Februar 1, 201015 j Dossier Informationen zum Nachlesen : http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/dossier/dossier2.html?dossier_id=492
Februar 1, 201015 j Missverständnis! Ich meine, dass ein Nachbarland, das das gleiche Verständnis von Rechtsstaat hat und in dem der gleiche Akt (Steuerhinterziehung und Achtung: auch Beihilfe zur Steuerhinterziehung) strafbar ist, sich deswegen auch an den Eiern packen lassen muss und aktive Hilfe zu leisten hat, bei konkretem Verdacht Steuerflucht aufzudecken. Aus gleichem Grund gibt es ja auch ein Auslieferungsabkommen zB mit der USA - siehe Fall Roman P. Mal nebenbei: eigentlich müsste der Datenanbieter - sollte der Wolgang auf den Deal eingehen - die Provision dann auch versteuern... Hmmm....haben wir das gleiche Verständnis bezüglich Rechtsstaat? In manchen Dingen sicher schon, aber da gibt es doch ein paar wesentliche Unterschiede, wie z.B. die bereits im Minarett-Fred ausführlich behandelte "direkte Demokratie". Die könnte dann wiederum per Volksentscheid ein "packen an den Eiern" ganz einfach verhindern.... Über die Konsequenzen sei hier nicht diskutiert. Und im Übrigen unterscheidet das hiesige Gesetz (zugegeben sehr spitzfindig) zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Nicht unwesentlich bezüglich Doppelbesteuerungsabkommen und damit verbundene, grenzüberschreitende Rechtshilfen.
Februar 1, 201015 j Ist doch ganz einfach: Steuerhinterziehung ist eine Straftat in D und selbstverständlich darf der Staat Beweismittel ankaufen, die der Aufdeckung einer Straftat dienen. Die Herkunft ist völlig irrelevant. V-Männer in der Szene liefern ja auch gerichtsverwertbare Beweise. Nur beispieilsweise. Die juristische Lage ist völlig unstrittig. Alles andere sind emotionale Äußerungen von mehr oder weniger Betroffenen oder mit Steuerstraftätern mitfühlenden Zeitgenossen.
Februar 1, 201015 j Ist doch ganz einfach: Steuerhinterziehung ist eine Straftat in D und selbstverständlich darf der Staat Beweismittel ankaufen, die der Aufdeckung einer Straftat dienen. Die Herkunft ist völlig irrelevant. V-Männer in der Szene liefern ja auch gerichtsverwertbare Beweise. Nur beispieilsweise. Die juristische Lage ist völlig unstrittig. Alles andere sind emotionale Äußerungen von mehr oder weniger Betroffenen oder mit Steuerstraftätern mitfühlenden Zeitgenossen. Einspruch. Der Unterschied liegt im "Ankaufen". -> "Guten Tag Herr Kommissar! Ich habe einen Mord im Nachbarhaus beobachtet und kann den Täter identifizieren. Aber nur gegen bares!"
Februar 1, 201015 j Einspruch. Der Unterschied liegt im "Ankaufen". Wenigstens einer hat es bemerkt...
