Oktober 25, 200717 j By the Way: Es handelt sich bei dem Motor leider nicht um ein SAAB-Triebwerk. Ist ein FORD 2.9i V6 24V Cosworth (BOA) Motor um den es hier geht. Also sicher nicht für Interesse von euch. in den schuppen zum trecker und nach 5 jahren als rarität verkaufen passt der nicht auch in meinen T3 ? !!!NEIN!!! Doch @Stefan(24v), heb ihn für mich auf @stephan(aero270), du hast grad ein neues Projekt gewonnen :smile: @klaus, hilfe willkommen ....
Oktober 25, 200717 j Wäre noch das Problem mit der Eigentumsfrage. Ach nee, die ganz "Schlauen" warten ja einfach 10 Jahre...
Oktober 25, 200717 j Wäre noch das Problem mit der Eigentumsfrage. Ach nee, die ganz "Schlauen" warten ja einfach 10 Jahre... Wat machen denn die weniger Schlauen?
Oktober 25, 200717 j Autor Ford V6 im VW T3 Hallo zusammen! @ Norbert! Jepp, der passt.....und wie!!!! Als VW noch keine "großen" Machinen im Angebot hatte haben viel VW-Bus Fahrer (schlimmes Wort) die Ford V6 in ihre Wagen gebaut. Es waren damals zwar nur die 2.9i 12V mit 145 PS aber die haben auch richtig Spaß gemacht. Na, wär das nicht ein Projekt für dich...84 VW T3 mit einem V6 2.9i 24V Cosworth, 276Nm und 195PS :biggrin: Wobei, geben tut es das schon. Habe schon einen VW-Schrauber online bei der Verkabelung unterstützt. Wenn dein Umbau fertig ist kannst du mit dem Teil und Wohnwagen nach Griechenland fleigen Fast schneller als wie mit dem Cabrio :biggrin: @ Stephan! Och.....Ich helf auch :wink: Kenn die Kabelbelegung dieser Maschine auswendig und weis auf was für "Kleinigkeiten" man achten muss. Ich noch schöne alte, robuste Technick. Einen Computer oder sowas wie einen Tech 2 braucht man da nicht. Diese Motoren laufen sobald 12V am Steuergerät anliegt, egal was für Fehler gemeldet werden (übertrieben gesagt...) Du musst den Motor ja nur einpassen, einen Auspuff basteln und Motorträger bauen. Adappterplatte für das Getriebe kann ich besorgen :biggrin: Wenn die Winterreifenzeit um ist habt ihr doch wieder ne Menge Zeit, bevor es langweilig wird oder ich wieder nerve :biggrin:
Oktober 25, 200717 j Ich habe mich lediglich angeboten, diesen Motor für ihn zwischen zu lagern und ihm eventuell beim Einbau zu helfen. Zwischenlagerung deswegen, weil der Versnad nach Österreicht viel teurer war als zu mir.Wenn er ankommt schreibst Du ihm eine Rechnung über den Betrag der dem Zeitwert des Motors entspricht und bietest ihm an den Betrag in Form eines Motors entgegenzunehmen. Den verhökerst Du dann gewinnbringend. /To
Oktober 25, 200717 j Autor Hallo zusammen! @ Taga! Wenn er ankommt schreibst Du ihm eine Rechnung über den Betrag der dem Zeitwert des Motors entspricht und bietest ihm an den Betrag in Form eines Motors entgegenzunehmen. Den verhökerst Du dann gewinnbringend. /To Sowas in der Richtung hör ich von überall, aber ist das denn auch rechtlich sicher....??? Ich glaub zwar, das dieser Herr sich eh nie wieder melden wird, aber der "Teufel ist ein Eichhörnchen" .... und wenn ich ihn "einfach so" weggebe steht er wie es der Zufall will 2 Tage später vor meiner Tür und will seinen Motor haben....
Oktober 25, 200717 j Doch .....es bezog sich eigentlich auf die Tiefere Bedeutung meiner Aussage....: Nein Norbert ich bau den nicht um !!!
