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Hirsch draufpacken? Lohnt sich das?

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"Korintenkackermodus an:"

 

Frage natürlich ob der Freundliche dir einfach ein Steuergerät "fragwürdiger" Herkunft einbaut? Denn es muss ja schließlich immobilisiert werden.

Darf der das so am TÜV vorbei?

Oder macht er sich im Falle des Falles mitschuldig??

BSR ginge natücrlich ohne seine Mithilfe.

 

"Korintenkackermodus aus":cool:

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Wäre dies hinsichtlich des KM-Standes noch lohnenswert?

 

Mein Step 1 ist bei km Stand 188'000 (oder so) reingekommen. Der Wagen war vorher natuerlich wirklich "durchrepariert". Mittlerweile - bei konstant guter, teils preventiever Pflege - sind es 265'000km. Erstes Getriebe, erste Kupplung (die geht allerdings wohl bald). Immernoch der gleiche Turbo.

 

Nachschlag: Habe eben etwas von "Nordic" gehört. Wer weiß mehr darüber?

 

Super. Hatte das Glueck hier und da einen Vergleichswagen zu fahren (Speedparts, ist glaube ich BSR und Maptun). Ich fand Nordic am angenehmsten, da nicht so "brutaler" Ladedruck Einsatz, sondern eher eine harmonsiche Entfaltung.

 

 

Gruss,

Martin

Mein Gott Walter... Ich habe mal Deine Beiträge durchgeschaut und keinen einzigen gefunden, in dem etwas vernünftiges steht. Das kann doch nicht sein, irgendwas muß da doch zu finden sein. Vielleicht kannst Du mir mal helfen?

 

Und noch was: Du bist offenbar aufgrund Deiner fehlenden Ausbildung und Erziehung nicht in der Lage zu wissen, was ein Rechtschreibfehler ist und was nicht und wie man etwas sagt oder nicht.

 

Zumal Du nicht angesprochen warst und Dich kein Mensch nach Deiner völlig irrelevanten Meinung gefragt hat.

Da Du es selber "aufspielst", wird das ganze ohne Werkstattbesuch gemacht.

Habe selber BSR seit einigen Jahren in meinem 9 5 und kann nicht klagen!

 

wie funktioniert eigentlich das Aufspielen?

 

liebäugle mit dem Kit: http://en.bsr.se/products/t466/

Bei dem Km stand würde Ich das erst mal sein lassen.

Check erst mal den Motor! Ist der OK?

 

Als Ich noch den ersten Motor hatte, wollte Hirsch es damals bei 110 Tkm nicht mehr machen.

  • Autor

Also, nach allem was hier nun gelesen habe, würde ich doch mal bitten, mir eine Quelle von Nordic zu nennen, der Vollständigkeit halber.

 

Dann war noch die Rede von Motorcheck. Ich denke, es ist ratsam, dass beim freundlichen Dr. Scholl machen zu lassen?

"Korintenkackermodus an:"

 

Frage natürlich ob der Freundliche dir einfach ein Steuergerät "fragwürdiger" Herkunft einbaut? Denn es muss ja schließlich immobilisiert werden.

Darf der das so am TÜV vorbei?

Oder macht er sich im Falle des Falles mitschuldig??

BSR ginge natücrlich ohne seine Mithilfe.

 

"Korintenkackermodus aus":cool:

 

 

Das Teil wird nicht verbaut sondern vie TechII Anschluß aufgespielt.

 

Plug and Play.:ridinghorse:

Also ich würde es nicht nehmen wollen.

2 Gründe

1. die zu hohe Laufleistung

2. BSR tunt nicht nur Saab sondern auch andere Fabrikate, da hätte ich zu Nordic oder Maptun mehr Vertauen.

Also, nach allem was hier nun gelesen habe, würde ich doch mal bitten, mir eine Quelle von Nordic zu nennen, der Vollständigkeit halber.

 

kuckst Du hier:

 

http://www.nordictuning.com/

Unterschied T5 und T7

 

Ein Tech II ist bei einer vernüftigen Lösung auch bei der T5 nicht von Nöten. In meinem ehemaligen 900/II habe ich bei 190tkm ein Steg 1 von Speedparts eingebaut und war sehr zufrieden.

