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Hallo,

 

offensichtlich bin Opfer ein Schweizer Betrüger

 

Habe ein günstiges SAAB 9-5 im Internet entdeckt und das Geld im Voraus per Bank überwiesen

 

Jetzt meldet sich der Verkäufer nicht mehr, oder wenn ich ihn erwische will von ein SAAB gar nichts wissen

 

Ich habe ganz sicher nicht leichtsinnig gehandelt, es handelt sich um ein GmbH nach Schweizer Recht, diese scheint noch Aktiv zu sein und das Geld ist an GmbH Konto gesendet und eingegangen

 

Jetzt ist die Frage ob sich überhaupt lohnt eine Strafanzeige wegen Betrug zu stellen ?

 

Bekanntlich CH ist nicht im EU , ob überhaupt dortige Behörden mit Deutsche kooperieren würden ?

 

oder ist die Sache aussichtslos ?

und was ist das für eine GmbH? Gerne auch per PN

Ging das Geld denn in die Schweiz?

 

In Deutschland kann man Anzeigen auch Online erstellen. Geht in der Schweiz vielleicht auch. Würde mich jedenfalls direkt an die Behörden dort wenden.

  • Autor

Ja, das Geld ging in die Schweiz

 

die frage ist ob sich überhaupt lohnt aktiv zu werden (Anwalt, Anzeige) oder die Schweizer Behörden würden auf so was Pfeifen, nach dem Motto "was interessiert mich jemand aus Deutschland ?"

Ne Anzeige kannst Du ja auch ohne Anwalt aufgeben. Hast ja die Kontodaten/Bankdaten von dem Empfänger. Vielleicht hat ja auch jemand die Daten der Firma mißbraucht.

 

Spätestens wenn mehr Geschädigte eine Anzeige aufgeben, könnte es für den Zahlungsempfänger ungemütlich werden. Ob Du Dein Geld wiedersiehst steht natürlich auf einem anderen Blatt.

wenn du das in der CH gefunden hast, kann es sein, dass esnoch mehrere Geschädigte gibt, nicht aus D sondern CH und dann wird es lustig für denjenigen
Hallo,

 

offensichtlich bin Opfer ein Schweizer Betrüger

 

Habe ein günstiges SAAB 9-5 im Internet entdeckt und das Geld im Voraus per Bank überwiesen

 

Jetzt meldet sich der Verkäufer nicht mehr, oder wenn ich ihn erwische will von ein SAAB gar nichts wissen

 

Ich habe ganz sicher nicht leichtsinnig gehandelt, es handelt sich um ein GmbH nach Schweizer Recht, diese scheint noch Aktiv zu sein und das Geld ist an GmbH Konto gesendet und eingegangen

 

Jetzt ist die Frage ob sich überhaupt lohnt eine Strafanzeige wegen Betrug zu stellen ?

 

Bekanntlich CH ist nicht im EU , ob überhaupt dortige Behörden mit Deutsche kooperieren würden ?

 

oder ist die Sache aussichtslos ?

 

 

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, das die deutschen und schweizerischen Behörden gut miteinander arbeiten. Das hat nichts mit EU zu tun.

Geht über ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Staatsanwaltschaft.

 

Kann dir nur empfehlen hier eine Anzeige bei der Kriminal-Polizei wegen Betruges zu erstatten !! Gibt in allen Präsidien oder größeren Wachen Betrugsdezernate - frag vorher, wo du diese spezielle Anzeige aufgeben kannst. Möglichst nicht beim Dorfsheriff oder Kleinstadt-Wache.

 

Nimm alle Unterlagen, Rufnummern und auch die E-Mails mit zur Anzeigen-Erstattung.....oder falls es möglich ist.....leite die Mails

dann an den Sachbearbeiter nach Absprache weiter.

(es geht um die Header-Informationen in der Mail)

 

Gerade heute habe ich diese Anzeige bei quoka.de gemeldet und um Löschung gebeten - da auch hier ein Betrugsversuch gegeben war.

Wurde von quoka innerhalb von 30 Minuten mit Dank gelöscht !

