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.. ich habe ja nicht bestritten, dass es völlig idiotisch ist, im Stau aus dem Fzg. auszusteigen.
Bei mir steigt jedenfalls keiner aus!
Nur, wenn was passiert ist der Kradfahere (Stichwort erhöhte Betriebsgefahr) juristisch schuld und trägt darüber hinaus genauso große Schuld, wie ein Autofahrer, der aus Unvorsichtigkeit (und das ist schuldmindernd gegenüber dem Gassenhauer) einen Kradfahrer auf die Hörner nimmt.
Polizisten und Notärzte fahren meines Wissens nach genau aus dem Grund mit Sonderzeichen durch die Rettungsgasse und Stauhelfer normalerweise mit angemessener Geschwindigkeit.
Bei mir steigt jedenfalls keiner aus!
Nur, wenn was passiert ist der Kradfahere (Stichwort erhöhte Betriebsgefahr) juristisch schuld und trägt darüber hinaus genauso große Schuld, wie ein Autofahrer, der aus Unvorsichtigkeit (und das ist schuldmindernd gegenüber dem Gassenhauer) einen Kradfahrer auf die Hörner nimmt.
Polizisten und Notärzte fahren meines Wissens nach genau aus dem Grund mit Sonderzeichen durch die Rettungsgasse und Stauhelfer normalerweise mit angemessener Geschwindigkeit.
..dann können wir dem Smartfahrer oder dem cleveren BMW 3er ohne Klimaanlage das auch gleich gestatten, oder?...und wie man an den Überlegungen des Gesetzgeber sieht, hat man erkannt das es völliger Blödsinn ist einen Motorradfahrer im Stau zwischen Autos stehen zu lassen.....