mit verlaub: du verkennst die lage.
Ich wollt's gerade sagen, Christoph.
die adam opel GmbH hat nur einen gesellschafter - GM. und der gesellschafter kann mit seiner GmbH machen, was er will. die geschäftsführer einer GmbH sind an die weisungen des/der gesellschafter gebunden und alles andere als frei in ihren entscheidungen. entweder, der/die geschäfstführer der adam opel GmbH machen das, was ihr gesellschafter beschlossen hat, oder sie verabschieden sich von ihrem geschäfstführerjob.
So weit richtig, sofern alles im Rahmen gelternder gesetze abläuft. Dazu zählen allerdings auch die in diesem Falle wohl primär relevanten Steuergesetze.
wenn jetzt also der alleingesellschafter einer GmbH sagt: "gib' die patente ab!", dann gibt die GmbH die patente ab. basta. im gegenzug hat die GmbH ja im wege der internen leistungsverrechnung auf dem papier etwas geld bekommen. ...
'etwas' ist immer sehr unschaft. Hier hat einfach eine Feststellung per Fremmdverglich statt zu finden. Sicher gibt es immer gewisse Spielräume. Aber unter dem Strich muss alles im Rahmen dessen bleiben, was unter fremden Dritten als Preis anzusetzen wäre.
...das ist nur nie geflossen, weil es (wiederum intern, solche konzerne haben ja ein ausgeklügelten system von geschäften mit sich selbst, bei denen nie geld fließt, nur zahlen hin- und hergeschoben werden) mit den neuen lizenzahlungen verrechnet wurde.
Das ist ja kein Problem. Denn dann bestehen interne Verbindlichkeiten von GM an Opel. Hier könnte man evtl. prüfen, ob ein Eigentumsvorbehalt durchzusetzen wäre. Dürfte sicher mangels klarer Verträge innerhalb des Konzerns alles recht unschaft sein.
das formale kriterium "GmbH" regelt nicht die macht- und entscheidungsverhältnisse zwischen geschäftsführer und gesellschafter.
Ist mir (als ehemaligem GF und Mitgesellschafter einer GmbH, welche wiederum eine zweite GmbH im Bestand hatte)durchaus klar.
und natürlich ist das nicht vergleichbar damit, ob metzgermeister schmitz seinen zum firmenvermögen zählenden benz an seinen sohn abtritt.
Sofern der Metzger eine EInzelfirma und keine GmbH führt, stimme ich Dir da voll zu.
vielmehr sähe das beispiel beim metzgermeister schmitz so aus: der metzgermeister besitzt beispielsweise eine metzgermeisterschmitz GmbH, die seine drei metzgereien betreibt. aus steuerlichen gründen (oder weshalb man sowas sonst macht) gründet der metzgermeister schmitz jetzt erst einmal eine metzgermeisterschmitzgammelfleisch GmbH, derein einziger zweck es ist, den gammelfleischseparator zu betreiben, den alle drei läden der metzgermeisterschmitz GmbH benutzen. die metzgermeisterschmitzgammelfleisch GmbH besitzt aber gar keinen gammelfleischseparator. darum kauft sie den schon vorhandenen gammelfleischseparator von der metzgermeisterschmitz GmbH. dafür wird irgendein kaufpreis vereinbart, der so kalkuliert ist, dass die metzgermeisterschmitz GmbH keinen gewinn und die metzgermeisterschmitzgammelfleisch GmbH steuerlich wirksame ausgaben (investitionen in betriebsausstattung) generiert. parallel dazu schließen die metzgermeisterschmitz GmbH und die metzgermeisterschmitzgammelfleisch GmbH einen vertrag ab, der regelt, wieviel die metzgermeisterschmitz GmbH künftig für die benutzung des gammelfleischseparators an die metzgermeisterschmitzgammelfleisch GmbH zahlen muss. man könnte jeden einzelne nutzungsvorgang abrechnen, aber das ist zu kompliziert. deswegen einigen sich die metzgermeisterschmitz GmbH und die metzgermeisterschmitzgammelfleisch GmbH auf eine pauschale: vier prozent vom verkaufspreis jeder fleischwurst und fünf prozent vom verkaufspreis jedes formfleischvorderschinkens gehen an die metzgermeisterschmitzgammelfleisch GmbH. und der preis, den die metzgermeisterschmitzgammelfleisch GmbH für den gammelfleischseparator an die metzgermeisterschmitz GmbH zahlen müsste, wird als vorauszahlung auf die nutzungspauschale verrechnet.
NunJa, wenn die 4 bzw. 5% in dem Bereich üblich sind, ist das alles völlig in Ordnung. Wenn sonst unter 'Fremden' aber entweder nur 2% oder aber sogar 10% berechnet werden, muss Freund Schmitzbei der Steuerprüfung schon überaus stichhaltige Argumente auf den Tisch liegen, warum hier derart abweichende Sätze atsächlich angemessen sind. Sonst kalkulieren die Damen und Herren selbst neu und berechnen dann aus ihren eigenen Zahlen die jeweiligen Gewinne bzw. Verluste der einzelnen Firmen.
Da ist es dann schon schlauer, für die Beteiligen Unternehmen auch mit verschioedenen Gesellschaftern (Ehepartnern werden gern gemeinsame Interessen unterstellt, damit wäre ein Schwager oder guter Freund die bessere Wahl) zu arbeiten.
komplett legal und unantastbar.
WENN der Drittvergleich klar geht, steht dies ausser Frage. Aber nur dann.
In jedem Falle sollten jetzt schnellstmöglich alle die Pantente in irgend einer Form betreffenden Verträge, aber auch Gesellschafterbeschlüsse u,ä. haarklein durchgesehen werden. Denn im zweifel könnte hieran das wirtschaftliche (Über)Leben von Opel hängen.