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Auf meinem 93er CV sind beim Kauf Sommerreifen zweier Dimensionen dabei gewesen: 195/65 und 205/65. Im Fahrzeugbrief sind allerdings nur 195/65 neben den 185/65 eingetragen.

 

Fragen:

 

1) Dürfen beide Dimensionen zusammen montiert werden, wenn sie eingetragen wären ? 195 vorn, 205 hinten ?

 

2) In meinem Fall dann allerdings eigentlich wohl nicht - oder ?

Von den og. Größen ist nur der 185-er möglich. Darüber hinaus kommt 195-60-R 15 H in Betracht, der 195-65-er ist ein Irrtum vom Amt. Die Reifen, die Du zum Auto hast, gehen alle nicht.

alle 4 Reifen müssen gesetzlich gleiche Grösse ausweisen

 

Richtig Marbo,

zudem müssen gesetzlich alle 4-Reifen gleicher Grösse montiert werden!

Wenn Sommerreifen, dann müssen sie zwingend die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges abdecken! In Deinem Fall vermutlich H (bis 210km/h). Bei Winterreifen ist der Geschwindikeits-Index kein Thema.

Gruss Gi.Pi.

205/55 15" gehen auch noch, aber nur auf 6" felgen und mit federwegsbegrenzern...
Richtig, war aber nicht die Frage. Und das muß meistens eingetragen werden.
... zudem müssen gesetzlich alle 4-Reifen gleicher Grösse montiert werden!
Also sorry, aber das sieht bei vielen Fahrzeugen schon ab Werk anders aus. Und damit meine ich jetzt nicht nur Trecker, sondern ganz normale PKWs (natürgemäß meist Hecktriebler).

Wo also bitte steht das geschrieben und unter welchen Umständen soll dies gelten?

Oder bezog sich dies Deinerseits nur auf den 900er?

Nein nicht bei vielen, nur bei einigen Besonderen Fz.

 

Also sorry, aber das sieht bei vielen Fahrzeugen schon ab Werk anders aus. Und damit meine ich jetzt nicht nur Trecker, sondern ganz normale PKWs (natürgemäß meist Hecktriebler).

Wo also bitte steht das geschrieben und unter welchen Umständen soll dies gelten?

Oder bezog sich dies Deinerseits nur auf den 900er?

 

Jawohl René,

diese Mischbreifungen der VA + HA gibt's auch auf einige vorallem sportlicheren Fahrzeugen und dies immer vermehrt (wie klassisches Beispiel Porsche und ausnahmen wie BMW-M3 od.M5 usw.), aber dies wird ausdrücklich in den Fahrzeugpapieren vermerkt (jedenfalls bei uns in der Schweiz, geschweige nicht in Deutschland)! Also sind diese schon Ausnahmen die ab Werk bewusst so ausgerüstet werden! Alle andern wie auch unsere Saab's müssen aus Sicherheitsgründen alle viere gleicher Grösse ausgerüste haben, ansonsten gibt's bei den "Fahrzeugprüfern" Ärger!

Gi.Pi.

im prinzip ist der dreh- und angelpunkt die abstimmung der bremsen... bei golf polo und co ja auch sehr beliebt, trotz frontantrieb und fraglich sportlicher leistung :rolleyes:

In Deutschland doch ein wenig anders

 

Jawohl René,

diese Mischbreifungen der VA + HA gibt's auch auf einige vorallem sportlicheren Fahrzeugen und dies immer vermehrt (wie klassisches Beispiel Porsche und ausnahmen wie BMW-M3 od.M5 usw.), aber dies wird ausdrücklich in den Fahrzeugpapieren vermerkt (jedenfalls bei uns in der Schweiz, geschweige nicht in Deutschland)! Also sind diese schon Ausnahmen die ab Werk bewusst so ausgerüstet werden! Alle andern wie auch unsere Saab's müssen aus Sicherheitsgründen alle viere gleicher Grösse ausgerüste haben, ansonsten gibt's bei den "Fahrzeugprüfern" Ärger!

Gi.Pi.

 

Jetzt muss ich leider auch mal meinen Senf dazgeben:

 

Selbstverständlich ist es grundsätzlich möglich und zulässig in Deutschland, Mischbereifung auf Fahrzeugen zu montieren. Dies muss lediglich in der Fahrzeug-ABE bzw. dem Teilegutachten/ der ABE der Räder vermerkt sein.

 

Das gilt selbstverständlich auch für Saab-Sonderräder, so lange die o.g. Bedingungen erfüllt sind.

 

Worauf es bei solchen Mischbereifungen ankommt, ist das der Abrollumfang der Reifen gleich, bzw. in engen Grenzen (Abweichung 2%) annähernd gleich ist. Wenn das nicht gewährleistet ist, funktionieren Fahrsicherheitssysteme wie ABS/ ESP bzw. komfortsteigernde Systeme wie Geschwindigkeitsregelanlagen (so sie auf die Geschwindigkeit, generiert aus den Signalen der ABS-Sensoren, angewiesen sind) nicht oder nicht korrekt.

 

Jetzt noch ein Beispiel (weils es vor meiner Tür steht): Mercedes-Benz C-Klasse (W203) mit Sportpaket hat an der VA 225/45 R17 W auf 7,5J x 17 sowie an der HA 245/40 R17 W auf 8,5J x 17 (alles direkt vom Werk). Kein Sportwagen, sondern ein Kombi mit kleinem 4-Zylinder Kompressor-Motor.

