Veröffentlicht Februar 22, 200718 j Hallo, nu bin ich fast ein Saabfahrer. Eigentlich habe ich nur ein fahrbares Ersatzfahrzeug gesucht. Mein 89 iger Dodge braucht eine Auszeit. Maschine umbauen, anderes Fahrwerk, hängende Türen aufarbeiten und, und, und. Auf dem Makt habe ich mich umgeschaut, Was soll ich den für ein Übergangsfahrzeug nehmen. Astra, Mazda, Ford oder Nissan? Nichts gegen diese Fahrzeuge, aber mein Ding waren sie nicht. Bin dann auf einen Saab 900i gestoßen. In einem recht bescheidenen Zustand. Aber, ich hatte das Gefühl, er sah mich wie ein junger Hund an, ich dachte, den muss du retten. Nun will ich ihn mal wieder zum Leben erwecken. Nun dazu gleich mal einige Fragen. Am 1.3.2007 gibt es einige Änderungen in der STVZVO. Auch der §21 Vollabnahme ist geändert worden. Aber was ist dann gültig. Ich habe einen Saab 900 der am 09.7.2005 vorrübergehend stillgelegt wurde. Auch die HU war in diesem Monat fällig. Ich möchte ihn nun wieder anmelden. Muss jetzt(nach dem 1.3.) eine neue HU, oder eine Vollabnahme gemacht werden. Ich suche noch ein Werkstatthandbuch bzw. eine Reparaturanleitung. Gibt es die auch als PDF zum download? Kann mir einer von euch so etwas Leihen? ggf auch gegen eine Leihgebühr. Ich weis das man diese Dinger nicht kopieren darf. Aber "verleihen" ist nicht stafbar. Gruß Jürgen
Februar 22, 200718 j Du musst eine Vollabnahme machen lassen da du den Wagen nur mit einem Wiederinbetriebnahme nach dieser Zeit anmelden kannst meiner war 4 Jahre abgemeldet und somit der Brief ungültig geworden.Die Vollabnahme kostet nur 8 Euro mehr ist aber eine ganz normale HU im Prinzip . Du bekommst halt wie gesagt noch eine Wiederzulassungbescheinigung.
Februar 22, 200718 j Wenn ich alles recht gerafft hab, müsste ab 1.3. eine HU reichen! Reperaturhandbücher gibts von Haynes und Bentley - Bentley (amazon) ist teuerer und besser (ca. 60 EUR - WHB nicht unter 200 EUR). Als pdf gibts nichts (nur für 9000), aber vielleicht reichen für dich ja schon die Beiträge in der Knowledge Base hier. Kommt drauf an, was du machen musst. . . Und Willkommen natürlich!!
Februar 22, 200718 j PS sauber, gleich die ersten zwei Antworten widersprechen sich. . . superaero, weißt du dass sich das ab 1.3. ändert? Und wenn ja, warum dann für vogi nicht? :D
Februar 22, 200718 j PS sauber, gleich die ersten zwei Antworten widersprechen sich. . . superaero, weißt du dass sich das ab 1.3. ändert? Und wenn ja, warum dann für vogi nicht? :D Von der ganzen neuen STVO Regeln weis ich noch nicht so viel ,bisher war es so wie ich es beschrieben habe ,wenn sich das nächste Woche ändern sollte um so besser.
Februar 22, 200718 j Von der ganzen neuen STVO Regeln weis ich noch nicht so viel....... und genau deshalb gibts einen soo schön passenden spruch des von mir geschätzten dieter nuhr.... hatte irgendwer hier sogar mal im avatar stehen...
Februar 22, 200718 j Gibt keine Vollabnahme mehr für Fahrzeuge, die jemals in D eine Zulassung hatten. Schön, dass du vorhast, einen Saab zu restaurieren... Was ist ein Dotsch
Februar 22, 200718 j Gibt keine Vollabnahme mehr für Fahrzeuge, die jemals in D eine Zulassung hatten. Schön, dass du vorhast, einen Saab zu restaurieren... Was ist ein Dotsch Ganz einfach ein "eingedojtschter" Dodge.
Februar 22, 200718 j Suche auf http://www.dekra.de nach "wiederzulassung" ergibt den passenden Treffer: "Wiederzulassung: Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, so reicht künftig eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist nur erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. (...)" Das heißt nebenbei auch: Es prüft nicht nur der TÜV, sondern jeder, der eine HU machen darf... auf den Tag warte ich seit Wochen ;-)
Februar 22, 200718 j Ich glaube auch das ein bereits zugeteiltes Kennzeichen bei Stillegung dann auch 7 Jahre reserviert bleibt.
Februar 23, 200718 j @Vogi: Fein, ein 900i ist ideal für einen Einstieg in die Faszination "SAAB (die guten, alten)". Schieß mal ein paar Fotos und mach ein paar genauere Angaben, dann kriegen wir hier jedes Problemchen mit dem Auto gefixed. Lies Dir die Kaufberatung auf forum-auto.de durch, da sind die meisten groben der typischen Mängel schon drin aufgelistet. Viele Grüße Hardy
Februar 23, 200718 j Nur nicht entmutigen lassen! Der "i" ist ein dankbares und kreuzbraves Auto. Ich hab meinen, so denke und hoffe ich, langsam durch. Gestern wurden die völlig erledigten Antriebstaschen erneuert. Mann, das sah da drin aus, als ob da 'ne Granate "dick" geworden ist. Aber nun läuft er wie ein Jahreswagen. Nix klappert, nix scheppert oder dröhnt. Geil! Und das mir 307tkm!!!! @KGB Ein Dotsch is' sowas wie'n Kreisler (gibt dazu eine schöne Anekdote über den damaligen Musiker, Schriftsteller und Kabarettisten), nur eben ein bischen wilder.
