Kleine Nummernschilder

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ja, aber ich will kein 46er, weil das sieht man ja fast nicht das es kürzer ist, ich möchte eher so in die Richtung 35
Was für ein Luxusproblem !
Sei doch froh, das sonst alles am Saab wunderbar funktioniert. :hello::hello:
 
@targa und @Zementkopf Das kann ich so nicht bestätigen.

Vor gut einem Jahr sollte ich die Zulassung eines aus den USA importierten Fahrzeugs übernehmen. Das Fahrzeug hatte US-typische Front- und Heckschürzen mit Aussparungen für kleine Kennzeichen. Dementsprechend hat der TÜV-Sachverständige im H-Gutachten die Empfehlung für ein 350 mm Kennzeichen ausgegeben.

Das hat jedoch auf der Zulassungsstelle niemand interessiert, die haben erstens auf Vorführung bestanden und wollten mich zweitens mit einem zweizeiligen Backblech in Mittelschrift nach Hause schicken. Das Kennzeichenschild hätte damit 4cm (!) nach unten über die Heckschürze übergestanden. :eek:

Ich habe dann mit dem Amtsleiter sachlich und freundlich aber hartnäckig eine halbe Stunde diskutiert bis er sich schließlich auf die Lösung - einzeiliges Kennzeichen in Engschrift- eingelassen hat und ich mit "XX- P 3" und einem unterdrückten Siegergrinsen den Hof verlassen habe.:tongue:

Es geht also auch völlig ohne Schmuh oder den Versuch mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.
 
Selbst das "kleine" Kennzeichen an meinem Aero was ja nun wirklich nichts besonderes ist war auf dem Strassenverkehrsamt schon ein Kampf sondergleichen.............:rolleyes:..........hätte gerne einen Buchstaben oder Ziffer weniger gehabt.........keine Chance........

Gruß, Thomas
 
Wenn ein kleines Schild verweigert wird, könnte man aber auch Klage einreichen beim Verwaltungsgericht und dann muß die Zulassungsstelle es wahrheitsgemäß begründen warum Person A ja und Person B nein.
Genau wegen so unsinnigen Klagen ziehen sich berechtigte Klagen ellenlang .
 
Genau wegen so unsinnigen Klagen ziehen sich berechtigte Klagen ellenlang .

Keine Sorge, dieser "Klage" wird sich kein Gericht annehmen, weil es hier keinen durchsetzbaren Anspruch gibt.
Es gibt vielleicht den Anspruch auf Gleichbehandlung, aber es ist dem TE ja frei gestellt, auf sachlich argumentativer Ebene ein kürzeres Kennzeichen zu beantragen.
Die Zulassungsstellen haben ja sogar einen gewissen Ermessensspielraum.
Aber wenn ihm selber nicht mal eine bessere Begründung einfällt als "will haben" und "andere haben doch auch" ist mit keinem sinnvollen Ergebnis zu rechnen...
 
@targa und @Zementkopf Das kann ich so nicht bestätigen.

Vor gut einem Jahr sollte ich die Zulassung eines aus den USA importierten Fahrzeugs übernehmen. Das Fahrzeug hatte US-typische Front- und Heckschürzen mit Aussparungen für kleine Kennzeichen. Dementsprechend hat der TÜV-Sachverständige im H-Gutachten die Empfehlung für ein 350 mm Kennzeichen ausgegeben.

Das hat jedoch auf der Zulassungsstelle niemand interessiert, die haben erstens auf Vorführung bestanden und wollten mich zweitens mit einem zweizeiligen Backblech in Mittelschrift nach Hause schicken. Das Kennzeichenschild hätte damit 4cm (!) nach unten über die Heckschürze übergestanden. :eek:

Ich habe dann mit dem Amtsleiter sachlich und freundlich aber hartnäckig eine halbe Stunde diskutiert bis er sich schließlich auf die Lösung - einzeiliges Kennzeichen in Engschrift- eingelassen hat und ich mit "XX- P 3" und einem unterdrückten Siegergrinsen den Hof verlassen habe.:tongue:

Es geht also auch völlig ohne Schmuh oder den Versuch mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.
Wenn du in einem sehr großen Landkreis wohnst werden sie da natürlich auch knauserig... aber generell lassen die sich darauf eher ein, als auf einen Kunden mit einem ganz normalen Fahrzeug. In meinem toten Landkreis könnte ich ohne Probleme GS - X - X nehmen. Nur was hat man davon?
 
@targa und @Zementkopf Das kann ich so nicht bestätigen.

Vor gut einem Jahr sollte ich die Zulassung eines aus den USA importierten Fahrzeugs übernehmen. Das Fahrzeug hatte US-typische Front- und Heckschürzen mit Aussparungen für kleine Kennzeichen..
... damit hattest Du aber wenigestens einen objektiven Grund....
 
