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Neuer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ab 01.10.05

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Ich bin ja mal gespannt.......... Im Dezember kann ich dahin dackeln um die Leistungsänderung bei dem Mopped meiner Freundin eintragen zu lassen.........das kann ja lustig werden......... :00000449
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[quote=ssason]Im Dezember kann ich dahin dackeln um die Leistungsänderung bei dem Mopped meiner Freundin eintragen zu lassen[/quote] Kann die das noch nicht allein? :eek13 Da würd ich mich ja etwas unselbstständig fühlen...
[quote=Filia]Kann die das noch nicht allein? :eek13 Da würd ich mich ja etwas unselbstständig fühlen...[/quote] Sie hat ihn anscheinend gut im Griff :00000284 Gruß Ralf
[quote=99turbo][quote=Filia]Kann die das noch nicht allein? :eek13 Da würd ich mich ja etwas unselbstständig fühlen...[/quote] Sie hat ihn anscheinend gut im Griff :00000284 Gruß Ralf[/quote] Mist.............aufgeflogen................ :00000694 :00001791 :00001793 :00001797
[quote=Filia][quote=ssason]Im Dezember kann ich dahin dackeln um die Leistungsänderung bei dem Mopped meiner Freundin eintragen zu lassen[/quote] Kann die das noch nicht allein? :eek13 Da würd ich mich ja etwas unselbstständig fühlen...[/quote] Eigentlich hab ich diese Aufgabe auch etwas verfrüht an mich gerissen....wer schlussendlich dahin rennt dürfte sich wohl am Tag X entscheiden.....erstmal muss die Drossel raus :00000409 und dann Vergasereinstellen und dann zum TÜV UND DANNN wird einer von uns den Weg in die "Deutsche Kraftfahrzeugführer Hölle" gehen........ :grim :firejump
Der neue Brief kostet laut Straßenverkehrsamt LEV lediglich 3€+Zerquetschte. Laut dem Sachbearbeiter wissen TÜV+Polizei schon, welche Reifen/Rad Kombination auf das jeweilige Auto passen sollen. Wers glaubt.......... Hinterher wird es so sein, dass ein mäßig begabter, dafür hochmotivierter SchuPo bei der Verkehrskontrolle die ABE löscht. Prost :urrg
Ich bin ja mal gespannt was mich nach fertigstellung des 99er 16V turbo und bei der ersten Polizeikontrolle erwartet.................
Ich bin schon verdammt oft in Verkehrskontrollen geraten (wohnte eine Zeit lang in der Näher einer Jungbullen-Ausbildungsstelle). Aber NEVER hat jemand einen Blick auf die Reifen geworfen, nichtmal als ich Golf 2 mit Pink (Fire&Ice) lackierten Stahlfelgen fuhr, oder 185er Yokohamas auffem 60PS B-Corsa mit rot-schwarzen Felgen. //To
Hihi, dann drücke ich "ihm/ihr" meine ca. 20 Gutachten in die Hand und frage nach einem "Wartekaffee". So können die max. 2-3 Kfz pro Stunde "richtig" kontrollieren. Fazit: Die Polizei wird wie woanders auch nur die pers. Daten checken - das wars.
Man liesst ja jetzt haeufiger, dass die Farbe falsch einge- bzw. uebertragen wird... Steht denn da wirklich eine Farbe, oder nur ein Zahlencode? Falls Code: Hat wer ne Liste, welche Code welcher Farbe entspricht? Gruss Martin
  • Autor
Da stehen wirklich Farben... Rot, Grün, Grau.... Bei mir steht "Grau"...naja, dass das Silber-Metallic ist, ist ja zweitrangig....
Ich dachte, dass Ding soll Europaweit gelten??? Warum dann deutsche Farbnamen???? DA haben sich ja wieder hochbezahlte EU Beamte mal wieder was richtig Gutes ausgedacht... :00000694
Das Ding ist lächerlich. hab ja auch neue Papiere für meinen neuen bekommen, lächerliche Dokumente. Hab Brief und Schein entwerten lassen und mir mitgenommen. Alleine die Tatsache dass da nur eine Reifenkombination eingetragen wird.... pffff....
  • Autor
Da stehen deutsche Farbnamen, weil alles andere auch in Deutsch ist (bis auf die Ausnahme mit der Bezeichnung des Dokumentes)
Nun ja, lächerliche Dokumente hin oder her, sie sind trotzalledem amtlich und ernst zu nehmen. Das Thema Reifengrösse wird auch weniger bei einer "Mausefalle" interessant sein als z.B. beim Verkaufsgespräch, wenn der Interessent absolut unwissend ist oder den Preis drücken möchte... Und schon bin ich bei dem, was das eigentliche Problem sein wird: potentieller Betrug und Datenschutz-da wird´s noch lustig werden: Wie man ganz eindeutig an der ZB Teil II lesen kann, ist der Halter nicht nur mit Namen, sondern auch vollständiger Adresse ausgewiesen (Thema Datenschutz) und ausserdem sind nur 2 Einträge vorgesehen. Das bedeutet nicht nur eine häufigere Neuausstellung, sondern auch erhöhte Gebühren. Viel schlimmer ist es allerdings, dass auch die Identität des Fahrzeugs verschleiert werden kann: z.B. Saab 9-3 aus Autovermietung zum Schnapperpreis abgreifen, anmelden und umziehen. Schon ist dieses Merkmal Vermietung verschwunden. Bis hierhin vielleicht noch Zufall, theoretisch jedenfalls. Und wer will sich bei einem Weiterverkauf noch daran erinnern und den lt. Schwacke vorgesehenen Preisabschlag an den Käufer weitergeben? (das war rhetorisch, okay...) Ab jetzt heisst dieses lustige Spiel Betrug! Will jemand anhand des alten Briefes z.B. Kontakt zu den Vorbesitzern aufnehmen, weil der sagenhaft günstige 900 Turbo mit 150Tkm anscheinend doch so 1-200 Tkm mehr runter haben könnte, kann man nicht mehr selber recherchieren, sondern muss sein Anliegen bei der Zulassungsstelle fundiert begründen. Mit dem Verweis auf den Datenschutz gibt es erst dann die Vorbesitzerdaten, nur was fundiert im einzelnen heisst , wird leider nicht ausgeführt. Der nächste Betrug lauert auch hier. Alles in allem eine für den Verbraucher unbefriedigende Situation, wo noch einiges nachgebessert werden muss. Zu guter letzt: die Leute vom Amt haben Schulungen bekommen und stehen trotzdem leider etwas ratlos vor genau unseren Problemen-und müssen Unmut ausbaden. Ich will niemanden in Schutz nehmen, doch zumindestens in Berlin wirken alle bemüht und tun ihr bestes und haben auch schon manches unbürokratisch im Bürgersinne versucht. Vom klassischen Beamtentum keine Spur, eher von Bürgernähe...