 

MfG

 

Jetzt noch ein Beispiel (weils es vor meiner Tür steht): Mercedes-Benz C-Klasse (W203) mit Sportpaket hat an der VA 225/45 R17 W auf 7,5J x 17 sowie an der HA 245/40 R17 W auf 8,5J x 17 (alles direkt vom Werk). Kein Sportwagen, sondern ein Kombi mit kleinem 4-Zylinder Kompressor-Motor.

 

MfG

 

Fährst Du nebenher Taxi? :redface:

@aero270

 

Soviel ich weiss (ich muss es auch wissen, hab bei denen ja mein Handwerk gelernt), vertraut auch Mercedes bei den Dieselfahrzeugen auf die Turboaufladung. Bei dem Fahrzeug vor der Tür handelt es sich aber um einen Kompressor, der bei Mercedes (bisher) nur an Otto-Motoren verbaut wurde und wird.

 

Um auf Deine Frage zurückzukommen: Nein, Taxi fahre ich nur Sonntag früh (und dann meist hinten :cool: ).

 

MfG

Um auf Deine Frage zurückzukommen: Nein, Taxi fahre ich nur Sonntag früh (und dann meist hinten :cool: ).

 

MfG

 

wofür dann den mercedes? :biggrin:

:idea: Jetzt hab ichs auch geschnallt. Hoffe, ich werde dafür nicht geächtet...
Doch, natürlich. Was dachtest Du denn ?! :eek:
auf ihn mit gebrüll :rolleyes:

He!*

 

 

 

 

*Ich hasse diese Mindestzeichenmenge.

  • Autor
Von den og. Größen ist nur der 185-er möglich. Darüber hinaus kommt 195-60-R 15 H in Betracht, der 195-65-er ist ein Irrtum vom Amt. Die Reifen, die Du zum Auto hast, gehen alle nicht.

 

Recht haste: Sind auch 195-60-R 15 H vorne drauf und 205-60-R 15 H hinten. Habe mich verguckt ...

 

Im Fahrzeugschein sind allerdings nur 185er eingetragen, obwohl im Fahrzeugbrief (im alten, im neuen ist sowas nicht mehr drin) auch die 195er drin waren. Wie kommt das ? Beim Ausstellen des Scheines vergessen ? Habe selber nicht drauf geachtet ...

 

Sind beides Fulda Reifen und machen einen höllischen Lärm im Abrollgeräusch - Reifendruck ist auf 2,4 vorne, 2,5 hinten gepumpt.

 

Da heißt es wohl jetzt "nur nicht in die Mausefalle geraten".

Im Fahrzeugschein sind allerdings nur 185er eingetragen, obwohl im Fahrzeugbrief (im alten, im neuen ist sowas nicht mehr drin) auch die 195er drin waren. Wie kommt das ? Beim Ausstellen des Scheines vergessen ? Habe selber nicht drauf geachtet ...
Was soll ich sagen... ? Suche benutzen ?!

/To

  • Autor
Was soll ich sagen... ? Suche benutzen ?!

/To

 

Oh danke großer Meister - solche Antworten sollten eigentlich mit einem negativen Danke belegt werden können ...

"...Abweichungen von der für den Fahrzeugtyp einstmals von der KBA erteilten Bescheinigung bezüglich Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex müssen im Fahrzeugschein nicht explizit aufgeführt sein, soweit die Werte nicht unterschritten werden oder eine bauartbedingte Beeinträchtigung des Freilaufs der Räder oder des Radstandes vorliegen..."
  • Autor
"...Abweichungen von der für den Fahrzeugtyp einstmals von der KBA erteilten Bescheinigung bezüglich Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex müssen im Fahrzeugschein nicht explizit aufgeführt sein, soweit die Werte nicht unterschritten werden oder eine bauartbedingte Beeinträchtigung des Freilaufs der Räder oder des Radstandes vorliegen..."

 

Das ist doch mal eine Antwort !! Wo ist das Zitat entnommen ?

 

Habe gestern dennoch eine Anfrage beim TÜV Nord gestartet (nachdem ich diesen Tipp mit der Suche gefunden hatte, wie viele andere Hinweise auch ...).

...findest du bei den durch die Neuauflage der Fahrzeugscheine vs. Briefe gegebenen Gesetzestexten. Ist ja anscheinend auch logisch *ohne Gewähr*

 

Bedeutet aber im Endeffekt: bei Streitigkeiten musst DU nachweisen, das entsprechende Freigabe IRGENDWANN PER GUTACHTEN FÜR DEINEN WAGENTYP vorlag. Nur die Udl's vor Ort können Dir eben nicht, wenn der montierte Reifen in deinem Fahrzeugschein nicht explizit eingetragen ist.

Habe gestern dennoch eine Anfrage beim TÜV Nord gestartet (nachdem ich diesen Tipp mit der Suche gefunden hatte, wie viele andere Hinweise auch ...).

 

danke targa...

Oh danke großer Meister - solche Antworten sollten eigentlich mit einem negativen Danke belegt werden können ...

 

Ich bitte Dich, das ist wirklich ein alter Hut...

Bedeutet aber im Endeffekt: bei Streitigkeiten musst DU nachweisen, das entsprechende Freigabe IRGENDWANN PER GUTACHTEN FÜR DEINEN WAGENTYP vorlag.

 

Meint das auch die Einzelabnahme einer Rad-Reifen-Kombination an einem vergleichbaren Fahrzeug (im Klartext: Wie hier immer wieder zu lesen ist, kann 205/50 auf 16" nur per Einzelabnahme eingetragen werden. Wenn ich's nun aber recht verstehe, muß ich die Eintragung evtl. gar nicht haben, sondern im Streitfalle nur nachweisen können, dass ein solches (Einzel-)Gutachten für ein Fahrzeug meines Wagentyps einmal erstellt wurde? :redface: ??)

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