 

http://www.saab-cars.de/threads/mobile-autoscout-schon-besichtigt-kaufempfehlung.38820/page-122#post-1224992

 

Also erst mal Anzeige erstatten - die Behörden sind dann am Zug den Täter zu finden......anschließend dann zivilrechtlich versuchen die Kohle von ihm zurück zu bekommen

- ist zeitaufwendig aber erst mal kostenfrei.

 

Viel Glück bei deiner Rückforderung!

  • Autor

das geld ist wohl weg

 

aber aus prinzip muss ich die Firma anzeigen

 

laut moneyhouse.ch (glaubwirdig ?)

GmbH Aktiv

Sitz: 6052

2x Geschäftsführer (offensichtlich Nafris... ist das Politisch korrekt ?)

Handelsregister, Firmenbankdaten, Fahrzeugschein Bild (vielleicht von nicht existierendes Fahrzeug), ein art Kaufvertrag mit VIN und Geldeingang Bestätigung vorhanden (auch als Bild)

 

das einzige was mich beschäftigt , ob die Schweizer die Deutschen erst nehmen bzw, ob sie überhaupt kooperieren

  • Autor

[mention=220]ra-sc91[/mention]

 

dein link betrifft die berühmte SAAB 9-5 Aero für 3400VHB (nur mailverkehr)

 

Der Schweizer Betrüger habe ich vor knapp 3 Wochen Bezahlt, als ich das Fahrzeug abholen wollte war auf einmal stille

 

ich wollte nur wissen ob die Schweizer überhaupt mit Deutsche Strafverfolgungsbehörden kooperieren d.h. ob sich überhaupt lohnt Tätig zu werden

[mention=220]ra-sc91[/mention]

dein link betrifft die berühmte SAAB 9-5 Aero für 3400VHB (nur mailverkehr)

Der Schweizer Betrüger habe ich vor knapp 3 Wochen Bezahlt, als ich das Fahrzeug abholen wollte war auf einmal stille

 

Dann hat sich das wohl überschnitten.

Viel Erfolg beim Geld retten!

Es ist doch keine Frage - hier nicht tätig zu werden, wäre ein Frevel!

Wer nicht kämpft, hat schon verloren....

Aus Erfahrung kann ich dir sagen, das die deutschen und schweizerischen Behörden gut miteinander arbeiten. Das hat nichts mit EU zu tun.

Geht über ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Staatsanwaltschaft.

 

Kann dir nur empfehlen hier eine Anzeige bei der Kriminal-Polizei wegen Betruges zu erstatten !! Gibt in allen Präsidien oder größeren Wachen Betrugsdezernate - frag vorher, wo du diese spezielle Anzeige aufgeben kannst. Möglichst nicht beim Dorfsheriff oder Kleinstadt-Wache.

 

Nimm alle Unterlagen, Rufnummern und auch die E-Mails mit zur Anzeigen-Erstattung.....oder falls es möglich ist.....leite die Mails

dann an den Sachbearbeiter nach Absprache weiter.

(es geht um die Header-Informationen in der Mail)

 

http://www.saab-cars.de/threads/mobile-autoscout-schon-besichtigt-kaufempfehlung.38820/page-122#post-1224992

 

Also erst mal Anzeige erstatten - die Behörden sind dann am Zug den Täter zu finden......anschließend dann zivilrechtlich versuchen die Kohle von ihm zurück zu bekommen

- ist zeitaufwendig aber erst mal kostenfrei.

 

Viel Glück bei deiner Rückforderung!

 

Der betrogene stellt am besten bei der zuständigen Dienststelle der Kantonspolizei eine Anzeige wegen Betrugs.

Wie ice schon schrieb, alle Unterlagen dazu mitnehmen. So findet die Polizei den/die Verursacher schneller.

 

Und ja, Moneyhouse taugt als Wirtschaftsauskunft, da alle Handelsregistereinträge in der CH zentral in Bern

registriert werden. (Das ist nur eine Firma die diese Daten als Wirtschauskunft abgreift.)

Du musst der KriPo in der CH auch klar sagen, dass diese mutmassliche Adresse von einer

Wirtschaftsauskunft stammt! Das ist wichtig, weil sonst wäre es nur eine Behauptung, und keine Feststellung!

Das hilft ihnen bei der Arbeit die Betrüger dingfest zu machen.

