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Müsste hierfür nicht erst einmal der immernoch in vielen Verträgen unwiderrufene Status einer durch alliierte Hochkommissare kontrollierten Besatzungszone aufgehoben werden - und wie im GG hinterlegt, durch mehrheitlichen Beschluß der Bevölkerung eine Verfassung anstelle des Übergangs-Grundgesetzes ratifiziert werden....?
Und das G.G. hat z.Zt. keinen Geltungsbereich !
http://www.youtube.com/watch?v=ExzMAntCk-w
Dafür haben Wir ein Verfassungsgericht , ohne eine Verfassung zu haben
Gruß->