Februar 1, 201015 j Zuerst informieren, dann monnieren.....(sofern angebracht).... Aha, dann gibt es das wohl! Ich stützte meine Annahme der Nichtexistenz unseres mitschreibenden und in der Eidgenossenschaft lebenden Mitbürgers mit dem - vermutlich fliederfarbenen - Ausländerausweis: Die Banken hier sind nicht gezwungen zu Fragen woher das Geld kommt. Ausserdem: Woher soll eine CH Bank wissen, dass die Gelder in Deutschland nicht ordnungsgemaess versteuert worden sind? Ausserdem: in der CH ist es keine Straftat - nur eine Ordnungswidrigkeit. Das schweizer Geldwäschegesetz ist - das kann man in Deinem Link wunderbar nachlesen - für die Terrorbekämpfung gedacht. Also für Steuerstrafsachen - vermutlich wirst Du jetzt sagen: In CH ist Schwarzgeld kein Straftatbestand - nicht relevant. Somit fallen durch dieses Raster automatisch Beträge, die in D eine Steuerstraftat bedeuten und oder alle (Schwarz-)Gelder die nicht der Terrorfinanzierung dienen. Für den hier diskutierten Fall im Übrigen somit - rechtlich einwandfrei - wirkungslos. Gruß Stefan P.S.: Nachdem Du mich ja schon als "Bild"-Leser (Äquivalent zum "Blick" - für die Nichtschweizer unter uns) und "Bauer sucht Frau"-Gucker herabgewürdigt hast/ haben wolltest, kannst Du Dir für die nächste Matschbewerfung auf die Deutschen ja ´mal einen Spruch zu "Big-Brother" einfallen lassen - die neue Staffel soll angeblich auch wieder angelaufen sein. Was hast Du hierzu zu bieten - ich bin gespannt? Hier noch etwas Sachliches: Dein Cabrio hat aber eine schöne Farbe.. ;) obrr i hob noo ebsch fo diii: http://www.3plus.tv/bauerledigsucht
Februar 1, 201015 j immer die Schweizer Nu macht aber mal nen Punkt . Da kann doch die Schweiz nix dafür, wenn hier einer 2,5 Mil fordert, nur weil er in D noch soviel Steuerschulden hat :biggrin: und nu versucht, die Kohle sich zu besorgen
Februar 1, 201015 j Aha, dann gibt es das wohl! Ich stützte meine Annahme der Nichtexistenz unseres mitschreibenden und in der Eidgenossenschaft lebenden Mitbürgers mit dem - vermutlich fliederfarbenen - Ausländerausweis: Yep. Mein Fehler (anscheinend) - fliederfarbend war der erste ("L" fuer die insider). Der jetzige ("B") ist beige/grau.
Februar 1, 201015 j Nu macht aber mal nen Punkt . Da kann doch die Schweiz nix dafür, wenn hier einer 2,5 Mil fordert, nur weil er in D noch soviel Steuerschulden hat :biggrin: und nu versucht, die Kohle sich zu besorgen Und genau so wenig kann die Schweiz für das Unvermögen deutscher Strafermittllungsbehörden. Dies rechtfertigt keinesfalls eine Einmischung des deutschen Staates in die inneren Angelegenheiten (Nationales Recht) eines anderen Staates. Das Aufraümen in anderen Staaten gehört für mich einer längst vergangenen Zeit an.
Februar 1, 201015 j Und genau so wenig kann die Schweiz für das Unvermögen deutscher Strafermittllungsbehörden. Dies rechtfertigt keinesfalls eine Einmischung des deutschen Staates in die inneren Angelegenheiten (Nationales Recht) eines anderen Staates. Das Aufrümen in anderen Staaten gehört für mich einer längst vergangenen Zeit an. Da hast Du vollkommen Recht, aber leider wissen das die andern wohl noch nicht alle , was nationales Recht bedeutet , zumal wenn es noch einen anderen Staat betrifft . Daher wird es nicht ausreichen, wenn es nur wir zwei wissen , sollen wir es den andern erklären - ach nee, das soll mal der Josef machen, der kann das besser :biggrin:
Februar 1, 201015 j Angenommen der Iran würde getohlene Daten aus Deutschland über Teilnehmer der Demonstrationen gegen Achmadinedschad kaufen, um diese dann für Prozesse wegen Verunglimpfung der Revolution o.ä. anzuklagen. Wie groß wäre der Aufschrei in Deutschland, besonders, wenn der erste Demonstrant wegen dieser Daten verurteilt würde! Zugegeben ein krasses Beispiel, aber vom Grundprinzip das gleiche. Und "ein bißchen schwanger" geht nicht. Bei der grundsätzlichen Frage dreht es sich nicht darum ob der deutsche Staat alles (legale) tun sollte um auch die großen Steuerhinterzieher zu erwischen, sondern ob der deutsche Staat Millionen an einen Datendieb bezahlen darf. PS: Soweit ich weiß, habe ich kein Geld bei irgendwelchen Banken, Stiftungen oder ähnlichem im Ausland "geparkt", ich glaube auch nicht, dass ich in absehbarer Zeit in die Versuchung kommen werde:cool:
