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Veröffentlicht

Vorgeschichte:

Anfang des Jahres erfolgte die Kontrolle der TÜV-Plaketten auf unseren Fahrzeugen. März, April und Juni - O.K.

Am 31. März, einem sonnigen Samstag fiel es mir dann wieder ein - also nochmals der Blick auf die Plaketten: Aha, der Anhänger muss im März hin!

Dann nochmal der prüfende Blick auf den 9-3. O.K. er muss im April!

Dann können ja beide gemeinsam Anfang April zum TÜV....

 

Aber Moment!!!!! Warum haben die Plaketten eine unterschiedliche Farbe?!??!?! - Verdammt! Der Anhänger muss im März 2006 hin :frown: :rolleyes: .

 

Erkundigungen:

Bekanntlich wird zurückdatiert. Das bedeutet, es gibt nun keine frischen 2 Jahre HU, sondern nur bis März 2008, so wie die eigentliche Fälligkeit.

Nach Aussage des TÜV würde sich daran auch nichts ändern, wenn ich noch weitere 11 Monate überziehe!

Das müsse ich 2x Prüfgebühr bezahlen, um 2 Jahre HU zu bekommen!!?!?!?

 

Das finde ich frech! Es ist doch eine Prüfgebühr für die Durchführung einer Prüfung - dann will ich auch, dass der Prüfer das Fahrzeug wirklich 2x überprüft! Ob ich dann drauf bestehen kann:confused: :biggrin: ?????

Ob er mich dann bedroht und vom Hof jagt?

Wird er mit seinem kleinen Hämmerchen nach mir werfen?

 

Welche Erfahrungen habt Ihr zu diesem Thema?

Das müsse ich 2x Prüfgebühr bezahlen, um 2 Jahre HU zu bekommen!!?!?!?

 

 

Nein, nein. 2x zahlen fuer 4 Jahre. Schliesslich bist du dann 2 Jahre ohne Pruefung gewesen und willst 2 weitere Jahre. Macht 4 :tongue:

 

Und: Mein Fahrlehrer *mitdemzaunpfahlwink* hat mir damals gesagt, ich soll drauf achten. :biggrin: SCNR

 

Gruss,

Martin

Hallo zusammen!

 

@ Ziehmy!

 

Nur kurz von mir dazu: Wie bekommt man die Deutschen dazu, so was wie z.B. den TÜV-Termin für ihr Auto/Anhänger nicht zu "verschludern"....

 

Ganz einfach, man geht ihnen an die Geldbörse.... :wink:

 

Sind leider die neuen Regeln und Gesetzt und wenn du mit dem Anhänger fahren willst musst du zahlen ob das jetzt ärgerlich ist oder nicht.....

  • Autor

Ich geb' ja zu, dass es meine eigene Schuld war, dass der Termin "leicht überschritten" war.

 

Mir geht's da auch mehr so um das Prinzip, dass ich die Gebühr bezahle, damit das Fahrzeug untersucht wird. Und es wird 1x untersucht, für gut befunden, dafür gibt es einen Bericht "ohne Mängel" und der hält 2 Jahre.

Warum soll diese Prüfung dann plötzlich nur 1 Jahr gelten??!?!?!

 

Dabei geht's wirklich nur um's Geld - und nur darum!

  • Autor

Und: Mein Fahrlehrer *mitdemzaunpfahlwink* hat mir damals gesagt, ich soll drauf achten. :biggrin: SCNR

 

Gruss,

Martin

 

 

Jajajajaja......... :rolleyes: Ich predige das ja selber immer im Theorieunterricht!!!!

Nimm's mir bitte nicht übel:

Es geht ganz einfach darum, daß jemand zusätzlich zu seiner Schlampigkeit mit dem versemmelten Termin nun nicht auch noch Geld spart.

Nimm das, was Du für's selbe Geld nun weniger an Zeit bekommst einfach als' Bußgeld', tue Buße, und sei beim nächsten mal einfach pünktlich - dann erübrigt sich diese ganze Diskusion. Das ist 'Erziehung durch (finanziellen) Schmerz'.

  • Autor
Nimm's mir bitte nicht übel:

Es geht ganz einfach darum, daß jemand zusätzlich zu seiner Schlampigkeit mit dem versemmelten Termin nun nicht auch noch Geld spart.

Nimm das, was Du für's selbe Geld nun weniger an Zeit bekommst einfach als' Bußgeld', tue Buße, und sei beim nächsten mal einfach pünktlich - dann erübrigt sich diese ganze Diskusion. Das ist 'Erziehung durch (finanziellen) Schmerz'.

 

1. Das muss ich mir merken: 'Erziehung durch (finanziellen) Schmerz' :biggrin:

2. Eigentlich hatte ich auch angedacht, dass dieser Fred in eine andere Richtung geht: Wird wirklich immer zurückdatiert? Oder gibt's andere Erfahrungen?

hö? Nun mal angenommen, ich lach mir einen Scheunenfund an, der seit 1976 keinen Tüff mehr von innen gesehen hat. Muss ich dann 15 mal TÜV zahlen?