Vor einigen Jahren hatte ich mir in Hamburg einen Ami Van gekauft , welcher auch so kleine Kennzeichen hatte, da die Aussparung in der Hecktür ja auch so klein war . In Hamburg gab es deshalb problemlos eine Sondergenehmigung, die mir jedoch in Baden Württemberg postwendend entzogen wurde . Wenn man da am Schalter der Zulassungsstelle noch den Wichtigen raushängt, wird das Kennzeichen extra lang . der Sachbearbeiter sitzt nämlich am längeren Hebel :biggrin: :ciao:
 
Keine Sorge, dieser "Klage" wird sich kein Gericht annehmen, weil es hier keinen durchsetzbaren Anspruch gibt.
Es gibt vielleicht den Anspruch auf Gleichbehandlung, aber es ist dem TE ja frei gestellt, auf sachlich argumentativer Ebene ein kürzeres Kennzeichen zu beantragen.
Die Zulassungsstellen haben ja sogar einen gewissen Ermessensspielraum.
Aber wenn ihm selber nicht mal eine bessere Begründung einfällt als "will haben" und "andere haben doch auch" ist mit keinem sinnvollen Ergebnis zu rechnen...


Was du alles weißt. Wo steht geschrieben das man sofort losrennt und eine Klage in den Briefkasten schmeißt? Aber so sind die Menschen, immer erstmal das schlechte rauskramen, daher sind ja so viele Menschen verstritten auf dieser Welt.
 
Was du alles weißt. Wo steht geschrieben das man sofort losrennt und eine Klage in den Briefkasten schmeißt? Aber so sind die Menschen, immer erstmal das schlechte rauskramen, daher sind ja so viele Menschen verstritten auf dieser Welt.

Wenn ein kleines Schild verweigert wird, könnte man aber auch Klage einreichen beim Verwaltungsgericht und dann muß die Zulassungsstelle es wahrheitsgemäß begründen warum Person A ja und Person B nein.

:lollypop:
 
Was du alles weißt. Wo steht geschrieben das man sofort losrennt und eine Klage in den Briefkasten schmeißt? Aber so sind die Menschen, immer erstmal das schlechte rauskramen, daher sind ja so viele Menschen verstritten auf dieser Welt.
Nun bin ich doch etwas verwirrt. Spieltest Du nicht selber mit dem Gedanken, zu streiten und dadurch die eh schon belasteten Gerichte zusätzlich zu bemühen? Zum Thema selber fällt mir nichts ein. Ach doch. Wenn ich solche Kennzeichen an Autos mit DIN-Aussparungen entdecke, gibt's immer Kopfkino - und meist spielen Stereotype eine Rolle.

Aber gut.

Vielleicht von Interesse?

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Oder: Aus was man alles eine Wissenschaft machen kann.
 
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So ist es……:rolleyes:……

Siehe #44……

Gruß, Thomas
 
Sorgen ham d'leit!:confused:
Nächstens fordert man 500€ Scheine im Halbformat, damit das Portemonnaie nicht so aufquillt
 
Was du alles weißt. Wo steht geschrieben das man sofort losrennt und eine Klage in den Briefkasten schmeißt? Aber so sind die Menschen, immer erstmal das schlechte rauskramen, daher sind ja so viele Menschen verstritten auf dieser Welt.
Ich versuche es mal so zu formulieren ……in einigen Deiner Beiträge lese ich "Ich will" und solche Sachen wie Androhung einer Klage und Begründung warum und weshalb……
Und jetzt lies bitte nochmal Deinen von mir zitierten Beitrag ab dem Wort "immer"……welchen Eindruck könnte der normale User hier gewinnen……?:rolleyes:

Nur um das klarzustellen: Ich gönne Dir von Herzen jedes noch so kurze Kennzeichen an Deinem Auto, da habe ich kein Problem mit, aber die Realität sieht doch meist anders aus……

In diesem Sinne……lass uns weiter teilhaben und viel Glück……

Gruß, Thomas
 
Und dann soll der 500er auch noch abgeschafft werden :eek:.
 
Wenn man sich zusätzlich noch einen CD-Aufkleber bastelt, wird man bei Polizeikontrollen vielleicht sogar durchgewunken... :biggrin:

Was mich an einen DB 500 SEL mit "kleinem", zweizeiligem, Nummernschild XX - CD 700 erinnert, der im damaligen Transitverkehr tatsächlich wenig Probleme hatte.

Vielleicht bringt ja TTIP dem TE ja bald eine Handhabe..................:vroam:
 
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