Veröffentlicht Juli 22, 200717 j Liebe Gleich- und ähnlich Gesinnte! Erst einmal einen herzlichen Gruß an alle Forumteilnehmer , denn ich schreibe heute das erste mal hier einen Eintrag. Ich möchte gerne wissen, ob bei Einfuhr eines Gebrauchten aus der EU nach D in jedem Fall die Zulassungsstelle eine technische Untersuchung (TÜV,DEKRA etc.) anordnet und wenn ja, ob diese an einer Hauptstelle der Prüfungsinstanz erfolgen muss oder auch "Vor Ort" durch eine "mobile Prüfung" (Werkstatt/Tankstelle) erfolgen kann? Vorab vielen Dank für alle Hinweise. Tommy
Juli 22, 200717 j Liebe Gleich- und ähnlich Gesinnte! Erst einmal einen herzlichen Gruß an alle Forumteilnehmer , denn ich schreibe heute das erste mal hier einen Eintrag. Ich möchte gerne wissen, ob bei Einfuhr eines Gebrauchten aus der EU nach D in jedem Fall die Zulassungsstelle eine technische Untersuchung (TÜV,DEKRA etc.) anordnet und wenn ja, ob diese an einer Hauptstelle der Prüfungsinstanz erfolgen muss oder auch "Vor Ort" durch eine "mobile Prüfung" (Werkstatt/Tankstelle) erfolgen kann? Vorab vielen Dank für alle Hinweise. Tommy Ein aus EU Ländern eingeführtes Fahrzeug bedarf einer Vollabnahme. Der Wagen muß hier in Deutschland bei einer Prüfstelle vom Tuev vorgefahren werden und erhält hier eine Vollabnahme, dann kann man erst einen Brief beantragen.- Fahrzeuge aus Niederlande evtl. auch Belgien können mit einem Kurzzeitkennzeichen au dem Zielort (z.B. Hamburg) überführt werden, es gint ein Abkommen mitden Niederlanden.
Juli 22, 200717 j Mittels eines CoC-Dokumentes kann man die Vollabnahme umgehen und nur einmal "normal" TÜV+AU machen. So habe ich es gemacht. Ob es allerdings das CoC bereits für den 901 gibt - k.A.
Juli 22, 200717 j Hi, Willkommen im Forum, viel Erfolg und vor allem "Spass" mit deinem neuzugang ; )) lg gufy
Juli 22, 200717 j Autor Vielen Dank für Eure Antworten. Hab mal gegoogelt und denke, dass das CoC-Dokument nicht rückwirkend für Gebrauchte erteilt wird, bei deren Herstellung es dieses Dokument noch nicht gab. Somit weiß ich aber wenigestens, worauf ich mich einstellen muss. Besten Dank nochmal. Grüße Tommy
Juli 22, 200717 j Das CoC ersetzt quasi die ABE. Der 901 hat "nur" eine ABE. Allerdings sollte es diese von SAAB per Fahrgestellnummer auch so geben. /To
Juli 22, 200717 j Vollabnahme und TÜV sind letztendlich das selbe, kosten beide genau gleich viel und dauern auch genau gleich lange (ratet mal wieso). Brief bekommst du eigentlich auf der Zulassungsstelle gegen Unbedenklichkeitsbescheinigung (beit ETFA Staaten, ob man die innerhalb der EU braucht weis ich net). Unbedenklichkeitsbescheinigung hab ich damals am Zoll bekommen, den es in der EU aber nicht gibt.
Juli 22, 200717 j Seit wann ist eine Vollabnahme und eine normale TÜV-Prüfung identisch und gleich teuer? Eine einfache Prüfung(nach §29 StVZO) kostet um die 40 Euro, eine Vollabnahme(nach §21 StVZO), die eigentlich zwingend erforderlich ist für die Inbetriebnahme eines bislang nicht in Deutschland registrierten Fahrzeugs, kostet 69 Euro. Beschaffe dir auf jeden Fall eine Briefkopie eines identischen Fahrzeugs, weil die Prüfstation nach Gusto auch nochmal ordentlich für die Datenbeschaffung zulangen.
Juli 23, 200717 j Die Suche ist sehr gut in diesem Forum, zum Thema Vollabnahme gibts z.B.: http://www.saab-cars.de/showthread.php?t=17298
Juli 23, 200717 j Seit wann ist eine Vollabnahme und eine normale TÜV-Prüfung identisch und gleich teuer? Eine einfache Prüfung(nach §29 StVZO) kostet um die 40 Euro, eine Vollabnahme(nach §21 StVZO), die eigentlich zwingend erforderlich ist für die Inbetriebnahme eines bislang nicht in Deutschland registrierten Fahrzeugs, kostet 69 Euro.... . Das kenne ich eigentlich auch nur so.
