SAAB, Opel und wie's weitergeht... / Muller/NEVS reloaded

Nochmal kurz zu den gelben Birnchen:
Für die Schweizer Fraktion hier könnt ihr euch selber hier unter 21) 22) und 23)
ein Bild machen. Büsst euch dann damit ein deutscher cop, wäre dass eine
grobe Missachtung unseres Gesetzes. Ich würde seine Busse dann nicht bezahlen.

Jetzt wo alle in der blödunion schon pleite sind, glaubt mir, die werden sich viele
neue Schikanen einfallen lassen wie die Autofahrer weiter abgezockt werden können!
Neuestes Beispiel aus F: Ein Alkholtester MUSS mitgeführt werden. Der Staat spart
dabei die Unkosten dafür und die bequemen cops können dich dafür auch noch büssen :evil:
hast du keinen dabei.
Was soll jetzt der blödsinn?!! Die sollten mal richtig arbeiten! Ich werde einige Länder ab
heute meiden.

Wer denkt dass jetzt unter nevs weniger heisse Luft als wie vorher unter VM
rauskommt, glaubt doch ans christkind. :redface:

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Einen Satz original gelbe aus F H4 habe ich noch:smile: Die gebe ich aber nicht her auch wenn H4 nicht in meinen 9k passt, ist doch H7, oder?


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Sicher? Wurde das nicht durch eine EU Verordnung geändert? Geduldet wird gelb in F wohl noch, aber ist es wirklich noch richtig erlaubt?

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Bis hierhin 100% Zustimmung. Wenn im Winter aber so dichter Schneefall ist, dass die Sichtweite kaum weiter ist als bei starkem Nebel, mache ich die NSL an, egal was laut Gesetz erlaubt oder verboten ist. Ich habe keine Lust, dass mir der Hintermann/frau auffährt weil er/sie nichts mehr sieht.

GENAU. Mir ist als gäbe es wegen der Nebelschlussleuchten ein BG-Urteil, wo diese 50 Meter
gekippt wurden.

Für die Fanzosen würde mich das doch sehr wundern. Die hatten fast 60 jahre lang gelbe Lampen,
und von heute auf morgen sind die plötzlich verboten??! :confused: Ausser die kriechen dem blödsinn aus Brüssel
auch so weit in den Arsch wie unsere nördlichen Nachbarn. Was mich noch mehr wundern würde. Habe
bei meinem letzten Trip nach Montpellier noch einige ältere Wagen mit gelb gesehen. Aber schon mit
weissen Schildern.

H3/7 sollte passen.
 
... Wenn im Winter aber so dichter Schneefall ist, dass die Sichtweite kaum weiter ist als bei starkem Nebel, mache ich die NSL an, egal was laut Gesetz erlaubt oder verboten ist. Ich habe keine Lust, dass mir der Hintermann/frau auffährt weil er/sie nichts mehr sieht.

Genau das ist der Grund, weshalb man als Hintermann/frau nix sieht - mach Deine Nebellampe gefälligst aus :mad:
 
Das im Kofferraum-Parken überlass ich anderen - Du verwechselst da etwas ;-)
 
Ihr habt beide recht. Zuerst NSL an, aber wenn einer sich anschließt abschalten.
 
Nochmal zum Thema gelbes Licht und so: Grundsätzlich gilt, dass unsere Autos den Vorschriften des jeweiligen Zulassungslandes unterliegen.
Lediglich behindernde oder gefährdende Dinge (z.B. Abblendlicht bei Links-/Rechtsverkehr) müssen entsprechend korrigiert werden.

Lustiges Beispiel hierzu:
Ich lebte damals in Portugal, hatte portugiesische Kennzeichen an meinem SAAB 900 Turbo 16S. In Deutschland geriet ich dann in eine Routinekontrolle:
"Verbandkasten und Warndreieck" bitte schallte es mit gleich nach dem Anhalten durch das Fenster in den Wagen.
"Bauch' ich nich'..." war meine ebenso knappe Antwort.
"Natürlich brauchen Sie das, das ist vorgeschrieben" leicht erregt und sichtlich erbost kam es seitens des Uniformierten.
"Nein, muss ich nicht dabei haben".
"Natürlich müssen Sie, das steht in der StVO (Anm.: Straßenverkehrsordnung)" kam sofort die Antwort mit erregter Stimme....
"Das stimmt so nicht: Die StVO enthält die Verkehrsregeln, wie ich mich zu verhalten habe. Das, was Sie sicherlich meinen, steht in der StVZO, der Straßenverkehrszulassungsordnung" gab ich mich im mittlerweile aktivierten Klugscheissmodus.
"Dann eben in der StVZO - auf jeden Fall müssen Sie's dabei haben!" mittlerweile leicht rötlich anlaufend und lauter werdend.
"Eben nicht: Mein Wagen ist in Portugal zugelassen, somit unterliege ich der dortigen StVZO und die beinhaltet nicht, dass ich diese Dinge mitführen muss!"
Es folgten ein paar Worte, die ich nicht verstanden habe, da er sich zu seinem Kollegen umdrehte.
"Aber ich hab's trotzdem dabei, wollen Sie sehen...." - das war dann wohl genau der Spruch, der zuviel war. Nun wollten sie alles sehen :rolleyes:.

