Zufälligerweise hatte ich einmal einen Arbeitskollegen, der beteuerte, dass er niemals solchen Handzeichen Folge leiste. Aus Angst, dann mutwillig angefahren und in einen Zivilrechtsprozess zu seinem wirtschaftlichen Nachteil verwickelt zu werden.
D.h., irgendwann wärest Du dann doch losgefahren, wenn Du ihn an einer entsprechenden Kreuzung getroffen hättest. Das hätte Dich dann aber mehr als 10 Sek. Wartezeit gekostet.
Das kann es also nicht sein, der Weisheit letzter Schluss.
Wie ich schon schrieb, ich gehe davon aus, dass die ganzen möglichen Stoppschild-Situationsvarianten genauestens beschrieben sind. Bin nur noch nicht dazu gekommen, dies aus dem Netz herauszufischen. In irgendwelchen Büchern steht aber garantiert alles, was man hierzu wissen will, kann und muss.
So ist das immer mit Gesetzestexten: Sie sind kurz und bündig gehalten und passen in ein Taschenbuch. StGB, BGB, StVO usw.
Die konkreten Auslegungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche, sprich Verkehrssituationen im Falle der StVO, entnimmt man den "Kommentaren". So heißen die dicken Schwarten, die man nicht mal eben - und schon gar nicht für nur ein paar Euros - in der nächsten Buchhandlung erstehen kann. Hierüber verfügen aber jeweils die Fachanwälte und die wissen auch, wie man die "Kommentare" liest. Bzw. welche renommiert sind und vor Gericht in der Argumentationsform eine gewisse Autorität haben.
Deswegen gehen die meisten Verkehrsunfallgegner oft auch gleich zu einem Verkehrsanwalt, bevor sie sich irgendwelche Bücher kaufen.
Ich natürlich jetzt nicht. Ich investiere lieber ein bisschen Zeit und lerne etwas dabei, mit "Memory-Funktion".
Und irgendwann werde ich damit fertig sein.
Und dann heißt es "Hefte 'raus, KLASSENARBEIT !"