Februar 1, 201015 j Soweit ich weiß, habe ich kein Geld bei irgendwelchen Banken, Stiftungen oder ähnlichem im Ausland "geparkt", ich glaube auch nicht, dass ich in absehbarer Zeit in die Versuchung kommen werde:cool: du hast DEINE pilatus & die oldtimer sammlung im kanton zug vergessen
Februar 1, 201015 j Ist doch ganz einfach: Steuerhinterziehung ist eine Straftat in D und selbstverständlich darf der Staat Beweismittel ankaufen, die der Aufdeckung einer Straftat dienen. Die Herkunft ist völlig irrelevant. V-Männer in der Szene liefern ja auch gerichtsverwertbare Beweise. Nur beispieilsweise. Die juristische Lage ist völlig unstrittig. Alles andere sind emotionale Äußerungen von mehr oder weniger Betroffenen oder mit Steuerstraftätern mitfühlenden Zeitgenossen. Der Vergleich mit dem V-Mann hinkt. Def. V-Mann (Aus Wikipedia): bezeichnet eine Verbindungs-Person oder Vertrauens-Person, der als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert er unerkannt etwa in politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalitätsverdächtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu. => Ein V-Mann arbeitet im Auftrag der ausführenden Ermittlungsbehörden. Bei dem Anbieter der Daten ist dies nicht der Fall. Er begeht vorab und vorsätzlich eine Straftat, um sich mit dem Ertrag daraus zu bereichern (Diebstahl vertraulicher Daten und Hehlerei). Was natürlich sein kann: Der Mann wurde im Auftrag der deutschen Behörden eingeschleust. Bezahlung: Nach Informationen der Onlineausgabe des Nachrichtenmagazins „Der Stern“ existiert beim Bundeskriminalamt eine nicht-öffentliche, jedoch offizielle Tarifordnung, die die Bezahlung der Informanten je nach Gewicht oder Anzahl der sichergestellten Objekte regelt. Die Tarifordnung trägt den Namen „Allgemeine Grundsätze zur Bezahlung von V-Personen und Informanten“. Vielleicht stehen da ja die 2,5 Mio. € drin. Aber gut, Juristerei und Moral müssen ja nicht zwingend die gleiche Sprache sprechen.
Februar 1, 201015 j Aber nimm mal den Kronzeugen. Per Definition ein Straftäter, der für seine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden Vorteile erlangt, seine Strafe - wenn überhaupt - nur in geringem Maße abbüßen muss und im Zweifelsfall eine sehr kostenaufwendige neue Identität bekommt. In diesem Fall wären es 2,5Mio. Im Vergleich zum Nutzwert meiner Ansicht nach vertretbar. Roland
Februar 1, 201015 j Aber nimm mal den Kronzeugen. Per Definition ein Straftäter, der für seine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden Vorteile erlangt, seine Strafe - wenn überhaupt - nur in geringem Maße abbüßen muss und im Zweifelsfall eine sehr kostenaufwendige neue Identität bekommt. In diesem Fall wären es 2,5Mio. Im Vergleich zum Nutzwert meiner Ansicht nach vertretbar. Roland Das kommt der aktuellen Gegebenheit in der Tat näher. Damit hebelt man die eigene Gesetzgebung auf legalem Wege aus. Nur das er in unserem Fall das Delikt im Ausland begangen hat. Das ist das Problem, das die französische Justiz mit den Schweizern hat, wo die Straftat begangen wurde und die den Täter zur Rechenschaft ziehen will. Hätte die Tat im eigenen Land stattgefunden, wäre es unproblematischer. Die Amerikaner handeln ja ähnlich über die Grenzen hinweg, wenn es um die Verfolgung der Drogenkartelle o.ä. geht. Aber mit der Schweiz hat Frankreich vermutlich - wie alle Länder im europäischen Raum - ein Auslieferungsabkommen. Was da nun Vorrang hat weiss ich nicht.