 

Ich würde vorab - wenn der nähere Aufenthaltsort der Betrüger bekannt ist - bei der dafür zuständigen KaPo

telefonisch anfragen ob sie von einem deutschen Staatsbürger eine Anzeige wegen Betrug annehmen.

Das spart schon mal den Sprit zum dort hin fahren falls sie es nicht können - was ich aber nicht denke.

Über die deutsche Polizei geht das dann länger..... und die Vögel sind auf Nimmerwiedersehen weg.

Sind die Betrüger dingfest gemacht, kommt die Rückmeldung aus der Schweiz dann automatisch über ihre deutschen Kollegen zu Dir.

 

Ich würde als geschädigter aber niemand unnötig nervös machen, es reicht wenn Du dir die Daten der

mutmasslichen Betrüger diskret von Moneyhouse besorgst! Solche Daten sollten hier nie öffentlich

publiziert werden, denn die Betrüger lesen auch im internet!

Zurück zum Thema, Normalsterbliche die bei einer Wirtschaftsauskunft arbeiten, sind bei solchen Angelegenheiten schnell mal überfordert und Du als geschädigter bekommst dann im Endeffekt nur falsche Resultate!!

 

Viel Erfolg!

Bearbeitet von Saabestos

[mention=11016]Tom6[/mention]:

 

http://www.online-strafanzeige.de/

 

Hab hierüber selbst mal einen ebay-Verkäufer angezeigt, der nach Geldeingang mir die ersteigerten Saab-Teile nicht zugeschickt hat.

Das ganze hat über 6 Monate gedauert, aber am Ende habe ich alle Teile erhalten und der Verkäufer + sein Handlanger sind jetzt aktenkundig!

  • 2 Monate später...
  • Autor

habe ein Haufen Schrott erhalten (angeblicher Geschäftspartner von verschwundene GF hat das Fahrzeug verschickt, selbstverständlich nach Polizei Besuch)

 

Ja, es war schwarz, kombi und Aero, sogar MY und VIN stimmte , jedoch die Bilder in autoscout.ch waren von ganz anderes, sehr gut erhaltenes Fahrzeug

 

diese sind aber gelöscht worden und ich kann nichts beweisen

 

am ende, nach Entnahme von paar teilen, habe das Fahrzeug verschrottet

Also dass Dir als gewieftem Geschäftsmann sowas passiert, ist ja unerhört... :rolleyes:
Auch wenn das jetzt nicht ganz zur Zufriedenheit gelaufen ist: gut zu wissen, dass man sich doch noch auf das Schweizer Rechtssystem verlassen kann...
weiss man wer der Verkäufer, oder besser der Betrüger ist? Kenne die Szene in der CH recht gut und sofern dieser bekannt ist, sollte man dem das Handwerk legen. Details bitte gern per PN
warum nur per PN, wäre doch für weitere auch interessant, oder?
warum nur per PN, wäre doch für weitere auch interessant, oder?

man weiss nie, ob jemand da auch mit liest und es dann noch versucht mit übler Nachrede oder geschäftsschädigend, eine gewisse Energie hat diese Person und ich möchte sie nicht persönlich besuchen....

warum nur per PN, wäre doch für weitere auch interessant, oder?

Evtl. wenn dies gerichtlich zweifelsfrei geklärt wäre und es ein entsprechendes Urteil gäbe.

 

Ansonsten bitten wir darum, jedwede Äußerungen, die für die Betreiber des Forums justziabel werden könnte - als da z. B. Verleumdung, üble Nachrede und und und wären - nicht im öffentlichen Bereich zu posten! Du lieber Cooper musst im Zweifel Deinen Kopf nicht dafür hinhalten - ich schon - und ehrlich gesagt habe ich da so gar keine Lust drauf...

Danke!

Anzeige ist kein Problem. Tatort ist da, wo der Betrugsschaden entstanden ist - geh also zu deiner örtlich zuständigen Polizeidienststelle und erstatte Anzeige, alternativ schriftlich an die zuständige Staatsanwaltschaft (die dann wiederum die Polizei mit den Ermittlungen beauftragt). Die Schweiz ist asoziiertes Schengen-Mitglied und deutsche Ermmittlungsersuchen werden dort sicher zuverlässig bearbeitet.

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