Veröffentlicht Mai 15, 20178 j Hallo, offensichtlich bin Opfer ein Schweizer Betrüger Habe ein günstiges SAAB 9-5 im Internet entdeckt und das Geld im Voraus per Bank überwiesen Jetzt meldet sich der Verkäufer nicht mehr, oder wenn ich ihn erwische will von ein SAAB gar nichts wissen Ich habe ganz sicher nicht leichtsinnig gehandelt, es handelt sich um ein GmbH nach Schweizer Recht, diese scheint noch Aktiv zu sein und das Geld ist an GmbH Konto gesendet und eingegangen Jetzt ist die Frage ob sich überhaupt lohnt eine Strafanzeige wegen Betrug zu stellen ? Bekanntlich CH ist nicht im EU , ob überhaupt dortige Behörden mit Deutsche kooperieren würden ? oder ist die Sache aussichtslos ?
Mai 15, 20178 j Ging das Geld denn in die Schweiz? In Deutschland kann man Anzeigen auch Online erstellen. Geht in der Schweiz vielleicht auch. Würde mich jedenfalls direkt an die Behörden dort wenden.
Mai 15, 20178 j Autor Ja, das Geld ging in die Schweiz die frage ist ob sich überhaupt lohnt aktiv zu werden (Anwalt, Anzeige) oder die Schweizer Behörden würden auf so was Pfeifen, nach dem Motto "was interessiert mich jemand aus Deutschland ?"
Mai 15, 20178 j Ne Anzeige kannst Du ja auch ohne Anwalt aufgeben. Hast ja die Kontodaten/Bankdaten von dem Empfänger. Vielleicht hat ja auch jemand die Daten der Firma mißbraucht. Spätestens wenn mehr Geschädigte eine Anzeige aufgeben, könnte es für den Zahlungsempfänger ungemütlich werden. Ob Du Dein Geld wiedersiehst steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Mai 15, 20178 j wenn du das in der CH gefunden hast, kann es sein, dass esnoch mehrere Geschädigte gibt, nicht aus D sondern CH und dann wird es lustig für denjenigen
Mai 15, 20178 j Hallo, offensichtlich bin Opfer ein Schweizer Betrüger Habe ein günstiges SAAB 9-5 im Internet entdeckt und das Geld im Voraus per Bank überwiesen Jetzt meldet sich der Verkäufer nicht mehr, oder wenn ich ihn erwische will von ein SAAB gar nichts wissen Ich habe ganz sicher nicht leichtsinnig gehandelt, es handelt sich um ein GmbH nach Schweizer Recht, diese scheint noch Aktiv zu sein und das Geld ist an GmbH Konto gesendet und eingegangen Jetzt ist die Frage ob sich überhaupt lohnt eine Strafanzeige wegen Betrug zu stellen ? Bekanntlich CH ist nicht im EU , ob überhaupt dortige Behörden mit Deutsche kooperieren würden ? oder ist die Sache aussichtslos ? Aus Erfahrung kann ich dir sagen, das die deutschen und schweizerischen Behörden gut miteinander arbeiten. Das hat nichts mit EU zu tun. Geht über ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Staatsanwaltschaft. Kann dir nur empfehlen hier eine Anzeige bei der Kriminal-Polizei wegen Betruges zu erstatten !! Gibt in allen Präsidien oder größeren Wachen Betrugsdezernate - frag vorher, wo du diese spezielle Anzeige aufgeben kannst. Möglichst nicht beim Dorfsheriff oder Kleinstadt-Wache. Nimm alle Unterlagen, Rufnummern und auch die E-Mails mit zur Anzeigen-Erstattung.....oder falls es möglich ist.....leite die Mails dann an den Sachbearbeiter nach Absprache weiter. (es geht um die Header-Informationen in der Mail) Gerade heute habe ich diese Anzeige bei quoka.de gemeldet und um Löschung gebeten - da auch hier ein Betrugsversuch gegeben war. Wurde von quoka innerhalb von 30 Minuten mit Dank gelöscht ! http://www.saab-cars.de/threads/mobile-autoscout-schon-besichtigt-kaufempfehlung.38820/page-122#post-1224992 Also erst mal Anzeige erstatten - die Behörden sind dann am Zug den Täter zu finden......anschließend dann zivilrechtlich versuchen die Kohle von ihm zurück zu bekommen - ist zeitaufwendig aber erst mal kostenfrei. Viel Glück bei deiner Rückforderung!