 

Der Tausch dauerte ganze 10 Minuten. Voraussetzung: Der Programmierer erhält korrekte und umfassende Angaben (z.b. Wegfahrsperre).

 

Bei der T7 ist es von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Einer arbeitet mit IProm (ähnlich PPC) oder PPC, Systeme bei denen das originale Steuergerät im Wagen verbleibt, andere arbeiten ähnlich der T5 mit Austausch des Steuergerätes. Aus meiner leidigen Erfahrung (s. Biopowerumrüstung) würde ich nur noch abgestimmten Lösungen den Zuschlag erteilen und im "Oberstübchen" darüber nachdenken, ob ich einen 286er Rechner als dual Core betreiben kann, indem ich ein anderes Betriebssystem aufspiele (Nur als Methapher). Mnachmal ist eben Less more.

 

Dass unsere Motoren einiges an Leistungssteigerung zulassen, sollte nicht dazu führen unterschiedliche Komponenten zu verbauen, die nicht miteinander Kommunizieren können (schöne neue Welt), die Diskussion über die Auspuffanlagen (verringerter Gegendruck) gibt darauf eine kleine Vorschau.

 

Übrigens Stefan, es gab mal jemanden in Salzhemmendorf, der mir ebenfalls einen TÜV Eintrag angeboten hatte, meine Rechereche ergab dann, das man dort mit einem Anbieter aus Växjö in Verhandlung stand (betraf noch meinen 900/II).

 

Meine Erfahrungen sind, ab 110 tkm gibt es keinen Anbieter der in eine Gewährleistung oder ähnliches (Garanti) einsteigt, auch wenn dies hier und da behauptet wird. Aber die beste Versicherung ist sowieso die, die man nicht braucht.

Saab 9-5 Tuning

 

Hallo zusammen!

 

@ U11!

 

Meinst du echt Salzhemmendorf oder Benstorf / Oldendorf. Ich habe auch schon des öfteren Saabs bei mobil.de gesehen, die ein Tuning mit TÜV von der Firma SKN verbaut hatten. Ich denke mal, das du die meinst :wink:

Hallo zusammen!

 

@ U11!

 

Meinst du echt Salzhemmendorf oder Benstorf / Oldendorf. Ich habe auch schon des öfteren Saabs bei mobil.de gesehen, die ein Tuning mit TÜV von der Firma SKN verbaut hatten. Ich denke mal, das du die meinst :wink:

 

Ich dachte Oldendorf gehört zu Salzhemmendorf? Aber ja, die Firma hatte mir seinerzeit ebenfalls ein TÜV abgenommenes SW Tuning angeboten. Meine recherche damals ergab, das man mit Växjö Verbindung aufgenommen hatte um meine Anfrage zu realisieren.

 

Wie es nun sein kann, dass es es einmal BSR ohne TÜV und dann wiederum mit TÜV gibt erschliesst sich mir jedoch nicht.

 

Rechtlich betrachtet wäre es dann so, sollte man ohne Eintragung in den Papieren angezeigt werden, wäre vermutlich (je nach Richter) eine Einstellung des Verfahrens die Folge, da man lediglich ein zugelassenes Produkt nicht hat eintragen lassen. So ist zumindest meine Erfahrung vor dem AG Augsburg, damals betraf es einen Auspuff, der in meinem Fahrzeugbrief (Triumpf Spitfire mit Endtopf vom GT6) nicht eingetragen war.

Wie es nun sein kann, dass es es einmal BSR ohne TÜV und dann wiederum mit TÜV gibt erschliesst sich mir jedoch nicht.

 

Rechtlich betrachtet wäre es dann so, sollte man ohne Eintragung in den Papieren angezeigt werden, wäre vermutlich (je nach Richter) eine Einstellung des Verfahrens die Folge, da man lediglich ein zugelassenes Produkt nicht hat eintragen lassen. So ist zumindest meine Erfahrung vor dem AG Augsburg, damals betraf es einen Auspuff, der in meinem Fahrzeugbrief (Triumpf Spitfire mit Endtopf vom GT6) nicht eingetragen war.

