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H-Kennzeichen... je nachdem wann die EZ war - und wie Original der Wagen so ist.
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Natürlich nicht legal, hier wird dann schon vorsätzlich Illegalität in Kauf genommen...

Ein 8V i mit grüner Plakette ist Deiner Meinung nach legal nicht möglich?

Mit H-Kennzeichen gibts keine Probleme, korrekt...mit einer unpassend angebrachten grünen Plakette hingegen schon.

Sacit:

 

Ich bezog mich hierauf:

 

Warum nicht. Kann man, theoretisch und praktisch, einfach reinpappen.:biggrin: Soll es geben, so etwas...

 

Und auf c0rvettes Frage nach der Kombination 8V - kein Kat - Grüne Plakette: Das geht meines Wissens nicht und ein einfaches "Reinpappen" wäre demnach nicht vorschriftsgemäß.

Es geht nur um Kat oder Nicht-Kat, oder? Das war ja auch c0rvettes Frage.
Warum man ein 31 Jahre altes Auto nicht einfach mit H-Kennzeichen zulässt, erschliesst sich mir dennoch nicht.

Das Forum versenkt sich doch gerne in Was-wäre-wenn-Szenarien, warum hier auch nicht?

 

Ich fahre ja selbst H-Kennzeichen, kann Dir da praktisch nur beipflichten.

In meinem Fall: EZ 16.07.85

Keinen Tag früher mag mir der TÜV die Abnahme machen ;)

 

 

Der Wagen hatte übrigens bis vor ein paar Tagen auch eine grüne Plakette in der Scheibe kleben (mit Kennzeichen des 1. Besitzers). War wohl auch "illegal".

Das Forum versenkt sich doch gerne in Was-wäre-wenn-Szenarien, warum hier auch nicht?

 

weils nun auch mal wieder gut ist mit hätte wäre wenn....:rolleyes:

 

Der Wagen hatte übrigens bis vor ein paar Tagen auch eine grüne Plakette in der Scheibe kleben (mit Kennzeichen des 1. Besitzers). War wohl auch "illegal".

 

joar, urkundenfälschung gem. §267 StGB

weils nun auch mal wieder gut ist mit hätte wäre wenn....:rolleyes:

 

Verstehe, Dir steht in der Bewertung dieser Frage die Deutungshoheit zu.

Verstehe, Dir steht in diesem Punkt die Deutungshoheit zu.

 

was genau ist denn das problem? hier geht`s doch nicht mehr um ein h kennzeichen, oder?

also was bedrückt dich?

Klären wir per PN!

man sollte sachen aus einem anderen thread, der von der rennleitung geschlossen wurde, nicht in andere threads verschleppen :rolleyes:

ich vermute einfach mal das das dahinter steckt...

Hast eine PN, wir sollten Dialogisches nicht in diesen Thread stopfen.

Ruhig Blut :) Im Kern ging es mir nur darum, ob ein 8V Turbo aus dem Modelljahr "einfach so" eine grüne Plakette bekommen kann - legal - abgesehen vom H-Kennzeichen. Das ist ja nun geklärt.

Hatte Post #2600 von turbo_forever aber auch missverstanden. Das "sollte möglich sein" bezog sich sicher aufs H-Kennzeichen anstatt auf die grüne Plakette.

Hatte Post #2600 von turbo_forever aber auch missverstanden. Das "sollte möglich sein" bezog sich sicher aufs H-Kennzeichen anstatt auf die grüne Plakette.

 

nichts anderes steckte dahinter... :top:

ist für mich alles bissl selbstverständlich, ja klar, weil ich das thema voriges jahr sehr ausführlich mal wieder im eigenen fuhrpark hatte

verzeihung für die zweideutigkeit, war so nicht gedacht

Natürlich natürlich kann man mit dem 8V i auch legal eine grüne Plakette.bekommen! Mein 900 GLI hat ja auch eine ((allerdings mit dem alten Kennzeichen, jetzt hat er ein H-Kennzeichen)

Für den 8V i gab es einen geregelten Nachrüst-Kat von HJS. Aber natürlich macht es heute bei den meisten 8V i wenig Sinn für teures Geld einen Kat nachzurüsten, da man jetztentweder ein H-Kennzeichen bekommt, oder der Wagen in einem solchen Zustand ist, dass die Investition nicht mehr lohnt.

 

Ob es auch für den 8V Turbo einen Nachrüst-Kat gab weiß ich allerdings nicht.

Gab es wohl ultraselten mal für die letzten Baujahre des 8V T , allerdings da auch nur Euro1 = 300€ Steuern.

Mit H-Kenneichen sind's - Hubraumunabhängig - 191€, egal ob Käfer oder 7,2L Amiklitsche.

Beim 16V mit Kat ist Euro2 möglich (KLR/Edelstahlkat) , dann 147€, womit H dann teurer käme.

kommt aber auf die Nutzung drauf an. Man kann das nicht 1:1 gleichsetzen. H-zugelassene Fzg. können nicht in der Weise bewegt werden wie "normal" zugelassene Wagen.

Idealform ist aber wirklich Matrix-Kat Euro2 und Youngtimerversicherung - finde ich. Preiswerter & effektiver gehts nicht. Setzt aber TU16 voraus :smile:

Eben doch - das H-Kennzeichen hat keinerlei Einschränkungen, was die Nutzung des Fahrzeuges anbetrifft.

Zeitgenössischer Orginalzustand, Mindestalter 30, Zustand nicht schlechter als 3. Das war's.

Beim 07er wird's da schon etwas komplizierter.

  • Autor

Die Einschränkung kommt nicht durch das Kennzeichen sondern dann, wenn Du das Auto versicherst.

Oldtimer- und Youngtimer Tarife setzen oft ein anderes Alltagsfahrzeug voraus und schränken die alltägliche Nutzung ein.

indirekt jein, denn einen Oldtimer (also mit H-Zulassung) kann ich doch nicht anders versichern als eben Oldi-Versicherung, oder? Während ich meinen Alltags-Turbo "normal" (ist sowieso preiswert beim 900er) oder als Youngtimer mit Einschränkungen (bspw. max 10tkm p.a.) versichern kann. Oder irre ich?? Wir hatten vor ein paar Jahren mal einen H-zugelassenen Oldtimer. War damals nicht leicht, den so zu versichern, dass es damit ins Ausland gehen konnte. vielleicht hat sich heutzutage geändert.
  • Autor
Du kannst auch einen Oldtimer ganz regulär versichern, der Versicherung ist das egal, ob ein H-Kennzeichen dran ist oder nicht.

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