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Empfohlene Antworten

..aber beim (Fast-)Neukauf wollte er Dich nicht unterstützen oder hast Du ihn nicht gelassen? :confused:

 

Eigentlich lässt man doch Leute von deren Leistung man überzeugt ist, lieber das Geld verdienen, oder?

 

Das ist eine lange und komplizierte Geschichte, die damit zusammenhängt, dass der Grobe Mangel 2 Tage vor Herstellergarantieablauf bemerkt wurde, aber erst danach der ganze Schriftverkehr ins Rollen kam. Somit ist die Gebrauchtwagengarantie mit im Spiel und der verkaufende Händler mit in der Verantwortung.....

Und da SAAB-Deutschland sich auf stur stellte, von dort nix kam, habe ich mich verzweifelt an den Verkäufer gewandt, da mein Händler vor Ort ohne Unterstützung der Rüsselsheimer Pappköppe leider nichts tun konnte....

Gemeint war: Warum kauft Du nicht einfach bei Deiner naheliegenden und vertrauenswürdigen Werkstatt.

 

Das kann u.U. natürlichein paar EURs mehr kosten, wäre mir aber die Ersparnis an Ärger und Komplikationen immer wert.

@Ziehmy

Das ist echt bitter!!! Und ich habe mich damals gewundert, warum mir mein Händler bei meinem ersten Saab ein "Super-Gebrauchtwagengarantiepaket", welches man noch fast beliebig verlängern konnte, obendrauf gepackt hat!

Die kannten die Garantie- und Kulanzsturheit von Saab! Bei meinem anderen Saab hatte ich dann diese Garantie von einem neuen Anbieter in ähnlicher Form! Die vormalige Versicherung hatte die Zusammenarbeit mit dem Händler/Saab aufgekündigt! Zu viele Garantiefälle!!!!:confused:

 

Ich habe seit einigen Jahren immer Schweden gefahren, weil ich kein Allerweltsauto wollte und das Design mochte. Von Volvo bin ich weg,weil sie sich bei offensichtlichen Konstruktionsmängel und Kulanz ebenfalls arrogant und stur verhielten. Ich dachte, es kann nur besser werden! Aber da habe ich die Rechnung ohne Saab gemacht (ich war mit meinen Autos noch nie so oft in der Werkstatt, wie mit meinen beiden Saab in ca. 2 Jahren)!

 

Wie hier so treffend bemerkt wurde, ist nichts schlimmer, als ein unzuverlässiges Auto, in das man(n) 0 - Vertrauen hat! Was hat ER heute, springt ER an, bringt ER mich zu meinem Termin...

Mittlerweile ist es mir sch...egal, ob ich einen "schwedischen Individualisten" fahre! Auch wenn es ein allerwelts "Vauweh" ist, hauptsache zuverlässig!

Gemeint war: Warum kauft Du nicht einfach bei Deiner naheliegenden und vertrauenswürdigen Werkstatt.

 

Das kann u.U. natürlichein paar EURs mehr kosten, wäre mir aber die Ersparnis an Ärger und Komplikationen immer wert.

 

Stimmt - ohne Frage! Nur habe ich mich seit viiiiieeelen Jahren erstmalig wieder gegen einen Neuwagen entschieden, und das aus folgendem Grund:

Ich hatte vorher einen 9-3 TiD Anniversary als Neuwagen von 2002.

Dr Nachfolger, der aktuelle 9-3, ist als Fahrschulwagen nicht zugelassen.

Wenn es SAAB wieder werden sollte, blieb also nur der 9-5, der hat eine Zulassung!

Der 9-5 ist aber nicht unerheblich teurer, so dass kein Neuwagen, sondern nur ein junger Gebrauchter möglich war.

Und bei Gebrauchten schaut man halt, nach etwas Passendem - und genau so ein Wagen fand ich dann halt auch, bei dem alles stimmte: Innenausstattung, Motorleistung, Aussenfarbe - einfach alles so, wie ich ihn auch bestellt hätte.

Ich brauche wohl nicht zu sagen, wie selten rote 9-5 SportCombis sind, oder? - Das war wie ein 6er im Lotto :biggrin:!

 

Und der Verkäufer war kein wilder Fähnchenhändler, sondern ein alteingesessener SAAB-Vertragspartner - wer mag da Böses erahnen?

 

Tja... und damit nahm das Schicksal seinen Lauf......

Dr Nachfolger, der aktuelle 9-3, ist als Fahrschulwagen nicht zugelassen.

 

Warum eigentlich?

passt, konsequent, richtige entscheidung!

schade eigentlich, aber wer nach solchen erfahrungen wieder von der gleichen firma kauft (oldies lasse ich aussen vor) und denen geld in den rachen wirft, ist in meinen augen einfach nur bekl*ppt

 

Garstig gesagt, aber leider wahr. Wenn man den ewigen Beteuerungen der Hersteller glaubt, beim überarbeiteten Modell sei alles besser, ist man selber schuld, wenn man überproportional Geld verliert.