 

Das mit dem TÜV ist simpel:

Wenn es Saabs ab Werk (z.B. auch mit Hirsch) gibt, die X-PS ohne Änderungen der Bremsanlage oder des Fahrwerks haben, dann kann man im Prinzip mit jedem Tuning bis X-PS per Einzelabnahme eintragen lassen.

Das kostet dann zwar richtig Knete (vermutlich 1000-2000 Euronen), weil das Auto auf nen Prüfstand muss plus das Durcharbeiten der ganzen Unterlagen, ist aber machbar! (Ob das Getriebe abfliegt oder der Motor hoch geht, ist dem TÜV wurscht)

Wenn nun irgendein Tuner das für das Chiptuning xy bei z.B. einem 9-5 2,3t machen lässt und mit dem Prüfer "gut kann", dann kann er im Prinzip jeden weiteren 9-5 2,3t mit Chiptuning xy bei diesem Prüfer per Sonderabnahme für 80 Euro durch den TÜV bringen.

 

Bedeutet natürlich im Umkehrschluss: Selbst wenn er 400 Euro für den Einbau mit Tüv-Abnahme zusätzlich zum BSR-Preis verlangt, braucht dieser Tuner mal mindestens 10 Kunden mit einem 9-5 derselben Baureihe und demselben Basistriebwerk für dasselbe Tuning, bis er überhaupt mal die Kosten für das TÜV-Geschnodder wieder raus hat und weil ein 9-5 nunmal kein Golf ist, geht das kaum einer an, zumal Hirsch das ja ganz offiziell über Saab anbietet.

 

Trotz allem ist es rechtlich leider nicht so, sondern allenfalls Glück wenn der Staatsanwalt das einstellt! Sind abnahmepflichtige Bauteile nicht eingetragen, dann entfällt die Betriebserlaubnis für das Auto und somit ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis, Punkt! Ob die Teile eintragungsfähig wären oder nicht, interessiert da keinen Menschen, da die Betriebserlaubnis so oder so entfallen ist und von dir hätte neu beantragt werden müssen!

 

Lediglich beim damit auch automatisch entfallenen Versicherungsschutz, könnte man in einem langwierigen und sehr teuren Prozess evtl. nachweisen, dass der Unfall sich auch ohne die Änderungen ereignet hätte, bzw. diese Änderungen "pauschal" eintragungsfähig gewesen wären, also ohne dass der Prüfer irgendetwas am Fahrzeug hätte "in Augenschein" nehmen müssen. Dann könnte ein Richter die Haftpflicht zum Zahlen verdonnern, bzw. deren Regress ablehnen, die Kasko aber muss selbst dann nicht zahlen, da diese das "neue" Risiko auch hätte ablehnen oder nur gegen Mehrpreis versichern können.

 

Von daher:

Hände weg von irgendwelchen "hätte, wäre, wenn"-Aussagen, was die Justiz bei nicht eingetragenem Chip-Tuning betrifft! Das ist ganz Eindeutig fahren ohne Betriebserlaubnis, plus Fahren ohne Versicherungsschutz und zumindest die Kasko ist in jedem Fall leistungsfrei!

Das mit dem TÜV ist simpel:

 

...

 

Von daher:

Hände weg von irgendwelchen "hätte, wäre, wenn"-Aussagen, was die Justiz bei nicht eingetragenem Chip-Tuning betrifft! Das ist ganz Eindeutig fahren ohne Betriebserlaubnis, plus Fahren ohne Versicherungsschutz und zumindest die Kasko ist in jedem Fall leistungsfrei!

 

...wenn es der VR denn belegen kann, was wiederum sehr aufwendig wäre und gerade weil es kein Golf ...

 

Aber richtig ist wohl: Hände weg vom illegalen Tuning:cool:

  • Autor
Jungs, ich warte noch auf Aussagen hinsichtlich Motorencheck: Dr. Scholl oder nicht? Und wenn, dann Tuning gut oder nicht?
...wenn es der VR denn belegen kann, was wiederum sehr aufwendig wäre und gerade weil es kein Golf ...