 

Ziehmy sei froh, dass du nicht noch Punkte kassiert hast. (ab nem halben Jahr Überzug glaub ich)

Das macht den Kohl, wenn Du 15 Jahre Steuern und Versicherung für den Wagen bezahlt hast, auch nichtmehr fett :biggrin:

/To

@Metall: Scheunenfunde sind wohl nur seltenst angemeldet. Alles o.g. gilt nur für ANGEMELDETE Fahrzeuge. Bei Saisonkennzeichen auch nur innerhalb des betreffenden Zeitraumes.
Ähm ja, ich meinte natürlich einen abgemeldeten Scheunenfund. . . Dann ist die Lösung doch klar: Noch schnell zum TÜV und hoffen, zwischendrin nicht erwischt zu werden, abmelden, mit den neuen TÜV-Papieren wieder anmelden! Lohnt sich aber wegen Gebühren beim Landratsamt von ca. 30 EUR erst ab 6 Jahren TÜV-Dispo.
Dann fragt sich also nur noch, ob abmelden und wiederanmelden billiger ist, als eine neue HU....
Nachdem der Tüv einen gravierenden und auch gefährlichen Mangel an meinem Wagen nicht erkannt hat, bin ich den Kollegen da sowieso mehr als skeptisch gegenüber...

Armes Deutschland....

 

UND wenn der Sprit 10 Euro kostet keiner geht zur DEMO ;-)

Ziehmy, fahr ins Saarland, die haben das Zurückdatieren als einziges Bundeslan nicht eingeführt. ( Ich hoffe sie haben das bis heute nicht nachgeholt). Für die entstehendenFahrtkosten kannste allerdings in Schleswig öfter mal zum Tüv fahren.
ich würd den tüv von einer werkstatt erledigen lassen, die regeln das das nichts zurückdatiert wird. erzählen das man´s verschusselt hat und dann gibts schon die 2jahre draufgeklebt.

wird, wenn ein auto 15 Jahre lang abgemeldet war, nicht eine "komplettabnahme" fällig?

 

also sowas wo sich der Tüvprüfer nochmal was extra verdient für fast den gleichen job (zumindest inoffiziell) OFFIZIELL wird da das auto natürlich auf Herz und Nieren geprüft ;)

Reicht schon, wenn es 2 Jahre abgemeldet war. Bei mir haben's sich übrigens auf der Zulassungsstelle vertan, eigentlich ging der TÜV bis mitte 07, und die AU bis mitte 08.

Die AU hatte ich machen müssen als ich ihn gekauft hatte, TÜV war noch im alten Schein eingetragen, und das reicht denen völlig aus.

Draufgeklebt haben's TÜV und AU bis mitte 08, und im neuen Schein alias Zulassungsblabla Teil sowieso steht auch mitte 08 drinnen.

 

Zur Zuverlässigkeit: War mal mit einer 8V Turbo Grotte beim Tüv. Die einseitige Handbremse war das ko Kriterium, den völlig durchgerosteten Achswellentunnel haben's nicht bemerkt.

wird, wenn ein auto 15 Jahre lang abgemeldet war, nicht eine "komplettabnahme" fällig?

Die ist (neuerdings) erst ab 7 Jahren fällig (statt 18 Monate).... ab 15 allemal.

/To

"Zur Zuverlässigkeit: War mal mit einer 8V Turbo Grotte beim Tüv. Die einseitige Handbremse war das ko Kriterium, den völlig durchgerosteten Achswellentunnel haben's nicht bemerkt."

 

Eigentlich ist einseitige Handbremse kein KO-Problem (bei mir was das zumindest nicht).

Kommt auf die Abweichung an
180 zu null. . .
180 zu null. . .

 

Einseitig ausgehängt, oder wie?:rolleyes:

Rechtlich fragwürdig

 

Ich halte die Rückdatierung bei überzogenem TÜV Termin für sehr fragwürdig.

 

Dies "Tue Buße" Gerede ist aus dem Grunde nicht tragfähig, weil im Falle einer polizeilichen Überprüfung des Fahrzeugs ein Bussgeld verhängt werden kann. Der finanzielle Schmerz wird -je nach Zeitraum der Überziehung der Frist - zudem mit Bonuspunkten in Flensburg geahndet.

 

Es stellt sich also die Frage, wieso eine TÜV Überprüfung, die, egal wann sie stattfindet, mit gleicher Wertigkeit durchgeführt wird/werden muß und warum sie in einem Fall exakt zwei Jahre die Zulassung verlängert und in dem anderen Fall nicht bzw. weniger.

 

Diese Frage führt zu dem Schluß, dass eine sog. verspätete Überprüfung des Fahrzeugs nicht die Wertigkeit haben kann oder darf, die eine zweijährige Überprüfung hat und somit günstiger anzusetzen ist.

 

Wird sie aber nicht .... und führt somit zu einem rechtlichen Dilemma.

 

Das läßt sich auch mit einer erzieherischen Maßnahme des Bürgers nicht begründen, denn dies wird bereits durch die StVZO und der damit verbunden Ahndung geregelt.

 

Fazit: Mit der Rückdatierung werden einige Prozentpunkte an Umsatzausfall bei den Prüfungsinstitutionen wett gemacht, die vorher mit einkalkuliert werden mußten.

 

Ich kenne zwar das Wording der dazugehörigen Gesetzgebung nicht, die sich bestimmt was dazu ausgedacht hat, aber erstmal findet sich hierin ein nettes Päckchen für den Bundesgerichtshof.

 

Viele Grüsse

 

Thomas

"Einseitig ausgehängt, oder wie?"

 

Dann würden doch beide Seiten nicht mehr gehen?? Also ich war da nicht dran ;) aber rechts ging definitiv gar nix mehr.

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