Juli 23, 200717 j Quelle: STVA Aachen Merkblatt Import Im Rahmen der europäischen Harmonisierung nutzen immer mehr Bürger die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge im benachbarten Ausland zu kaufen. Dabei sind aber einige Dinge bei der Zulassung zu beachten: Bei Gebrauchtwagen: Der Antragsteller hat die Verfügungsberechtigung anhand der Originalrechnung bzw. eines Kaufvertrages nachzuweisen. Vorlage des bisherigen Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war, oder einer eidesstattlichen Versicherung des letzten Halters über den Verlust des Fahrzeugbriefes; ggf. vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung aus Staaten außerhalb der EU. (Auch bei im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften und ihrer Mitglieder) (Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern ) Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, sog. KBA-Abfrage (Unbedenklichkeitsbescheinigung) - Onlineabfrage durch das Straßenverkehrsamt Aachen. Wird ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt Aachen zugelassen, werden die ausländischen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder eingezogen. Wenn vorhanden, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typ-Genehmigung), ansonsten Vollgutachten (Gutachten nach § 21 StVZO) und AU-Bescheinigung. Weiter sind am Zulassungsschalter vorzulegen: - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s - Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II oder Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit Datenbestätigung des Herstellers oder Datenbestätigung des Herstellers (wenn Hersteller keine Zulassugsbestätigung Teil II ausgestellt hat) - Vollmacht, wenn ein Beaufragter für Sie den Antrag stellt - Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten - Angabe der Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt, müssen Sie bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben. Das Straßenverkehrsamt Aachen leitet die ausgefüllte und unterschriebene Mitteilung an das Finanzamt Aachen in Verbindung weiter. In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuersatzerklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten. Ich denke, statt der EU-Typ-Genehmigung kanns auch eine deutsche ABE sein, die man evtl. von SAAB Deutschland bekommen kann. /To
Juli 23, 200717 j Seit wann ist eine Vollabnahme und eine normale TÜV-Prüfung identisch und gleich teuer? Eine einfache Prüfung(nach §29 StVZO) kostet um die 40 Euro, eine Vollabnahme(nach §21 StVZO), die eigentlich zwingend erforderlich ist für die Inbetriebnahme eines bislang nicht in Deutschland registrierten Fahrzeugs, kostet 69 Euro. Beschaffe dir auf jeden Fall eine Briefkopie eines identischen Fahrzeugs, weil die Prüfstation nach Gusto auch nochmal ordentlich für die Datenbeschaffung zulangen. Die Aussage an mich war sogar noch teurer - Vollabnahme sollte einen dreistelligen Eurobetrag kosten! Will es aber hier und jetzt nicht diskutieren - Fakt ist, wie schon von meinem Vorredner geschrieben: 2-jährlicher TÜV und Vollabnahme sind nicht das selbe...
Juli 23, 200717 j Sorry Farbenstern, wenn ich Dir wiederspreche. Seit dem 1.03.2007 genügt anläßlich neuer EU Richtlinien eine normale TÜV-Abnahme und auch ASU. Die Vollabnahme für Fahrzeuge aus der EU ist somit passé (Siehe auch entsprechendem Thread im Stammtisch, wo targa auf die neue Gesetzgebung hinweist). Also einfach mit Überführungskennzeichen zum TÜV fahren und TÜV/ASU machen lassen. Ein Datenblatt vom Hersteller macht sich dabei gut, ist aber auch nicht zwingend nötig (TÜV unterhält zwischenzeitlich eine hauseigene Datenbank). Einfach bei Saab fragen und Fahrgestellnummer durchgeben. Mit den Bescheinigungen fährst Du zum Straßenverkehrsamt und läßt das Auto zu (+Doppelkarte Deiner Versicherung). Da die HU sich nicht groß von einer Vollabnahme unterscheidet, sollten die üblichen verdächtigen Mängel aber trotzdem beseitigt sein. Viele Grüsse Thomas
Juli 23, 200717 j Hier die Gebührenliste des RWTÜV http://www.rwtuev-fz.de/downloads/Gebuehren_TP_61103.pdf Die Vollabnahme für Fahrzeuge aus der EU ist somit passé (Siehe auch entsprechendem Thread im Stammtisch, wo targa auf die neue Gesetzgebung hinweist).Ich kann den Beitrag im Moment auch nicht finden, wenn ich mich nicht ganz irre, heisst es aber, dass es quasi keine "endgültige" Stilllegung mehr gibt und somit nach Stilllegung bis zu 7 Jahren eine HU reicht. Wenn das Fz. noch nie in D zugelassen war, könnte somit tatsächlich eine Vollabnahme fällig sein... Aber wir haben ja schon geklärt, dass das max. ein paar Euro Unterschied macht. /To
Juli 23, 200717 j Hmm... 2mal gemacht und nie aufgefallen? Meine eigentlich es wären nur 50€... ok, ist doch mehr, hab grad mal eins rausgekramt. Was 'ne Abzocke, mehr angucken tun die sich auch net. Seh grad, bei mir steht noch "Zusatzaufwand 1x15min" drauf, weil der Typ zu doof war das Auto im Rechner zu finden *grml*. Naja, ist 2 Jahre her... lohnt sich nicht drüber aufzuregen.