 

Nein! Wenn Du irgenetwas "eintragungspflichtiges" verbastelst ist damit Deine Betriebserlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden, Punkt!

 

Solange diese nicht per TÜV-Gutachten neu erteilt ist, fährst Du ohne Betriebserlaubnis und damit auch ohne Versicherungsschutz, ganz egal ob Deine Änderungen eintragungsfähig sind oder nicht!

 

Die Rechtslage ist hier eindeutig und wenn ein Richter das Verfahren "wegen Geringfügigkeit" einstellt, ist das nichts als dessen "good will".

 

...und jenen wirst Du bei einer Versicherung (Kasko) nicht mehr finden, sobald es um richtig Knete und nicht nur 500 Euro geht, die sie an Dir wieder reinverdienen können!

 

By the way:

Wo kein Kläger, da kein Richter! In einer Polizeikontrolle haben die keinerlei Möglichkeit ein Chiptuning zu erkennen, schon gar nicht bei einem Saab, ebenso wie bei der HU, aber bei schweren Unfällen ist es mittlerweile durchaus üblich geworden, das Steuergerät auszulesen und dann is Achterbahn!

Nein! Wenn Du irgenetwas "eintragungspflichtiges" verbastelst ist damit Deine Betriebserlaubnis erloschen und muss neu beantragt werden, Punkt!

 

Unsinn!

 

http://www.motor-talk.de/forum/900-turbo-tuning-t1366618.html#post11839881

 

Kein Unsinn, ich habe nie etwas anderes geschrieben!

 

Die Haftpflicht-Versicherung muss nach § 3 PflVG an den geschädigten Dritten IMMER leisten, auch wenn das KfZ nicht der StVZO entspricht. Der Regress der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer wegen Gefahrerhöhung ist auf höchstens je 5.000 EURO beschränkt (§ 5 III KfzPflVV).

Ich schrieb in der Haftpflicht daher ausdrücklich von "Regress" und ansonsten eben ausdrücklich von der Kasko, die nicht bezahlt.

 

Unabhängig davon ist es trotzdem strafrechtlich "Fahren ohne Versicherungssschutz", da die gesetzliche Leistungspflicht in der KFZ-Haftpflicht nichts damit zu tun hat, dass Du Dein Betriebsrisiko ordnungsgemäß versichert hast.

 

Das ist quasi dasselbe, wie wenn Du Deine Präme nicht bezahlst. Solange die Grünen Dir nicht den Stempel abgekratzt haben, muss die Haftpflicht auch da löhnen wenn Du einen Unfall baust, trotzdem bist DU nicht versichert!

 

...und was die Betriebserlaubnis betrifft:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt gemäß § 19 StVZO, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

 

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

 

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

 

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

So dürfte auch hier wohl unstrittig durch eine Leistungssteigerung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein!

(Wichtig: da steht nicht "vorhanden", sondern "zu erwarten" ist, es ist also egal, ob diese dann auch tatsächlich vorhanden ist oder nicht!!!)

 

Sonst wäre die gesamte Eintragerei ja eine einzige Farce, wenn ich mich immer darauf berufen könnte, dass ich es ja eintragen lassen könnte wenn ich denn wollte...

 

Bei allem was keine ABE besitzt, ist eben jene Gefährdung zu erwarten und muss durch deinen TÜV-Prüfer ausgeräumt werden...

Interessant wäre es gewesen, ich hätte damals einen Gutachter gehabt, der die Saab ECU auslesen kann. Ich kann nur sagen, ich habe keinen gefunden. Mehr zu lesen unter dem Biopower-Thread. Selbst Magnus (Uddevalla) hat die gewünschte Analyse nicht erstellen können. Ich denke daher, Ihr traut den VR viel zu viel zu. Die können auch nur mit Wasser kochen. Und den beschriebenen Aufwand werden die nur anstellen, sollte es Hinweise auf ein Verschulden durch eine falsche oder geänderte SW geben. Dies wäre z.B. der Fall, wenn mit eingetragen H- Reifen der Unfall bei mehr als 250 km/h stattgefunden hat. Da wird natürlich nachgefragt, wie dies denn sein kann. Im Normfall ist die Suche nach einem Sachverständigen schon sehr aufwendig, wenn nicht (s.o. ) sogar erfolglos.
Interessant wäre es gewesen, ich hätte damals einen Gutachter gehabt, der die Saab ECU auslesen kann. Ich kann nur sagen, ich habe keinen gefunden. Mehr zu lesen unter dem Biopower-Thread. Selbst Magnus (Uddevalla) hat die gewünschte Analyse nicht erstellen können. Ich denke daher, Ihr traut den VR viel zu viel zu. ....

