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Hallo zusammen,
die hier des öfteren geführten Diskussionen über HUs habe ich bis jetzt immer stillschweigend gelesen. Nun muss ich mich doch mal zu Wort melden. Ich habe ein halbes Jahr auf beruflichem Wege mit einer der großen Prüforganisationen zu tun gehabt, mit welcher verrate ich an dieser Stelle nicht.
Folgendes ist zu bedenken:
Die Einstufung eines Mangels obliegt NICHT dem Prüfer, lediglich dessen Feststellung. Vielmehr verhält es sich folgendermaßen. Alle an einem Fahrzeug katalogisierten Mängel haben Nummern (z.B.: Nummer xyz = Nebelscheinwerfer Einstellung/Richtung). Diese Nummern sind auf jedem HU-Bericht (sobald ein Mangel vorhanden ist) zu lesen. Diese Nummern sind bei allen Prüforganisationen vereinheitlicht und auch die Einstufung des Mangels ( HW, GM od. EM) ist fest vorgeben und ebenfalls deutschlandweit vereinheitlicht. Egal ob bei der Dekra, TÜV, KÜS, GTÜ...
Ablauf: Der Prüfer entdeckt einen Mangel und gibt die entsprechende Mangelnummer im PC ein. Das System vermerkt vollautomatisch den vorformulierten Text zum entsprechenden Mangel auf dem Prüfbericht und gibt vollautomatisch die Mängeleinstufung und somit das Prüfergebnis vor!
Klar, der Prüfer hat die Möglichkeit den Text hinter der Mangelnummer zu bearbeiten und ja, er kann auch die Einstufung eines Mangels und das Prüfergebnis verändern. Jedoch gefährdet er damit ernsthaft seinen Job, denn die großen Prüforganisationen nehmen die innere Qualitätssicherung sehr ernst und wenn er dabei erwischt wird, muss er sich ernsthaft für seine Entscheidung rechtfertigen....
Ganz klar möchte ich noch erwähnen, dass ein verstellter NSW laut Katalog ein EM ist und dass ich aber keinen Prüfer kenne der damit persönlich 100% einverstanden ist... Wie so oft machen die Regeln diejenigen, die zu weit weg von der Materie (Gesetzgeber!) und nicht vom Fach sind.
Gruß
die hier des öfteren geführten Diskussionen über HUs habe ich bis jetzt immer stillschweigend gelesen. Nun muss ich mich doch mal zu Wort melden. Ich habe ein halbes Jahr auf beruflichem Wege mit einer der großen Prüforganisationen zu tun gehabt, mit welcher verrate ich an dieser Stelle nicht.
Folgendes ist zu bedenken:
Die Einstufung eines Mangels obliegt NICHT dem Prüfer, lediglich dessen Feststellung. Vielmehr verhält es sich folgendermaßen. Alle an einem Fahrzeug katalogisierten Mängel haben Nummern (z.B.: Nummer xyz = Nebelscheinwerfer Einstellung/Richtung). Diese Nummern sind auf jedem HU-Bericht (sobald ein Mangel vorhanden ist) zu lesen. Diese Nummern sind bei allen Prüforganisationen vereinheitlicht und auch die Einstufung des Mangels ( HW, GM od. EM) ist fest vorgeben und ebenfalls deutschlandweit vereinheitlicht. Egal ob bei der Dekra, TÜV, KÜS, GTÜ...
Ablauf: Der Prüfer entdeckt einen Mangel und gibt die entsprechende Mangelnummer im PC ein. Das System vermerkt vollautomatisch den vorformulierten Text zum entsprechenden Mangel auf dem Prüfbericht und gibt vollautomatisch die Mängeleinstufung und somit das Prüfergebnis vor!
Klar, der Prüfer hat die Möglichkeit den Text hinter der Mangelnummer zu bearbeiten und ja, er kann auch die Einstufung eines Mangels und das Prüfergebnis verändern. Jedoch gefährdet er damit ernsthaft seinen Job, denn die großen Prüforganisationen nehmen die innere Qualitätssicherung sehr ernst und wenn er dabei erwischt wird, muss er sich ernsthaft für seine Entscheidung rechtfertigen....
Ganz klar möchte ich noch erwähnen, dass ein verstellter NSW laut Katalog ein EM ist und dass ich aber keinen Prüfer kenne der damit persönlich 100% einverstanden ist... Wie so oft machen die Regeln diejenigen, die zu weit weg von der Materie (Gesetzgeber!) und nicht vom Fach sind.
Gruß