Juli 23, 200717 j Das kenne ich eigentlich auch nur so. Ich auch Habe zwar nur mal einen Anhänger (Vollabnehmen lassen) -
Juli 24, 200717 j Fahrzeuge aus Niederlande evtl. auch Belgien können mit einem Kurzzeitkennzeichen au dem Zielort (z.B. Hamburg) überführt werden, es gint ein Abkommen mitden Niederlanden. Das heisst dass ich aus anderen EU-Ländern nicht mit deutschem Kurzzeitkennzeichen "exportieren" darf? Wie denn dann wenn das Auto abgemeldet ist?
Juli 24, 200717 j Kurzzeitkennzeichen dran und hoffen, dass es gut geht. Ist die übliche Methode, und normalerweise hat sich da auch keiner.
Juli 24, 200717 j hm Na gut, ich bin bei sowas ja nicht zimperlich:biggrin: , aber was wären denn die Konsequenzen wenns schiefgeht? Kein Bock an der Grenze geknastet zu werden:eek: ...
Juli 24, 200717 j Falls sich am Fahrzeug noch die KFZ-Schilder befinden (in England z.B. verbleiben dieselben Schilder ein Leben lang am selben Fahrzeug), kannst du z.B. eine Grenzversicherung auf eben diese Schilder abschliessen. Der Wagen ist dann auf deinen Namen versichert (haftpflicht). Einfach bei deiner Versicherung, oder beim ADAC nachfragen. Gruß
Juli 24, 200717 j Normalerweise darf man mit einem Kurzzeitkennzeichen auch grenzüberschreitend fahren, alles andere ist papperlapapp. Das Problem ist, dass das Kennzeichen im Ausland unbekannt ist. Es ist ratsam, eine Versicherungsbescheinigung extra mitzuführen. Das ist das eigentliche Problem, an dem sich andere Länder stoßen. Man kann auch den Verkäufer bitten, bei der Beschaffung eines Export-Kennzeichens behilflich zu sein. Dann einfach mit dem Export-Kennzeichen nach Deutschland importieren!
Juli 24, 200717 j Nö, darf man soweit ich informiert bin eigentlich nicht. Dafür gibt's ja zB. extra Exportkennzeichen. Aber stören tut's keinen, im Ausland weis das eh keiner, und dafür zuständig ist im Ausland auch keiner.
Juli 24, 200717 j Servus, "...Nö, darf man soweit ich informiert bin eigentlich nicht. Dafür gibt's ja zB. extra Exportkennzeichen. ...". Zwischen Österreich und Deutschland und Italien und Deutschland existier(t)en bilaterale Abkommen zur Anerkennung der Kennzeichen. Hier gehen definitiv Kurzkennzeichen; Exportkennzeichen sind i.d.R. wesentlich aufwendiger zu erhalten (Ursprungslandprinzip) und teurer. "...Aber stören tut's keinen, im Ausland weis das eh keiner, und dafür zuständig ist im Ausland auch keiner...". Meinst Du wirklich? Mancher Mitarbeiter der Exekutive ist/war sicher überfragt: Im Fall der Kurzkennzeichen gab es daher richtig Ärger zwischen den jeweiligen Ministerialverwaltungen und meines Wissens sogar ein memo an die italienischen Behörden, da Mitarbeiter im Einzelfall die Weiterfahrt unterbunden bzw. die Fahrzeuge beschlagnahmt hatten. Wichtig und amtlicher schaut es z.B. aus, wenn man diesen Kurzkennzeichenschein mit einer antiken Schreibmaschine ausgefüllt. Am Rande: Vor langer Zeit im Rahmen eines Verkehrsverstoßes im zivilisierten EU-Inland (I) zweifelten die Gesetzeshüter auch die Gültigkeit meines alten Führerscheins an, da hier keine Steuermarken geklebt seien ;-))) (Inzwischen hinfällig) Grüße Andreas
Juli 24, 200717 j Wenn es einen nachweislichen Versicherungsschutz gibt, das ist die Sache, an der sich die Behörden anstoßen, ist die Sache schon wesentlich einfacher.
Dezember 23, 20159 j Eine Frage an alle Zulassungs-Spezialisten: Mein 900 CC ist verkauft und der Nachfolger, ein 900 CV, steht fest. Das Fahrzeug steht zwar in Deutschland, kommt aber aus den Niederlanden. Die original Papiere "Fahrzeugschein, Teil II" inklusive einem Kärtchen (siehe Bild) bekomme ich die nächsten Tage. Eine "eVB" der Versicherung habe ich auch schon. Meine Frage: Genügen die NL-Papiere und die eVB, um bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen zu bekommen? Grüße, Volker
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