Sind denn bei Saab die Steuergeräte nicht irgendwie "verplombt", z.B. durch einen Sicherheits-Aufkleber der dann reißt, wenn man es öffnet?

Bei vielen Autos ist das so und wenn die Plombe beschädigt ist, dann forschen die schon ganz genau nach!

 

Und bei den "Updatebaren", bei denen man via Bus eingreifen kann ohne irgeneinde Plombe zu beschädigen, sollte das eigentlich auch jeder nur halbwegs intelligente Gutachter hinbekommen, einfach auszulesen und per "verify-Befehl" mit der originalen-SW zu Vergleichen.

 

Ganz klar, WAS da dann geändert wurde, das ist ein ganz anderes Thema und würde wohl einen absoluten Steuergeräte-SW-Experten erfordern, der damit dann wochenlang beschäftigt und entsprechend teuer ist, aber allein DASS die SW nicht mehr die orginale ist, dürfte zum Entfall der Betriebserlaubnis genügen.

 

Da das Chip-Tuning ja nunmal nicht nur bei Saab seit über 10 Jahren extrem weit verbreitet ist und (so wie bei Dir auch) sehr gerne mal zu Motorschäden führt, würde es mich auch ganz stark wundern, wenn da schon aus Garantiegründen die Vertragswerkstätten keinerlei Möglichkeit hätten, relativ einfach herauszufinden ob die orginale SW drin ist oder irgendetwas verändert wurde. Zumindest bei Saab direkt, indem die das Steuergerät nach Trollhättan schicken.

 

Da ich beruflich mit Versicherungen zu tun habe (ihr habt es vermutlich schon gemerkt?), kann ich Dir auch versichern, dass die schon aus "Abschreckungsgründen" keinerlei Kosten und Mühen scheuen, wenn erstmal ein Verdacht da ist. Da werden dann auch schonmal bei einem Unfall mit "nur" 80.000 Schaden für 200.000€ identische Fahrzeuge erneut gecrasht um das Unfallbild zu reproduzieren.

Bei Verdacht auf ein manipuliertes Steuergerät geht das dagegen richtig einfach und billig: Das Steuergerät durch Vertragswerkstatt in gleichartiges Fahrzeug einbauen lassen und dieses dann auf den Leistungsprüfstand stellen. Das dürfte keine 2000 Euro kosten und wohl jedem Richter als Beweis genügen. (für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass man nichtmal in Trollhättan feststellen kann, wenn ein Steuergerät manipuliert wurde)

Sind denn bei Saab die Steuergeräte nicht irgendwie "verplombt", z.B. durch einen Sicherheits-Aufkleber der dann reißt, wenn man es öffnet?

Bei vielen Autos ist das so und wenn die Plombe beschädigt ist, dann forschen die schon ganz genau nach!

 

Und bei den "Updatebaren", bei denen man via Bus eingreifen kann ohne irgeneinde Plombe zu beschädigen, sollte das eigentlich auch jeder nur halbwegs intelligente Gutachter hinbekommen, einfach auszulesen und per "verify-Befehl" mit der originalen-SW zu Vergleichen.

 

Nein, verblombt ist da nix.

 

Ganz klar, WAS da dann geändert wurde, das ist ein ganz anderes Thema und würde wohl einen absoluten Steuergeräte-SW-Experten erfordern, der damit dann wochenlang beschäftigt und entsprechend teuer ist, aber allein DASS die SW nicht mehr die orginale ist, dürfte zum Entfall der Betriebserlaubnis genügen.

 

Das denke ich auch!

