April 22, 201015 j ... evtl. auch die Versicherung die gezahlt hat mit integrieren ... weiß nicht mal ob das auch eine Pflicht sein könnte. Einen guten Eindruck hinterlässt es auf alle Fälle! Die beste Idee in der Sache überhaupt. Pflicht würde ich durchaus annehmen. Vorausgesetzt, die verbuchen die Entschädigung nicht über die Portokasse. Interessieren die sich und werden aktiv um sich ihre Kohle zurückzuholen, kannst Du Dir die ganzen Fragen (ebay, Polizei, Anwalt) erstmal sparen und zurücklehnen. Ich denke, die wissen sehr gut, wie sie vorzugehen haben.
April 22, 201015 j ich habe seinerzeit ebenfalls die Versicherung aus diesem Grunde kontaktiert. War denen ziemlich schnuppe.... Musste das schon selbst in die Hand nehmen. Der Gerichtsvollzieher war dann beim e...Verkäufer am 23. 12. Abends und angeblich konnte er die Uhr nicht mehr finden..
April 22, 201015 j wenn du gestohlenes gut ersteigerst machst du dich einer straftat schuldig. das hat mal ein bauunternehmer gemacht, dessen bagger gestohlen wurde und bei ebay auftauchte. ER bekam tatsächlich besuch von der polizei und wurde der hehlerei beschuldigt obwohl er bereits vorher die plizei informiert hatte. bitte VOR dem bieten die polizei verständigen
April 22, 201015 j Autor ich habe seinerzeit ebenfalls die Versicherung aus diesem Grunde kontaktiert. War denen ziemlich schnuppe.... Musste das schon selbst in die Hand nehmen. Genau so ist es auch bei mir. Habe gerade einen Rückruf vom zuständigen Versicherungs-Mitarbeiter bekommen. Wert ist zu gering - und wenn die Versicherung aktiv würde, dann bekäme ich die Uhr auch nicht zurück. Diese geht dann zu Handen der Versicherung. Nachtrag: .... er muss ja nicht bezahlen.... ;)Stimmt, daran hab ich noch nicht gedacht. Ich kann ja dann erstmal die Adressdaten der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im betreffenden Land weiterleiten.
April 22, 201015 j würd' aber nicht mit dem eigenen Account bieten, sondern zweiten (oder 3.) Account anlegen
April 22, 201015 j .... er muss ja nicht bezahlen.... ;) Wann überschreitet man denn die Grenze zum illegalen Handeln (im Wissen, dass es gestohlene Ware ist)? Beim Bieten (Kundtun der Kaufabsicht), beim Zuschlag, also der Rückmeldung des Auktionsportals * Sie haben soeben ersteigert* - oder nach Bezahlung und Aushändigung der Ware? Also *im Färnsähn* - da muss der Kommissar ja immer warten, bis Ware und Geld ausgetauscht sind...
April 22, 201015 j wenn du gestohlenes gut ersteigerst machst du dich einer straftat schuldig. das hat mal ein bauunternehmer gemacht, dessen bagger gestohlen wurde und bei ebay auftauchte. ER bekam tatsächlich besuch von der polizei und wurde der hehlerei beschuldigt obwohl er bereits vorher die plizei informiert hatte. bitte VOR dem bieten die polizei verständigen Warum? Du weißt ja vorher nicht das es Diebesgut ist. Wenn man es vorsätzlich macht wie der Bauunternehmer, sieht die Sache anders aus (wenn man davon ausgeht, dass er nicht zahlen will). Aber warum sollte die Polizei auftauchen (zuerst muß davon ausgegangen werden, dass es im guten Glauben geschehen ist) und Hehlerei ist was anderes.
April 22, 201015 j Autor würd' aber nicht mit dem eigenen Account bieten, sondern zweiten (oder 3.) Account anlegen Ne, ich werde einen zweiten Account anlegen. Was würdet ihr machen, einen Account mit dem echten Namen und Adresse hinterlegt oder ein Pseudonym mit fake Adresse. Eigentlich braucht der Verkäufer ja nicht meine Daten zu haben... Oder könnte das gegen die Regeln von E*** verstossen und somit weitere Probelme schaffen?