Februar 23, 200718 j Ich glaube auch das ein bereits zugeteiltes Kennzeichen bei Stillegung dann auch 7 Jahre reserviert bleibt.Das glaube ich nun wohl eigentlich weniger. Denn teilweise sind die Kombinationen doch schon recht knapp.
Februar 23, 200718 j Autor Tja, so sah der 900 er aus. Abgemeldet seit 19 Monaten. Unter den Bäumen draußen gestanden. Ich glaub der ist auch so lange schon nicht mehr gewaschen worden. Aber er lief!!! Drehte treu und brav, ruhig und gelassen seine Kurbelwelle. Naja, die Startautomatik scheint ein wenig müde zu sein. Denke, mit stolzen 19 Jahren und 370`KM auf dem Buckel darf er das auch. Hab ein paar Schilder dran geschraubt und bin nach Hause gefahren. Nur nicht auf dem direken Weg. Erst an der Tanke vorbei, den Hochdruckreiniger drauf gehalten. Der güne Teppich ging trotzdem nicht ganz herrunter. Aber so konnte ich mich schon mal zu Hause mit dem Auto sehen lassen.
Februar 23, 200718 j Das glaube ich nun wohl eigentlich weniger. Ich bin auch dafür, anstatt des "Danke" Buttons einen "Güte-des-Beitrags" Button einzuführen...
Februar 23, 200718 j Ich bin auch dafür, anstatt des "Danke" Buttons einen "Güte-des-Beitrags" Button einzuführen... oder einen "meine güte, was für ein beitrag" button...
Februar 23, 200718 j Das glaube ich nun wohl eigentlich weniger. Denn teilweise sind die Kombinationen doch schon recht knapp. D a s (letztere) wiederum glaub i c h weniger. Man rechne 26 mal 27 (incl. Möglichkeit von nur einem Buchstaben) mal 1000, gibt. . . ca. 700 000, wenn man noch ca. 2000 "belegte" Kombinationen (SA, SS, KZ usw. obwohl KZ ja Kurzform für Kennzeichen) abzieht. Doch, das könnte, ja müsste in Großstädten irgendwann knapp werden! Was hab ich vergessen? PS ähm ja, dass nicht jeder Berliner ein Auto hat vielleicht! Kennzeichen kann man sich auf der jeweiligen Landratsamtsseite reservieren, kostet bei "Abholung" ca. 10 EUR und verfällt nach zwei Wochen bis Monaten (je nach LK).
Februar 23, 200718 j ca. 700 000, wenn man noch ca. 2000 "belegte" Kombinationen (SA, SS, KZ usw. obwohl KZ ja Kurzform für Kennzeichen) abzieht. Ich komme auf 26*26 (A-Z * A-Z) * 9999 bei vierstelligen Nr. und komme auf knapp 6.800.000. Das sollte auch fuer Berlin erstmal reichen. Gruss, Martin
Februar 23, 200718 j stimmt. . . genau so wie es auch theoretisch nur max. 10 000 EC-Karten-Pins gibt.
Februar 23, 200718 j Das glaube ich nun wohl eigentlich weniger. Denn teilweise sind die Kombinationen doch schon recht knapp. DAs hat man mir so bei der Zulassungstelle mitgeteilt.
Februar 23, 200718 j Kann aber nicht sein. . . mein RV-IX 101 ist wieder frei, nach knapp 1 3/4 jahren Abmeldung. http://www.landkreis-ravensburg.de/servlet/PB/menu/1075348/index.html
Februar 23, 200718 j Ich glaube auch das ein bereits zugeteiltes Kennzeichen bei Stillegung dann auch 7 Jahre reserviert bleibt. i.d.R. 6 Monate gesperrt -- in manchen Kreisen (angeblich) sofort bei Ummeldung verfügbar, also altes auto abmelden, mit gleicher Nr. neues anmelden ..
Februar 23, 200718 j i.d.R. 6 Monate gesperrt -- in manchen Kreisen (angeblich) sofort bei Ummeldung verfügbar, also altes auto abmelden, mit gleicher Nr. neues anmelden ..Meiner Kenntnis nach, wenn überhaupt (in Berlin z.B. nicht), dann nur nach erfolgter Ummeldung des Erstfahrzeuges, also wenn diesem inzwischen eine neue Nr zugeteilt wurde. Wenn das mit der 7-jährigen Kennzeichensperre stimmen würde, könnte man also auch 6 1/2 Jahre nach der Abmeldung mit den alten Kennzeichen ohne jeden weiteren Aufwand zur HU fahren. Hätte schon was! Kann ich mir aber, wie gesagt, nicht wirklich vorstellen. Hat denn evtl. jemand einen Link zu einer entsprechenden Verordnung, oder was auch immer?
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