März 24, 200916 j Behaupten kann jeder alles. Maßgebend ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Siehe die weiter oben eingefügte PDF-Datei. Wer nicht suchen will: § 3, Abs. 2, Satz 2. Und weder ein TÜV-Mensch, noch irgendwelche Landesregelungen können daran drehen. Daß Umweltschutz hier nur ein willkommenes Verschleierungsgelaber, um bequem Geld zu ziehen, darstellt, ist ja wohl jedem inzwischen klar. Oder? Ist halt doch immer wieder schön, wieviel gute Gründe zum berechtigen Schimpfen Politiker immer wieder liefern. Diese Herren müssen mir nicht beweisen, daß sie bescheuert sind! Ich glaube es ihnen auch so! Immerhin habe ich die wunderbare Plakette geschenkt bekommen, als ich wegen meines davongeflogenen Frontgrills beim Freundlichen war. Oldie Tja, komisch, dass wenn man die beim TÜV kauft, keinen Hinweis bekommt, wo die zu kleben hat..... Mal wieder typisch.. Habe sie mir jetzt auch geholt, nachdem die Polizei mich in Oberhausen angehalten hat. Die haben noch ein Auge zugedrückt, wegen dem belg. Nummernschild, meinten aber, dass die eigentlich hätten malen müssen. Das Argument mit LPG hat die einerseits nicht wirklich interessiert (Vorschriften, Plakette muß kleben, egal ob das Auto Feinstaub macht, oder nicht...), andererseits aber sichtlich milder gestimmt... Klebt jetzt brav bei mir unten links...
März 24, 200916 j Lach, ich hab sie noch im Parkscheinhalter ;) konnte mich noch nicht entscheiden, wo ich sie hinkleb... Von innen nett: direkt hinterm Spiegel von aussen nett: in irgendeiner Ecke ?! keine Ahnung, solange ich sie nicht brauche, ist mir das noch egal.
März 24, 200916 j Was versteht man eigentlich unter "gut sichtbar" und wieweit darf man das dehnen? Könnt man die untern Blaukeil kleben?
März 24, 200916 j Was versteht man eigentlich unter "gut sichtbar" und wieweit darf man das dehnen? Könnt man die untern Blaukeil kleben? Was "...gut sichtbar ist.." - hierüber eine wirklich wasserfeste rechtsbindende Auskunft zu bekommen - da kann man eigentlich nur jemanden fragen, der sich mit Rechtsdingen auskennt. Einen Richter beispielsweise. Schickt mir also bitte den EU-Vorschriften-Pupser vorbei, dem wir den Plaketten-Dreck verdanken. Ich sorge dann dafür, daß er dann in Folge nichts grünes, sondern etwas "...gut sichtbares..." blaues geklebt bekommt, daß er als Muster einem Richter vorführen kann. Allerdings wird dies aller Voraussicht nach *nicht* um einen "Blaukeil" handeln... *on-topic* Klebt das drecks-verfluchte grüne Gelumps dahin, wo es alle micheldeutschen Lemminge hinkleben. In Fahrtrichtung unten rechts ins Eck - denn der Dreck ist es einfach nicht wert, sich im Falle eines Falles mit irgendeinem Klugscheißer-Hansel von der Rennleitung auf eine Diskussion einzulassen.
