Frage zur Vorfahrt

Nein, der von links Kommende muss ja anhalten und warten, bis der von rechts angehalten und weitergefahren ist.

Sehe ich auch so, aber ...

Der von unten Kommende kann nicht erkennen, dass dort rechts ein Stoppschild steht.
Er nimmt also an, dass der von rechts Kommende ihm die Vorfahrt gewähren will.
Daraus kann dann eine kritische Situation entstehen. Also wären die "Schildbürger"
angehalten, eine klare Regelung durch Beschilderung oder Ampeln zu schaffen.
Alles würde vereinfacht, wenn der Platz für einen Kreisel reicht.
 
Nein, der von links Kommende muss ja anhalten und warten, bis der von rechts angehalten und weitergefahren ist.
Okay, leuchtet ein, allerdings würde ich es dann konsequenter finden, beide Straßen mit einem Stopschild zu versehen. Der sinnlose Unterschied lädt förmlich dazu ein, eine Bevorrangung des Linkskommenden hineinzuinterpretieren.
 
Vielen Dank für eure Interpretationen. Und eigentlich erschreckend, dass es auch bei reiflicher Überlegung hier tatsächlich zwei Meinungen gab. Wie man dann reagiert wenn man von der Kreuzung überrascht wird sehe ich ja jeden Tag. Ich hatte also mit meiner Interpretation recht und mir wird da regelmäßig die Vorfahrt genommen. Aber so ganz schlimm ist das ja nicht, ich stand ja eh am Stoppschild.
Eigentlich ist die Kreuzung noch schlimmer. Es gibt nämlich zusätzlich eine Signalanlage. Bauartbedingt können die Fußgänger nur über die von links und von oben kommende Straße gehen und die Signalanlage steht auch nur genau an diesen Überwegen, leuchtet aber in beide Richtungen. Die Anlage geht nur an, wenn Fußgänger die Ampel drücken.
Das heißt die Fahrzeuge die aus den untergeordneten Straßen kommen haben die Ampel die ihnen rot anzeigt auf der gegenüberliegenden Kreuzungsseite. Also kann ich von rechts kommend bei ROT trotzdem links abbiegen. Voll krass... aber darum ging es hier ja gar nicht.


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Vorfahrt beachten: Darauf achten, dass die vorfahrtsberechtigte Straße frei ist
Stop: Anhalten und erst wenn alles frei ist, fahren.

Finde das sauber durchdekliniert.
 
eigentlich erschreckend, dass es auch bei reiflicher Überlegung hier tatsächlich zwei Meinungen gab.
Daher kann ich nur hoffen, dass sich das alsbald ändert, am besten heute noch.
Stichwort: " Querverkehr "
(und die diesbzgl. Regelungen)


Wer zum Thema Vorfahrt ein bisschen üben möchte:

https://www.zumfahren.de/mofa-fuhrerschein/fragenkatalog/grundstoff-vorfahrt-1#top

Und übrigens: Ich gebe zu , ich bin auch nicht fehlerfrei durchgekommen ...
 
Was mich erschüttert ist die Diskussion über Rechts vor links bei einer vorhandenen und dazu auch eindeutigen Beschilderung. ‚Wer schneller auf der Vorfahrtsstraße ist‘
Das wird ja zur motorsportlichen Challenge! DSG sticht Wandlerautomatk :biggrin:
 
Liebe Leute !

Derjenigen der Gemeinde bei SAABCARS.de

Ich habe mich ein bisschen gewundert, dass heute keine Statements mehr kamen.

Ihr wisst, ich bin ein "Lustiger" (ich bewundere übrigens die permanenten Beiträge von "raser" bei den Stammtisch-Witzen).

Früher, in der Schule, da war ich "Klassen-Clown", nie daran gehindert und natürlich allseits beliebt. Wir haben manchmal sogar unsere eigenen Lehrer zum Lachkrampf gezwungen...

Was war das schön, einer hat sich sogar einmal im Winter mit Schnee von uns '"einseifen' lassen ...

Nun ja, "alte Zeiten", aber was die Straßenverkehrsordnung angeht, die hat sich in der Bedeutung ihrer Beschilderung bzgl. des Halteschilds seit 1937 nicht grundlegend geändert.

Sollte man wissen, als " SAABISTA", sonst kämen ja noch die "Ferrarista" auf den Plan, uns mangelnde Kenntnisse der dt. StVo vorzuhalten ...

Und ehrlich, das bitte von denen,

'" Nein, niemals nie !"
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich auch so, aber ...

Der von unten Kommende kann nicht erkennen, dass dort rechts ein Stoppschild steht.
Er nimmt also an, dass der von rechts Kommende ihm die Vorfahrt gewähren will.
Daraus kann dann eine kritische Situation entstehen. Also wären die "Schildbürger"
angehalten, eine klare Regelung durch Beschilderung oder Ampeln zu schaffen.
Alles würde vereinfacht, wenn der Platz für einen Kreisel reicht.
Genau so ist es.
Noch präziser: Beide Fahrer aus den nachberechtigten Straßen können ja nicht wissen, was der jeweils andere für ein Schild hat. Daher ist das Stopp- und das Vorfahrtachten-Schild unerheblich für die Vorfahrtberechtigung. Also ganz klar: Rechts vor links. Wer bei einem Crash dem anderen drauffährt, hat dabei mindestens Mitschuld, egal aus welcher der beiden Straßen er kommt. Streitbar ist es, wenn beide sich exakt gleich an der vorderen Fahrzeugecke treffen. Außerdem muss das Ganze im Falle eines Unfalles noch anhand der realen Kreuzungssituation (Straßenführung, Einsehbarkeit etc.) beurteilt werden. Die geht aus der Skizze ja nicht hervor.
 
