- Registriert
- 07. Apr. 2006
- Beiträge
- 5.039
- Danke
- 1.549
- SAAB
- 900 I
- Baujahr
- 1991
- Turbo
- FPT
Genau das ist mir aber vor ein paar Wochen passiert - Prüfung bei der GTÜ: Rost an Türen als Bemerkung, nicht mal Mangel. Nachprüfung beim TÜV: Rost an Türen, erheblicher Mangel.
Mein erster Gedanke war auch, dass kann der doch nicht ernsthaft machen. Also zum Thema eingelesen - der kann machen was er will, und ich kann nix dagegen tun. So einfach ist das.
dito, gleiches mit GTÜ (positiv) erlebt: el. Fensterheber war einer defekt, nur bei GTÜ konnte ich damit mit "geringem Mangel" durchkommen; der GTÜ-Prüfer sagte extra noch, dass es kurz vorher von einem erheblichen zu einem geringfügige Mangel von Seiten GTÜs geändert worden sei.