patapaya
Moderator
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Sei doch nicht so linientreu...!
Aber du hast theoretisch und juristisch natürlich Recht, und dabei geht es weniger um die durchgezogene Linie als den Standstreifen an sich: es ist zwar grundsätzlich nicht erlaubt, ihn zum Fahren zu benutzen, aber in der speziellen Situation immer noch ungefährlicher und deswegen gerechtfertigt, als am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen zu bleiben. Zum einen ist der nächste Auffahrunfall vorprogrammiert, weil keiner damit rechnet, dass da am Ende einer steht, während man außerdem sowieso vor allem nach hinten auf den fließenden Verkehr orientiert ist, und zum anderen: wie willst du dich aus dem Stand gefahrlos einfädeln, wenn du es vorher aus der Fahrt heraus schon nicht geschafft hast?!?
Ich werde also niemals auf dem Beschleunigungsstreifen warten, bis mich der nächste von hinten auf die Autobahn schubst, solange es eine gefahrlosere Alternative gibt!! Da ist mir eine evtl. Strafe völlig egal!
Dieses Vorgehen wird so im Übrigen auch vom ADAC empfohlen, und ich halte es aus den genannten Gründen für vernünftig:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/rv_autobahnfahren_ki_0408_81202.pdf
JFTR: Nicht auf dieses Urteil berufen - wer natürlich auf dem Standstreifen ein Fahrzeug der Autobahnmeisterei rammt und dann auch noch vor Gericht zieht, dem gehört nicht nur die Fahrerlaubnis weggenommen, sondern der Hintern versohlt! Deswegen betone ich nochmal: soweit vorhanden und frei!
Aber du hast theoretisch und juristisch natürlich Recht, und dabei geht es weniger um die durchgezogene Linie als den Standstreifen an sich: es ist zwar grundsätzlich nicht erlaubt, ihn zum Fahren zu benutzen, aber in der speziellen Situation immer noch ungefährlicher und deswegen gerechtfertigt, als am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen zu bleiben. Zum einen ist der nächste Auffahrunfall vorprogrammiert, weil keiner damit rechnet, dass da am Ende einer steht, während man außerdem sowieso vor allem nach hinten auf den fließenden Verkehr orientiert ist, und zum anderen: wie willst du dich aus dem Stand gefahrlos einfädeln, wenn du es vorher aus der Fahrt heraus schon nicht geschafft hast?!?
Ich werde also niemals auf dem Beschleunigungsstreifen warten, bis mich der nächste von hinten auf die Autobahn schubst, solange es eine gefahrlosere Alternative gibt!! Da ist mir eine evtl. Strafe völlig egal!
Dieses Vorgehen wird so im Übrigen auch vom ADAC empfohlen, und ich halte es aus den genannten Gründen für vernünftig:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/rv_autobahnfahren_ki_0408_81202.pdf
JFTR: Nicht auf dieses Urteil berufen - wer natürlich auf dem Standstreifen ein Fahrzeug der Autobahnmeisterei rammt und dann auch noch vor Gericht zieht, dem gehört nicht nur die Fahrerlaubnis weggenommen, sondern der Hintern versohlt! Deswegen betone ich nochmal: soweit vorhanden und frei!
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