April 23, 201015 j @steve9000: Ehrlich gesagt halte ich die zitierte Meldung für ein Gerücht. Wenn ich mitbiete, um mein gestohlenes Eigentum zu sichern und Informationen über den mutmaßlichen Täter zu bekommen, halte ich den Vorwurf der Hehlerei für haltlos. @aero73: Er weiß ja, dass es sich um gestohlenes Gut handelt @Jon: Ich würde vielleicht ein 2. account anlegen (obwohl Du als Käufer ohnehin kein negatives Feedback fürchten musst, das geht nämlich nicht). Aber ich würde den richtigen Namen und Adresse angeben, denn wenn es später evtl. zu einem Verfahren kommt, fällt Dir eine Falschangabe auf die Füße. Ich meine auch, dass ebay bei Neuanmeldungen ein Passwort per Post verschickt, also müsstest Du auf jeden Fall Zugriff auf die angegebene Adresse haben. Viel Erfolg!
April 23, 201015 j stimmt, bei Neuanmeldungen wird das Passwort mittlerweile per Brief zugeschickt. Früher gings einfacher
April 23, 201015 j Ich würde vor dem Bieten auf alle Fälle genau checken, ob der VK auch Bieter aus der Schweiz zulässt. Sonst bietet man kurz vor Schluss und das Gebot wird nicht ausgeführt. Ich verkaufe in die Schweiz nur auf ausdrückliche Nachfrage, da die Zollformalitäten ne ganz schöne Arbeit sind und die Kosten für die Überweisung geklärt werden müssen.
April 23, 201015 j Autor stimmt, bei Neuanmeldungen wird das Passwort mittlerweile per Brief zugeschickt. Früher gings einfacher Echt? Dann klappt das mit dem Zweit-Account zeitlich nicht mehr. Ich verkaufe in die Schweiz nur auf ausdrückliche Nachfrage, da die Zollformalitäten ne ganz schöne Arbeit sind und die Kosten für die Überweisung geklärt werden müssen.Der Verkäufer schreibt, der Versand könnte von Deutschland oder der Schweiz aus erfolgen. Das heisst wohl, die Person fährt (schmuggelt) nach den Auktionen mit Waren entweder nach Deutschland oder wenn in D beheimatet in die Schweiz...
April 23, 201015 j Echt? Dann klappt das mit dem Zweit-Account zeitlich nicht mehr. Der Verkäufer schreibt, der Versand könnte von Deutschland oder der Schweiz aus erfolgen. Das heisst wohl, die Person fährt (schmuggelt) nach den Auktionen mit Waren entweder nach Deutschland oder wenn in D beheimatet in die Schweiz... Überall nur Verbrecher ???
April 23, 201015 j Überall nur Verbrecher ??? Nein. Uebliche Vorgehensweise. Lassen wir den Diebstahl hier mal aussen vor. Ich darf natuerlich Dinge des persoenlichen Bedarfs ueber die Grenze bringen.... ;-)
April 23, 201015 j Überall nur Verbrecher ??? Naja, wenn es der gleiche ist, der die Sachen geklaut hat, dann liegt ja nahe, dass er vor dieser Art Schmuggel auch nciht zurück schreckt...
April 23, 201015 j Ich würde vor dem Bieten auf alle Fälle genau checken, ob der VK auch Bieter aus der Schweiz zulässt. Sonst bietet man kurz vor Schluss und das Gebot wird nicht ausgeführt. Ein vorsichtiges Gebot jetzt könnte diese Frage schon mal klären. Und rein mit vollen Hosen erst kurz vor Ende der Auktion ;)
April 24, 201015 j Autor So, die Uhr ist ersteigert... Der Verkäufer hat eine Adresse in der Schweiz, allerdings mit "c/o". Ich gehe aber mal davon aus, dass er aus Deutschland kommt (seine E*** Artikelstandort ist "Schwarzwald"... und sein "c/o" Ort ist grenznah...) Bin mal gespannt, was da noch abgeht.