Mai 15, 20178 j Autor das geld ist wohl weg aber aus prinzip muss ich die Firma anzeigen laut moneyhouse.ch (glaubwirdig ?) GmbH Aktiv Sitz: 6052 2x Geschäftsführer (offensichtlich Nafris... ist das Politisch korrekt ?) Handelsregister, Firmenbankdaten, Fahrzeugschein Bild (vielleicht von nicht existierendes Fahrzeug), ein art Kaufvertrag mit VIN und Geldeingang Bestätigung vorhanden (auch als Bild) das einzige was mich beschäftigt , ob die Schweizer die Deutschen erst nehmen bzw, ob sie überhaupt kooperieren
Mai 15, 20178 j Ist das der Verkäufer aus Großbritannien? http://www.saab-cars.de/search/2595599/ da kommt bei mir nur : FEHLER "Die Suche konnte nicht gefunden werden."
Mai 15, 20178 j Nachdem die Suche nicht geht, hier unter #2443 eine Beitrag von gestern, wo es um einen Verkäufer aus GB geht. Bearbeitet Mai 15, 20178 j von ra-sc91
Mai 15, 20178 j Autor [mention=220]ra-sc91[/mention] dein link betrifft die berühmte SAAB 9-5 Aero für 3400VHB (nur mailverkehr) Der Schweizer Betrüger habe ich vor knapp 3 Wochen Bezahlt, als ich das Fahrzeug abholen wollte war auf einmal stille ich wollte nur wissen ob die Schweizer überhaupt mit Deutsche Strafverfolgungsbehörden kooperieren d.h. ob sich überhaupt lohnt Tätig zu werden
Mai 15, 20178 j [mention=220]ra-sc91[/mention] dein link betrifft die berühmte SAAB 9-5 Aero für 3400VHB (nur mailverkehr) Der Schweizer Betrüger habe ich vor knapp 3 Wochen Bezahlt, als ich das Fahrzeug abholen wollte war auf einmal stille Dann hat sich das wohl überschnitten. Viel Erfolg beim Geld retten!
Mai 15, 20178 j Es ist doch keine Frage - hier nicht tätig zu werden, wäre ein Frevel! Wer nicht kämpft, hat schon verloren....
Mai 15, 20178 j Aus Erfahrung kann ich dir sagen, das die deutschen und schweizerischen Behörden gut miteinander arbeiten. Das hat nichts mit EU zu tun. Geht über ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Staatsanwaltschaft. Kann dir nur empfehlen hier eine Anzeige bei der Kriminal-Polizei wegen Betruges zu erstatten !! Gibt in allen Präsidien oder größeren Wachen Betrugsdezernate - frag vorher, wo du diese spezielle Anzeige aufgeben kannst. Möglichst nicht beim Dorfsheriff oder Kleinstadt-Wache. Nimm alle Unterlagen, Rufnummern und auch die E-Mails mit zur Anzeigen-Erstattung.....oder falls es möglich ist.....leite die Mails dann an den Sachbearbeiter nach Absprache weiter. (es geht um die Header-Informationen in der Mail) http://www.saab-cars.de/threads/mobile-autoscout-schon-besichtigt-kaufempfehlung.38820/page-122#post-1224992 Also erst mal Anzeige erstatten - die Behörden sind dann am Zug den Täter zu finden......anschließend dann zivilrechtlich versuchen die Kohle von ihm zurück zu bekommen - ist zeitaufwendig aber erst mal kostenfrei. Viel Glück bei deiner Rückforderung! Der betrogene stellt am besten bei der zuständigen Dienststelle der Kantonspolizei eine Anzeige wegen Betrugs. Wie ice schon schrieb, alle Unterlagen dazu mitnehmen. So findet die Polizei den/die Verursacher schneller. Und ja, Moneyhouse taugt als Wirtschaftsauskunft, da alle Handelsregistereinträge in der CH zentral in Bern registriert werden. (Das ist nur eine Firma die diese Daten als Wirtschauskunft abgreift.) Du musst der KriPo in der CH auch klar sagen, dass diese mutmassliche Adresse von einer Wirtschaftsauskunft stammt! Das ist wichtig, weil sonst wäre es nur eine Behauptung, und keine Feststellung! Das hilft ihnen bei der Arbeit die Betrüger dingfest zu machen. Ich würde vorab - wenn der nähere Aufenthaltsort der