März 25, 200916 j Schickt mir also bitte den EU-Vorschriften-Pupser vorbei, dem wir den Plaketten-Dreck verdanken. Ich sorge dann dafür, daß er dann in Folge nichts grünes, sondern etwas "...gut sichtbares..." blaues geklebt bekommt, daß er als Muster einem Richter vorführen kann. Allerdings wird dies aller Voraussicht nach *nicht* um einen "Blaukeil" handeln... Sehr sympathisch:biggrin: Klebt das drecks-verfluchte grüne Gelumps dahin, wo es alle micheldeutschen Lemminge hinkleben. In Fahrtrichtung unten rechts ins Eck - denn der Dreck ist es einfach nicht wert, sich im Falle eines Falles mit irgendeinem Klugscheißer-Hansel von der Rennleitung auf eine Diskussion einzulassen. Momentan klebt da noch gar nix, die grüne Farbe würde massiv mein Karma stören. Ich hoffe der idiotische Feinstaubwahnsinnmitplakette geht an den mittleren Städten vorüber
März 25, 200916 j :mad::mad: Was mich wundert..... Wenn ich mit dem Fahrrad durchdie City presche.... und ein alter Saab fährt an mir vorbei...rieche ich nichts und muß auch nicht Husten.... Fährt aber irgendein DRECKSDIESEL der neuen Generation an mir vorbei, könnte ich fast kotzen.... Also Vater Staat wieso 302 Euro Steuern???? Warum?
März 25, 200916 j Also,die grüne klebrige Ding darf in der Windschutzscheibe(im weiteren WSS) überall dahin geklebt werden wo es die Sicht des Fahrers nicht behindert. Woher ich weiß. (Anwalt in der Familie und Fall ausprobiert) Ein sehr guter Freund hatte dieses Drecksding(meine klebt übrigens unten rechts in der WSS:biggrin: ) oben rechts angebracht weil er unten schon etwas anderes kleben hatte. IN Köln schön rungewandert als wir wieder kamen hatte wir eine Zettel dran das wir bitte 15€ wegen fehlender Plakette zahlen sollten:confused:. Ok wiederspruch eingelegt mit Photo. Zwei Wochen später. Wiederspruch abgelehnt mit bearbeitungskosten 45€ . Also wir zum Anwalt und dann irgendwann später ab zum Richter. UNd siehe da es gibt keine genaue Vorschrift wo sie hin soll, sondern nur das sie sichtbar sein muss. Gut war auch der der Richter meinte das den Damen und Herren des kontrolierenden Gewerbes es durchaus zuzumuten sei die ganze WSS abzusuchen und nicht nur der bequemlichkeit halber nach unten rechts zu schauen. Soviel zum Anbringungsort
März 25, 200916 j Fährt aber irgendein DRECKSDIESEL der neuen Generation an mir vorbei, könnte ich fast kotzen.... Also Vater Staat wieso 302 Euro Steuern????Schonmal die Steuern fuer den Diesel berechnet ?
März 25, 200916 j Aber... Josef hat recht... das ist den Hazzle nicht wert... Trotz allem werd ich meine hinterm Spiegel befestigen...
März 25, 200916 j IN Köln schön rungewandert als wir wieder kamen hatte wir eine Zettel dran das wir bitte 15€ wegen fehlender Plakette zahlen sollten:confused:. Ok wiederspruch eingelegt mit Photo. Zwei Wochen später. Wiederspruch abgelehnt mit bearbeitungskosten 45€ . Also wir zum Anwalt und dann irgendwann später ab zum Richter. UNd siehe da es gibt keine genaue Vorschrift wo sie hin soll, sondern nur das sie sichtbar sein muss. Gut war auch der der Richter meinte das den Damen und Herren des kontrolierenden Gewerbes es durchaus zuzumuten sei die ganze WSS abzusuchen und nicht nur der bequemlichkeit halber nach unten rechts zu schauen. Soviel zum Anbringungsort Mutig. Ich hatte letztens auch so einen Fall und habe dann nach den zusätzlichen Bearbeitungskosten kapituliert. Aber das ist ja wohl auch so gewollt, wenn auch unverständlich, weil es sich ja um einen rechtlich korrekten Widerspruch handelt, der mit der Bearbeitungsgebühr bestraft wird. Leider hatte ich meine Rechtschutz einige Monate vorher in einem anderen Fall bemühen müssen und wollte nicht riskieren aus der Versicherung zu fliegen. Man denke da an die am Datenschutzgesetz vorbeirauschende Datenbank der Versicherer in Berlin. Wenn da zu viel drinsteht, kommt man in keine andere Versicherung mehr rein.