Oktober 25, 200717 j Sowas in der Richtung hör ich von überall, aber ist das denn auch rechtlich sicher....??? Ich glaub zwar, das dieser Herr sich eh nie wieder melden wird, aber der "Teufel ist ein Eichhörnchen" .... und wenn ich ihn "einfach so" weggebe steht er wie es der Zufall will 2 Tage später vor meiner Tür und will seinen Motor haben.... Ich bin auch kein Anwalt.... Ich glaube einigermassen auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du dir von einem Sachverständigen ein Gutachten über den Wert einholst, und eine Rücklage über diesen Wert (abzgl. angemessene Lagerkosten) bereithälst. Mehr kann man sicherlich im Rahmen der "Verhältnismässigkeit der Mittel" o.ä. nicht von Dir verlangen. /To
Oktober 25, 200717 j Hallo zusammen! @ Norbert! Jepp, der passt.....und wie!!!! Als VW noch keine "großen" Machinen im Angebot hatte haben viel VW-Bus Fahrer (schlimmes Wort) die Ford V6 in ihre Wagen gebaut. Es waren damals zwar nur die 2.9i 12V mit 145 PS aber die haben auch richtig Spaß gemacht. Ja, kenne ich, v.a. der Sound war um Einiges besser als im Granada.
Oktober 25, 200717 j Adappterplatte für das Getriebe kann ich besorgen Oder einfach doch in 'nen ollen Taunus packen. Da hilft dann das Stützlager vom Automatic-Getriebe weiter... *tüdeldüüüüü* Oder ging das nur bei den kleinen Scorpio-Motörchen? Ist schon sooooo ewig her - meine Ford-Schraubereien....
Oktober 25, 200717 j Wat machen denn die weniger Schlauen? die weniger "schlauen" sagen sich einfach : wo kein Kläger da kein Richter
Oktober 25, 200717 j I Ich glaube einigermassen auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du dir von einem Sachverständigen ein Gutachten über den Wert einholst, und eine Rücklage über diesen Wert (abzgl. angemessene Lagerkosten) bereithälst. Mehr kann man sicherlich im Rahmen der "Verhältnismässigkeit der Mittel" o.ä. nicht von Dir verlangen. Narrisch - oder was? SV-Kosten übersteigen den Wert des Trümmers. Einfach blöde stellen und beim örtlichen Fundamt melden. "Hab da gaaaanz hinten in meiner Garage gefunden..." "Zettel mit Namen des Eigentümers verschmissen..." oder noch einfacher "Keine Ahnung, wem das Ding gehört - mir jedenfalls nicht - und von der Familie weiß auch niemand was..." Nur mit einem behördlichen Titel, nachdem sich der Eigentümer nach der gesetzten Frist den Verlust nicht gemeldet hat, bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Und das schönste - die "Fundmeldung" kostet normalerweise nichts. Die einzige Kunst dabei ist es, einen behördlichen Stubenfurzer zu finden, der sich dazu breitschlagen lässt den Krempel aufzunehmen - weil die Erfolgsaussichten ja erwartungsgemäß gegen Null gehen...
Oktober 25, 200717 j Alternativ wäre es möglich, eine Anfrage beim damaligen Versender (Verkäufer) zu stellen. Vom dem kam das Teil ja zu Dir. Und wenn es zudem ein Händler/Laden/... war, sollte er die Unterlagen über den Käufer noch finden. Mit dem Käufer dann in Verbindung setzen und abklären.