Auzug aus ADAC Motorwelt 11/05: "...bei umgemeldeten Autos ist es sinnvoll eine Kopie des alten Briefes dabeizuhaben. [b]Im Zweifelfall müsen übrigens die Beamten den Beweis führen, dass die Ausrüstung nicht zulässig ist[/b]." Gruss chrispy
Tja, bin auch mal gespannt, was das gibt! Werde demnächst meinen 78er Saab 96 anmelden (war seit 20 Jahren abgemeldet!). Da muß ich auf jeden Fall die Änderungen (Sitze, Gurte, Käfig usw.) eintragen lassen, weil ich sonst bei keiner Rallye starten darf (Laut Reglement müssen alle Änderungen eingetragen sein). Da das Feld 33 für zusätzliche Einträge nicht mehr vorgesehen ist, bin ich mal gespannt, was der TÜV und die Zulassugnsstelle dazu sagen... :beafro Gruß, Erik
Vielleicht gibt es irgendwann einen Zusatzschein... Warum hat man es eigentlich geändert, wegen Betrug oder was?
Mal ein paar Infos: Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität geleistet werden. Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trägermaterial, das mit diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch aufgebrachten Sicherheitsmerkmalen angereichert ist, z. B. mit einem Wasserzeichen (stilisierter Adler). Mikroschriften nur unter UV-Licht sichtbarem Bundesadler. Weitere Absicherungen gegen Missbrauch bilden eindeutige Nummerierungen der Blankovordrucke und die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer, die sich mit der in den Fahrzeugregistern gespeicherten deckt. Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei kann die Echtheit der Zulassungsbescheinigungen über den Vergleich der Dokumentennummer mit der im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeicherten Daten überprüft werden. Auch bei der Gestaltung der Angaben in den neuen Dokumenten ändert sich einiges. So sind die Feldnamen nicht mehr in Klartext („Höchstgeschwindigkeit“) bezeichnet, sondern mit EU-weiten Codes, die auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I erklärt werden. Angaben, die nur national von Bedeutung sind, werden durch andere, in Klammern dargestellte Nummerierungen kenntlich gemacht. Für die deutsche Zulassungsbescheinigung bestehen diese Codes aus Zahlen wie zum Beispiel „(14)“ für die Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse. Das Format bleibt gegenüber dem bisherigen unverändert (zweimaliges Falten ergibt Personalausweisgröße). Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeuges erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeuges als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfanges Rad-/Reifenkombination gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist in Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann z. B. den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden. In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Bescheinigung enthält statt bisher 6 nur noch 2 Haltereintragungen. Teil II hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Alle Angaben sind auf der Vorderseite vorhanden. Durch das neue Format und durch die Reduzierung des Datenumfanges ergeben sich erhebliche Erleichterungen, weil bei Änderungen der Fahrzeugtechnik die bisher im Fahrzeugbrief vorzunehmenden gebührenpflichtigen Korrekturen entfallen. Weil nur noch 2 Halter- bzw. Zulassungseinträge möglich sind, muss bei der dritten Eintragung eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und die „Anzahl“ sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht verloren. Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Auskünfte gibt es im gesetzlich zulässigen Rahmen.
und woher hast du das? @Janjan kommen wohl in Papier Nro. 1. Übrigens in den alten Papieren stehen die Adressen der Vorbesitzer nicht drin, nur Alter und Zulassungsdatum. Und Abmeldedatum. Was natürlich Recherchen zum Vorbesitzer auch nicht vereinfachte.
  • 3 Monate später...
Kann ich dann eigentlich ohne Eintragung alle in der Fahrzeug-ABE enthaltenen Rad-/Reifenkombinationen fahren ? /To
so siehts aus.
  • 1 Jahr später...
[b]Neuer KFZ Schein[/b] Ich habe meinen Wagen aufpeppen lassen mit dem eingetragenen Hirsch Tuning. Nun habe ich mir den neuen KFZ Schein angeschaut. Es ist nur noch eine Reifengröße darin vorhanden. Im alten Schein sind sämtliche Möglichkeiten aufgeführt, die Reifen die ich im Sommer drauf habe, waren im alten Schein aufgeführt, im neuen Schein nicht. Laut Aussage des Saab Händlers ist das so. Ich würde ihm ja auch gerne glauben, aber ein ungutes Gefühl bleibt dabei trotzdem. Habt Ihr damit Erfahrungen? Was sagt die Polizei wenn sie mich anhält?
...das ist wirklich so, Europa sei Dank! :-(
Und was sagt die Polizei, wenn die Reifen nicht eingetragen sind?

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