März 25, 200916 j ... wir wieder kamen hatte wir eine Zettel dran das wir bitte 15€ wegen fehlender Plakette zahlen sollten:confused:. Ok wiederspruch eingelegt mit Photo. Zwei Wochen später. Wiederspruch abgelehnt mit bearbeitungskosten 45€ . Also wir zum Anwalt und dann irgendwann später ab zum Richter...t @Eike: Mit welcher Begründung wurde der Widerspruch abgelehnt ? Es ist schon traurig mit welchen eindeutigen Streitfällen sich Richter beschäftigen müssen. Ich glaube da wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Bearbeiter des Widerspruchs angebracht, das war ja sicher nicht billig für den Dienstherren. Noch mal zum nachlesen aus Post #5, wenn man bedenkt wie oft danach noch "rechts unten" gepostet wurde fragt man sich wieviele Leute eigentlich einen Thread lesen bevor sie selbst schreiben: http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/download/KennzVO-35BImSchV.pdf
März 27, 200916 j Die exakte Rechtsgrundlage ist in #32 verlinkt. Ich hätte den Fall gern übernommen und - bei aller anwaltlichen Vorsicht - 100 % Gewinnchance prognostiziert. Pfeiffendeckel, diese Knollentanten und ihre verlängerten Sesselpupsmarionetten. Bearbeitungsgebühren werden natürlich nur erhoben, wenn der Widerspruch zurück gewiesen wird. Das ist (fast) immer so. Aber warum kapitulieren? Die meisten Entscheider dieses Kalibers sind ahnungslos und handeln nur so, dass sie den Fall möglichst schnell vom Tisch bekommen. Was ist einfacher als die Zurückweisung? Der nächste Beamte, der damit zu tun hat, ist dann ein anderer, womöglich ein Richter. Aber den bezahlt ja auch das Land, nicht die Kommune. Ich habe schon ziemlich viele Fälle mit ziemlich eindeutiger Rechtslage bearbeitet, aber die Kommunen haben trotz evidenter Unrichtigkeit ihrer Entscheidung mehrere Gerichtstermine, ja sogar Ortstermine, provoziert. Was das dann gekostet hat, interessiert die nicht die Bohne. Ein Verhalten bar jeder Vernunft, was sich unter Privatpersonen leider kaum jemand leisten kann oder möchte. Das Problem mit der Sichtbarkeit ist auch im Zusammenhang mit Parkscheinen bereits hinreichend von Gerichten diskutiert worden. Im Unterschied dazu ist hier die Sichtbarmachung ja vergleichsweise eindeutig in einem Verordnungstext geregelt, sodaß für Entscheidungstoleranzen kaum Spielraum besteht. Irgendwo an der Frontscheibenfläche sollte demnach überall "gut sichtbar" sein, sofern zwischen Bapperl und Scheibe nicht noch etwas anders ist (dicker schwarzer Druckrand auf "modernen", geklebten Scheiben etc.) PS: Meine Plakette klebt in der Mitte oben, wo sie mich (von innen) nicht stört. Soll mir mal einer kommen.
März 27, 200916 j @Eike: Mit welcher Begründung wurde der Widerspruch abgelehnt ? Es ist schon traurig mit welchen eindeutigen Streitfällen sich Richter beschäftigen müssen. Mit der begründung das es ja nicht zu verantworten sei das die Kontroletties die ganz Windschutzscheibe absuchen müßten. Der Zeitaufwand sei zu hoch. Klar wenn man auch Knöllchen im Akord schreiben soll.
Mai 17, 201114 j hier mal an was Altes drangehängt : http://www.auto.de/blog/showblog/entryId/1438/Adieu-alte-Autos-In-Frankreich-duerfen-kuenftig-nur-neue-Modelle-auf-die-Strasse http://www.saab-cars.de/attachment.php?attachmentid=73156
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