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Bin auf der Suche nach einem Sportaupuff für unser Cabrio. Da fuhr meine Frau die Tage das Cabrio und meinte: "Der klingt klöterig." Auf meine erklärende Antwort, dass er keinen Sportauspuff hat wie mein Hirsch kam nur: "Und warum hat mein Cabrio das nicht?"

Houston, wir haben ein Problem :eek: Bin so froh, dass ich da wegen Auspuff nicht bohren muss und es von selbst kommt :cool: Bin um jeden eintragungsfähigen (Schweiz) Tipp dankbar. Sollte jemand eine Hirsch Auspuffanlage liegen haben bitte PN an mich.

 

Edit/

Habe bei JT und Simons Anfragen platziert und werde am Wochenende einmal die regulatorischen Bedingungen studieren was solch eine Anlage erfüllen muss um eine Einzelabnahme zu erhalten. Immerhin hätte JT eine Anlage mit der JT62 HV/2, die nicht zu weit vom Ziel entfernt scheint.

 

Edit 2/

Basis ist die 70/157/EWG, also ECE R 51 und R 59.

ECE Regelungen: http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen

Bearbeitet von blueperformance

  • Autor

JT gibt ihre Anlage mit 50% reduziertem Staudruck an. Die ECE Norm lässt als Toleranz immerhin 25% Reduktion zu. Die Standardkonfiguration scheidet also aus, da ohne Abgasprüfzyklus nicht eintragungsfähig.

 

Hat die Simons Auspuffanlage wirklich das E Prüfzeichen? Gibt es dazu eine Eignungserklärung/ Gutachten/ Beiblatt?

 

Dann wäre da noch ferrita. Wird in Deutschland von Skandix vertrieben. Die Beschreibungen bei ferrita.de sind vage und die Passgenauigkeit wohl fragwürdig.

 

Habe irgendwie das Gefühl, dass das alles eine Sackgasse ist.

 

Der Sportauspuff ist für mich Grundlage für weitere Optimierungen (LLK und E85 Kompatibilität) und Abnahmen (Leistungssteigerung).

Bearbeitet von blueperformance

  • Autor

Die Antworten sind frustierend, waren aber vorhersehbar. JT ging nur teilweise auf die Fragen ein, Somons/ Ray sagt zumindest, dass sie nur dieses Setup liefern und in Schweden zugelassen sind und komischerweise dort nicht UN ECE R51 & 59 unterliegen.

 

Ferrita wäre noch eine Alternative. Deren Anlage ist aber nicht für das Cabrio ausgewiesen. Gibt es da wesentliche Unterschiede zwischen 3/5 Türen und Cabrio?

 

Werde meine Fühler noch bei Spezialisten in Deutschland ausstrecken. Das wird wohl eine Sackgasse.

 

Schade, dass Hirsch nicht noch einmal eine Serie auflegt.

Bearbeitet von blueperformance

Ich habe mal bei Fox angefragt und die haben mir eine Edelstahlanlage ab Kat mit TüV-Gutachten für ca. 630€ angeboten. Der Hersteller kommt aus Deutschland.

Wozu, ist die Frage ?!

Willst nur die Holde befriedigen ?

Da reicht ein Endtopf, .......nä, auch nicht befriedigend.

Ansonsten Sportcat und 3" mit Einzelabnahme oder nen netten Prüfer.

Hirsch hat selbst nur 2,5" angeboten und reichte meiner bescheidenen Meinung nach, vollends.

  • Autor

Am 95 habe ich Edelstahl verbaut. Der 95 hat jetzt 257 tkm gelaufen - mit dem ersten Satz der Abgasanlage. Das und ein wenig mehr sportlicher Sound (aber nicht so aufdringlich wie JT) ist das Ziel.

Absehbar werden die Töpfe des 93 durch sein. Die Schelle zum letzten Topf darf ich schon tauschen - Rost hat sie zerlegt. Entweder überteuert eine Saab-Abgasanlage installieren, die nicht lange hält oder eine Edelstahlanlage installieren, die ewig hält und nicht viel mehr kostet.

Ein netter Prüfer ist hier nicht. Hier in der Schweiz wird nur das abgenommen und eingetragen was ein Gutachten oder eine Eignungserklärung (Gutachten liegt dann beim Vertrieb vor) hat. Alle akzeptierten Gutachten basieren auf Qualitätsmanagement und Produktehaftung (vergleichbar mit ABE und KBA Gutachten in Deutschland). Es gibt aber Pfade im Paragraphendschungel, die man nehmen kann.