Warum eigentlich?

 

Schulen darf ich im Prinzip mit jedem Auto, das Doppelpedale drin hat.

Fahrzeuge, auf denen Prüfungen gefahren werden dürfen, brauchen ein Gutachten durch den TÜV, ob das jeweilige Fahrzeug einer ganzen Liste (4 seitig A4) entspricht. Da geht es z.B. um folgende Punkte:

 

Anlage 12 zur Prüfungsrichtlinie

 

Richtlinie für die Begutachtung von Personenkraftwagen auf ihre Eignung als Prüfungsfahrzeuge

1. Anwendungsbereich

1.1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für Personenkraftwagen und dient der Begutachtung eines Fahrzeugtyps auf seine Eignung als Prüfungsfahrzeug für die Prüfung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis nach § 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Voraussetzung ist die Erfüllung der Anlage 7 der FeV.

1.2 Fahrzeuge

"Fahrzeugtyp" im Sinne dieser Richtlinie sind Fahrzeuge, die hinsichtlich Gestaltung und Abmessungen des Innenraums sowie hinsichtlich der Sitzplätze des Prüfenden und des Fahrlehrers, der Sicht, des Fahrwerks, der Heizung und der Lüftung keine wesentlichen Unterschiede aufweisen.

1.3 Begutachtung

Fahrzeuge werden durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr auf Antrag nach dieser Richtlinie begutachtet. Das Ergebnis wird in einem Datenblatt vermerkt, das im Allgemeinen anlässlich der Typprüfung des Fahrzeugs erstellt und dem Verband der Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV) übersandt wird.

1.4 Nicht geeignete Fahrzeuge

Fahrzeuge mit nachträglich verringerten Federwegen sind als Prüfungsfahrzeuge nicht geeignet.

2. Allgemeine Vorschriften

2.1 Fahrzeuge

Als Prüfungsfahrzeuge sind Fahrzeuge zu verwenden, die mindestens zwei Türen auf der rechten Seite haben.

2.2 Sitze

Bei einer Umrüstung des Beifahrersitzes auf einen anderen Sitz müssen die Forderungen der Ziffer 3 eingehalten werden. Insbesondere darf der Fußraum für den Prüfenden nicht eingeschränkt werden.

2.3 Kontrolleinrichtungen

Die Kontrolleinrichtungen für die Fahrtrichtungsanzeiger müssen vom Beifahrersitz und vom Sitz des Prüfenden aus wahrnehmbar sein. Die Kontrolle der gefahrenden Geschwindigkeit muss für den Prüfenden möglich sein.

2.4 Doppelbedienungseinrichtung

Das Prüfungsfahrzeug (Musterfahrzeug zur Überprüfung der Richtlinieneinhaltung) muss mit einer der "Richtlinie für die Begutachtung von Doppelbedienungseinrichtungen in Kraftfahrzeugen zur Ausbildung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis" (VkBl 1980 S.418) entsprechenden Doppelbedienungseinrichtung ausgerüstet sein.

2.5 Sicht

Es muss gewährleistet sein, dass der aaSoP alle für den Ablauf der praktischen Prüfung wichtigen Verkehrsvorgänge beobachten kann (Anlage 7 Nr. 2.2.16 FeV). Bei Verwendung von getönten Scheiben sollen die Anforderungen der Richtlinie 92/22 EWG Anhang II B (ECE-Regelung 43) an die vorderen Seitenscheiben — in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs1) — auch bei den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe nicht unterschritten werden. Stärker getönte Scheiben sind jedoch zulässig, wenn die Fahrzeuge serienmäßig und werkseitig damit ausgerüstet sind und der Transmissionsgrad (Lichtdurchlässigkeit) einen Wert von 35% nicht unterschreitet. Das Anbringen von Folien ist unzulässig.

Die Sicht aus dem Fahrzeug darf nicht durch nachträglich eingebaute Sitze eingeschränkt werden.

2.6 Schutz gegen Heckaufprall

Zwischen hinterer Sitzlehne und der hinteren Fahrzeugbegrenzung muss eine Knautschzone von wenigstens L5 = 700 mm (siehe Skizze) sein, sofern nicht die Erfüllung der Anforderungen der ECE-Regelung 32 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Verhaltens der Struktur des angestoßenen Fahrzeugs bei einem Heckaufprall" nachgewiesen wird.

3. Anforderungen

3.1 Allgemeines

3.1.1 Einstellung des Fahrlehrersitzes in Fahrzeuglängsrichtung

Die Innenraummaße des Fahrzeugs werden für den Fahrlehrer und den Prüfenden, ausgehend vom Sitzplatz des Prüfenden, vermessen. Der Platz des Prüfenden ist hinten rechts.

