Und davon ab, dass ein Spurwechsel von der rechten Spur, für ein auf die BAB auffahrendes Fahrzeug, wie gesagt ohnehin nur dann erlaubt ist
Wir können erst einmal davon ausgehen, dass 98% aller LKW-Überholvorgänge auf den BABs ohnehin Verstöße gegen die STVO darstellen:§ 5 Abs. 2 Satz 2
Und nun überlegen wir mal, wie lange die Überholerei bei solch einem Elefantenrennen im Schnitt dauert. Bei einem delta-v von 3 km/h (wenn wir die o.g. Werte der Begrenzer nehmen ja einem sehr realistischen, eher schon zu hohen, Wert) bedarf es für 50 m (beide Fahrzeuglängen und minimalster [!!!] Abstand davor und danach) jedoch bereits 60 s. Schauen wir dazu einmal hier:
https://www.deubner-recht.de/news/v...digkeit-beim-ueberholen-auf-der-autobahn.html
Vor allem ist diese Überholerei völlig sinnlos! Wenn der LKW also z.B. direkt am Beginn seiner max . 4,5h mit 90 km/h einen Kollegen mit 87 km/h überholt, kommt er (im Idealfalle) 405 km weit. Beim Kollegen sind es 391,5 km. Das sind 13,5 km, bzw. 9 Minuten. Dies aber nur, wenn, wie gesagt, der Idealfall eintritt, dass direkt zu Beginn der Fahrzeit überholt wird und danach kein einziger weiterer LKW mit <90 km/h davor fährt. Unter dem Strich ist es somit absoluter Blödsinn, welcher im schlechteren Falle im sich aufbauenen PKW-Stau sehr gefährlich werden kann, und im besten Falle dann halt 5 oder 10 oder 20 oder noch mehr PKW-Fahrer jeden für sich Zeit kostet. Nur leider wird auch dies eben, sicher auch mangels praktikabler Kontrolle, in der Praxis kaum als OWi geahndet.
Wenn wir es schon so Technisch sehen: Du Gehst davon aus, dass der Kollege auch exakt die 87km/h fährt.
Um mal ein bisschen Realität in die Sache zu bringen: es gibt in meiner Zunft auch Schwachköpfe, die zu blöde sind ihr Tempo zu halten. Ich erlebe nicht selten, dass der Vorausfahrende LKW 88 fährt (was für mich persönlich kein Grund zum überholen ist) plötzlich wird er langsamer, gerne auch mal 78 km/h nur um dann 10 Sekunden später wieder auf 87 hoch zu gehen. Ich verspreche es euch, nach dem 2ten schert Ihr aus und überholt ihn! Nicht weil ihr umbedingt schnellerals er sein wollt, sondern weil es euch nervt, ständig von so einem ausgebremst zu werden. mir geht es beim überholen auch nicht um irgendeine Zeitersparnis, Zeit habe ich genug!!! Ich hab Termin, wenn ich da bin, nicht wenn der Disponent das gerne hätte. Aber überhole ich nicht, ziehen eben 5 meiner kollegen raus, die Ich schlussendlich dann noch mit 3 metern abstand vor mir rein lassen "darf", Ergo: Gefährliche Situation!
Mal ganz ab von der Diskussion, dass man da natürlich so nett ist, nach Möglichkeit (!!!) natürlich gern jemanden rein zu lassen, so rechtfertigt dies nach meiner Kenntnis der STVO nicht, den nachfolgenden Verkehr zu behindern.
Die "weeeeeeeeeeeit weg bestimmt 2, 300 meter" sind, wenn wir jetzt mal die untere Kante mit 200m und eine recht zügige Geschwindigkeit von 240 nehmen, gerade einmal 3s (in Worten: drei Sekunden!). Gut wir rechnen nur mit delta-v, und dabei mit 160 - dann landen wir aber auch nur bei immer noch sehr mageren 5s. Und selbst wenn man nur mit 200 im Tempomanten angetrudelt kommt, und der LKW meinetwegen 90 läuft, haben wir immer noch ein Delta von 110, welches für 200m gerade einmal 6,5s benötigt. Das die Geschichte mit dem 'Austrudeln' dabei wohl nur ein sehr schlechter Witz sein kann, sollte jedem klar sein.