Aber die Schilder der einen Straße sind weder für den Fahrer auf der anderen Straße gedacht, noch kann man erwarten oder gar voraussetzen, dass er diese zur Kenntnis nimmt und daraus Rückschlüsse für sein eigenes Verhalten zieht - dafür sind ausschließlich die Zeichen auf der eigenen Straße da.
Genau aus diesem Grund ergibt sich auch keinerlei Rechtfertigung für den von unten kommenden, dem von rechts aus der Stoppstraße kommenden Fahrzeug nicht die ihm zustehende Vorfahrt zu gewähren, selbst wenn dieser anhält - aus welchem Grund auch immer.
Das Anhalten nämlich als Willen zum Verzicht auf seine Vorfahrt auszulegen, dürfte vor Gericht kaum anerkannt werden, denn für ein eindeutiges Zeichen, dem anderen die Vorfahrt zu gewähren (wie es an einer Kreuzung mit nur gleichberechtigten Straßen z.B. regelmäßig erforderlich ist), bedarf es deutlich mehr als einfach nur anzuhalten, z.B. ein eindeutiges Handzeichen o.ä. Wer also meint, der andere hätte angehalten, um ihn vorzulassen, muss sich anschließend den größeren Teil der Schuld anrechnen lassen.
 
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Könnten schon wegen der Form. Wenn sichtbar.
Deswegen sagte ich ja, die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse sind sehr wichtig, die Skizze zeigt die tatsächlichen Verhältnisse meist nicht. Ich könnte Dir da Kreuzungen zeigen, da ist die Haltelinie soweit zurückgesetzt .... Es könnte z.B. ein Halteschild nur wegen des Verkehrs von rechts angebracht sein ... etc. pp.
 
Bei unklaren Verhältnissen:

"Vorfahrt hat nicht immer der, der vor-fährt."

Vielmehr be-geht er quasi manchmal eine "VORFAHRT".

Immer schön auf die Schilder achten. Und wenn ich ein dreieckiges habe und bei dem Anderen ein oktagonales erkennen kann, weiß ich, dass ich nicht mehr weiter nach der zu gewährenden Vorfahrt Ausschau halten muss ...

Im schlimmsten Fall stehen zwei Fahrzeuge im rechten Winkel "Seit an Seit". Na und ? Seit wann ist Langsamfahren und anschließendes Halten an Kreuzungen und Einmündungen verboten ?

Ich weiß nicht, wie ich es noch erklären soll, aber vielleicht am besten so: Der "Stoppschild-Gehinderte" darf nicht weiterfahren und irgendwann wird der "Dreiecks-Beschilderte" das dann schon akzeptieren ...
 
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Meinst Du etwa einen Es A A Be ? :biggrin:
 
Und wenn ich ein dreieckiges habe und bei dem Anderen ein oktagonales erkennen kann, weiß ich, dass ich nicht mehr weiter nach der zu gewährenden Vorfahrt Ausschau halten muss ...
...
Der "Stoppschild-Gehinderte" darf nicht weiterfahren und irgendwann wird der "Dreiecks-Beschilderte" das dann schon akzeptieren ...
Damit es nicht so falsch hier stehen bleibt, nochmal: nein.

edit
Und in einer ähnlichen Situation das gleiche Problem - klar beantwortet:
https://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt-gewaehren.php
 
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Damit es nicht so falsch hier stehen bleibt, nochmal: nein.

edit
Und in einer ähnlichen Situation das gleiche Problem - klar beantwortet:
https://www.fahrtipps.de/frage/vorfahrt-gewaehren.php

Korrekt. Stopp (gegenüber) sticht nicht Linksaabigen (sofern der Linksaabieger kein VoIvo ist und nicht zusätzlich als Vorfahrtsberechtiget gekennzeichenet ist -> Abknickende Vorfahrt), aber Rechts vor Links.

Ps @friend Die Rückseite von Verkehrsschildern hat definitiv keine Bedeutung ;)
 
Und nochmal die konkrete Situation - ganz klar rechts vor links und nicht Vorfahrtsschild vor Stoppschild!
https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/10/07/vorfahrt-übungsaufgabe-4/

" Einspruch, Euer Ehren ! "

Auch Fahrlehrer können irren. Und sogar Landgerichte...

https://www.bussgeldkatalog.org/stoppschild/

Und noch ein historisches Schmankerl zum Thema "Rechts vor links" :

Diese Regel kommt ursprünglich aus der Schifffahrt. Auf den Wikingerschiffen war das Ruder seitlich rechts am Boot angebracht. Da es zu dieser Zeit noch keine Umlenkrollen gab, konnte das Ruder nur durch eine direkte Verlängerung vom Achterdeck bedient werden. Somit stand der Rudergänger seitlich auf dem Deck, mit dem Gesicht nach rechts zum Steuerbord gerichtet. Daher kann er den Verkehr, welcher sich auf der rechten Seite befindet gut beobachten und diesem Vorfahrt gewähren. Während der Verkehr, welcher sich hinter ihm abspielt, nur schwer für ihn zu erkennen ist.
 
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