Neuer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ab 01.10.05

Auzug aus ADAC Motorwelt 11/05:

"...bei umgemeldeten Autos ist es sinnvoll eine Kopie des alten Briefes dabeizuhaben. Im Zweifelfall müsen übrigens die Beamten den Beweis führen, dass die Ausrüstung nicht zulässig ist."

Gruss
chrispy
 
Tja, bin auch mal gespannt, was das gibt!

Werde demnächst meinen 78er Saab 96 anmelden (war seit 20 Jahren abgemeldet!). Da muß ich auf jeden Fall die Änderungen (Sitze, Gurte, Käfig usw.) eintragen lassen, weil ich sonst bei keiner Rallye starten darf (Laut Reglement müssen alle Änderungen eingetragen sein).
Da das Feld 33 für zusätzliche Einträge nicht mehr vorgesehen ist, bin ich mal gespannt, was der TÜV und die Zulassugnsstelle dazu sagen... :beafro

Gruß,
Erik
 
Vielleicht gibt es irgendwann einen Zusatzschein... Warum hat man es eigentlich geändert, wegen Betrug oder was?
 
Mal ein paar Infos:

Die neuen Dokumente und ihre Einträge sind gegen Fälschungen abgesichert. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeugkriminalität geleistet werden. Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trägermaterial, das mit diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch aufgebrachten Sicherheitsmerkmalen angereichert ist, z. B. mit

einem Wasserzeichen (stilisierter Adler).

Mikroschriften

nur unter UV-Licht sichtbarem Bundesadler.

Weitere Absicherungen gegen Missbrauch bilden eindeutige Nummerierungen der Blankovordrucke und die von der Zulassungsbehörde aufgebrachte Nummer, die sich mit der in den Fahrzeugregistern gespeicherten deckt. Bei Fahrzeugkontrollen durch die Polizei kann die Echtheit der Zulassungsbescheinigungen über den Vergleich der Dokumentennummer mit der im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeicherten Daten überprüft werden.

Auch bei der Gestaltung der Angaben in den neuen Dokumenten ändert sich einiges. So sind die Feldnamen nicht mehr in Klartext („Höchstgeschwindigkeit“) bezeichnet, sondern mit EU-weiten Codes, die auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I erklärt werden. Angaben, die nur national von Bedeutung sind, werden durch andere, in Klammern dargestellte Nummerierungen kenntlich gemacht.

Für die deutsche Zulassungsbescheinigung bestehen diese Codes aus Zahlen wie zum Beispiel „(14)“ für die Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse. Das Format bleibt gegenüber dem bisherigen unverändert (zweimaliges Falten ergibt Personalausweisgröße).

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeuges erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeuges als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfanges Rad-/Reifenkombination gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist in Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann z. B. den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II sind lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten aufgeführt. Die Bescheinigung enthält statt bisher 6 nur noch 2 Haltereintragungen. Teil II hat die Größe eines DIN-A4-Formates. Alle Angaben sind auf der Vorderseite vorhanden. Durch das neue Format und durch die Reduzierung des Datenumfanges ergeben sich erhebliche Erleichterungen, weil bei Änderungen der Fahrzeugtechnik die bisher im Fahrzeugbrief vorzunehmenden gebührenpflichtigen Korrekturen entfallen. Weil nur noch 2 Halter- bzw. Zulassungseinträge möglich sind, muss bei der dritten Eintragung eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und die „Anzahl“ sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht verloren. Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Auskünfte gibt es im gesetzlich zulässigen Rahmen.
 
und woher hast du das?


@Janjan
kommen wohl in Papier Nro. 1.
Übrigens in den alten Papieren stehen die Adressen der Vorbesitzer nicht drin, nur Alter und Zulassungsdatum. Und Abmeldedatum. Was natürlich Recherchen zum Vorbesitzer auch nicht vereinfachte.
 
Kann ich dann eigentlich ohne Eintragung alle in der Fahrzeug-ABE enthaltenen Rad-/Reifenkombinationen fahren ?

/To
 
Neuer KFZ Schein

Ich habe meinen Wagen aufpeppen lassen mit dem eingetragenen Hirsch Tuning.

Nun habe ich mir den neuen KFZ Schein angeschaut. Es ist nur noch eine Reifengröße darin vorhanden. Im alten Schein sind sämtliche Möglichkeiten aufgeführt, die Reifen die ich im Sommer drauf habe, waren im alten Schein aufgeführt, im neuen Schein nicht. Laut Aussage des Saab Händlers ist das so. Ich würde ihm ja auch gerne glauben, aber ein ungutes Gefühl bleibt dabei trotzdem.

Habt Ihr damit Erfahrungen? Was sagt die Polizei wenn sie mich anhält?
 
Und was sagt die Polizei, wenn die Reifen nicht eingetragen sind?
 
Meines Wissen sollen die angeblich eine Datenbank haben... Und muessen dir beweisen, dass die Reifen nicht gefahren werden dürfen. Wer's glaubt....

Ich hab extra immer ne Kopie von meinem alten Schein im Auto, um Diskussionen zu vermeiden.

Gruss,
Martin
 
Es ist aber so, wie Martin es gesagt hat.
Angeblich existiert so eine Datenbank...mir ist es recht egal, denn ich kann ja nichts dafür, dass nur eine Reifengröße in meinem Schein steht.
Wenn die Behörden sich damit Arbeit machen wollen und nachher herausfinden, dass es doch legal war...bitte sehr
 
@gelmac: Ich hab den Thread mit einem alten zusammengelegt, lies bitte die älteren Beiträge

@hb-ex: und wo bekom ich die her ?
 
Ich habe den alten Fahrzeugbrief als Kopie im Auto liegen.......nützt bei Neuwagen allerdings wenig.....:redface:
 
Ich habe den alten Fahrzeugbrief als Kopie im Auto liegen.......nützt bei Neuwagen allerdings wenig.....:redface:
Das nützt insgesamt nix, weil das Teil keine Gültigkeit mehr besitzt.
/To
 
Das nützt insgesamt nix, weil das Teil keine Gültigkeit mehr besitzt.
/To

habe ich als "Tip" vom Straßenverkehrsamt bekommen......

Außerdem weiß ich von dem Freund eines Arbeitskollegen (Polizei in Oberhausen) das die so gut wie gar nicht mehr auf die Reifen/Felgen achten......außer es sieht "sehr verdächtig" aus........die Prüfung ob erlaubt oder nicht würde den Rahmen einer einfachen Kontrolle einfach sprengen.......
 
Außerdem weiß ich von dem Freund eines Arbeitskollegen (Polizei in Oberhausen) das die so gut wie gar nicht mehr auf die Reifen/Felgen achten......außer es sieht "sehr verdächtig" aus........die Prüfung ob erlaubt oder nicht würde den Rahmen einer einfachen Kontrolle einfach sprengen.......

Was dann wieder den Kreis zu folgendem Thread schliesst... :smile:
Erfahrungen mit den Grünen Männchen
 
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