Februar 2, 201015 j Aha, dann gibt es das wohl! Ich stützte meine Annahme der Nichtexistenz unseres mitschreibenden und in der Eidgenossenschaft lebenden Mitbürgers mit dem - vermutlich fliederfarbenen - Ausländerausweis: Das schweizer Geldwäschegesetz ist - das kann man in Deinem Link wunderbar nachlesen - für die Terrorbekämpfung gedacht. Also für Steuerstrafsachen - vermutlich wirst Du jetzt sagen: In CH ist Schwarzgeld kein Straftatbestand - nicht relevant. Somit fallen durch dieses Raster automatisch Beträge, die in D eine Steuerstraftat bedeuten und oder alle (Schwarz-)Gelder die nicht der Terrorfinanzierung dienen. Für den hier diskutierten Fall im Übrigen somit - rechtlich einwandfrei - wirkungslos. Gruß Stefan P.S.: Nachdem Du mich ja schon als "Bild"-Leser (Äquivalent zum "Blick" - für die Nichtschweizer unter uns) und "Bauer sucht Frau"-Gucker herabgewürdigt hast/ haben wolltest, kannst Du Dir für die nächste Matschbewerfung auf die Deutschen ja ´mal einen Spruch zu "Big-Brother" einfallen lassen - die neue Staffel soll angeblich auch wieder angelaufen sein. Was hast Du hierzu zu bieten - ich bin gespannt? Hier noch etwas Sachliches: Dein Cabrio hat aber eine schöne Farbe.. ;) obrr i hob noo ebsch fo diii: http://www.3plus.tv/bauerledigsucht Nun Stefan, wer laut in den Wald ruft, sollte das Echo nicht scheuen. Und wenn es sich beim laut Gerufenen noch um Behauptungen handelt, die sich letztlich als falsch erweisen, dann sollte man sich nicht allzu heftig über den Matsch beklagen.... Kurz und gut, Du verzichtest auf schlecht recherchierte Pauschalbeschuldigungen ich ich lass den Big-Brother mal im Container, okay? PS: Danke für das Kompliment an die Farbwahl, ich werde dies gerne meiner Gattin (die dafür schliesslich verantwortlich ist) weiterleiten. PSS: Die Farben des Ausländerausweises: http://www.bfm.admin.ch/etc/medialib/data/migration/aufenthalt.Par.0001.File.tmp/prospekt_auslausw_d.pdf
Februar 2, 201015 j Abgesehen davon sind wir doch hier wieder mal an einem "Ursache- / Symptom-Problem" angelangt. Die Ursache der Steuerhinterziehung bzw. des Betrugs solltest Du nicht in der Schweiz suchen, sondern gleich vor der eigenen Haustür. Wären in D die "Rahmenbedingungen" akzeptabel würde die Hemmschwelle Steuern zu hinterziehen wohl bedeutend höher liegen. na, das kommt mir ein wenig so vor, wie die Ausreden, wenn man mal beim Schnellfahren erwischt wurde. Da sinds auch immer die anderen, die völlig unzumutbare Bedingungen geschaffen haben, die meinen Rechtsverstoß dann legitimieren sollen.... Daniel, hast Du schon mal versucht, einem Schweizer Polizisten zu erklären, dass Du deshalb 160km/h auf der Autobahn gefahren bist, weil es in D möglich ist und deshalb die Ursache für den Verstoß in der Schweiz zu suchen sind. Denn dort gibt es einfach "unakzeptable" Rahmenbedingungen
Februar 2, 201015 j ...wo ist eigentlich Josef Reich, wenn man ihn mal wirklich braucht?? Konto plündern :biggrin:
Februar 2, 201015 j na, das kommt mir ein wenig so vor, wie die Ausreden, wenn man mal beim Schnellfahren erwischt wurde. Da sinds auch immer die anderen, die völlig unzumutbare Bedingungen geschaffen haben, die meinen Rechtsverstoß dann legitimieren sollen.... Daniel, hast Du schon mal versucht, einem Schweizer Polizisten zu erklären, dass Du deshalb 160km/h auf der Autobahn gefahren bist, weil es in D möglich ist und deshalb die Ursache für den Verstoß in der Schweiz zu suchen sind. Denn dort gibt es einfach "unakzeptable" Rahmenbedingungen Nö, ich bin vom Naturel her ein eher bedächtiger Eidgenosse....ich fahre nie mehr als 120:tongue:! Zudem gäbe es auch nichts zu erklären, denn der Herr Polizist hätte mich wohl mit rechtlich einwandfreien Mitteln (z. B. Radarnachweis, Videobeweis) ertappt. Ich nehme ja nicht an, dass ein Deutscher Polizist in der Schweiz illegal Radarkontrollen macht und die Resultate dann seinem Schweizer Kollegen quasi als Dealer anbietet....Ergo, wenn Du ein offenbar etwas bedenklich wacklig gebautes Finanzsystem mit den Schweizer Bussen vergleichen möchtest, dann bitte mit denselben Vorzeichen....