3.2. Sitzplatz des Prüfenden

3.2.1 Einstellung des Fahrlehrersitzes in Fahrzeuglängsrichtung

Die Position des Fahrlehrersitzes ist so zu wählen, dass die Mindestanforderungen für den Sitzplatz des Prüfers erfüllt werden. Die von vorne gezählte Rastenstellung sowie die Positionen von ggf. vorhandener Höhen- und Neigungsverstellung sind im Datenblatt festzuhalten.

3.2.2 Mindestkniefreiheit (Skizze, Maß L6)

Die Entfernung zwischen der Rückseite der Rückenlehne des rechten Vordersitzes und dem Beginn der Sitzfläche des Rücksitzes muss mindestens 200 mm2) betragen. Dabei muss die Rückenlehne des Vordersitzes in einem Winkel von 25° +/- 3° zur Senkrechten (Siehe Skizze, Winkel W41) eingestellt sein.

3.2.3 Fußraum (Skizze, Maß B3, H3 und L3)

Die Länge des Fußraums muss mindestens 400 mm betragen (L3); davon dürfen sich höchstens 150 mm unter dem Beifahrersitz befinden (L8). In diesem Bereich muss für die Füße ein Freiraum von mindestens 100 mm Höhe (H3) über eine Breite von mindestens 300 mm (B3) vorhanden sein.

3.2.4 Kopfraum (Skizze, Maß H6)

Der senkrechte Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der unbelasteten Sitzfläche und dem ncht eingedrückten Fahrzeughimmel muss mindestens 885 mm betragen.

3.2.5 Sitzhöhe (Skizze, Maß H4)

Der Abstand zwischen dem Fußraumboden und dem höchsten Punkt der unbelasteten hinteren Sitzfläche muss mindestens 340 mm betragen. Die Sitzhöhe darf um bis zu 40 mm unterschritten werden, wenn eine Fußraumlänge L3 von mindestens 450 mm vorhanden ist.

3.2.6 Rückenlehnenhöhe (Skizze, Maß H5)

Der Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der unbelasteten Sitzfläche und der Oberkante der Rückenlehne bzw. der Kopfstütze muss mindestens 800 mm betragen.

3.2.7 Sitztiefe (Skizze, Maß L4)

Die Sitztiefe muss mindestens 460 mm2) betragen.

3.3 Sitzplatz des Fahrlehrers

Nach der Einstellung des Fahrlehrersitzes gemäß 3.2.1 müssen für den Fahrlehrer mindestens folgende Platzverhältnisse verbleiben:

3.3.1 Mindestbeinfreiheit (Skizze, Maß L1)

Der Abstand zwischen den unbetätigten Doppelpedalen und dem vorderen Ende der Sitzfläche muss mindestens 440 mm3) betragen.

3.3.2 Mindestknie- und Mindestschienbeinfreiheit (Skizze, Maß L7)

Der Abstand zwischen Armaturenbrettunterkante und Beginn der Sitzfläche des Vordersitzes muss mindestens 250 mm betragen.

3.3.3 Mindestfußfreiheit (Skizze, Maß H7)

Zur Betätigung der Doppelpedale muss ein Freiraum von mindestens 260 mm gemessen vom Fußraumboden verbleiben.

3.3.4 Rückenlehnenhöhe (Skizze, Maß H1)

Der Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der unbelasteten Sitzfläche und der Oberkante der Rückenlehne bzw. der Kopfstütze muss mindestens 800 mm betragen.

3.3.5 Kopfraum (Skizze, Maß H2)

Der senkrechte Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der unbelasteten Sitzfläche und dem nicht eingedrückten Fahrzeughimmel muss mindestens 900 mm betragen.

3.3.6 Sitztiefe (Skizze, Maß L2)

Die Sitztiefe muss mindestens 485 mm3) betragen.

4. Übergangsbestimmungen

Die vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie als geeignet begutachteten Fahrzeuge dürfen weiter als Prüfungsfahrzeuge verwendet werden.

 

 

Skizze fehlt hier

 

1) ECE-R43 Anhang 3 Werte für die erforderliche Lichtdurchlässigkeit: 75% für die Windschutzscheiben, 70% für Seiten- und Heckscheiben.

2) Die Sollwerte für L4 oder L6 können geringfügig unterschritten werden, wenn L4 + L6 größer oder gleich 660 mm ist.

3) Die Sollwerte für L1 oder L2 können geringfügig überschritten werden, wenn L1 + L2 größer oder gleich 925 mm ist.

 

 

Und hier erfüllt der 9-3 irgendwo irgendetwas nicht...... :confused::cool::eek::frown:

Garstig gesagt, aber leider wahr.