Oktober 25, 200717 j Jepp, der passt.....und wie!!!! Als VW noch keine "großen" Machinen im Angebot hatte haben viel VW-Bus Fahrer (schlimmes Wort) die Ford V6 in ihre Wagen gebaut. Es waren damals zwar nur die 2.9i 12V mit 145 PS aber die haben auch richtig Spaß gemacht. Na, wär das nicht ein Projekt für dich...84 VW T3 mit einem V6 2.9i 24V Cosworth, 276Nm und 195PS :biggrin: Wobei, geben tut es das schon. Habe schon einen VW-Schrauber online bei der Verkabelung unterstützt. Jaja, da gibt's doch in Kassel so nen VW-Bus-Freak, der T3 umbaut.. Zu den 10 Jahren, die hier immer wieder genannt werden: Mir fällt da nur die sogenannte "Ersitzung" (§§ 937 ff. BGB) ein, die damit gemeint sein könnte. Ich denke, dass die hier aber nicht weiterhilft, weil man dazu gutgläubig in Bezug auf das (eigene) Eigentum sein muss! Du weißt ja aber, dass der Motor eigentlich diesem Fordtyp "gehört".. Ich würde jetzt mal behaupten, dass dieser Typ auch Eigentümer ist. Wie Klaus geschrieben hat, ist das ja ein Kaufvertrag zwischen dem Fordtyp und dem Hamburger Schrotthändler, da braucht man vereinfacht gesagt eine Einigung der beiden (die liegt vor) und eine Übergabe, damit der Fordtyp Eigentümer des Motors wird. Die fehlt zumindest direkt an den Fordtyp. Sie könnte aber trotzdem vorliegen, und zwar über Dich als ... naja.. was auch immer.. Vertreter, "Geheißperson" ( JL900/0, kannst Dich daran noch erinnern? Gibt's in der Praxis nicht mehr, oder? Hoffentlich!!! ), oder doch ein sogenanntes Besitzkonstitut (§ 930 BGB), bei dem dieser Fordtyp sogenannter mittelbarer Besitzer, § 868 BGB, (und damit Eigentümer) ist und Du der unmittelbare Besitzer. Dafür kommt's jetzt darauf an, was Ihr beide für einen Vertrag geschlossen habt. Ich weiß es nicht, aber ich hätte jetzt mal auf eine Verwahrung (§§ 688 ff. BGB) getippt. Wenn ich jetzt mal von einer Verwahrung ausgeh, dann hat der Fordtyp ein Rückforderungsrecht. Das verjährt dann in den üblichen 3 Jahren. Allerdings hat er ja auch einen Anspruch aus Eigentum (ich behaupte ja, er ist Eigentümer) und der würde erst in 30 Jahren verjähren.. Andererseits hast Du als Verwahrer einen Rücknahmeanspruch, diese Rücknahme kannst Du auch jederzeit verlangen, wenn Ihr keine bestimmte Zeit vereinbart habt! (Nur wie denn, wenn der Typ nicht ausfindig zu machen ist... :rolleyes: ) Was Dich vielleicht noch interessiert: Diese Rückgabe hat nach § 697 BGB bei Dir in der Scheune, also am Aufbewahrungsort, zu erfolgen, Du musst dem Typ nichts hinterher tragen.. Leider hilft Dir dieser Theorie-Kram vermutlich gar nicht weiter (aber mir macht's nun mal - noch - Spaß drüber nachzudenken), weil in der Praxis gibt's ja nun das Problem, dass Du den Typen nicht mehr ausfindig machen kannst. Deine Mühen, den Fordtypen zu finden, ob die ausreichend waren usw., solltest Du den Motor verscherbeln, werden dann vermutlich das Beweisproblem geben, wenn der Kerl irgendwann doch auf der Matte stehen sollte.. (Also vielleicht einfach die Idee von Thalion verfolgen, falls Du den Hamburger Schrotthändler noch ausfindig machen kannst und der noch so alte Unterlagen hat..) Vielleicht fühlen sich ja nun ein paar Juristen hier animiert, mich zu korrigieren.. Also falls Du mal eine Antwort von einem Anwalt bekommst, z.B. über diesen Link von JL 900/0, dann würd's mich sehr interessieren, was der gesagt/geschrieben hat!! Grüße, Kati EDIT: Sorry, hatte mir den Namen falsch gemerkt, das war nicht Klaus, das war K-Jettie mit "Einigung und Übergabe".. Und wie gesagt: Ich behaupte, Übergabe liegt auch vor! :-)