 

Da ich beruflich mit Versicherungen zu tun habe (ihr habt es vermutlich schon gemerkt?), kann ich Dir auch versichern, dass die schon aus "Abschreckungsgründen" keinerlei Kosten und Mühen scheuen, wenn erstmal ein Verdacht da ist. Da werden dann auch schonmal bei einem Unfall mit "nur" 80.000 Schaden für 200.000€ identische Fahrzeuge erneut gecrasht um das Unfallbild zu reproduzieren.

 

Nun gut, bei meinen Kunden (VRs) merkt man es weniger, allerdings begutachte ich auch für die in einem anderen Fachbereich. Vielleicht geht es bei uns noch ziviler zu, liegt möglicherweise daran, dass bei den Schadenssumme immer 2 - 3 "0" mehr hinten dran stehen. Sauer wird man da nur, wenn ein Vorschaden nicht nachgewiesen werden kann. Der Aufwand hält sich dennoch in Grenzen, denn VRs möchten auch Geld sparen.

 

Das Steuergerät durch Vertragswerkstatt in gleichartiges Fahrzeug einbauen lassen und dieses dann auf den Leistungsprüfstand stellen. Das dürfte keine 2000 Euro kosten und wohl jedem Richter als Beweis genügen. (für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass man nichtmal in Trollhättan feststellen kann, wenn ein Steuergerät manipuliert wurde)

 

Na da haben wir ja Glück, dass der gute Saab beim Austausch des Steuergerätes gar nicht mehr laufen möchte, es sei denn es wird mit dem Wagen "verheiratet". Inwieweit der Beweis dann noch tauglich ist ...?

 

Drücken wir allen die Daumen, das keiner seine Versicherung wirklich braucht!! Ich finde es wäre das Beste so.

Jungs, was soll das Gequatsche über legal oder illegal, ABE oder nicht. Diesen Aspekt kann jeder mit sich selbst ausmachen. Basta.

 

Die Frage des Thread-Erstellers war Hirsch (oder sonstige Tuning) bei 128000 km.

Ich hatte bei ähnlichem Kilometerstand seinerzeit meinen 9000er Hirsch-Tunen lassen (Step 1 von 225 PS auf 255 PS oder so).

Auf meine Frage wegen des doch recht erheblichen Kilometerstandes meinte Hirsch, daß eine Leistungssteigerung bei diesem Kilometerstand eher günstiger sei, da sich bis dahin alles schön eingefahren, eingeschliffen usw. hätte. Vorausgesetzt regelmäßiger Ölwechsel, möglichst um 10000 km rum.

 

Hol Dir ein geeignetes Chiptuning, am besten legal, dann kann Dein Weibchen ruhig schlafen, Du auch und basta.

 

Wenn Du noch wesentlich mehr PS als ca. 30 PS über Änderung der Software des Steuergerätes rausholen willst, musst Du schon richtig dick in geeignete Hardware, anderer Ladeluftkühler, Turbo, Auspuff usw. investieren. Das wird dann richtig teuer. Macht allerdings auch richtig Spaß, dann diverse, "was sind wir so schnell Audis, Benze oder BMWuppdichs" hinter sich zu lassen und deren irretierten Gesichter im Rückspiegel kurz zu betrachten bis die sich in der Ferne, weit hinter einem verlieren, macht schon Spaß.

 

Problemlos kannst Du Dir noch 18" Zoll Felgen zulegen, sind zwar von der Reifenbreite her gesehen, trotzdem noch "nur" 225er, sieht aber trotzdem gut aus.

 

Und noch mal zum Thema "Risiko erwischt zu werden, wenn ... ". Es gibt für Zocker ne einfache Regel:" gehe nur das Risiko ein, das Du auch im worst case löhnen kannst".

 

Ich hätte auf jeden Fall keinen Bock wegen 500 Euro weniger für irgendein Nicht-ABE Tuning, ein weit darüber liegendes Risiko einzugehen.

 

 

Wie auch immer, lasst jedem seinen Spaß und allseits gute Fahrt!

