StVZO... Seitenlicht zulässig oder nicht
Hallo Kevin,
so schön wie auf den Bildern zu sehen und mit 21 W auch schön helle... aber leider nicht zulässig.
weil: kein "Standlicht" - zu hell
weil: keine Seitenmarkierung - zu hell und falsche Farbe
weil: kein Tagfahrlicht - Hell genug, aber auch zur Seite abstrahlend
weil: kein Kurvenlicht - beide Seiten gleichzeitig - komische Kurve :D
Die Vergleiche mit alten Volvos oder Yapsen hinken etwas, die hatten da nicht wirklich helle Birnen drin und liefen unter "Standlicht" oder Umrissleuchten, weil die Hauptscheinwerfer relativ weit von der Umrisskante des Fahrzeuges weggerückt waren.
Aber ich glaube, wenn Du beim TüFF wieder rückbaust, interessiert es in den zwei Jahren dazwischen nicht wirklich jemanden... aber wie WVN schon sagte: nicht zulässig!!!
Mängelkarte und ein paar ois in die Landeskasse wären die Folgen. Nagel mich nicht auf §§ fest, da müsste ich nachschauen.
Gruß Thomas