April 25, 201015 j So, die Uhr ist ersteigert... Der Verkäufer hat eine Adresse in der Schweiz, allerdings mit "c/o". Ich gehe aber mal davon aus, dass er aus Deutschland kommt (seine E*** Artikelstandort ist "Schwarzwald"... und sein "c/o" Ort ist grenznah...) Bin mal gespannt, was da noch abgeht. Wenn Du wilst kannste mir mal die Schweizer Adresse geben, kläre mal ab ob der da gemeldet ist. Gruss
April 26, 201015 j Autor Nachtrag: Habe so eben per Mail die Bankdaten (und Adresse in Deutschland) des Verkäufers erhalten. Wie vermutet, lebt er nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland. Daher "c/o" bei der CH-Adresse. Der Polizist hier, welcher mit meinem Fall betraut ist, ist im Urlaub habe ich heute morgen erfahren. Wie soll ich weiter vorgehen? In Deutschland eine Strafanzeigestellen wegen Hehlerei stellen? Wo, bzw. wer ist dafür zuständig? Vielen Dank für Tipps!!
April 26, 201015 j Das kommt jetzt ein wenig darauf an, was Du willst: Wenn Du die Uhr zurückhaben willst, dann geht das nur über einen Anwalt und eine einstweilige Verfügung, indem Du ihn aufforderst, Dir Dein Eigentum zurückzugeben und ihm gleichzeitig untersagst, es weiterzugeben oder zu verkaufen. Hinweis darauf, dass er das Risiko des Verlustes trägt. Wenn er zahlen kann, dann muss er Dir auch den Anwalt und Gerichtsvollzieher bezahlen. Wenn Du ihm Schwierigkeiten bereiten willst, auf jeden Fall Anzeige beim nächsten Polizeiposten in Deutschland und Info an ebay. Viel Erfolg!
April 26, 201015 j Autor Wenn Du die Uhr zurückhaben willst, dann geht das nur über einen Anwalt und eine einstweilige VerfügungHm - das heisst, wenn ich eine Anzeige bei der Polizei mache, dann kommt die Uhr nicht zurück?? Verstehe ich nun nicht wirklich. Wenn er zahlen kann, dann muss er Dir auch den Anwalt und Gerichtsvollzieher bezahlen.Wie soll ich das im Vorfeld sicherstellen? Ich denke, das sehe ich erst, wenn der Anwalt mit seiner Arbeit begonnen hat... Wenn Du ihm Schwierigkeiten bereiten willst, auf jeden Fall Anzeige beim nächsten Polizeiposten in Deutschland und Info an ebay.Ebay wurde schon durch die schweizer Polizei informiert, aber die wollten nichts unternehmen.
April 26, 201015 j Hm - das heisst, wenn ich eine Anzeige bei der Polizei mache, dann kommt die Uhr nicht zurück?? Verstehe ich nun nicht wirklich.. Nicht automatisch. Hängt aber meines Wissens etwas vom Bundesland ab. Hier in Schleswig-Holstein war die Polizei extrem passiv! Du hast 2 Möglichkeiten: Du lässt das Deinen Anwalt erledigen, das kann eben etwas dauern. Oder Du machst das persönlich. Zunächst per email/ebay Message und dann per Einschreiben als Brief. Nur ab dem Moment ist der Verkäufer im Bilde. Wenn er in gutem Glauben gekauft hat, wird er sicher Kontakt mit Dir aufnehmen, wenn er der Gauner ist, weiß er dann, was Sache ist. soll ich das im Vorfeld sicherstellen? Ich denke, das sehe ich erst, wenn der Anwalt mit seiner Arbeit begonnen hat.... Kannst Du gar nicht. Dein Anwalt kann evtl. in Erfahrung bringen, ob derjenige eine Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abgegeben hat. Allerdings heisst das nicht, wenn nicht, dass er dann flüssig ist.. Das ist Dein Risiko. wurde schon durch die schweizer Polizei informiert, aber die wollten nichts unternehmen. Ich denke, dass die den Ausgang der Ermittlungen abwarten wollen. Die können nicht jeden User sperren, nu rweil jemand behauptet, dass derjenige ein Gauner ist. War die Uhr bei ebay.ch oder .de eingestellt?
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