Oktober 25, 200717 j @ Stephan! Och.....Ich helf auch :wink: Kenn die Kabelbelegung dieser Maschine auswendig und weis auf was für "Kleinigkeiten" man achten muss. Ich noch schöne alte, robuste Technick. Einen Computer oder sowas wie einen Tech 2 braucht man da nicht. Diese Motoren laufen sobald 12V am Steuergerät anliegt, egal was für Fehler gemeldet werden (übertrieben gesagt...)... .....es bezog sich eigentlich auf die Tiefere Bedeutung meiner Aussage....: Nein Norbert ich bau den nicht um !!! das besprechen wir noch mal bei einem nemea oder trollinger, gell
Oktober 25, 200717 j ..."Ersitzung" (§§ 937 ff. BGB) ... sogenanntes Besitzkonstitut (§ 930 BGB) ... mittelbarer Besitzer, § 868 BGB, (und damit Eigentümer) ... Verwahrung (§§ 688 ff. BGB) ... nach § 697 BGB... ...grööööööööööööööhl... Grenzgenial !!! - Liege unterm Tisch und bediene die Tastatur von unten... Also - mal abgesehen davon daß Deine Ausführungen absolut zutreffend sind - wird durch diesen Vortrag der prägnante Unterschied zwischen Schraubern und Schraubanleitungsherleitern deutlich. ...pruuuuuuuuuuuuuust... Nach Abarbeitung dieser Anleitung zur Klärung diskussionswürdiger Rechszweifel steht das Teil garantiert noch nach 30 Jahren in der Scheune - und aus den Einlaßkanälen wachsen PILZE - der Rest ist wegen flächendeckender Vermoosung lediglich noch als biologisch abbaubarer Stubenhocker zu verwenden... Meintest Du *DAS* mit "Ersitzung"...?
Oktober 25, 200717 j ...grööööööööööööööhl... Grenzgenial !!! - Liege unterm Tisch und bediene die Tastatur von unten... Freut mich, dass Dich meine Beiträge erheitern, mir geht's mit Deinen da (fast) immer anders! :biggrin: - mal abgesehen davon daß Deine Ausführungen absolut zutreffend sind - Und woher willst DU DAS wissen??? Ich weiß das selbst nicht!!!! Das waren die Vermutungen einer 23-Jährigen!!! steht das Teil garantiert noch nach 30 Jahren in der Scheune - Und wenn es das vielleicht sogar MUSS??? (Ich glaub's ja nicht, das wär meinem Gefühl nach zu lang..) Meintest Du *DAS* mit "Ersitzung"...? Ääähh Nö!! Ersitzung steht so wortwörtlich im Gesetz dafür kann ich nichts! Wie auch nicht für das ganze andere Geschreibsel!!! Das is so, vielleicht nicht in diesem Fall, aber in einem anderen ganz bestimmt!
Oktober 25, 200717 j Und AUßERDEM: Wollte der Stefan24V nicht die Besitzverhältnisse und das, was im Gesetz steht, wissen??? Das hatter nu, ob's passt oder net, muss jemand anderes sagen! Wo ich Dir Recht geb: Ich hab' mir keinerlei Mühe gegeben, das für Nicht-Juristen verständlich zu schreiben, das ist beim Reden deutlich leichter! Vielleicht hab' ich's inzwischen auch verlernt..
Oktober 25, 200717 j juhu, katie, cool bleben, ICH fand deine ausführungen interessant ! Dankschee! Fühl mich mal gebauchpinselt! Ich hoff jetzt mal, dass sich die Volljuristen (mir sind mindestens zwei im Forum bekannt) dazu äußern, das würd mich interessieren, ob die mich verhackstücken! Aber die haben das ja als Beruf, da werden sie in der Freizeit, also Saab-Forum u.a., bestimmt keinen Bock auf Juristisches haben, wenn sie sich den ganzen Tag damit rumkloppen..
