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schweden-troll

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Alle Beiträge von schweden-troll

  1. Wenn die Winterreifen Markenreifen und neuwertig sind, dann kann man schon alleine aus diesem Grund kaum was falsch machen. Die Frage ist halt, was es kostet den Wagen wieder fahrbereit zu machen bzw. zu halten. Wenn man kein Selberschrauber ist, dann können einem alleine die evtl. defekten Achsschenkelgehäuse das Genick brechen.
  2. Mit Brantho Korrux wäre ich etwas vorsichtig - das Zeug ist TOP für Unterboden, Gartenzäune und Ölplattformen - im Lackierbereich würde ich es nicht unbedingt verwenden; dafür scheint es mir etwas zu "grob" zu sein. Ich habe damit meine neuen Federbeine behandelt und auch nach knapp zwei Monaten Trocknungszeit im Haus, kann man mit dem Fingernagel Spuren hinterlassen. Als Rostschutz so gut oder besser wie die alte Bleimennige - weiß aber nicht wie es sich mit modernen Komponenten aus dem KFZ-Lackierbereich verhält.
  3. ... und eine Minute später mit dem Wort "blubb" positv bewertet. http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=meinsein99&&iid=180630572584&sspagename=VIP:feedback&ftab=FeedbackAsSeller ... da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln.
  4. .....................................
  5. Frag mal an der Aral-Tanke - seit dem es dort wieder "Super +" gibt, ist man dort viel "gesprächiger" ... http://www.db-forum.de/forum/motor-antrieb/12872-aral-ultimate-neuer-kraftstoff-bei-aral.html#post109414
  6. Super Plus hat in Deutschland, wie hoffentlich inzwischen alle wissen, 100 Oktan; normales Super 95. Ich verbrauche mit meinem Wagen (moderne Motorsteuerung) mit Super + ganz genau einen Liter weniger als mit Super (bei gleicher Fahrweise) und habe zudem den Vorteil, daß er besser "am Gas hängt" wenn er muß und die Trionic ´sich darauf adaptiert hat/wurde. Super: 10 Liter Super +: 9 Liter Für mich bedeutet das: Erst wenn das Super mehr als 10 % billiger als das Super + ist, fange ich überhaupt erst an Geld zu sparen. Wie und ob das auf Eure Motoren wirkt bzw. anwendbar ist, weiß ich nicht; aber dafür ist dieser Thread ja da!
  7. Das wird ein Tausender!
  8. Hier noch mal was Hübsches zum Thema: http://www.fachwerk.de/wissen/garage-daemmung-46241.html
  9. Nur mal so, die Embleme sind Fälschungen.
  10. http://www.maico-ventilatoren.com/index.php?id=p8476 Damit kannst Du sowohl Ventilatoren, als auch Entfeuchter ansteuern.
  11. Genau! Wenn die Bürokraft eines Internethändlers für Öl ihr OK gegeben hat, ist wirklich alles besprochen. PS: Das Mobil 1 0W-40 ist aber wirklich OK - nicht vollsynthetisch und etwas zu teuer, dennoch besser und (bei ebay weitaus) billiger als viele andere Öle die man so kauft, wenn man den Verkäuferaussagen von ATU und Co. Glauben schenkt.
  12. Wahnsinnig ärgerlich, besonders wenn man gedacht hat, keine "halben Sachen" gemacht zu haben. Lehmputz im "Bunker" bringt Schwalben, Kleingetier und PILZE würde aber nur was an der Nässe (offensichtlich) aber nichts an der Feuchtigkeit (Luftfeuchte) selbst ändern. Entweder beheizen oder trocknen und zudem feuchtigkeitsgesteuert belüften. Wenn die Garage im Winter auch benutzt wird, würde ich noch in den sauren Apfel beißen und ein Gefälle inkl. Ablauf einbringen. PS: Habe damit nichts am Hut, sind lediglich einegene Erfahrungen und Tipps von Architekten: Habe eine Garage die komplett im Hang eingelassen ist und in der Übergangszeit auch mit hoher Luftfeuchte zu kämpfen hat.
  13. Der Lacher des Tages!
  14. schweden-troll hat auf Regio-Rider's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    @ targa 1 MB = 8 Mbit = 1024 KB = 8192 Kbit 100kbps = 12,5 KB/s = 0.012207 MB/s 0.012207 MB/s x 60 = 0,7324 MB/min = 43,94 MB/h = 439,40 MB/10h = 105,36 EUR Habe ich da einen Denkfehler? 1 MB = 8 Mbit = 1024 KB = 8192 Kbit