Februar 2, 201015 j @ Bandtoys, Dein vergleich stimmt soooo nicht ganz, es wäre eher so: Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem deutschen dabei gefilmt . Der Verkauft das Video dann an die schweizer Behörden für Sagen wir mal 2,5 Mio. , daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort ja nur 120km/h erlaubt ist :biggrin:. So passt der vergleich etwas Besser .
Februar 2, 201015 j @ Bandtoys, Dein vergleich stimmt soooo nicht ganz, es wäre eher so: Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem deutschen dabei gefilmt . Der Verkauft das Video dann an die schweizer Behörden für Sagen wir mal 2,5 Mio. , daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort ja nur 120km/h erlaubt ist :biggrin:. So passt der vergleich etwas Besser . Auch noch nicht ganz. Es würde das Gesetz fehlen, dass Schweizer im Ausland auch nur 120 fahren dürfen.....dann sollte es dann passen. Aber trotzdem, was gäbe es denn noch für Varianten....? Die beste Idee wird prämiert! Übrigens...für alle Steueroasen-Sucher: http://steuerparadies-info.com/category/steuerparadies. Irgendwie wird da die Schweiz gar nicht mehr so gross gelobt....
Februar 2, 201015 j @ Bandtoys, Dein vergleich stimmt soooo nicht ganz, es wäre eher so: Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem deutschen dabei gefilmt . Der Verkauft das Video dann an die schweizer Behörden für Sagen wir mal 2,5 Mio. , daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort ja nur 120km/h erlaubt ist :biggrin:. So passt der vergleich etwas Besser . Paßt mir so auch nicht ganz Meine Version: Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem Deutschen dabei gefilmt. Der verkauft das Video dann an die CH-Behörden für sagen wir mal 2,5 Mio. Euro. Daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort, sagen wir mal, Autos, die schneller als 120km/h laufen, gemeldet und höher versteuert werden müssen, und besagter Schweizer aber den CH-Behörden gegenüber behauptet hat, sein Wagen laufe nur 120km/h, was durch das Video des Deutschen widerlegt wurde. Edit: Jetzt hab ich für die Formulierung zu lange gebraucht. Das wäre aber meine Version.
Februar 2, 201015 j Paßt mir so auch nicht ganz Meine Version: Ein Schweizer fährt mit 160km/h auf der deutschen Autobahn und wird von einem Deutschen dabei gefilmt. Der verkauft das Video dann an die CH-Behörden für sagen wir mal 2,5 Mio. Euro. Daraufhin wird der schweizer Autofahrer in der Schweiz verklagt, weil dort, sagen wir mal, Autos, die schneller als 120km/h laufen, gemeldet und höher versteuert werden müssen, und besagter Schweizer aber den CH-Behörden gegenüber behauptet hat, sein Wagen laufe nur 120km/h, was durch das Video des Deutschen widerlegt wurde. Edit: Jetzt hab ich für die Formulierung zu lange gebraucht. Das wäre aber meine Version. Was passiert den nun, wenn ein Oesterreicher vor dem europäischen Gerichtshof (wo die langjährigen Prozesse enden werden) nun aussagt, dass der Schweizer zu unrecht verunglimpft wurde, weil der Deutsche sein Video mit doppelter Geschwindigkeit abgespielt hat???
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