presse und auf dieser Internetseite bekannt gegeben.

 

Dann will ich mal hoffen, daß die Jungs und Mädels am Freitag ihre Tagesordnung einhalten und dann auch richtig abstimmen. Sonst müßte ich mich anstelle von Weihnachtsgeschenken nach einem Matrix-Kat umsehen im Dezember. Werkstattermin zwischen den Feiertagen ist ja sicher kein Problem... :biggrin:

Hi-Hi-Hiiiilfe ?!? Was ist dann mit '03' und G-Kat ?!?

 

Hardy

Nee, ohne Probleme geht nix. Ich war mit meinem 900i 8V, Bj. 89, mit einer Herstellerbescheinigung von Saab bei der DEKRA. Die geben nur stumpf die Schlüsselnummern in ihr Computerprogramm ein und sagen dann: Keine grüne Plakette. Selbst der Leiter des DEKRA-Stützpunktes meinte, er hätte irgendwo gelesen, dass auch die G-KAT Fahrzeuge die grüne Plakette bekommen. Die Verwirrung und Unwissenheit da draussen ist riesengross. Wir warten mal den 30.11. ab und dann läuft alles wie von selbst.

 

Grüße aus Essen

 

Claus

  • Autor

die wissen alle gar nichts,. das is ja das schlimme,.. selbst mein 900s von 92 hat bis jetzt laut Bestimmung keine grüne Plakette zugeteilt bekommen!

 

schlüsselnummer 01 halt :(

 

//Jens

Auch das Regierungspräsidium Stuttgart kann noch nichts sagen.

 

Auch das Regierungspräsidium Stuttgart kann noch nichts sagen.

Sie warten auch noch auf genaueres.

Allerdings:

Ummelden wird kritisch:

Für Ausnahmegenehmigungen gibts es nur für Fahrzeugen die schon vor Anfang November (also vor dem Gesetzesbeschluss) auf den Halter zugelassen waren.

Hat hierzu schon irgendjemand Infos, ob der Bundesrat am 30.11.2007 die Novelle verabschiedet hat, sodass die Plaketten auch für die Fahrzeuge mit Otto-Motor der Schlüsselnummern 01, 02 und 77 ab Anfang Dezember erhältlich sind.

 

Grüsse

 

Claus

  • Autor
War gestern beim TüV,.. verabschiedet worden ist es!!!! *JUBEL FREUDE PARTY* :cheers: aber dem TüV liegt noch nicht schriftlich vor,.. ab ende nächster Woche jedoch soll(en) ich (wir) die Plakette bekommen können! also jungs, aufatmen ;) :beer:

@xavalon und alle anderen: warum gehst Du nicht zu ner GTÜ-Pruefstelle und kaufst Dir dort die Plakette? Auf http://www.gtue.de findest Du die Adressen.

 

Möge Uns der Himmel nicht auf den Kopf fallen

 

Stefan

  • Autor

weil auch denen der mist noch nich schriftlich vorliegt ;) hab ich doch oben geschrieben!

 

Edit: Die gleiche Info wie auf der GTÜ Seite hat der TüV und der ADAC ebenfalls auf ihren seiten,.. können die Plakette trotzdem nicht ausgeben!

@xavalon: Der GTÜ liegen die neuen Bestimmungen vor. War selbst gestern in der Marienfelder Chaussee in Berlin und hab mir die richtige Plakette abgeholt.

Der Tüv lebt hinter dem Mond... GTÜ hat die neuen Info´s. Auf http://www.berlin.de sind auch die geänderten Schlüsselnummern hinterlegt.

 

Gruss,Stefan

Stimmt - auf http://www.gtue.de ist schon alles hinterlegt. Jetzt kann ich meinen 8V sorglos weiterfahren - ich hatte schon arge Bedenken.

 

Alles wird gut !

 

Grüsse

 

Claus

hmmm, also ich komme mit gtue.de nicht weiter, bei berlin.de und adac ist es noch schlimmer :-/

 

mein sauger, mj 86 8v, 81 kw, mit g-kat ab werk:

zu1 010203 -

zu2 9107 -

zu3 321000 - dann ist ein feld später noch eine "0"

 

kommentar von gtue.de:

"Da es für diesen Fahrzeugtyp verschiedene Ausführungen mit unterschiedlichen Schadstoffklassen gibt,

kann kein eindeutiges Ergebnis erzielt werden. Bitte geben Sie die vollständige Schlüsselnummer (2.2 bzw. zu 3) ein!"

-die nummern sind korrekt eingegeben gewesen, zeichenmenge hat gestimmt.

 

ausserdem sprechen die letzten änderungen am gesetz nur noch von 01, 02 und 77, während

z.b. gtü 01, 02, 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75, 77 für grüne plaketten nennt.

 

was ist also mit den "o3"ern?? claus b., was wurde bei dir konkret geändert?

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