Es gibt ja auch in Deutschland immer noch Spezialisten die denken, durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft wäre man vor jeglicher persönlicher Haftung geschützt.
Und da unterscheiden sich wieder mal Theorie und Praxis!
Theoretisch bist Du über die Geschäftsführerhaftung voll mit dabei, wenn Du auch nur den kleinsten Fehler machst, praktisch trifft das aber nur kleine Unternehmen oder wieviele Beispiele von richtig großen Unternehmenspleiten fallen Dir jetzt ein, wo die Geschäftsleitung verknackt wurde?
Das richtig Perverse in Deutschland ist daran, dass man die GF-Haftung sogar versichern kann, die meisten Vorstände von größeren Unternehmen tun das und lassen die Prämien dafür dann noch von der Firma zahlen. Zu der Geschäftsführerhaftpflicht auf der zivilrechtlichen Seite gibt es dann noch den Geschäftsführerrechtschutz für die strafrechtliche Seite, womit dann eine ganze Armada an Staranwälten und Gutachtern kostenlos zur Verfügung steht.
Da musst Du schon Dinger drehen wie Flowtex oder Schneider, dass Du Dich da nichtmehr rausziehen kannst, selbst Arcandor oder Nürburgring reichen da noch nicht!
Das System dahinter dahinter ist doch auch ganz einfach und war z.B. bei Schneider für jeden frei ersichtlich: Diejenigen, die Dich mit stichhaltigen Beweisen so ans Messer liefern können, dass Dich da auch Deine Staranwalt-Armada nichtmehr rausgezogen bekommt, sind genau die, die Deine faulen Eier abgenickt haben, obwohl ihnen hätte klar sein müssen, dass das niemals gutgehen kann und die wären dann mit fällig. Kommst Du dagegen durch mit der Nummer, war die Pleite von Rechts wegen nicht vorhersehbar und damit sind dann auch Abnicker aus dem Schneider.