Das sieht die STVO, wiederum meines Wissens, anders. Vor jedem Spurwechsel ist sicherzustellen, dass damit kein bereits auf der Zielspur befindliches Fahrzeug behindert wird. Ob dort ein WasAuchImmer mit 300 angerauscht kommt, spielt dabei wohl keine echte Rolle.
AchJa: aus STVO § 7
Und wenn man nicht sicher einschätzen kann, ob der PKW von hinten mit 120 oder 240 ankommt, kann man eine Gefährdung nun mal nicht wirklich ausschließen. Und damit verbietet sich, bei Einhaltung der STVO, in diesem Moment jeglicher Spurwechsel grundsätzlich.
Ich freue mich noch immer auf deine Antwort, WOHER ich wissen soll, wie Schnell der PKW IST! Wenn ich deiner schön geschriebenen, aber Unpraktikablen Lösung aus den 60er Jahren folge: Gewinnt nämlich der Verkehrsteilnehmer, bzw DIE Verkehrsteilnehmer, die gerade auf der Autobahn sind: Da LKW Fahrer meistens vor LKW fahrern mit der Arbeit bzw dem Fahren beginnen heißt dies im Umkehrschluss, dass 98% Aller Verkehrsteilnehmer nur auf die Linke Spur kommen konnten, weil sie zuvor schon Regelwidrig auf die BAB aufgefahren sind. An Jeder Autobahnauffahrt hab ich immer 2-3 Lustige Verkehrsteilnehmer, die sich durch meinen Sicherheitsabstand nach links bewegen wollen, was in diesem falle nicht Stvo konform ist!!!
Fakt ist, dass ich mitunter überholen MUSS! Beispiele hierfür sind viel langsamere LKW, Schwertransporte, Steigungen.... Es gibt aber eben auch einige Spurwechsel, welche keinen überholvorgang darstellen. Beispiel ist in diesem Fall eine Gefahrenlage. Beispiele gibts Sicherlich genug: Personen am Fahrbahnrand, Gegenstände auf der Fahrbahn, Unfallfahrzeuge, Schlecht Stehende Pannenfahrzeuge usw usw.
Davon gibt es SEHR Viele. und Bisher bin ich in KEINEN reingefahren, weil ich eben, wenn möglich platz mache. und wenn da die Lücke ist, dann muss eben der PKW Fahrer Bremsen. Ich mach mir da doch keinen Spaß draus!!!! Ich bin Selbst PKW Fahrer und kenne deshalb beide Seiten. Evtl habe ich nur Gelernt, die "schlechtere" seite Besser zu Verstehen.
DIe Regularien für den Ordnungsgemäßen Straßenverkehr besagen übrigens auch, dass das Fahren auf Sicht erfolgt und das Tempo ggfs angepasst werden muss. Das nette Weiße schild mit den Grauen Streifen IST UND BLEIBT KEIN FREIFAHRTSCHEIN! Und Generell Sind Verkehrsteilnehmer dann zu schnell, wenn sie das Gesamtbild nicht überblicken können. Und das Heißt: Wenn rechts eine Riesen kolonne die dicht an dicht fährt, sehe ich nicht was Rechts auf evtl dem Standstreifen Los Ist. und das wiederum zwingt mich als Mündigen Fahrzeugführer mein Tempo zu veringern. Eine Vorfahrt Gibts auf der Autobahn nicht für "Schneller"!
Achja: Nehm mal bitte die Richtgeschwindigkeit in deine Rechnung rein. Ich denke, das sollte genug zeit sein um gemütlich vom Gas zu gehen. Wie gesagt ich habe keine Glaskugel mit der ich den Tachowert des herannahenden sehen kann. und unabhängig davon habe ich auch das Recht zu überholen. so einfach ist das.