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Ich habe zum Thema Fahrzeugschein noch eine, natürlich rein theoretische, Frage.
In den vorigen Beiträgen wurde ja öfters über falsche Eintragungen im Fahrzeugschein bzw. -brief berichtet.
Nun mal angenommen, wieder natürlich rein theoretisch, ich bekomme eine falsche Eintragung im Feld "Hubraum",
und diese Eintragung wäre deutlich geringer als der eigentliche Hubraum.
Und daraufhin bekomme ich einen, wiederum nur theoretischen, Steuerbescheid, der, auf Grund der falschen Eintragung,
deutlich günstiger ist als er eigentlich sein müßte, jedoch so günstig, wie ich mir das schon immer gewünscht hätte.
Bin ich nun verpflichtet, die Angaben des Scheins zu prüfen? Muss ich Fehler erkennen und korrigieren lassen?
Könnte mich, rein theoretisch, eine Steuernachzahlung treffen, wenn dann doch mal irgendwer (z.B. beim nächsten TÜV) den Fehler feststellt?
Und bitte keine Vermutungen oder Einschätzungen, die bin ich alle schon hypothetisch theoretisch durchgegangen,
mich interessiert vielmehr die rechtliche Grundlage zu diesem Verwaltungsakt.
In den vorigen Beiträgen wurde ja öfters über falsche Eintragungen im Fahrzeugschein bzw. -brief berichtet.
Nun mal angenommen, wieder natürlich rein theoretisch, ich bekomme eine falsche Eintragung im Feld "Hubraum",
und diese Eintragung wäre deutlich geringer als der eigentliche Hubraum.
Und daraufhin bekomme ich einen, wiederum nur theoretischen, Steuerbescheid, der, auf Grund der falschen Eintragung,
deutlich günstiger ist als er eigentlich sein müßte, jedoch so günstig, wie ich mir das schon immer gewünscht hätte.
Bin ich nun verpflichtet, die Angaben des Scheins zu prüfen? Muss ich Fehler erkennen und korrigieren lassen?
Könnte mich, rein theoretisch, eine Steuernachzahlung treffen, wenn dann doch mal irgendwer (z.B. beim nächsten TÜV) den Fehler feststellt?
Und bitte keine Vermutungen oder Einschätzungen, die bin ich alle schon hypothetisch theoretisch durchgegangen,
mich interessiert vielmehr die rechtliche Grundlage zu diesem Verwaltungsakt.