Oktober 25, 200717 j Und woher willst DU DAS wissen??? Ganz einfach... Hab auch schon mal in einer Werkstatt vergessenen Krempel von *irgendjemand* gefunden. Und dann bei passender Gelegenheit meinen Rechtsverkorkser gefragt, wie es denn mit der Sache weitergehen soll... In seiner Antwort - kam wie bei Dir - zichdutzendmal ein "§" vor. Also kannst Du mit Deinen Ausführungen gar nicht sooooo daneben liegen... Zumindest die Anzahl der Sonderzeichen - mit darauffolgenden Zahlenkolonnen und irgendeinem für Normalos unterhaltsamen Bezug auf Bürgerliche oder sonstige Gesetzbücher - geht schon mal in die richtige Richtung - und lässt auf eine erfolgreich papierse(e)lige Berufskarriere schließen... *wegduck*
Oktober 25, 200717 j Ganz einfach... Hab auch schon mal in einer Werkstatt vergessenen Krempel von *irgendjemand* gefunden. Und dann bei passender Gelegenheit meinen Rechtsverkorkser gefragt, wie es denn mit der Sache weitergehen soll... In seiner Antwort - kam wie bei Dir - zichdutzendmal ein "§" vor. Also kannst Du mit Deinen Ausführungen gar nicht sooooo daneben liegen... Zumindest die Anzahl der Sonderzeichen - mit darauffolgenden Zahlenkolonnen und irgendeinem für Normalos unterhaltsamen Bezug auf Bürgerliche oder sonstige Gesetzbücher - geht schon mal in die richtige Richtung - und lässt auf eine erfolgreich papierse(e)lige Berufskarriere schließen... *wegduck* Ach soooo.. Tzzzz.. Ich dachte schon ... Ich hätte Dir mal ne prima Beschäftigung!!! Nimm mal nur ein einziges der vielen Gesetzbücher und zähl die "§", dann weißt Du, warum das was mit Jura zu tun hat (ach so, bitte nicht aus Zufall eines mit "Art." anstatt "§" nehmen! Danke!)!! Und ich hatte meinen Text zuerst völlig ohne "§" geschrieben!! Dachte nur, ich schreib sie besser dazu, damit evtl. jemand nachlesen kann was ich mein und um klar zu machen, dass ich mir nichts aus den Fingern gesogen hab, sondern dass das irgendwo steht!!! (Gibt ja für Autos auch Schaltpläne, die man anschaut, da nimmt man ja auch nicht jedem Schrauber gleich alles ab, was der/die grad so behauptet zu irgendwelchen Leitungen!!) Kannst Du Dich vielleicht auch daran erinnern, was Dein Rechtsverkorkser oder -anwender zwischen den Sonderzeichen und Zahlen so gesagt hat? Ich glaub, das könnte nämlich ganz hilfreich und interessant sein!! Und ob und wie und wo und unter welchen Umständen und mit wieviel oder wiewenig Papier und "§" meine papierse(e)lige Berufskarriere stattfinden wird, das trau ich Dir leider nicht zu, einschätzen zu können! Das weiß ich nämlich selbst noch nicht bzw. immer weniger!!
Oktober 25, 200717 j Hallo zusammen! @ Norbert! Jepp, der passt.....und wie!!!! Als VW noch keine "großen" Machinen im Angebot hatte haben viel VW-Bus Fahrer (schlimmes Wort) die Ford V6 in ihre Wagen gebaut. Es waren damals zwar nur die 2.9i 12V mit 145 PS aber die haben auch richtig Spaß gemacht. Na, wär das nicht ein Projekt für dich...84 VW T3 mit einem V6 2.9i 24V Cosworth, 276Nm und 195PS :biggrin: Wobei, geben tut es das schon. Habe schon einen VW-Schrauber online bei der Verkabelung unterstützt. Igitt. Ford im T3. 6-Zylinder ist ja okay, aber wenn dann Boxer. Und das gab es schon ab 1985. Allerdings nur 12V Grüßle Ralf
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