Aber das war's mir wert - ich hatte meinen Spaß! :biggrin:
Besonders das Bild der Gesichter, beim Versuch die bunten Zulassungspapiere aus Portugal irgendwie deuten zu können, bleibt unvergesslich.
 
Hallo,

wie passt es dann aber zusammen, dass man ab 1. Juli in Frankreich die Alkoholteströhrchen dabei haben muss, ebenso Warnwesten in vielen Ländern? Es ist kein Problem, das im Auto mitzuführen, aber gibt es einen Rechtsanspruch seitens der dortigen Behörden? Abgesehen davon lege ich mich gern mit deutschen Uniformträgern an, denn ich weiß, wie ich mit denen umgehen muss. Aber ich würde es in Frankreich nicht probieren. Ein Bekannter wurde wegen zu schneller Fahrt gestoppt. Im Porsche. Das war den Burschen ohnehin schon Provokation genug. Aber wer hat heute noch viel Bargeld bei sich? Er fragte: "Kann ich mit meiner Master gold bezahlen?" Er wanderte samt Beifahrer erst mal in die Zelle und erst am nächsten Morgen durfte er telefonieren. Es musste jemand mit dem Geld kommen, sonst hätten die das Auto nicht herausgegeben. Also Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei und gerade in südlichen oder ehemaligen Ostblockländern ziemlich problematisch.
 
...

Aber das war's mir wert - ich hatte meinen Spaß! :biggrin:
Besonders das Bild der Gesichter, beim Versuch die bunten Zulassungspapiere aus Portugal irgendwie deuten zu können, bleibt unvergesslich.


Ein ganz spezieller Sinn für Humor :rolleyes:
 
Hi Ziehmy, die Uniformierten kann ich verstehen...aber was mich ärgert: wenn wir Deutsche z.B. nach Italien reisen MÜSSEN wir eine Warnweste dabei haben und wenn wir unsere Fährräder am Heck trasportieren auch noch ein rot/weißes Blech dranmachen...ist das nun in Italien in der italienischen SvO geschrieben? oder ist das eine Vorgabe für alle Autos auf italienischen Straßen?

Vernünftig wäre in Deutschland zu fordern, dass alle Autos ein Warndreieck und ein Verbandskansten dabei haben...wenn dem nicht so ist, dann haben wir in Deutschland wieder Mal die Scheuklappen auf...


ERGÄNZUNG:

Quelle ADAC:
[h=2]Daran sollten Sie denken![/h][h=3]-Was bei Reisen in andere Länder im Auto sein muss-[/h]

Bei den Ausrüstungs- vorschriften gelten grds. die Gesetze und Bestimmungen des EU-Landes, in dem das Kfz zugelassen ist. Das bedeutet, dass deutsche Kraftfahrzeuge lediglich mit Warndreieck und Verbandskasten ausgerüstet sein müssen.

Davon zu unterscheiden sind Verhaltensvorschriften. Hier gelten die Gesetze des betreffenden Staates auch für ausländische Kraftfahrer und in der EU zugelassene Fahrzeuge.
Die Abgrenzung, was nun unter Ausrüstungs- und Verhaltensvorschrift fällt, ist bisweilen kompliziert und z.T. auch für Juristen nicht eindeutig zu beantworten.

Darauf sollten Sie achten!

Bulgarien
:
Warnweste, Reservekanister verboten
Frankreich: Warnweste, Alkoholtestset (ab 01.07.12), Reservekanister max. 10 l
Großbritannien/Irland:
Klebestreifen für Abblendlicht bei links gesteuerten Kraftfahrzeugen (Blendwirkung wegen Rechtsverkehr), Reservekanister verboten auf Fährschiffen
Italien:
Rot-weiße Warntafel bei überstehender Ladung, Warnweste, Reservekanister mit max. 10 l
Kroatien:
Warnweste, Reservekanister verboten, Ersatzglühlampen
Österreich:
Warnweste, Reservekanister max. 10 l, Motorradfahrer: Kleiner Verbandskasten
Polen:
Reservekanister max. 20 l, kein Feuerlöscher für deutsche Pkw
Schweiz:
Reservekanister max. 25 l
Spanien:
Warnweste, Reservekanister max. 10 l, kein zweites Warndreieck, keine Reserveglühlampen, Rot-weiße Warntafel für überstehende Ladung
Slowakei: Warnweste, Reservekanister max. 20 l
Slowenien: Warnweste, Reservekanister max. 10 l
Tschechien: Warnweste, Reservekanister max. 10 l
Türkei: Grüne Versicherungskarte, zweites Warndreieck, Reservekanister max. 25 l, Feuerlöscher
Zypern: Warnweste, Reservekanister verboten (zumindest auf Fährschiffen)
 
Tja.... so ist das leider. In Dänemark mussten ja so gar bei allen Oldie die Seitenblinker nachgerüstet werden, wobei es teilweise leider zu sehr häßlichen Lösungen kam.
Trotzdem darf ich mit einem in D zugelassenen Auto dort auch ohne Seitenblinker fahren......
 
