- Registriert
- 13. Juli 2009
- Beiträge
- 5.943
- Danke
- 3.031
Hab gerade mal überlegt, alle Fahrzeuge, die ich besitze sind zwischen 23 und 71 Jahre alt.
Stehe ich jetzt unter Kaufzwang?![]()
Meine Autos sind 131 Jahre alt. Nach dem üblichen juristischen Prinzip der Quersummenzurechnung macht das 5 Jahre Beugehaft oder die Anschaffung von 2 Leasingfahrzeugen oder einem Neuwagen per Barzahlung.