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Hallo Leute!

Ich habe mir gerade einen Saab 9-5 Kombi, 2,3turbo, 230PS, Bj 2001 zugelegt!

Wobei mir das Forum hier gut geholfen hat! DANKE!!!

 

Jetzt habe ich eine Fräge zu frägen würde Richi jetzt sagen.

 

Ich möchte mir jetzt noch einen Haken zulegen!

Finde aber nur welche mit 1800kg!

Für die Limos und Cabrios gibt es ihn auch mit 2160kg das verstehe ich nicht ganz

den im allgemeinen hat speziel das Cabrio immer eine geringere Last wie der Kombi.

Könnt ihr mir verraten ob und wo es evtl. einen Haken mit 2160kg für den Kombi gibt?

 

Danke schon mal im vorraus

 

Gruß Ralf

Die Antwort ist ganz banal: guck mal in deine Zulassung unter Punkt O.1-und dann wirst du ganz schnell feststellen, dass die zulässige gebremste Anhängelast 1800 Kg beträgt

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Hallo Leute!

Ich habe mir gerade einen Saab 9-5 Kombi, 2,3turbo, 230PS, Bj 2001 zugelegt!

Wobei mir das Forum hier gut geholfen hat! DANKE!!!

 

Jetzt habe ich eine Fräge zu frägen würde Richi jetzt sagen.

 

Ich möchte mir jetzt noch einen Haken zulegen!

Finde aber nur welche mit 1800kg!

Für die Limos und Cabrios gibt es ihn auch mit 2160kg das verstehe ich nicht ganz

den im allgemeinen hat speziel das Cabrio immer eine geringere Last wie der Kombi.

Könnt ihr mir verraten ob und wo es evtl. einen Haken mit 2160kg für den Kombi gibt?

 

Danke schon mal im vorraus

 

Gruß Ralf

 

Was der Hersteller für seinen Haken an Last angibt ist zwar interesssant, aber die zulässige Zuglast wird vom Auto vorgegeben. Dieser Wert steht in den Papieren.

  • Autor

Hallo ihr beiden genau das ist eben das hüpfende Komma!

Nicht mehr das was in den Papieren steht sondern in der zulassung(ABE, Teilegutachten usw) für die AHK!

Diese braucht auch nicht mehr eingetragen werden!

Eintragungsfrei mit E Prüfzeichen ja, aber dann -selbst wenn die Kupplung das zuläßt-mehr dranhängen als die max. zul. gebremste Anhängelast des Zugfahrzeugs zuläßt? Kann ich mir nicht vorstellen daß das damit "genehmigt/legalisiert" wird, der Harken hält vielleicht, das Auto schafft es aber eigentlich nicht...ich würde doch eher eine Eintragung anstreben wenn die Anhängelast erhöht/überschritten werden soll damit man im Falles des Falles (z.B. Unfall mit 2to am Harken) nicht der Dumme ist.

 

Alexander

Hallo, also wenn in der ABE das so drin steht dann eigentlich schon oder? Für das gibt es ja dann auch eine ABE... denk ich mir mal.

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