...
Frankreich: Warnweste, Alkoholtestset (ab 01.07.12), Reservekanister max. 10 l
Großbritannien/Irland:
Klebestreifen für Abblendlicht bei links gesteuerten Kraftfahrzeugen (Blendwirkung wegen Rechtsverkehr), Reservekanister verboten auf Fährschiffen
Italien:
Rot-weiße Warntafel bei überstehender Ladung, Warnweste, Reservekanister mit max. 10 l
...
Heißt "Reservekanister mit max. 10 l", daß ich einen dabei haben muss, der aber max. 10 l haben darf,
oder heißt es nur, daß der (freiwillig) mitgeführte Kanister max. 10 l haben darf?
...
 
ich verstehe dass so, dass du auf jeden Fall einen Benzinkanister dabei haben MUSST. Der darf max. 10 l haben...
also Theoretisch reicht auch ein "Resrvekanister" mir 1,5 l Benzin...Das würde auf jeden Fall die Vorgabe erfüllen...;))

und...ich glaube nicht dass das "freiwillig" ist...es ist eine Vorgabe!
 
Bedeutet das dann, dass wenn ich mit dem Auto nach Spanien fahre, ich keine Reserverglühlampen dabei haben darf, und ein 2. Warndreieck mich in den Knast bringt???
 
Reservekanister ist ein "darf" mit max. 10 ltr., das hat unter anderem mit den STEUERN und ABGABEN zu tun (entfernt auch noch mit Sicherheit)

es würde sich sonst für viele Italiener lohnen, bei ca. 50 ct. Differenz pro liter mit vielen, vielen Reservekanistern Grenzverkehr zu betreiben.
 
Diese Liste verwirrt mehr als sie nützt. In diversen südlichen Ländern sind Reservekanister verboten, weil im Hochsommer im Kofferraum eines Autos Temperaturen herrschen, wo die explodieren könnten. Wer in den Süden fährt, sollte explosionssichere Spezialkanister nehmen. Die sind aus Metall und mit einer Art Schwamm gefüllt, der aber nur 4% des Volumens verbraucht. Da sich im Schwamm keine Gase bilden können, ist die Gefahr gebannt. Der normale Kanister kann sich fast zur Kugel aufblähen und evtl. platzen. dann ist der Kofferraum mit Benzingasen gefüllt und der kleinste Funke (z.B. von der Heckleuchte) reicht und wummmm!!!

Natürlich darf man Ersatzlampen mitnehmen. Es sollte wohl damit ausgedrückt werden, dass die spanische Polizei die von Ausländern nicht verlangen kann. Insgesamt sehr unprofessionell, diese Liste. Wäre doch ganz einfach mit drei Spalten: MUSS - KANN - DARF NICHT

Gruß Frank
 
Das finde ich diskriminierend, dass wir in Polen einen Feuerlöscher dabeihaben müssen, während die, die deutsche Marken fahren, keinen brauchen.
Vielleicht werden ja auch deshalb bevorzugt deutsche Autos bei uns geklaut :rolleyes:

Ach, da fällt mir einer ein:
Kennt ihr den Unterschied zwischen deutschen, schwedischen und polnischen Autos?
Die deutschen Autos bestehen aus Krupp-Stahl,

die schwedischen aus Schwedenstahl

und die polnischen aus Dieb-Stahl....

Mann, sind wir hier OT....
 
Klingt so als müssten Fahrer deutscher Fabrikate keinen Feuerlöscher dabei haben.:biggrin:
Neulich hat mich ein Kunde gefragt, bevor er mit seinem neuem Auto (ein deutsches Fabrikat:biggrin:), richtung Polen fuhr ob ich ihm einen Feuerlöscher für das FZG. geben könnte. Als ich darauf antwortete das wir keine haben, wollte er mir nicht glauben das man in Deutschland keinen Feuerlöscher mit sich führen muss.
Danach wollte er einen unserer Wandfeuerlöscher mitnehmen, fand ich witzig, er meinte es ernst :smile:
Die Polen halt ... hat sich dann im Baumarkt einen Minifeuerlöscher gekauft :smile:
 
[h=2]"Neue Visionen[/h]
Sorry Jungs, wenn ich mal wieder zu Saab komme."

Danke, Tina, daß wenigstens ab und zu etwas zu Saab hier zu finden ist. Gelbe Glühbirnchen interessieren mich nicht so arg .....


 
Wenn die Visionen gestorben sind, bleiben immerhin Diskussionen über gelbe Birnchen. Wie wäre es denn mit rosa Birnchen? Dann muss man nachts keine rosa Brille tragen.
 
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