 

ich möchte hiermit keinen persönlich beleidigen, der sich evtl. angesprochen fühlt!

habe selbst erfahrungen mit 2 offiziellen saab werkstätten gemacht und mir nicht im leben vorstellen können, wie unfähig man sein kann. nicht wirklich sachen, die einen in den finanziellen ruin treiben konnten, aber trotzdem sehr ärgerlich und zeitraubend. in diesem zusammenhang habe ich auch "saab-kontakt" gehabt... schluss, aus, vorbei.

ich verkaufe den 9-5er deshalb nicht und habe auch endlich (mit hilfe des forums) eine kompetente werkstatt gefunden (schöne grüsse :smile:) und sprichwörtlich "die freude am fahren" wiedergefunden.

 

mein voriger post soll einfach nur den unmut über das unternehmen SAAB/GM ausdrücken, nicht mehr und nicht weniger

  • 2 Wochen später...

Hier ist wieder einer - und sogar mit über 140.000 Kilometern! Dass es das gibt....?!?!?!

 

http://cgi.ebay.de/Saab-9-5-Vector-Kombi-3-0TiD_W0QQitemZ200233671658QQihZ010QQcategoryZ18263QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

  • Mitglied
zitat: Austauschmotor mit 30.000 KM
zitat: Austauschmotor mit 30.000 KM

 

 

Oooops.... das hatte ichglatt überlesen ;-)

 

Hier ist aber noch einer:

http://cgi.ebay.de/Saab-9-5-3-0-TID-Vector-Kombi_W0QQitemZ260254650049QQihZ016QQcategoryZ9873QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

 

Und was da so über den Motor steht, beruhigt nicht gerade......

Das erste Auto, bei dem es qualitätssteigernd wirkt, den KM-Stand künstlich HOCHzudrehen...:smile:

Hallo an alle 9-5er:smile:

 

Vielleicht gehört es nicht hier hin. Doch ist es lesenswert.

 

Saab: Kein Rückruf sondern rückwirkende Garantie

 

Bei der von einer Nachrichtenagentur verbreiteten Meldung über eine Saab-Rückrufaktion wegen vermeintlicher Motorschäden handelt es sich nach Angaben von Saab-Österreich um eine Falschmeldung, die mittlerweile widerrufen wurde.

Wie der Sprecher von Saab Österreich dem ÖAMTC auf Anfrage mitteilt, handelt es sich bei der angesprochenen Maßnahme um ein Kundenunterstützungsprogramm mit einer rückwirkenden Garantie von acht Jahren. Dieses Programm bezieht sich auf exakt definierte Schadensbilder bei den Modellen Saab 9-5 der Modelljahre 1998 bis 2003, Saab 9-3 der Modelljahre 2000 bis 2003 und Saab 9-3 Viggen des Modelljahres 1999.

Betroffen sind jedoch nur Modelle mit 2.0 l oder 2.3 l Motoren (Motoren-Versionen B205 und B235). Ebenso wurden die beschriebenen Beanstandungen - eingeschränkte Schmierfähigkeit des Motorenöls sowie überhöhter Verschleiß der Steuerkette - vorwiegend unter bestimmten Fahrbedingungen reklamiert. Das sind hauptsächlicher Betrieb auf kurzen Strecken oder erhöhter Stop-and-Go Verkehr sowie ständiges Fahren bei überdurchschnittlichem Staubaufkommen.

Grundsätzlich empfiehlt Saab seinen Kunden, die im Besitz eines Fahrzeuges mit den oben erwähnten Spezifikationen sind, ausschließlich vollsynthetisches Motoröl zu verwenden sowie die empfohlenen Serviceintervalle konsequent einzuhalten.

Da es sich um keine Rückrufaktion handelt, werden die möglicherweise betroffenen Kunden nicht angeschrieben. Im Rahmen eines Serviceaufenthaltes bei einem Saab Partner wird der Motor jedoch hinsichtlich der oben erwähnten Gefährdung überprüft.

 

Quelle: http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.oeamtc.co.at/netautor/data/auto/webuse/saab95_2002_7.jpg&imgrefurl=http://www.oeamtc.co.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1113876.html&h=138&w=215&sz=7&hl=de&start=16&um=1&tbnid=NMtL5_lWMNi3oM:&tbnh=68&tbnw=106&prev=/images%3Fq%3DSaab%2BSteuerkette%26um%3D1%26hl%3Dde%26sa%3DN

 

sorry, wenn es euch schon bekannt ist !!!

 

Gruß

Carmen:smile:

Vielleicht gehört es nicht hier hin. Doch ist es lesenswert.

Für Benziner.

 

wenn es euch schon bekannt ist

"Aktualisiert am 22.02.2005" :smile:

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