Kat ersetzen heisst Abgaszyklus fahren, also Euro3 Prüfzyklus. Habe ich momentan nicht im Sinn. Habe schon ein anderes Fahrzeug vor der Tür welches auf Euro1/2 getrimmt werden soll. Es sei denn der Kat ist für den Wagen zertifiziert, vergleichbar mit dem alten Kat.

weinmann hatte vor jahren restbestände einiger auspuffanlagen verkauft, vielleicht dort mal anfragen?

ich hatte dort mal vor ca 3j eine komplette anlage erworben, zwar nur mit gutachten....einzelabnahme war aber kein problem.

Die FOX Anlage ab Kat kostet 579 EUR, hat scheinbar aber nur ein Teilegutachten für den 9-3 130 PS und 185 PS (welcher auch immer).

 

Evtl. stellen sie ja eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Motorisierungen aus, die den "TÜV" zufriedenstellen.

  • Autor
Habe mal eine Anfrage gestellt. Schauen wir mal. Die Eintragungsbedingungen sind hier härter.

Bearbeitet von blueperformance

Ich habe mir damals dort auch ein Angebot für meinen 93er LPT mit Gutachten zusenden lassen. Sollte also laut denen kein Problem darstellen.
  • Autor

Fox hat mich an ihren Vertriebspartner Autex in der Schweiz verwiesen. Keine Chance. Das Teilegutachten ist rudimentär und kann deshalb nicht für eine Eintraguzng nach CH Vorgaben (also UN ECE Norm) herangezogen werden. Die oben verlinkte Fox Anlage muss ein Restposten des Händlers sein. Ist bei Fox nicht mehr im Sortiment. Aus der Sicht schon no go.

Werde trotzdem morgen bei der MFK noch fragen wenn ich die Federn eintragen lasse. Eventuell ginge es ja mit "nur" Vorbeifahrmessung. Das könnte man ja vorher abschätzen welcher Auspuff die Bedingungen erfüllen kann und welcher Hersteller hier bereit ist die Anlage anzupassen. Vorbeifahrmessung und Standmessung bin ich bereit zu zahlen - aber aktuell nicht einen neuen Abgasprüfzyklus.

 

Simons und Ferrita erscheint mir der einzige gangbare Weg.

  • Autor
Ich würde ja mal bei Heuschmid fragen...Doppelrohrende+Edelstahl...lecker!

Für Deutschland mag es sein, dass es mir jemand einträgt - auch auf einem nicht mehr gültigem Teilegutachten. Aber ohne aktuelles Gutachten ist es auch schnell wieder ausgetragen und man hat den Ärger. Ich benötige aber eine Möglichkeit einen Sportauspuff in der Schweiz einzutragen. Morgen bin ich hoffentlich schlauer, wenn ich mit dem Hallenmeister bei der MFK gesprochen habe.

Ich würde mal annehmen daß Heuschmid ein Teilegutachten für die (selbstgefertigten?...Heuschmidlabel ist jedenfalls drauf) Sportauspuffanlage hat...kompetente Beratung gibt es dort noch gratis dazu.
  • Autor
Ich würde mal annehmen daß Heuschmid ein Teilegutachten für die (selbstgefertigten?...Heuschmidlabel ist jedenfalls drauf) Sportauspuffanlage hat...kompetente Beratung gibt es dort noch gratis dazu.

Teilegutachten werden hier nicht akzeptiert - in Deutschland eigentlich auch nicht mehr.

Teilegutachten werden hier nicht akzeptiert - in Deutschland eigentlich auch nicht mehr.

 

Wer sagt das ?

:rolleyes: ...ob nun ABE, Teilegutachten, EG Betriebserlaubnis oder was auch immer... Fragen kostet nichts und ich denke die werden nicht zum 1.mal Tuningteile in Richtung Schweiz verkauft haben
  • Autor
Wer sagt das ?

Upps. Gemeint waren Mustergutachten. Teilegutachten werden gerade aber auch gerne wieder einkassiert. Die TGA gelten als nationale Gutachten.

Teilegutachten werden in D akzeptiert !