 

Oldie, (der Wiedergenesene)

 

 

...und wer Rechtschreibfehler zum Thema machen will: Wer welche findet, darf sie gerne behalten! :)

Jungs, was soll das Gequatsche über legal oder illegal, ABE oder nicht. Diesen Aspekt kann jeder mit sich selbst ausmachen. Basta.

....

Und noch mal zum Thema "Risiko erwischt zu werden, wenn ... ". Es gibt für Zocker ne einfache Regel:" gehe nur das Risiko ein, das Du auch im worst case löhnen kannst".

Um genau das ging es hier!

 

Natürlich muss jeder silbst wissen was er tut, aber um das zu wissen, sollte man hier den "worst case" auch klar stellen und nicht einfach stehen lassen, dass wenn irgendwo ein Hinterhoftuner es schonmal geschafft hat, ein BSR-Tuning eintragen zu lassen, es dann höchstens noch ne kleine Ordnungswidrigkeit wäre, wenn man damit erwischt wird.

Und ebensowenig sollte man auch stehen lassen, dass selbst bei einem Unfall das niemals nachprüfbar wäre.

 

Illegales Chiptuning ist bei einer Polizeikontrolle kaum feststellbar, aber wenn jemand z.B. nach schwerem Unfall gezielt danach sucht, dann ist das so ein großes Problem auch nicht, das festzustellen und dann kann es so richtig heftig teuer werden. Das sollte man einfach wissen bevor man sowas gutgläubig verbastelt und denkt, dass das maximal n paar Pünktchen geben könnte oder sowieso niemals auffliegen kann!

... Der Aufwand hält sich dennoch in Grenzen, denn VRs möchten auch Geld sparen....

Ein VR muss immer die Verhältnismäßigkeit im vorliegenden Fall beachten (die er aber sicher auch nicht überschreitet, wenn er auf Drängen der Versicherung das Steuergerät beschlagnahmt und zur Überprüfung nach Trollhättan schicken lässt), Versicherungen rechnen immer auch mit "Abschreckung" und "Präzedenzfällen" und gehen dabei sehr häufig mit Gutachtenkosten über die Schadenssumme um so "auf Dauer" günstiger weg zu kommen, auch wenn sie ohne richterliche Anordnung diese Kosten selbst im "Erfolgsfall" selber tragen müssen. (So kommen sie dabei auch nicht in Konflikt mit der Schadenminderungspflicht)

Um genau das ging es hier!

 

Natürlich muss jeder silbst wissen was er tut, aber um das zu wissen, sollte man hier den "worst case" auch klar stellen und nicht einfach stehen lassen, dass wenn irgendwo ein Hinterhoftuner es schonmal geschafft hat, ein BSR-Tuning eintragen zu lassen, es dann höchstens noch ne kleine Ordnungswidrigkeit wäre, wenn man damit erwischt wird.

Und ebensowenig sollte man auch stehen lassen, dass selbst bei einem Unfall das niemals nachprüfbar wäre.

 

Illegales Chiptuning ist bei einer Polizeikontrolle kaum feststellbar, aber wenn jemand z.B. nach schwerem Unfall gezielt danach sucht, dann ist das so ein großes Problem auch nicht, das festzustellen und dann kann es so richtig heftig teuer werden. Das sollte man einfach wissen bevor man sowas gutgläubig verbastelt und denkt, dass das maximal n paar Pünktchen geben könnte oder sowieso niemals auffliegen kann!

 

Stimme Dir voll zu.

 

Und aus dem pupertären Alter, als wir noch wie die Irren an den kleinen Mopeds ein kleineres Ritzel anbrachten, weil wir unser Budget oder unser seltsamer Stolz es nicht erlaubten, sind wir ja wohl raus.

 

Nur trotzdem war und ist das Threadthema ein anderes.

 

Ich persönlich habe mit Hirsch sowohl bei meinen früheren 9000er als auch jetzt bei meinem Troll einfach nur gute Erfahrungen gemacht.

 

Und wer in D ein Produkt auf den Markt bringt, soll den Kunden gefälligst mit den entsprechenden Zetteln/Erlaubnissen versorgen, statt diesem zu suggerieren, daß der Einbau oder die Softwareänderung nur eine Bagatelle wäre. :mad:

 

Oldie

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