Betrüger bekannt ist - bei der dafür zuständigen KaPo telefonisch anfragen ob sie von einem deutschen Staatsbürger eine Anzeige wegen Betrug annehmen. Das spart schon mal den Sprit zum dort hin fahren falls sie es nicht können - was ich aber nicht denke. Über die deutsche Polizei geht das dann länger..... und die Vögel sind auf Nimmerwiedersehen weg. Sind die Betrüger dingfest gemacht, kommt die Rückmeldung aus der Schweiz dann automatisch über ihre deutschen Kollegen zu Dir. Ich würde als geschädigter aber niemand unnötig nervös machen, es reicht wenn Du dir die Daten der mutmasslichen Betrüger diskret von Moneyhouse besorgst! Solche Daten sollten hier nie öffentlich publiziert werden, denn die Betrüger lesen auch im internet! Zurück zum Thema, Normalsterbliche die bei einer Wirtschaftsauskunft arbeiten, sind bei solchen Angelegenheiten schnell mal überfordert und Du als geschädigter bekommst dann im Endeffekt nur falsche Resultate!! Viel Erfolg! Bearbeitet Mai 15, 20178 j von Saabestos
Mai 18, 20178 j [mention=11016]Tom6[/mention]: http://www.online-strafanzeige.de/ Hab hierüber selbst mal einen ebay-Verkäufer angezeigt, der nach Geldeingang mir die ersteigerten Saab-Teile nicht zugeschickt hat. Das ganze hat über 6 Monate gedauert, aber am Ende habe ich alle Teile erhalten und der Verkäufer + sein Handlanger sind jetzt aktenkundig!
August 14, 20177 j Autor habe ein Haufen Schrott erhalten (angeblicher Geschäftspartner von verschwundene GF hat das Fahrzeug verschickt, selbstverständlich nach Polizei Besuch) Ja, es war schwarz, kombi und Aero, sogar MY und VIN stimmte , jedoch die Bilder in autoscout.ch waren von ganz anderes, sehr gut erhaltenes Fahrzeug diese sind aber gelöscht worden und ich kann nichts beweisen am ende, nach Entnahme von paar teilen, habe das Fahrzeug verschrottet
August 14, 20177 j Auch wenn das jetzt nicht ganz zur Zufriedenheit gelaufen ist: gut zu wissen, dass man sich doch noch auf das Schweizer Rechtssystem verlassen kann...
August 14, 20177 j weiss man wer der Verkäufer, oder besser der Betrüger ist? Kenne die Szene in der CH recht gut und sofern dieser bekannt ist, sollte man dem das Handwerk legen. Details bitte gern per PN
August 14, 20177 j warum nur per PN, wäre doch für weitere auch interessant, oder? man weiss nie, ob jemand da auch mit liest und es dann noch versucht mit übler Nachrede oder geschäftsschädigend, eine gewisse Energie hat diese Person und ich möchte sie nicht persönlich besuchen....
August 14, 20177 j warum nur per PN, wäre doch für weitere auch interessant, oder? Evtl. wenn dies gerichtlich zweifelsfrei geklärt wäre und es ein entsprechendes Urteil gäbe. Ansonsten bitten wir darum, jedwede Äußerungen, die für die Betreiber des Forums justziabel werden könnte - als da z. B. Verleumdung, üble Nachrede und und und wären - nicht im öffentlichen Bereich zu posten! Du lieber Cooper musst im Zweifel Deinen Kopf nicht dafür hinhalten - ich schon - und ehrlich gesagt habe ich da so gar keine Lust drauf... Danke!
August 14, 20177 j Anzeige ist kein Problem. Tatort ist da, wo der Betrugsschaden entstanden ist - geh also zu deiner örtlich zuständigen Polizeidienststelle und erstatte Anzeige, alternativ schriftlich an die zuständige Staatsanwaltschaft (die dann wiederum die Polizei mit den Ermittlungen beauftragt). Die Schweiz ist asoziiertes Schengen-Mitglied und deutsche Ermmittlungsersuchen werden dort sicher zuverlässig bearbeitet.
An der Unterhaltung teilnehmen
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.