Gerade nachgeschaut, Hirsch hat 2,75" Anlagen.

  • Autor
:rolleyes: ...ob nun ABE, Teilegutachten, EG Betriebserlaubnis oder was auch immer... Fragen kostet nichts und ich denke die werden nicht zum 1.mal Tuningteile in Richtung Schweiz verkauft haben

Ich lasse mich morgen aufdatieren wegen der Grundlage einer Eintragungsfähigkeit. Mein aktueller Stand: Es muss der ECE R 59 entsprechen. Erfüllt das Gutachten die OK, ansonsten NOK.

  • Autor

Aussage gültig für die Schweiz:

Es gilt die ECE R59 und daraus verlinkte Richtlinien. Wenn ein Teilegutachten diese Anforderungen erfüllt, dann kann die Anlage eingetragen werden. Die Gültigkeit kann beim Dynamic Test Center oder bei FAKT bestätigt werden - so zutreffend. Nur eine Vorbeifahrt/ Standmessung mit db Messung (ein paar Hundert Franken) reicht nicht. Es braucht auch den Nachweis, dass der Abgasgegendruck nicht um mehr als 25% abweicht. Ansonsten ist eine Abgasprüfung nach dem Fahrzyklus notwendig ($$$).

Die Abnahme einer Anlage erfolgt beim Dynamic Test Center bei Biel oder FAKT. Mit deren Testat kann dann die Anlage bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK), vergleichbar mit TÜV/ Dekra Stützpunkten in Deutschland, eingetragen werden. Wenn der Abgasanlagenhersteller keine anerkannte Messung (Saab Anlage in Neuzustand und die des Herstellers) des Abgasgegendrucks nicht mitliefert (Toleranz kleiner 25%) ist das Vorhaben finanziell verhältnismässig nicht umsetzbar.

 

Alle anderen Aussagen treffen für die Schweiz nicht zu.

  • Autor
Teilegutachten werden in D akzeptiert !

Gerade nachgeschaut, Hirsch hat 2,75" Anlagen.

Hast du ein Hirsch Gutachten vorliegen. Schau doch bitte einmal was die Prüfgrundlage ist.

  • Autor

Habe eben mit FAKT in der Schweiz telefoniert.

 

Für die Abgasgegendruckmessung müssten Sensoren am Auspuff angebaut werden und bei Nenndrehzahl auf der Strasse oder Prüfstand zwischen beiden Anlagen gemessen werden.

Es braucht eine Zeichnung der Abgasanlage mit Angaben zum Inhalt und deren Gewichtsangaben.

Und dann muss noch zusätzlich die Geräuschmessung gemacht werden, ist hier nicht berücksichtigt.

 

o Einzelabnahme

Ca. 1200 CHF zzgl. MwSt

 

o Abnahme zur Mehrfacheintragung in der CH

Auch als Privatperson könnte ich Inhaber einer Typengenehmigung in der CH werden und Konformitätserklärungen ausstellen. Zur Einzelabnahme kommen ca. 700-800 Franken hinzu.

Der Auspuff würde geöffnet und die Einzelteile mit den Zeichnungen verglichen und ausgewogen. Danach wäre diese Metallschrott oder Dekomaterial.

 

o Abnahme zur Mehrfacheintragung in der EG

Als Privatperson könnte ich auch Inhaber einer EG Typengenehmigung werden, auch ohne ISO 9000 Zertifizierung. Mit einer Anfangsbewertung könnte ich mit einem selbst geschrieben Qualitätshandbuch, Prozessen und Organigramm wäre das möglich. Der Preis steigt dann noch einmal deutlich.

 

Wegen diesem Aufwand wurde Hirsch-Performance in der Vergangenheit immer durch den Kakao gezogen, da die sich "gewagt" haben ihre Kosten auf Produkte umzuwälzen. Hatte das schon oft genug in Foren gelesen: Vergleich Hirsch Anlage mit JT ohne jegliche Gutachten.

 

Bottom line: Lohnt nicht ohne Group buy in entsprechender Stückzahl.

 

Wenn Heuschmid wirklich ein anwendbares Gutachten hat, dann ist es richtig Geld wert. Denn eigentlich gilt die ECE R 59 EG weit (oder bei Staaten wie der Schweiz die auch die UN ECE Normen zur Homologierung anwenden).

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