  15. Aufhebung der Reifen-Fabrikatsbindung: Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommisson gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. Begründung der Europäischen Kommission: Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u.a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt. Geltungsbereich: alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR Konsequenzen für den Fahrzeughalter: Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung aus der Vergangenheit oder in sonstiger Weise (z. B. Betriebsanleitung) empfohlen wird, ist der Fahrzeughalter nicht mehr verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen bzw. bei Abweichung ein Unbedenklichkeitsgut-achten eines Sachverständigen einzuholen. Der Fahrzeughalter ist jedoch in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht beeinträchtigt wird. Verfügt der Fahrzeughalter nicht selbst über die dazu erforderlichen Kenntnisse, handelt er in der Regel fahrlässig, wenn er sich insoweit nicht fachkundig beraten lässt. Bedeutung für den Reifenhandel: Der Händler ist vor Montage eines nicht empfohlenen Fabrikates nicht mehr verpflichtet, beim Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anzufordern. Es wird jedoch in der Regel vom Händler zu erwarten sein, dass er seinen Kunden über die Eignung eines bestimmten Reifenfabrikates im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges berät. Verfügt der Händler nicht über die dazu erforderlichen Kenntnisse, wird er in der Regel fahrlässig handeln, wenn er nicht empfohlene Reifen montiert, ohne Erkundigungen über ihre Geeignetheit bei Hersteller eingeholt zu haben. Umrüstung auf nicht eingetragene Reifengrößen: Hier gilt weiterhin die bisherige Vorgehensweise: Dimensionsauswahl; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen-Herstellers (Nicht immer nötig); Abnahme durch einen Sachverständigen; Eintragung durch die Zulassungsstelle (falls erforderlich). Quelle: BMVBW vom 01.03.2000,S 33/37.15.02-11; VFZ
  16. @ Boy1982 Das mit den CoC Problemen stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. Probieren würde ich da aber nichts, hinterher passt den Herren von Polizei/TÜV was nicht und Du bist dann der Ar...! Eigentlich sollte man von einem Hersteller erwarten können, daß er einem verbindliche Auskünfte darüber erteilt, welche Kombinationen man fahren darf und welche nicht.
  17. Das ist die Folge eines Gerichtsurteils welches Exxon Mobil erstritten hat und gilt nur für Deutsschland. Als "vollsynthetisch" darf ein Öl nur bezeichnet werden, wenn der PAO Anteil größer/gleich 80% ist. Wenn man aus der Branche kommst, sollte man das eigentlich wissen ...
  18. Steht im CoC - einfach nachschauen.
  19. Wenn Du Dir das Öl selber mitbringen kannst, nimm das hier: http://www.oeldepot24.de/catalog/product_info.php?cPath=22_35_25&products_id=213 Da bist Du auf der sicheren Seite.
  20. ... von maximal 30tkm - das ist ein kleiner Unterschied.
  21. @ gustyx Ich kann Dir echt nur sagen, mach Dir nicht so einen Kopf. Die aktuelle GM Norm "Dexos 2" erfüllt auch die MB 229.51 und die BMW LL 04 und das Öl bekommst Du für 17,50 EUR/5 Liter (in Deutschland). Damit kannst Du bei Deinem Wagen nichts falschmachen, echt nicht.
  22. Das mit den Geschwindigkeiten und Traglasten ist Schnee von gestern. Was dort zählt sind die tatsächlich benötigten Werte (also durch Berechnung) und das kann man fahren ohne irgend etwas einzutragen oder eintragen zu müssen.
  23. Eigentlich sollten sie es. Früher wurde das extern behandelt. Die Homologation wurde von Herrn Erkens betrieben http://www.carservice-erkens.de/homologation.html (Car-Service-Erkens), nach der Zusammenlegung in Rüsselsheim hat sich das aber wieder geändert. Wie flexibel (und wie kompetent der Bearbeiter/Dienstleister) Saab zur Zeit ist, weiß ich nicht. Erkens war extrem kompetent und sehr schnell.
  24. In diesem Thread geht es ums gleiche Thema: http://www.saab-cars.de/9000/11845-reifen-felgengroesse-fuer-saab-9000-a.html Ich bin mir fast sicher, daß in der Grund ABE des 9000ers der letzten Baujahre die 185/65 als WR Größe vorhanden ist. In der großen PDF steht die Größe für WR ja auch drin, nur stammt diese PDF aus 94 oder 95 und da gab es die neue Gesetzgebung ja noch nicht.

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