Die Ordnungshüter können Dir nur den Führerschein abnehmen, nicht die Fahrerlaubnis entziehen.
Ich schrieb bewusst Fahrerlaubnis, weil die nach der Abnahme des Führerscheins durch die Ordnungshüter, durch die Behörde eingezogen wurde,
obwohl der Inhaber auch bei der Erlaubnisstelle die Bestätigung des Arztes vorgelegt hatte.
Übrigens: Ich habe als insulinpflichtiger Diabetiker eine Bestätigung meines Hausarztes immer bei mir,
in der mir das Mitführen von Insulinspritzen bzw. die Benutzung derselben bestätigt wird,
damit bei einer Drogenkontrolle ich nicht in den Verdacht der Benutzung von Spritzen (Drogen?) komme.
Also nicht schnell im Zusammenhang von Alkohol auch von Drogen sprechen, wenn viele Schmerztabletten (bei Zahnschmerzen z.B.) einwerfen
und dann ihren PKW steuern, obwohl im Beipackzettel darauf hingewiesen wurde....Nee...
Wie war das mal in der Fahrschule im Unterricht? Medikamente
können genau wie Drogen und Alkohol die Fahrtüchtigkeit einschränken....
Aber wir kommen vom Thema ab. Das wäre mal einen eigenen Tread wert?